Gericht: Springer verhöhnt “Bild”-Opfer

Das Landgericht München I hat die Axel Springer AG heute zu einer Zahlung von 50.000 Euro an eine Frau verurteilt, über die die “Bild”-Zeitung im September 2005 in unzulässiger und beleidigender Weise berichtet hat. Weil der Artikel auch gesundheitliche Probleme der Frau mitverursacht habe, muss der Verlag zudem für die Kosten aufkommen, die ihr dadurch entstanden sind oder noch entstehen. Neben der Axel Springer AG haften auch Clemens Hagen, der presserechtlich Verantwortliche der entsprechenden Ausgabe, sowie Rolf Hauschild, der Leiter von “Bild-München” — obwohl er am Produktionstag nicht in der Redaktion gewesen sein soll.

Dokumentation

Eine ausführliche Darstellung der Hintergründe des Prozesses:

Nach Ansicht des Gerichtes hat der “Bild”-Artikel das Persönlichkeitsrecht der Klägerin “in einer besonders schweren Weise” verletzt. Die Kammer wies die Gegenargumente der Axel-Springer-AG deutlich zurück und sah in dem Verhalten des Justiziariats des Verlages “eine zusätzliche Verhöhnung” des “Bild”-Opfers. Die Anwälte Springers hatten bereits vor dem Urteil angekündigt, in Berufung zu gehen. Einen vom Gericht angeregten Vergleich hatte der Vorstand der Axel Springer AG offenbar abgelehnt.

Es geht um eine Frau aus München, deren türkischer Ehemann bei seiner Einreise nach Deutschland am Flughafen unter dem Verdacht verhaftet wurde, elf Jahre zuvor seine damalige Freundin umgebracht zu haben. In einem “Bild”-Artikel war die Frau identifizierbar: Die Zeitung nannte ihren richtigen Vorname, der durch eine besondere, in Deutschland seltene Schreibweise auffällt, den richtigen Anfangsbuchstaben des Nachnamens, ihr Alter, ihren Beruf, den Stadtteil, in dem sie wohnt — und beschrieb sogar das Klingelschild an der Wohnungstür. Das Gericht erklärte in seiner Urteilsbegründung:

Unter diesen Umständen ist die Annahme, dass die Klägerin nicht zumindest in ihrem privaten und beruflichen Umfeld erkennbar ist [wie Axel Springer behauptet hatte], lebensfremd.

Die Frau habe ein Recht darauf, nicht erkannt zu werden, so das Gericht. Schon bei dem Ehemann, der damals noch nicht verurteilt war, sei zweifelhaft, ob er hätte identifiziert werden dürfen.

Umso mehr muss die Presse dafür Sorge tragen, dass Personen des privaten Umfeldes, die mit der vorgeworfenen Straftat nichts zu tun haben, nicht in erkennbarer Weise in die Öffentlichkeit gezogen werden.

(…) Hinzu kommt noch, dass über die Klägerin in weitem Umfang gerade nicht in Zusammenhang mit der Straftat berichtet wird. So ist weder der Umstand, dass es sich bei der Klägerin um eine                  aus                  handelt, noch der Umstand, dass sie zehn Jahre älter als ihr Ehemann ist oder welcher Name auf dem Klingelschild steht, von irgendeiner Relevanz für die Berichterstattung über die Strafverfolgung.

(…) Schon die Überschrift (…) — “Münchnerin heiratete diesen eiskalten Killer” – (…) stellt in reißerischer Manier die Beziehung der Klägerin zum Verdächtigen heraus.

Der Eingangssatz “Mit Mitte 40 noch mal einen zehn Jahre jüngeren Mann abgreifen – für die Münchner                                  . war’s wie ein Hauptgewinn im Lotto.” Stellt eine Beleidigung der Klägerin dar. Die Klägerin wird herabgewürdigt, indem ihr unterstellt wird, aus einer Art “Torschlusspanik” heraus eine Beziehung zu ihrem Ehemann eingegangen zu sein. Damit wird ihr gleichzeitig unterstellt, normalerweise für eine Beziehung zu alt und nicht mehr attraktiv zu sein.

Unter diesen Umständen sind die Ausführungen in der Klageerwiderung, der Artikel wecke Mitleid mit der Klägerin und Erleichterung, dass ihr nichts passiert sei, eine zusätzliche Verhöhnung der Klägerin.

Das Gericht kam nach einem psychologischen Gutachten zur Überzeugung, dass der “Bild”-Artikel die Gesundheit der Betroffenen beeinträchtigt habe. Er sei für verschiedene Störungen zumindest “mitursächlich” gewesen. Deshalb müssen Springer und die “Bild”-Redakteure auch für materielle Schäden wie Verdienstausfälle oder Behandlungskosten aufkommen, die der Frau aufgrund des Artikels entstanden sind oder in Zukunft noch entstehen. (Im Justizdeutsch heißt das: Sie haften “dem Grunde nach”.)

Zudem müssen sie 50.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Die Höhe der Summe begründete das Gericht damit, dass die “Bild-München” eine starke Verbreitung aufweise, die Klägerin “in reißerischer Form” hervorgehoben habe und ohne Anlass herabgesetzt worden sei. Der Betrag soll auch abschreckend wirken.