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"Man darf nicht bescheißen!"

Nach der Volks-Pizza, dem Volks-Joghurt und dem Volks-PC präsentiert "Bild" heute stolz das neueste Mitglied der Produktpalette: das Volks-Kammerergebnis.

87% Ja-Stimmen beim BILD-Entscheid: "Ja, wir stehen zu Guttenberg!"

Das Ergebnis der großen Telefon- und Fax-Abstimmung (BILDblog berichtete) unterscheidet sich marginal von der Umfrage auf Bild.de, auf die die Redaktion inzwischen aus nachvollziehbaren Gründen nicht mehr verlinkt:

Er sollte zurücktreten, meinen 56% der Leser.
Da "Bild" seine Leser auch gebeten hatte, Begründungen für ihr Votum einzureichen, war die Seite 2 heute schnell gefüllt: 19 Pro-Guttenberg-Leserzuschriften stehen drei gegenüber, die den Minister zum Rücktritt auffordern — womit das Abstimmungsergebnis exakt repräsentiert wird.

Unter den Leserbriefen finden sich Meinungen wie diese:

"Fehler machen wir alle. Wir und unsere Kinder brauchen Politiker wir Herrn zu Guttenberg. Deshalb, Herr Minister: Bleiben Sie bitte im Amt."

Svenja R. (41), Golf-Managerin aus Sch. (NRW)

(Alle Anonymisierungen von uns.)

Auch Leute, die sich mit Berufsehre auskennen, kommen zu Wort:

"Als Handwerksmeister werde ich nach meinen handwerklichen Fähigkeiten beurteilt. Ob ich einen Doktortitel habe, spielt dabei keine Rolle. Das gleiche muss auch für Politiker gelten!"

Hermann R. (76), ehem. Installateurmeister aus Sch. (Hessen)

Doch nicht alle Zuschriften sind so schlüssig:

"Im Dritten Reich musste mein Vater ins Gefängnis, weil er sich für die Wahrheit eingesetzt hat. Auch heute haben in Deutschland nur wenige den Schneid, eigene Fehler einzugestehen. Herr Guttenberg hat das getan. Deshalb wünsche ich mir, dass er Minister bleibt."

Amoene Sybille R. (75), Rentnerin aus W.

Es lohnt sich, mal wieder einen Blick in die Archive zu werfen: Nachdem die Spitzenkandidatin der hessischen SPD, Andrea Ypsilanti, im Jahr 2008 beim Versuch einer Regierungsbildung von ihrem ursprünglichen Vorhaben abgelassen hatte, "keine Zusammenarbeit" mit der Linkspartei einzugehen ("weder so noch so"), nannte "Bild" sie fortan einigermaßen konsequent "Frau Lügilanti" und veröffentlichte damals Leserbriefe wie diese:

Jedem Arbeitnehmer, der seinen Chef belügt, droht die fristlose Kündigung ("Vertrauensbruch"). Frau Ypsilanti hat ihren Arbeitgeber, den hessischen Steuerzahler, aufs Tiefste belogen.

Christian L., O. (Niedersachsen)

Sie ist doch in guter Gesellschaft. Und da wundern sich die Politiker, wenn die Wahlbeteiligung zurückgeht. Ich habe schon lange den Glauben an die Aufrichtigkeit der Politiker verloren.

Gerhard H., C. (Niedersachsen)

Franz Josef Wagner schrieb damals einen (selbst für seine Verhältnisse bemerkenswerten) Brief an die "Liebe Lüge" und erklärte:

Wenn ich mich über die Lügnerin Ypsilanti empöre, dann muss ich mir die Frage gefallen lassen, ob ich selbst ein wahrheitsliebender Mensch bin. Als Kolumnist ja, glaube ich. Privat – das ist Ansichtssache.

Schon im Februar 2008 hatte Wagner an Andrea Ypsilanti geschrieben:

Frau Ypsilanti, Sie müssen sich an Ihre Wahlversprechen halten, weil sonst das Bescheißen überhandnimmt. Der Diebstahl am Arbeitsplatz, die Steuerhinterziehung. Wenn Lügen in Deutschland schick werden, dann haben wir einen nationalen Notstand. Ich fordere Sie auf, nicht zu betrügen, weil wir doch alle moralisch sein wollen.

Im November 2008 schrieb Wagner an sie:

Sie haben technische Fehler zugegeben, aber keine moralischen.

Und im Januar 2009:

WER EINMAL LÜGT, DEM GLAUBT MAN NICHT.

Wagner gerierte sich lange als Verteidiger des einfachen Volkes. Über unrechtmäßig erlangte Erfolge schrieb Wagner im Januar 2008:

Lieber Oskar Lafontaine,

ich habe Ihnen noch gar nicht zu Ihren Wahlerfolgen (7,1 und 5,1 Prozent) gratuliert. Ich sage Ihnen, warum. Weil ich einem Doping-Betrüger auch nicht gratuliere. Sie dopten Ihre Wähler mit den Drogen "Weg mit Hartz IV", "Weg mit der Rente mit 67", "Raus aus Afghanistan".

Das ist, wie wenn man verspricht: nie mehr Zahnweh, nie mehr Liebeskummer, nie mehr Insektenstiche.

Auf dem Höhepunkt von Ulla Schmidts "Dienstwagen-Affäre" schrieb er:

Was mich empört ist, dass die Mächtigen glauben, dass das alles normal ist. Als wären sie Könige, etwas Besseres. Mehr als wir.

Den Post-Chef Klaus Zumwinkel, der wegen Steuerhinterziehung vor Gericht stand, wollte Wagner "wegen Heuchelei" zu drei Jahren Gefängnis verurteilen. Doch das ging leider nicht:

Heuchelei ist kein Straftatbestand. Sie heuchelten Tugendhaftigkeit nach außen, aber in Ihrem Inneren waren sie nicht sittlich.

Und dann war da noch die Supermarkt-Kassiererin, die wegen der Unterschlagung von Pfandbons im Wert von 1,30 Euro entlassen worden war, und der Wagner ins Stammbuch schrieb:

Es ist der kleine Beschiss, Du nimmst dir was mit aus Deiner Firma, einen Kugelschreiber, eine Tintenpatrone für deinen Computer daheim. (…) Was ich denke, ist: Man darf nicht im Kleinen und im Großen bescheißen.

Man darf nicht bescheißen!

Was fast klingt wie ein göttliches Gebot, ist wohl eher als Regel zu verstehen. Und die werden bekanntlich von Ausnahmen bestätigt.

Mit besonderem Dank an Christoph S. und die vielen anderen Hinweisgeber!

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Dr. Wagner and Mr. Guttenberg

Es sieht nicht gut aus für den Mann mit der titanischen Beliebtheit im Polit-Barometer, die Lichtgestalt, den potentiellen Ministerpräsidenten von Bayern und Kanzler von Deutschland — also für den Liebling der "Bild"-Zeitung, Karl-Theodor zu Guttenberg: In seiner Doktorarbeit finden sich immer mehr Stellen, die ohne Hinweis aus anderen Quellen übernommen wurden.

Doch Hilfe naht in Gestalt von Franz Josef Wagner, der einen "Sumpf der Eifersucht" wittert und von einer "Jagd auf Guttenberg" spricht. Er schreibt dem "lieben Dr. Guttenberg":

Die Plagiatsvorwürfe sollen Sie zu einem Taugenichts reduzieren, einem Abschreiber, einem Betrüger. (…)

Ich habe keine Ahnung von Doktorarbeiten. Ich flog durchs Abitur und habe nie eine Universität von innen gesehen. Also, ich kann von außen sagen: Macht keinen guten Mann kaputt. Scheiß auf den Doktor.

Das ist bemerkenswert, denn vor ziemlich genau anderthalb Jahren hatte Wagner noch recht exakte Ansichten zu Doktortiteln. Damals wurde gegen rund 100 Professoren wegen des Verdachts ermittelt, Doktortitel gegen Geldzahlungen vergeben zu haben, und Wagner erklärte den "Uni-Luschen":

Sich einen falschen Busen oder falsche Haare auf die Glatze einpflanzen zu lassen, ist nicht unmoralisch. Sich ein falsches Gehirn einpflanzen zu lassen, muss per Gesetz bestraft werden. Ein Doktortitel ist kein Busen, kein Facelifting und keine Straffung des Popos.

Der Doktortitel war einmal das Edelste der forschenden Studierenden. Wenn der Doktortitel heute verramscht wird, dann müssen wir uns nicht wundern, wenn Nobelpreise andere kriegen. Der Doktortitel war früher ein Juwel, er ist heute Blech. Er ist für Geld zu kaufen.

Wann genau Wagner seine Ansichten geändert hat, ist auch diesmal nicht bekannt.

Mit Dank an Ralf M. und die vielen anderen Hinweisgeber.

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Wagners Beste

Seit der Verleihung der "Goldenen Kamera" am Samstagabend scheint es im deutschen Medienbetrieb nur noch ein Thema zu geben: Das Comeback der TV-Moderatorin Monica Lierhaus nach einer schweren Krankheit.

Auch Franz Josef Wagner nahm sich ihrer Geschichte an und schrieb an die "liebe Monica Lierhaus":

Sie waren die beste Sportreporterin, cool, frech. (…)

Ich denke, dass Sie heute die noch bessere Monica Lierhaus sind. Die wahre. Die coole. Die Fighterin.

Zu dieser Einschätzung muss Wagner in den letzten Jahren gekommen sein — im Juni 2006 hatte er anlässlich der Fußball-WM nämlich noch eine ganz andere Meinung über Frau Lierhaus' Qualitäten als Sportreporterin:

Liebe Monica Lierhaus,

in dem Drama "22 Männer und ein Ball" sind Sie, offen ins Gesicht gesagt, eine Fehlbesetzung. In Serien wie "Die Augenchirurgin" oder "Die Gletscherforscherin" wären Sie wunderbar. Auch als Expertin für die Bauchspeicheldrüse würden Sie eine gute Figur abgeben. Ihr Fußballgeplapper dagegen ist unterirdisch.

Für mich haben Sie die Stimme einer Sparkassenangestellten. Ich denke nicht, daß Ihnen ein Spieler erzählt, wie verzweifelt er ist. Ich denke, daß man einer strengen Frau wie Ihnen überhaupt nichts erzählt.

Wagner schloss damals mit den Worten "Man sagt, Frauen können alles. Auch Fußball?". Seit wann genau er diese Frage mit "Ja" beantwortet, ist nicht überliefert.

Bild.de  

Keine besseren, sensibleren Menschen

Vor wenigen Tagen jährte sich der Todestag des Fußballers Robert Enke zum ersten Mal. In den Wochen nach seinem Suizid hatten Sportfunktionäre und Journalisten über den Druck in der Leistungsgesellschaft gesprochen und für mehr Menschlichkeit geworben.

Walter M. Straten ließ sich damals von der "Süddeutschen Zeitung" so zitieren:

"Wir werden wohl mit extremen Noten etwas vorsichtiger sein", sagt der stellvertretende Bild-Sportchef. Man werde sich einmal mehr überlegen, "ob der Spieler, der eine klare Torchance vergeben hat, oder der Torwart, der den Ball hat durchflutschen lassen, eine Sechs bekommt oder eine Fünf reicht".

Die Schonfrist war bereits nach wenigen Wochen vorbei.

Es ist interessanterweise Franz Josef Wagner, der in den vergangenen Wochen mehrfach betont hat, dass sich seit Enkes Tod nichts geändert habe, und der in einem Brief an den Verstorbenen selbst schrieb:

Als Robert Enke vor einem Jahr starb, wollten wir alle, dass wir bessere, sensiblere Menschen werden. Wir wurden es nicht.

Wagner muss es wissen, denn das Medium, in dem er täglich schreibt, präsentiert sich immer mal wieder als unsensibel. Zum Beispiel, wenn es um ein nicht geschossenes Tor geht, das nicht einmal spielentscheidend gewesen wäre:

BVB-Trottel Kuba trifft das leere Tor nicht

Bild.de hat den Artikel in der Zwischenzeit entfernt

… und neu online gestellt — offenbar, weil den Redakteuren eine schönere Dachzeile samt Alliteration eingefallen ist:

Dortmund Dussel Kuba trifft das leere Tor nicht

Mit Dank an noir und bildfahnder.

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Wagner mit seinem Latein am Ende

Die Gedankengänge von "Bild"-Kolumnist Franz Josef Wagner sind ja schon an normalen Tagen kaum nachvollziehbar. Aber mit seiner jüngsten "Post von Wagner" sichert sich der Gossen-Goethe bzw. Gaga-Kolumnist wohl endgültig einen Platz im Olymp des Unfugs.

Die "Post von Wagner" vom Freitag war nämlich an das Wort Terror adressiert. Klingt komisch, ist aber im Rahmen der Kolumne nicht ungewöhnlich. Wagner schreibt:

Böses Wort Terror,
Terror ist lateinisch, das Verb terrere bedeutet erschrecken. Das Wort ist über 2000 Jahre alt.

So weit ist alles noch richtig, doch dann sitzt Wagner einem Irrtum auf, bei dem Klassischen Philologen und Latein-Lehrern die Haare zu Berge stehen dürften:

Historiker übersetzen terrere auch mit: "die aus dem Untergrund kommen".
Terra – die Erde.
2000 Jahre später ist Deutschland in Terror-Angst. Irgendetwas kommt unsichtbar aus der Erde.

Werden wir also von Maulwurfmonstern aus der Tiefe bedroht? Nein: Mal davon abgesehen, dass die lateinische Sprache eher in das Fachgebiet von Klassischen Philologen fällt, sind ernsthafte Zweifel an der Kompetenz der Historiker, die Wagner hier anführt, berechtigt. Denn die Begriffe "Terror" und "Terra" haben etymologisch soviel miteinander gemein wie die deutschen Begriffe "Wurst" und "Durst" — nämlich vier Buchstaben.

Während die Wurzeln von "terrere" im indogermanischen "trásati" (zittern) und im griechischen τρέω bzw. τρέσω (sprich: tréo bzw. treso) zu suchen sind, bedeutet  "terra" in etwa "das Trockene" (siehe griech. τεραίνω (teraino) bzw. lat. torrere "dörren, trocknen")*.

Der ähnliche Klang von "Terror" und "Terra" ist also dem Zufall geschuldet. Während man "terrere" immer noch am besten mit "erschrecken" übersetzt, lautet der lateinische Begriff für "die aus dem Untergrund kommen" am ehesten "subterranei".

Übrigens: Das Wort "Bildung" ist etymologisch mit dem Wort "Bild" verwandt. Das war’s dann aber auch an Gemeinsamkeiten.

*Quelle: Ausführliches lateinisch-deutsches Handwörterbuch, ausgearbeitet von Karl Ernst Georges, hg. von Heinrich Georges (ND der 8. Auflage), Bd. 2, Darmstadt 1998.

Mit Dank an Stefan W.

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Draufhauen und Zähneklappern

Seit gestern erscheint in "Bild" der Vorabdruck eines Buchs über den Fußballer Robert Enke, der unter Depressionen litt und sich im vergangenen November das Leben genommen hat. Anlass genug für Franz Josef Wagner, Enkes Witwe Teresa am Montag mit einem Brief zu behelligen:

Liebe Teresa Enke, es ist erst ein Jahr her – und ich erinnere mich, dass wir uns alle gelobten, offener mit unseren Versagungsängsten umzugehen. (...) Es ist ein Jahr her. Was ist geschehen seitdem? Nichts ist geschehen. Die Bundesliga tobt. Es hat sich auch in unserer Gesellschaft nichts geändert.

Wagner schließt mit einer Feststellung, von der man nicht ganz genau weiß, ob sie resigniert oder vorwurfsvoll sein soll:

Klose schießt kein Tor, Gomez auf der Ersatzbank. Wir hauen auf sie drauf und bejubeln sie.

Dieses "wir", das Wagner da verwendet, ist diesmal keine seiner üblichen Anmaßungen im Sinne von "alle, die meiner Meinung sind", "wir Deutschen" oder "wir Menschen" — Wagner spricht von der Zeitung, für die er arbeitet.

Denn 16 Seiten hinter seinem Brief wurde auch gestern ordentlich draufgehauen:

BILD gibt

Allerdings war "Bild" sowieso schon im Januar wieder zu alter Form aufgelaufen.

Die Ironie hielt sich für Leser der Printausgabe allerdings in Grenzen: Wagners Schlusssatz mit dem "wir" fehlt in der gedruckten "Bild".

Mit Dank an Benjamin K.

Bild  Bild.de  

St. Dominik von Solln

Erster Tag im Prozess des Jahres: Kachelmann trifft Ex-Geliebte vor Gericht! S-Bahn-Held Dominik Brummer: Harte Strafen für die Schläger

Es ist ein Glücksfall für die Boulevardmedien dieser Republik: Die Richter des "Brunner-Prozesses" (benannt nach dem Opfer Dominik Brunner) haben das Staffelholz an die Richter des "Kachelmann-Prozesses" (benannt nach dem Angeklagten Jörg Kachelmann) übergeben, die Gerichtsreporter müssen ihre Koffer gar nicht erst auspacken und beleben nach der Münchener jetzt die Mannheimer Hotelwirtschaft. Vorher gab es in München aber noch die Urteile: Neun Jahre und zehn Monate Jugendhaft wegen Mordes in Tateinheit mit versuchter räuberischer Erpressung für den 19-jährigen Haupttäter, sieben Jahre Jugendhaft wegen Körperverletzung mit Todesfolge sowie versuchter räuberischer Erpressung für seinen 18-jährigen Mittäter.

Das mit der Körperverletzung mit Todesfolge hatte Bild.de Anfangs allerdings nicht ganz verstanden und zum "Totschlag" umdeklariert:

Totschlag! 7 Jahre Gefängnis

Überhaupt: Während andere Medien Dominik Brunner mit seiner Berufsbezeichnung ("Geschäftsmann" oder "Manager") versehen, war er für "Bild" und Bild.de von Anfang an der "S-Bahn-Held", der "vier Kinder vor zwei Schlägern beschützte". Schon wenige Tage nach dem tödlichen Vorfall am S-Bahnhof Solln forderte die Zeitung das Bundesverdienstkreuz für Brunner und rief ihre Leser auf, den Appell an den Bundeskanzler Bundespräsidenten zu unterschreiben. Horst Köhler machte eine seltene Ausnahme und verlieh Brunner posthum das Verdienstkreuz 1. Klasse, worüber "Bild" wiederum groß berichtete.

Im Februar berichtete der "Spiegel" erstmalig, dass Brunner "den ersten Fausthieb setzte" — eine Meldung, die auch auch von anderen Medien interessiert aufgenommen wurde. "Bild" versteckte eine kleine Meldung auf Seite 3 und bemühte sich sofort um eine Einordnung in den Helden-Kontext:

Jetzt geht die Staatsanwaltschaft München davon aus, dass Brunner zwar zuerst zuschlug – aber nur aus Notwehr, um dem Angriff der Jungs zuvorzukommen ("SZ").

"Bild" und Bild.de konzentrierten sich (außer einem Hinweis darauf, dass dem "Münchner S-Bahn-Held Dominik Brunner" ein Denkmal gesetzt werden soll) lieber auf den Prozess, der im Juli begann, und liefen gleich zu Beginn zu Höchtsleistungen auf: Die Schwestermedien eröffneten ihre Prozessberichterstattung, indem sie auf die "besondere Zurückhaltung", die der Pressekodex bei der Berichterstattung über Ermittlungs- und Strafverfahren gegen Jugendliche fordert, verzichteten (BILDblog berichtete).

Dann ging es los: Rührselig zitierte Bild.de eine SMS, die auf Brunners Handy eingegangen sei, als dieser schon tot war ("Der tote S-Bahn-Held erhielt einen Herzensgruß für seinen letzten Weg"). Aus der "Ex-Freundin", die ihm diese Nachricht geschickt hatte, wurde dann kurze Zeit später seine "Lebensgefährtin".

Ein 18-Jähriger, der vorab in einem eigenständigen Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter räuberischer Erpressung zu einem Jahr und sieben Monaten Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden war ("Bild": "Gericht lässt 1. Täter laufen"), wurde bei Bild.de zum "Anstifter der Schläger", der sich aus diesem Grund kein Urteil über die Situation erlauben dürfe:

Christoph T.: "Für mich ist dieser ausschlaggebende Punkt der Schlag von Herrn Brunner" – das sagt ausgerechnet der Anstifter der Schläger!

Dass der junge Mann beim tödlichen Angriff auf Brunner gar nicht dabei war und schon deshalb nur bedingt als Zeuge taugt, ist Bild.de immerhin aber auch noch aufgefallen:

Der Anstifter hat Dominik Brunner zwar nie gesehen – doch ohne ihn wäre der Mord am S-Bahnhof Solln am 12. September 2009 wohl nie geschehen!

Dann wiederholte der S-Bahn-Führer im Zeugenstand seine Aussage, dass Brunner den ersten Schlag gesetzt habe und die Situation erst daraufhin eskaliert sei (ein Umstand, von dem "Spiegel Online"-Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen irritierenderweise annahm, er sei "erst jetzt, zu Prozessbeginn, der Öffentlichkeit mitgeteilt" worden). Zusammen mit dem Obduktions-Ergebnis, nach dem Dominik Brunner einen vergrößerten Herzmuskel hatte und letztlich an Herzversagen gestorben sei, ergab sich plötzlich ein etwas anderes Bild und viele Medien fragten sich selbstkritisch, ob sie nicht voreilig über die Situation am S-Bahnhof Solln geurteilt hätten. Viele, aber natürlich nicht alle.

"Bild" fand diese neuen Töne "unglaublich!", und reagierte erschüttert auf die Medienberichte:

ZUM HELDEN HOCHSTILISIERT? ANGEBLICH TOTGETRETEN? PRÜGELNDER KAMPFSPORTFREUND?

Die Wahrheit ist: Nichts ist anders seit dem Wochenende! Nur, dass dem Opfer nun sogar im Grab die Ehre genommen werden soll.

Wohl weil die Verklärung Brunners andernorts ins Stocken geraten war, packte Tanit Koch noch eine Schüppe Poesie drauf:

Er hat diesen Bürgersinn nicht etwa mit seinem Leben bezahlt – es wurde ihm geraubt. (…)

Dominik Brunner starb nicht, weil er ein vergrößertes Herz hatte.

Der S-Bahn-Held starb, so erkennt die "Süddeutsche Zeitung" zu Recht an, weil er ein "großes Herz" hatte.

Franz Josef Wagner schließlich wusste es sowieso wieder besser als alle anderen und schrieb dem "lieben Held Dominik Brunner" ins Jenseits, "gegen Ihr Herzflimmern mussten Sie Mittel nehmen". Gegen einen Herzfehler, von dem Brunner selbst Zeit seines Lebens nichts geahnt hatte.

Die Linie blieb also klar und das, was in anderen Medien "Präventivschlag" hieß, wurde bei Bild.de zum "Abwehrschlag" umdeklariert und taucht in der "Chronologie der tödlichen S-Bahn-Attacke", wie sie heute noch online steht, gar nicht auf:

Der Mann steigt mit den Jugendlichen aus, die beiden Angreifer folgen ihnen. Plötzlich greifen sie den Mann an, er fällt zu Boden, sie treten weiter auf ihn ein.

Die Aussage des S-Bahn-Führers über Brunners Erstschlag ließ "Bild" erst mal unter den Tisch fallen und schrieb erst darüber, als ein "Lügenforscher" die Aussage "relativiert" hatte — gegenüber der Münchener Boulevardzeitung "tz", wohlgemerkt, nicht gegenüber dem Gericht.

Der Beschreibung Brunners als "sozial besonders engagiert" setzte "Bild" die "kaputte Kindheit" und das "verpfuschte Leben des zweiten Brunner-Totschlägers" entgegen, dem die Zeitung nicht mal seine vor Gericht gezeigte Reue abnahm:

Sebastian L. behauptete: "Es tut mir auf jeden Fall wahnsinnig leid, es hätte nicht passieren müssen. Wenn ich könnte, würde ich es rückgängig machen."

Selbst Details der Gewalt, die eigentlich für sich sprechen, hat "Bild" noch zugespitzt: Wenn der Angeklagte Markus S. "einen Schlüsselbund aus der Tasche und als Waffe zwischen die Finger" nimmt, ist das nicht nur "schlimm" oder "brutal" oder wie immer man das nennen würde, für die Schlagzeilenmacher bei "Bild" ist es "Der Schlüssel-Trick des S-Bahn-Schlägers".

Über die erste Aussage dieses Angeklagten wusste Bild.de zu berichten:

Kein Mitleid, keine Reue, keine Tränen. Nein! Seine ersten Worte in dieser Verhandlung sind der blanke Hohn: "Ich habe einen Hass auf die Polizei." Ungläubiges Kopfschütteln im Gerichtssaal.

(In der Bildunterschrift und der URL übrigens: "Ich hasse die Bullen.")

Harte Worte, die aber trotzdem niemanden außer den "Bild-Reporter erschüttert zu haben scheinen: Für das Zitat findet sich keine einzige andere Quelle.

Auch mit einem anderen Detail stand "Bild" etwas alleine da:

Der damals 18-jährige Markus S. habe zweimal gerufen: "Ich bring' dich um! Ich bring dich um!", während er auf Brunner eingetreten und geschlagen habe, sagte die 16-jährige Schülerin, die das Ganze vom Bahnsteig gegenüber verfolgt hatte, vor dem Landgericht München aus.

… oder auch nicht, wie sueddeutsche.de berichtete:

Bei der Polizei hatte Vera B. drei Tage nach der Tat ausgesagt, dass einer der Täter zu Dominik Brunner gerufen hätte: "Ich bringe dich um!" Nun kann sie dies aber nicht mehr ganz sicher bestätigen.

Es sind letztlich eher Kleinigkeiten, die "Bild" anders wiedergibt als die meisten anderen Medien. Die Brutalität, mit der die Schläger vorgingen, zeigt sich auch daran, dass das Gericht mit seinen Urteilen nur knapp unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft blieb. Aber es sind viele Kleinigkeiten, mit denen "Bild" das Gesamtbild verzerrt — immer darauf bedacht, das früh gezeichnete Bild vom "S-Bahn-Helden" nicht zu beschädigen.

Über den "Kachelmann-Prozess" wird in "Bild" übrigens die Journalistin Alice Schwarzer berichten — weil sie eine "voreingenommene Berichterstattung" der "anderen Leitmedien" befürchtet.

Mit Dank an die vielen, vielen Hinweisgeber in den letzten Monaten.

Bild  Bild.de  

Der Kreuz-Zug ist abgefahren

Kurz vor ihrer Ernennung zur niedersächsischen Sozialministerin hat die CDU-Politikerin Aygül Özkan dem "Focus" ein Interview gegeben, in dem auch diese zwei Fragen und Antworten vorkamen:

Würde es Sie stören, wenn er in der Schule von Lehrerinnen mit Kopftuch unterrichtet würde?

Kopftücher haben im Klassenzimmer nichts zu suchen. Die Schule sollte ein neutraler Ort sein. Selbst in der Türkei gilt ein Verbot von Kopftüchern, das sogar noch weiter geht und alle öffentlichen Einrichtungen betrifft. Ein Kind muss selbst entscheiden können, wie es sich religiös orientiert. Darum bin ich dagegen, derartige Symbole an Schulen zuzulassen.

Gilt das auch für Kruzifixe?

Ja. Christliche Symbole gehören nicht an staatliche Schulen. Für Schulen in kirchlicher Trägerschaft gilt das nicht.

Das Interview sorgte für viel Aufregung in den Medien. Genauer: Eine der beiden oben zitierten Antworten.

Designierte CDU-Ministerin gegen Kruzifixe an Schulen: Das Kreuz beschäftigt die Union

Neue türkischstämmige Ministerin: Özkan löst Kruzifix-Streit in der Union aus

Aygül Özkan: Niedersachsens neue Sozialministerin gegen Kruzifixe

Politik kompakt: Özkan für Kruzifix-Verbot

Religion und Staat: Aygül Özkan löst neue Kruzifix-Debatte aus

Die meisten Medien schafften es trotz der knalligen Überschriften, wenigstens im Artikel klar zu stellen, dass nach Frau Özkans Meinung alle Arten religiöser Symbole an staatlichen Schulen nichts zu suchen hätten.

Dieses kleine Detail unterschlug Bild.de überraschenderweise:

Aygül Özkan will keine Kreuze in Schulen: Neue CDU-Ministerin legt sich mit CSU an

Und deshalb gibt es natürlich gleich Morddrohungen gegen die "schöne Ministerin", wie Bild.de unter Berufung auf die "Bild am Sonntag" schreibt — nur scheinen die (laut "Bild am Sonntag") nur bedingt mit dem "Kruzifix-Zoff" in Zusammenhang zu stehen:

Seit Mittwochabend wird Aygül Özkan Tag und Nacht von zwei Beamten des Landeskriminalamtes (LKA) bewacht.

Seit ihre Ernennung zur Ministerin bekannt wurde, bekommt sie von rechtsradikalen Deutschen konkrete Morddrohungen.

Seit gestern bekommt Frau Özkan darüber hinaus gute Ratschläge von "Bild"-Kommentatoren: Hugo Müller-Vogg behauptete zunächst ungerührt, sie wolle "'christliche Symbole' aus den Schulen entfernen" (eine Behauptung, die er heute noch einmal wiederholte), und erklärt:

Eines hat die erste türkischstämmige Ministerin offenbar nicht verstanden: Dass es bei uns so tolerant zugeht, das ist das Erbe unserer christlich-abendländischen Tradition.

Aygül Özkan und all die anderen Mitbürger muslimischen Glaubens zählen für Müller-Vogg offenbar nicht zu diesem "uns", das bei "Bild" traditionell schwammig zwischen "Redaktion" und "ganz Deutschland" oszilliert.

Dabei sollten die doch so dankbar sein ("uns", vermutlich):

Von dieser Toleranz profitieren nicht zuletzt Zuwanderer mit anderen Religionen und Werten. Deshalb dürfen türkische Schülerinnen auch ein Kopftuch tragen, was die Noch-nicht-Ministerin ebenfalls verbieten möchte.

… was freilich nur eine mögliche Interpretation dessen ist, was Özkan geantwortet hatte, als sie vom "Focus" explizit auf Lehrerinnen mit Kopftuch angesprochen worden war.

Aber einmal in Fahrt erklärt Müller-Vogg das christliche Symbol Kruzifix gleich zum christlichen Wert:

Aber die "C"-Partei kann keine Abstriche an ihren christlichen Werten hinnehmen.

Darum geht’s also: Um die Muslima, die heimlich die CDU von innen auflösen will.

Und nachdem Frau Özkan schon wieder zurückgerudert war, machte Franz Josef Wagner heute deutlich, dass er überhaupt nichts begriffen hatte:

Was sollen wir anstelle des Kreuzes ­aufhängen? Ribéry, Beckenbauer, Bushido, Bohlen, Buddha, Günter Grass, Köhler, Frau Merkel, Uwe Seeler, Gerd Müller.

(Hervorhebung von uns)

Mit Dank auch an EagleRN.

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Franz Josef Wagners Homophonie

Die Transparenz-Offensive des "Bild"-Chefredakteurs auf kaidiekmann.de hat einen entscheidenden Vorteil: Sie deckt die Schwächen der Arbeitsweise der eigenen Zeitung ungewollt selbst auf.

Kai Diekmann zeigt in seinem Blog ein Video, wie er in "Bild"-Manier unangekündigt an der Haustüre des Kolumnisten Franz Josef Wagner auftaucht und sich, obwohl dieser allen Anschein macht, ihn gar nicht empfangen zu wollen ("Kai, Du bist ein Schwein" … "Kai, Du bist so ein Schwein"), Zutritt zum Haus verschafft.

Er streift mit eingeschalteter Kamera durch die Wohnung und schlägt dann vor, Wagner soll ihm den Entwurf der aktuellen Kolumne am "Laptop" vorlesen. Diekmann: "Du schreibst aufm Laptop?" – Wagner: "Ja."

Naja, fast:

Der angebliche Laptop von Franz Josef Wagner

Dann guckt Diekmanns Kamera genauer hin, was denn Wagner da schreibt. Wir auch:

Strassenschlachten

Undeutlich zu erkennen ist das Wort "Strassenschlachten". Was sich bestätigt, als Wagner den Text vorliest.

Und nun vergleichen wir, was heute in der "Bild" abgedruckt wurde:

Stasi-Schlachten

Aus einem nicht sehr sinnvollen Satz ist ein sehr sinnloser geworden.

Könnte es sein, dass der Übertragungsfehler geschehen ist, als Franz Josef Wagner seinen Text der Redaktion telefonisch übermittelte, wie er das zu tun pflegt?

Gut möglich, dass Fehler wie dieser der Grund sind, warum Wagner seine Zeilen in der "Bild" nicht mehr liest, wie er gegen Ende des Videos zugibt. Vielleicht entsteht aber auch erst durch diese Hörfehler bei der telefonischen Durchsage die unverkennbare Kryptik der Wagnerschen Poesie.

Diekmann fragt:

"Wenn ich das morgen ändere – das kriegst Du dann gar nicht mit?"

Aber nein.

Mit Dank an David B. und Thomas!

Von Monstern und anderem Irren

2008 war, wenn man so will, ein gutes Jahr für "Bild". Der Deutsche Presserat sprach nur in zwei Fällen Rügen gegen "Bild" aus:

  • Das Gremium beanstandete — aufgrund einer Beschwerde von BILDblog — die teils frei erfundene Berichterstattung über zwei Mädchen, die angeblich von ihrer Mutter nach Afrika gebracht und dort beschnitten werden sollten (BILDblog berichtete).
  • Und der Presserat rügte die "unangemessen sensationelle" Art, wie "Bild" über einen Flugzeugabsturz berichtetete, verkohlte Leichen auf der Titelseite zeigte und die Opfer im Inneren identifizierte — und so "die Gefühle der trauernden Angehörigen verletzt" habe. (Die "Bild"-Zeitung fand die Beanstandung, wie berichtet, "rätselhaft" und führte ihre Leser beim Abdruck der Rüge in die Irre, was dem Presserat aber egal ist.)

Die "Maßnahmen" des Presserates:

Hat eine Zeitung oder eine Zeitschrift gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:

  • einen Hinweis
  • eine Missbilligung
  • eine Rüge.

Eine "Missbilligung" ist schlimmer als ein "Hinweis", aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die "Rüge". Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, tun sie es nicht.

Trotzdem hatte der Presserat auch im vergangenen Jahr reichlich mit "Bild" zu tun und sprach eine Reihe von "Missbilligungen" und "Hinweisen" aus. Und wie in jedem Jahr gibt das vor kurzem erschienene "Jahrbuch" des Presserates seltene Einblicke in die Argumentationsmuster innerhalb der notorisch öffentlichkeitsscheuen Axel-Springer-AG, wenn die Rechtsabteilung gegenüber dem Presserat ausgeruht die fragwürdigen Ad-Hoc-Entscheidungen der "Bild"-Zeitung zu rechtfertigen versucht.

Eine Auswahl:

Tote Kinder ohne Rechte?

"Die toten Kinder von Darry — Von der Mutter erstickt, vom Vater wieder ausgegraben". Unter dieser Überschrift berichtet "Bild" am 26. Juni 2008, wie drei tote Kinder von einem Berliner Friedhof nach Schleswig-Holstein umgebettet werden. Sie und zwei weitere waren von ihrer Mutter getötet worden. "Bild" zeigt ein Familienfoto, auf dem die Gesichter der Erwachsenen unkenntlich gemacht wurden, sowie Nahaufnahmen der Särge und der Gruft — und ein Notfallseelsorger aus Schleswig-Holstein, der beruflich mit dem Fall zu tun hat, beschwert sich beim Presserat, der seine Position so wiedergibt:

Die Umbettung habe unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden sollen. Mit allen Firmen und den Friedhöfen sei Stillschweigen und absolute Vertraulichkeit vereinbart worden. Zu Beginn der Exhumierung in Berlin hätten mehrere Journalisten fotografieren und filmen wollen. Die Friedhofsverwaltung habe vergeblich versucht, sie davon abzuhalten. Im Gegensatz zu anderen Medien habe das Boulevardblatt Nahaufnahmen der Särge, der Gruft und des gesamten Vorgangs veröffentlicht. Zudem sei in der Online-Ausgabe ein "abscheuliches Video" mit Nahaufnahmen abrufbar gewesen. Der Geistliche sieht einen Missbrauch der Pressefreiheit und eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte der verstorbenen Kinder und des trauernden Vaters.

Die Antwort von "Bild" ist vor allem eine juristische: Die Vorwürfe seien unbegründet, weil das Persönlichkeitsrecht nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichtes mit dem Tod erlösche. Es müsse dann nur noch allgemein die Menschenwürde geachtet werden. "Bild" habe die Kinder aber nicht herabgewürdigt oder erniedrigt. Das (nicht mehr abrufbare) Video auf Bild.de habe allerdings religiöse Gefühle verletzen können — das habe der Chefredakteur in einem Brief an den Seelsorger bedauert. Die Reporter hätten versichert, dass sie während der Exhumierung nicht am Fotografieren gehindert worden seien.

Der Presserat sieht in der Veröffentlichung der Fotos einen Verstoß gegen Ziffer 8 des Pressekodex, der eine Identifizierung der Opfer von Unglücksfällen und Straftaten untersagt. Der "engeren juristischen Wertung" des Verlages wollte er sich nicht anschließen. Aus ethischer Sicht hätte die Redaktion auf die Persönlichkeitsrechte der verstorbenen Kinder sowie des trauernden Vaters größeres Gewicht legen müssen. Der Presserat sah darin allerdings keinen rügenswerten Verstoß, sondern "missbilligte" die Berichterstattung nur — warum auch immer.

Lea-Sophie, nackt und verhungert auf dem OP-Tisch

Am 6. April 2008 veröffentlichten "Bild am Sonntag" und Bild.de zwei Fotos der fünfjährigen Lea-Sophie, die ihre Eltern verhungern ließen. Eines zeigte das Mädchen zu Lebzeiten, eines den Leichnam, nackt auf dem Obduktionstisch. Das zweite Foto, das die Zeitung auf unbekannte Weise bekommen hatte, war, wie die "BamS" damals schrieb, ein "schreckliches" Foto. Die Redaktion, behauptete die Redaktion, habe lange diskutiert, ob sie es zeigen solle. Dass sie sich dafür entschieden habe, das tote Kind auf diese Weise vor einem Millionenpublikum auszustellen, begründete sie mit dem Satz: "Denn wir wollen, dass so etwas nie wieder in Deutschland passiert!" (BILDblog berichtete.)

Ein Leser beschwerte sich beim Presserat, weil er in der Veröffentlichung des Bildes Sensationsmache und eine Verletzung der Menschenwürde der Verstorbenen sieht. Die Rechtsabteilung der "BamS" hält ihm entgegen, er habe sich mit den Überlegungen der Redaktion nicht auseinandergesetzt: Darin seien die Beweggründe, das Foto zu veröffentlichen, ausführlich dargelegt worden. Sie erinnerte an das "vermutlich eindringlichste Foto der Pressegeschichte": fliehende, weinende, teilweise nackte und vom Napalm verletzte Kinder im Vietnam-Krieg. Wenn die Eltern von Lea-Sophie und ihr Anwalt ein falsches Bild der Ereignisse zeichneten, so die "BamS" laut Presserat, müsse dies ausnahmsweise durch ein Fotodokument korrigiert werden können.

Der Beschwerdeausschuss widersprach: Das Foto sei für eine wahrhaftige Berichterstattung über die Grausamkeit der Todesumstände nicht erforderlich gewesen — eine Beschreibung der Vorgänge hätte ausgereicht. Die "BamS" habe "unangemessen sensationell" berichtet und die Würde des Opfers verletzt — und somit gegen die Ziffern 1 und 11 des Pressekodex verstoßen. Der Presserat fand das aber offenbar lässlich genug, keine "Rüge", sondern nur eine "Missbilligung" auszusprechen.

Ein "Kinderschänder" und sein Opfer im Bild

Zu den für "Bild" nachhaltig unbegreiflichen Realitäten gehört es, dass auch (mutmaßliche) Täter Rechte haben, sogar Persönlichkeitsrechte. Und dass die Richtlinie 8.1 des Pressekodex vorsieht, dass die Presse bei Straftaten in der Regel keine Informationen veröffentlicht, die die Beteiligten erkennbar machen. Es ist vermutlich die Richtlinie, gegen die "Bild" am häufigsten verstößt, so auch am 5. Juni 2008. Das Blatt titelte "Kinderschänder lockt 13-Jährige in Sex-Falle" und berichtete über ein Ermittlungsverfahren gegen einen Mann, der ein Mädchen, das er im Internet kennen lernte, zu sich nach Hause gelockt, dort vier Wochen lang versteckt und mit ihm einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gehabt haben soll. "Bild" zeigt beide auf einem Foto. Der Anwalt des Beschuldigten sieht in der Bezeichnung "Kinderschänder" eine unzulässige Vorverurteilung und weist darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft bereits nach einer Woche die Aufhebung des Haftbefehls beantragt habe. Das Foto, auf dem der Mann mit dem Mädchen zu sehen ist, sei auf unlautere Weise aus den Privaträumen des Beschwerdeführers beschafft worden. Und sowohl die Bildunterschrift "In diesem Gartenhäuschen auf dem Hotelgrundstück fanden die Ermittler Kinderpornos" als auch die Behauptung "Der Mann fiel der Polizei schon früher auf: Als 17-Jähriger soll er erstmals zwei Mädchen in einen Schuppen gelockt und gefesselt haben" seien frei erfunden.

Die Rechtsabteilung von "Bild" hingegen meint, dass die Wertung als "Kinderschänder" und der Tatbestand des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern durch die Beschreibung der beiden Betroffenen erfüllt sei. Und an der Veröffentlichung der Fotos gebe es ein öffentliches Interesse. "Wenn jemand eine 13-jährige Schülerin vier Wochen lang vor deren Eltern versteckt halte, sei das so außergewöhnlich, dass die Fotoveröffentlichung auch gegen den Willen des Abgebildeten gerechtfertigt sei", erklärt "Bild" laut Presserat. "Die Mutter des Beschwerdeführers habe das strittige Foto zur Verfügung gestellt. Sie habe damit zeigen wollen, dass es sich um eine einvernehmliche Beziehung zwischen ihrem Sohn und dem Mädchen gehandelt habe." Somit habe "Bild" nicht gegen Ziffer 4 des Pressekodex verstoßen, die unlautere Recherchemethoden untersagt. Schließlich beruhten die angeblich "frei erfundenen Behauptungen" auf Informationen der Ermittlungsbehörden und Aussagen der Mutter des Beschwerdeführers, die man "nicht als Tatsachen, sondern in der Soll-Form wiedergegeben" habe.

Der Presserat "missbilligte" die Berichterstattung von "Bild". Er sah zwar keine Verletzung der Unschuldsvermutung und konnte, wie fast immer, nicht klären, ob "Bild" unlautere Methoden bei der Recherche angewandt hat. Aber "Bild" habe den mutmaßlichen Täter nicht einmal teilweise unkenntlich gemacht. Sowohl er als auch die 13-Jährige seien erkennbar. "Der Fall ist sicher von großem öffentlichem Interesse, doch ist es auch dann nicht gerechtfertigt, die Beteiligten erkennbar zu machen", urteilte der Beschwerdeausschuss. "Diese hätten anonymisiert werden müssen."

Ein Irak-Soldat "frisst" einen kleinen Hund

Man kann sicher darüber streiten, ob es wirklich, wie ein Beschwerdeführer meint, "abartig" ist, dass die "Bild"-Zeitung am 11. Januar 2008 auf ihrer letzten Seite zwei AFP-Fotos zeigt, auf denen ein irakischer Soldat einen Hund erst mit seinem Messer tötet und dann isst, um den Jahrestag der Übernahme der Stadt Nadschaf zu feiern. Aber die Argumente, mit denen die "Bild"-Justiziare die Veröffentlichung der drastischen Aufnahmen rechtfertigen, sind atemberaubend. Der Presserat gibt sie so wieder:

Die Rechtsabteilung der Zeitung hält das Foto mit dem irakischen Soldaten für ein über den Tag hinaus wirkendes zeitgeschichtliches Dokument. Es zeige die Verrohung des Menschen im Krieg. Das Foto dokumentiere zudem den Hass, der einen Moslem dazu bringe, genau das Tier zu verspeisen, das in seiner Religion neben dem Schwein als besonders unrein gelte. Das Foto sei aktueller Informationsträger und erfülle eine nachrichtliche Funktion. Das blutige Ritual zeige, zu welchen Taten Soldaten im Krieg — namentlich, wenn er von Glaubensgegensätzen begleitet werde — fähig seien. Dies dürfe die Berichterstattung aufgreifen. Sie solle weder verschleiern, noch verharmlosen, sondern die Wirklichkeit so abbilden, wie sie sei.

Der Hass eines Moslems? Ein Krieg, der von Glaubensgegensätzen begleitet wird? Und all diese Informationen und Hintergründe entdecken erfahrene "Bild"-Leser zwischen den gerade einmal 20 Zeilen eines Artikels, in dem von Glauben und Religion nicht einmal die Rede ist?

Der Presserat sieht in den Fotos kein "zeitgeschichtliches Dokument": "Es scheint sich hier um einen sehr speziellen Einzelfall zu handeln." Das Veröffentlichen brutaler Bilder sei zwar ausnahmsweise zulässig, wenn sie zu einer politischen Debatte beitragen. Ein solches öffentliches Interesse sei aber nicht zu erkennen; die Darstellung sei unangemessen sensationell. Der Presserat sprach einen "Hinweis" aus.

Franz Josef Wagner und die "Monster" in der Psychiatrie

Und dann hatten die Mitglieder des ersten Beschwerdeausschusses des Presserates noch eine Aufgabe, um die man sie wirklich nicht beneiden kann: Sie mussten versuchen herauszufinden, was Franz Josef Wagner in einer seiner "Bild"-Kolumnen eigentlich sagen wollte. Am 26. März 2008 schrieb er an den damals noch unbekannten Täter, der einen schweren Holzklotz von einer Autobahnbrücke bei Oldenburg geworfen und damit eine Frau getötet hatte. Unter der zu seinem Markenzeichen gewordenen Umgehung von grammatischen und logischen Regeln formulierte Wagner:

Mehrere Menschen, darunter Vertreter sozialpsychiatrischer Einrichtungen und Verbände, beschwerten sich beim Presserat darüber, dass Wagner psychisch kranke Menschen als "Monster" bezeichne. Einer fühlte sich an die Nazi-Zeit erinnert, zumal schon am Beginn des Beitrages von einer Art Sippenhaft gesprochen werde; ein anderer sah in Wagners Text eine menschenverachtende Diffamierung von Personen, die psychisch krank sind und Hilfe in psychiatrischen Einrichtungen suchen.

Die Rechtsabteilung der "Bild"-Zeitung hatte für die insgesamt vier Beschwerdeführer eine überraschende Antwort: Wagner habe gerade nicht psychisch kranke Menschen, sondern Kriminelle als "Monster" bezeichnet. Die Justiziare verstiegen sich sogar zu der — vermutlich auch für Wagner selbst überraschenden — These, seine Kolumne habe einen gedanklichen "roten Faden": Der Autor beklage, dass selbst Straftäter, die gröbste Verbrechen begehen, immer irgendwie durch "mildernde Umstände" exkulpiert würden. Erwachsene Täter, die man aufgrund ihrer Verbrechen nur noch als "Monster" bezeichnen könne, schicke man nicht ins Gefängnis, sondern zur Behandlung in die Psychiatrie. Wagners Fazit laute: Verbrechen wie die des "Holzklotzwerfers" würden nicht wirksam bekämpft; ein nächster Fall sei zu befürchten. Dass einige der Beschwerdeführer die räumliche Nähe der Begriffe "Monster" und "Psychiatrie" in dem Kommentar als Erinnerung an die Nazi-Zeit "hochschraubten", betrachte man als polemische Übertreibung im Rahmen ihrer politischen Agitation, erklärte die Rechtsabteilung des Verlages, den man ja in Sachen "politischer Agitation" getrost als Experten betrachten darf.

Und der Presserat? Er hält den Nazi-Vorwurf für überzogen und stellt sicherheitshalber fest, dass Wagners Text mehrere Deutungsmöglichkeiten habe und man deshalb nicht zwingend davon ausgehen könne, dass Wagner alle Patienten einer Psychiatrie als "Monster" bezeichnet habe:

Eine weitere Deutungsmöglichkeit ist jedoch, dass hier nur Menschen als "Monster" bezeichnet werden, die monströse Taten begehen. Ein so monströses Verbrechen wie der Holzklotzanschlag auf eine Familie kann umgangssprachlich durchaus einem "Monster" zugeordnet werden. Die Feststellung des Autoren, "Monster werden an Händen und Füßen festgeschnallt", ist anders zu beurteilen. Dies ist eine falsche Tatsachenbehauptung. Die Feststellung, dass Kranke in der Psychiatrie gefesselt würden, ist in dieser pauschalen Form falsch und verletzt Ziffer 2 des Pressekodex (Journalistische Sorgfaltspflicht). Sie kommt einer Schmähung der Institution Psychiatrie gleich und zieht einen Hinweis nach sich.

Der Presserat erklärt also Wagners Satz "Monster werden an Händen und Füßen festgeschnallt" für sachlich falsch und diffamierend, indem er das Wort "Monster" als Synonym für "psychisch Kranke" interpretiert, glaubt aber nicht, dass Wagner "Monster" als Synonym für "psychisch Kranke" gebraucht habe. Irre.

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