Post vom Presserat (1)

Wenn Sie in der Zeitung lesen, dass die Polizei “ohne Vorwarnung ein Tempo-80-Schild” aufgestellt und dann mit einer Radarfalle “ohne jede Schonfrist” Autofahrer “abkassiert” hat — was glauben Sie, ist passiert?

(a) Die Polizei hat eine neue Geschwindigkeitsbegrenzung erlassen, sofort eine Radarfalle aufgestellt und alle Autofahrer zur Kasse gebeten, die schneller waren als das neue Tempolimit.

(b) Die Polizei hat eine neue Geschwindigkeitsbegrenzung erlassen, nach einer Schonfrist von vier Wochen eine Radarfalle aufgestellt und nur die Autofahrer zur Kasse gebeten, die schneller waren als das vorher schon herrschende Tempolimit.

Nach Ansicht des Deutschen Presserates sind beide Interpretationen möglich. Er wies eine Beschwerde von uns gegen einen “Bild”-Artikel zurück, der den Sachverhalt (b) (Schonfrist, Vorwarnung) mit den eingangs geschilderten Worten (“ohne Schonfrist”, “ohne jede Vorwarnung”) kommentierte. Die Rechtsabteilung von Axel Springer hatte dem Presserat mitgeteilt,

dass man für den Kommentar Meinungsäußerungsfreiheit in Anspruch nehme, vor allem das Recht, ein Thema zu überspitzen und plakativ zu überzeichnen.

Mit sieben Ja-Stimmen bei einer Enthaltung gab der Beschwerdeausschuss “Bild” Recht (Originaldokument rechts):

[Die Aussagen des Kommentars] behaupten keine falschen Tatsachen im Sinne der Ziffer 2 des Pressekodex.