Wie ein Hauptgewinn im Lotto

Am 10. September 2005 fuhr Katia R.* zum Münchner Flughafen, um Erdal G.* abzuholen, den sie einige Monate zuvor in der Türkei geheiratet hatte. Doch Erdal G. wurde unmittelbar nach seiner Ankunft wegen Mordes verhaftet. Er soll elf Jahre zuvor in Berlin seine 17-jährige Freundin brutal umgebracht haben, als die ihn verlassen wollte.

Der 10. September 2005 wäre auch ganz ohne das Zutun von “Bild” einer der schlimmsten Tage im Leben von Katia R. gewesen. Aber kein Elend ist groß genug, als dass es die “Bild”-Zeitung nicht noch größer machen könnte. Am späten Nachmittag des 11. September 2005 drang sie in das Leben von Katia R. ein.

Was dann geschah, schildern sie und ihre Nachbarn so:

Zwei Reporter, mindestens einer davon von der “Bild”-Zeitung, tauchen in dem Haus auf, in dem Frau R. wohnt. Sie haben sich durch Klingeln bei Nachbarn Zutritt verschafft. Weil Katia R. nicht da ist, fragen sie ein unter ihr wohnendes Ehepaar hartnäckig nach ihr aus. Als die Ehefrau die Reporter endlich abgewimmelt hat, legt sie Katia R. einen Zettel in den Briefkasten. Eine Art Warnung: Sie solle sich unverzüglich bei ihr melden. Als Katia R. nach Hause kommt, findet sie den Zettel und besucht sofort das Ehepaar, das ihr von dem “Bild”-Besuch berichtet. Katia R. gerät in Panik und will so schnell wie möglich in ihre Wohnung. Die Ehefrau begleitet sie.

Als die beiden Frauen sich auf den Weg machen, werden sie von den Reportern bemerkt, die sich immer noch im Haus befinden. Sie stürmen ebenfalls in Richtung Wohnung und versuchten, Katia R. abzufangen, was ihnen jedoch nicht gelingt. Die Reporter lassen sich diesmal aber auch von der Nachbarin nicht vertreiben und klingen Sturm, bis Katia R. schließlich die Polizei ruft.

Eine halbe Stunde später klingelt bei Katia R. das Telefon. Es meldet sich Burkhard Wittmann, ein “Bild”-Redakteur und wahrscheinlich einer der beiden Reporter, die ihr zuvor im Flur aufgelauert haben, und bedrängt sie mit Fragen. Sie lässt sich aber auf kein Gespräch ein und fordert ihn auf, sie in Ruhe zu lassen. Sie verbarrikadiert sämtliche Fenster und traut sich teilweise nicht einmal, Licht anzumachen.

Soweit die Schilderung von Katia R. und ihrer Nachbarn.

Der nächste Tag ist ein Montag, und die Münchner Zeitungen berichten über die Festnahme des gesuchten Mörders am Flughafen. Das heißt, drei Münchner Zeitungen berichten über die Festnahme des gesuchten Mörders — und eine über seine Ehefrau.

Der “Bild”-Artikel beginnt mit folgenden Worten:

München — Mit Mitte 40 noch mal einen zehn Jahre jüngeren Mann abgreifen – für die Münchner                  war’s wie ein Hauptgewinn im Lotto.

“Bild” hatte den Nachnamen von Katia R. abgekürzt, nannte aber ihren richtigen, durch eine markante Schreibweise sehr auffälligen Vornamen, ihren Beruf und das Wohnviertel in dem sie lebte.

Für Kollegen und Nachbarn war Katia R. leicht als die Frau zu identifizieren, die “diesen eiskalten Killer heiratete”. Noch Monate später ist sie nach eigenen Angaben sogar im Urlaub in der Türkei von einem deutschen Rentner-Ehepaar aufgrund des “Bild”-Artikels erkannt und angesprochen worden.

Nach dem dramatischen Wochenende hatte sie nach Angaben ihrer Ärzte erhebliche gesundheitliche Probleme und litt unter Angst- und Panikzuständen, die dauernde psychologische Betreuung notwendig machte. Auch am Arbeitsplatz habe die Veröffentlichung erhebliche negative Folgen gehabt, sagt sie.

Katia R. nutzte ihre Rechtsschutzversicherung, um einen Anwalt einzuschalten. Der Medienrechtsexperte Marc Heinkelein warf “Bild” schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung und Beleidigung vor – Vorwürfe, die die Rechtsabteilung der Axel Springer AG umgehend zurückwies. Es könne auch “keine Rede davon sein”, dass Katia R. durch die Berichterstattung “eindeutig identifizierbar sei”, schrieb das Justiziariat am 6. Oktober 2005: “Ihre Anonymität wurde zu keinem Zeitpunkt aufgehoben.” An der Schilderung des konkreten Geschehens bestehe “ein besonderes öffentliches Informationsinteresse”. Es sei zulässig, auch über die soziale Umgebung von Erdal G. zu berichten, weil sein Mordopfer auch aus seiner früheren unmittelbaren sozialen Umgebung stammte.

Der Justiziar Springers erklärte, Katia R. sei durch die “Bild”-Berichterstattung “keineswegs an den Pranger gestellt” worden, “nach dem Motto ‘wie kann man denn nur einen eiskalten Killer heiraten?'”:

Wenn überhaupt, dann ist die Wirkung gegenüber [Katia R.] Erweckung von Mitgefühl und Erleichterung darüber, daß ihr nichts zugestoßen ist (…).

Die Formulierung “Mit Mitte 40 noch mal einen zehn Jahre jüngeren Mann abgreifen – für die Münchner                  war’s wie ein Hauptgewinn im Lotto” stelle “keine Ehrenrührigkeit” dar. Der Altersunterschied sei unter anderem deshalb berichtenswert, erklärte die Rechtsabteilung von Axel Springer, “weil es bereits statistisch weitaus seltener ist, daß eine Frau einen deutlich jüngeren Mann ehelicht, als dies im umgekehrten Fall geschieht”.

Sechs Wochen später gab Springer dennoch eine Unterlassungserklärung ab, und verpflichtete sich, Katia R. nicht in die Berichterstattung über Erdal G. mit einzubeziehen und die Beschreibung mit dem “Lotto-Hauptgewinn” nicht zu wiederholen. Erst ein knappes Jahr später gab auch Clemens Hagen, der presserechtlich Verantwortliche für die Müncher “Bild”-Ausgabe, eine solche Erklärung ab. Der Verlag blieb aber dabei, nichts Unrechtes getan zu haben.

Inzwischen hatte Katia R. Klage gegen die Axel Springer AG, Hagen und den Redaktionsleiter Rolf Hauschild eingereicht. Sie forderte Unterlassung, Schmerzensgeld und Schadensersatz.

Am 22. November 2006, vierzehn Monate nach dem “Bild”-Bericht, kam es zur ersten mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht München I. In ihrem Protokoll stellte die Kammer fest, dass sie überzeugt sei, dass Katia R. einen Anspruch auf Schmerzensgeld habe, und wischte einen Großteil der Argumentation von “Bild” vom Tisch:

Das Persönlichkeitsrecht der Klägerin wurde durch die streitgegenständliche Veröffentlichung in schwerwiegender Weise verletzt. Es kann keine Rede davon sein, dass die Klägerin auch nur ansatzweise zulänglich anonymisiert wurde. Erschwert kommt hinzu, dass die Klägerin nicht nur in ihrer Eigenschaft als Ehefrau eines mutmaßlichen Mörders Gegenstand der Berichterstattung wurde, sondern dass sie auch noch persönlich in einer besonders hämischen Weise angesprochen wurde. Die Kammer wird deutlich über den eingeklagten Betrag hinausgehen, dies nicht zuletzt auch wegen der im Presserecht anerkannten Präventivfunktion des “Schmerzensgeldes”.

Aus dem Protokoll des Landgerichts München I:

“Jedenfalls ab dem heutigen Verhandlungstermin wird die Kammer auch das prozessuale Verhalten der Beklagten [der Axel Springer AG] als schmerzensgelderhöhend verwerten.”

Die Pressekammer legte es der Axel-Springer-AG nah, freiwillig zu zahlen. Sie hielt sogar im Protokoll die Warnung an das Unternehmen fest: Je länger man über den Fall nachdenke, desto teurer werde es.

Das Gericht hielt “ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 50.000 Euro für angemessen” und regte die beiden Parteien an, “in dieser Größenordnung über einen Abfindungsvergleich zu verhandeln”.

Die “Süddeutsche Zeitung” über die erste mündliche Verhandlung:

“Die Richter der 9. Kammer machten (…) keinen Hehl daraus, dass die der klägerin auf jeden Fall Schmerzensgeld zusprechen werden — und zwar mindestens 50.000 Euro, doppelt so viel, wie bisher gefordert. Denn der Betrag sei nicht nur als Genugtuung für die Betroffene zu verstehen, sondern auch als Prävention: Das Blatt habe mit seiner Berichterstattung ‘ohne Not jemanden individualisierbar gemacht’ und obendrein beleidigt — ‘Medien sollen davon abgehalten werden, so etwas zu tun’.”

Springer ignorierte den Hinweis des Gerichtes und bot nur 35.000 Euro Abfindung an – Katia R. forderte mindestens 65.000 Euro. Ihrem Anwalt Marc Heinkelein teilten die Springer-Anwälte nach seinen Angaben mit, dass über eine solche Summe nicht mehr der Justiziar der Axel Springer AG entscheiden könne, sondern nur die Vorstandskonferenz. Ob Mathias Döpfner und seine Vorstandskollegen eine solche Einigung ausdrücklich abgelehnt haben, ist unbekannt. Es sieht aber so aus: Die Anwälte jedenfalls teilten Heinkelein im Janur 2007 mit, dass Springer nicht mehr als 35.000 Euro anbiete – ein Vergleich kam also nicht zustande. Das Gerichtsverfahren ging weiter.

Die Anwälte Springers erklärten nun, die Einschätzung des Gerichtes sei “rechtlich verfehlt”, und zweifelten an dessen Unvoreingenommenheit. Katia R.s Anwalt hingegen forderte eine Geldentschädigung, die die Axel-Springer-AG “ernsthaft davon abhalten wird, in Zukunft weiterhin in diesem Stil, also unter bewusster Inkaufnahme von schweren Persönlichkeitsrechtsverletzungen, zu berichten”. Eine Summe von 35.000 oder 50.000 Euro zahle das Unternehmen vermutlich aus seiner Portokasse:

Es spricht […] im Übrigen viel dafür, dass bei derartigen Millionenkonzernen entsprechende Entschädigungsleistungen für “Berichterstattungsopfer” von vornherein in die Kalkulation eingestellt werden.

Aus dem Gutachten über Frau R.

“Zumindest ein Teil des genannten psychischen Beschwerdebildes (…) ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlich[keit] zumindest wesentlich teilursächlich, u.E. sogar wesentlich ursächlich auf die streitgegenständliche Berichterstattung der BILD-Zeitung zurückzuführen, wobei auch das Auflauern von Reportern im Wohnhaus von Frau (…) als Mitursache zu berücksichtigen ist. (…)

[Es kann] festgestellt werden, dass sich das psychische Beschwerdebild (…) bei Frau (…) in Art und Ausmaß nicht derart, wie es vorhanden gewesen ist, ausgebildet hätte, wenn es nicht zu dem BILD-Artikel und dem Auflauern im Wohnhaus der Begutachteten gekommen wäre.”

Um klären zu lassen, “ob die psychischen Folgen, unter denen die Klägerin leidet, auf den Umstand der Verhaftung oder auf die Veröffentlichung [der ‘Bild’-Zeitung] zurückzuführen sind”, gab das Gericht ein Sachverständigengutachten beim Institut für Psychotraumatologie in Auftrag. Das kam in seinem 100-seitigen Papier zu einem klaren Ergebnis: Wenigstens ein Teil der Beschwerden von Katia R. sei nach Einschätzung der Gutachter höchstwahrscheinlich “wesentlich ursächlich” auf den “Bild”-Artikel zurückzuführen.

Aus rechtlicher Sicht genügt für eine Schadensersatzpflicht sogar bereits “Mitursächlichkeit”. Demnach würde “Bild” bei einer Verurteilung letztlich für alle Kosten aufkommen müssen, die durch die psychologische Behandlung und die gesundheitlichen Probleme entstanden sind und noch entstehen.

Am kommenden Mittwoch wird das Urteil verkündet. Die Anwälte von Springer haben bereits angekündigt, nach der zu erwartenden Verurteilung in die zweite Instanz zu gehen. Es können noch Jahre vergehen, bis Katia R. tatsächlich Schmerzensgeld oder Schadensersatz von der Axel Springer AG bekommt.

*) Namen geändert.