“Bild” verliert beim Vergewaltiger-Quartett

Nachdem im Mai vergangenen Jahres eine 16-Jährige behauptet hatte, von vier Minderjährigen vergewaltigt und dabei mit dem Foto-Handy gefilmt worden zu sein, berichteten darüber viele Medien — und für die meisten war die Sache auch ohne Richterspruch eindeutig. Beispielshalber seien hier mal alle vorverurteilenden Tatsachenbehauptungen* zu dem Fall in den an vier aufeinanderfolgenden Tagen veröffentlichten Artikeln der “Bild”-Zeitung aufgelistet:

Vier Schüler (13 bis 15) vergewaltigen Mädchen (16) +++ Es ist widerlich. Es ist schockierend. Es macht Angst! +++ Schülerin vergewaltigt +++ die vier Täter +++ Warum waren sie zu solch einer abartigen Tat fähig? +++ Opfer +++ Täter +++ das Vergewaltiger-Quartett +++ Täter +++ diese Tat +++ die Täter +++ Jetzt spricht die 16jährige Christina, die in Charlottenburg von vier Jungs geschändet wurde. +++ Die Gruppen-Vergewaltigung von Charlottenburg — der Fall erschüttert ganz Deutschland. +++ Nach BILD-Informationen mußte Christina ihre Peiniger auch oral befriedigen. +++ die abscheuliche Tat +++ die vier Täter +++ die vier Täter +++ vergewaltigte 16jährige +++ …und die vier Täter laufen immer noch frei rum +++ die Vergewaltiger +++ Täter +++ die Täter +++ die Täter +++ die Täter +++ die Täter +++ Täter und Opfer +++ Sextäter +++ Christina von vier Jungen vergewaltigt +++ die widerliche Tat +++ Wie BILD erfuhr, hat einer der vier Peiniger die Schülerin bei der brutalen Tat entjungfert.

*) Natürlich gab es auch relativierende Formulierungen in den “Bild”-Texten: Tatverdächtige (2x), Beschuldigte (1x), mutmaßlich (9x — Beispielsatz: “Und jetzt verhöhnt einer der mutmaßlichen Täter das Opfer auch noch dreist im TV!”

Seit einer Woche nun gibt es Neuigkeiten — gute Neuigkeiten eigentlich:

Nach den übereilten Vorverurteilungen hat die Berliner Justiz die Ermittlungen nun allerdings nach rund neun Monaten eingestellt. Die angebliche Vergewaltigung sei keine Straftat gewesen, sagte der Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft Michael Grunwald. Weder die Angaben der Beteiligten noch die ausgewerteten Sachbeweise belegten die für eine Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung erforderliche Gewaltanwendung oder erhebliche Bedrohung des Mädchens.

So berichtete am 9. Februar die Nachrichtenagentur ddp (und ähnlich auch dpa). Die Nachricht übernahmen anschließend nur wenige Medien. “Bild” gehört nicht dazu.