Suchergebnisse für ‘peter rossberg’

Nur noch fünf Fernsehsender?, Frauensport, Schweigende Grenze

1. Nur noch fünf Fernsehsender?
(freitag.de, Wolfgang Michal)
Über eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird seit Jahrzehnten diskutiert. Seit dem 19. November steht nun ein Entwurf zur Änderung des Rundfunkauftrags auf der Webseite der Rundfunkkommission. Und jeder darf mitdiskutieren. Wolfgang Michal erklärt, worum es im Einzelnen geht und welche politischen Interessen dabei eine Rolle spielen.

2. Grüne Grenze des Schweigens
(taz.de, Christian Jakob)
An den EU-Außengrenzen wird derzeit die Pressefreiheit stark eingeschränkt. Gerade dort sei unabhängige Berichterstattung aber enorm wichtig. Christian Jakob hat einige Beispiele der letzten Zeit zusammengestellt, in denen Reporterinnen und Reporter an ihrer Arbeit gehindert wurden, sei es durch offizielle Verbote, Schikanen oder Festnahmen.

3. Warum vernachlässigen die Medien den Frauensport?
(deutschlandfunk.de, Brigitte Baetz, Audio: 27:35 Minuten)
In der Sportberichterstattung ist der Sport von Frauen oft nur ein Randthema. Warum das so ist und wie das geändert werden könnte, darüber diskutiert eine Deutschlandfunk-Hörerin mit Andrea Schültke aus der Dlf-Sportredaktion, mit Nina Probst, Chefredakteurin des Portals Sportfrauen.net, und mit Brigitte Baetz aus dem Dlf-Medienressort.

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4. Medienvertreter müssen sich schützen
(reporter-ohne-grenzen.de)
In etwa zwei Monaten finden in China die 24. Olympischen Winterspiele statt, und trotz der Corona-Pandemie werden viele ausländische Medien vor Ort sein wollen. Reporter ohne Grenzen rät zur Vorsicht und warnt vor dem Herunterladen von Apps, die es den chinesischen Behörden ermöglichen könnten, Personen zu überwachen: “Es ist legitim, dass die Medien über dieses internationale Großereignis berichten, aber sie müssen sich vor den Manipulationsversuchen des Regimes in Acht nehmen und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Überwachung und möglichem Druck schützen. Auch der Deutsche Olympische Sportbund ist gefordert: Er muss öffentlich und deutlich die Einhaltung von Pressefreiheit und Menschenrechten einfordern.”

5. Keine Blase, sondern richtiges Business
(journalist.de, Eva Morlang)
Die freie Journalistin Eva Morlang weist in ihrem Beitrag über den deutschsprachigen Podcastmarkt auf die Notwendigkeit hin, sich als Autor oder Autorin mit der Rechtefrage zu befassen. Sie hat dazu eine nützliche Checkliste erstellt, die die wesentlichen Aspekte abdeckt und viel (juristischen) Ärger ersparen kann.

6. Bushido-Doku “Unzensiert”: Inszenierte “Wahrheit”
(dwdl.de, Jan Freitag)
Die Bushido-Doku auf Amazon trägt den Untertitel “Bushido’s Wahrheit” (Apostroph im Original), was darauf hinweist, dass es sich nur um eine von vielen Wahrheiten handelt, eine ausgesprochen subjektive zudem. Die Serie stammt zudem von “Bild”-Reporter Peter Rossberg, was von Jan Freitag wie folgt kommentiert wird: “Der selbstverliebte Gossenreporter arbeitet schließlich nicht nur bei ‘Bild’, er gehört zum erweiterten Freundeskreis des Porträtierten. Und das kreiert ein filmisches Hybrid der bizarren Art. Einerseits kommt Rossberg seinem Buddy näher als andere, nun ja, ‘Journalisten’ zuvor. Andererseits lässt er ihm dabei ohne lästiges Nachhaken alle Freiheiten zur Selbstdarstellung.”

Bild  

“Bild” verwickelt Olympiasieger in erfundenen “Suff-Unfall”

Wir müssen nochmal auf die Sache mit Christoph Harting zurückkommen.

Als der Diskus-Olympiasieger vor gut zwei Monaten mit seiner Frau spätabends im Auto unterwegs war, hatte er auf dem Weg nach Hause einen Unfall. Dabei kam es, wie er später in einem Interview erzählte, “zu einer leichten seitlichen Berührung von einem anderen Fahrzeug und meinem”:

Hierbei handelt es sich aber lediglich um einen Bagatellschaden. Danach habe ich angehalten und die Polizei gerufen, um den Sachverhalt aufnehmen zu lassen. Anschließend bin ich in mein Auto gestiegen und nach Hause gefahren.

Kein großes Drama also. Blechschaden, Polizei hinzugezogen, nach Hause gefahren, alles gut.

Bis die “Bild”-Zeitung kam.

OLYMPIA-HELD CHRISTOPH HARTING - SUFF! CRASH! AUSRASTER!

So stand es eineinhalb Wochen später riesengroß im Blatt. Auch auf der Titelseite verkündete “Bild”:

Olympia-Held Christoph Harting - SUFF-UNFALL - Ärger für Olympia-Held Christoph Harting (27). Der Diskus-Star - im Hauptberuf Bundespolizist - verlor nach einem Suff-Unfall seinen Führerschein.

“Nach BILD-Recherchen”, hieß es im Artikel, “hat der Olympia-Held unter offenbar erheblichem Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht”.

“Völlig aufgebracht” sei er danach auf den Fahrer des anderen Autos losgegangen, schrieb “Bild” unter Berufung auf “Zeugenaussagen”. Selbst die hinzugerufenen Polizisten hätten ihn “nur schwer bändigen können”.

Weil Harting — im Hauptberuf Bundespolizist — sich außerdem gegenüber den Polizeibeamten aggressiv verhalten haben soll, brachten ihn seine Kollegen auf die Wache. Dort wurde eine Blutentnahme angeordnet und der Führerschein erst einmal einbehalten.

Verfasst wurde der Artikel von Chefreporter Peter Rossberg und Guido Brandenburg, dem Leiter des “Bild”-Ressorts für Investigative Recherche.

Und obwohl Christoph Harting die Geschichte noch am selben Tag gegenüber einer Nachrichtenagentur als “erlogene Falschdarstellung” zurückwies, wurde sie auch von vielen anderen Medien verbreitet. Zwar meist mit dem Zusatz, dass Harting die Vorwürfe dementiert habe, aber hey, könnte ja auch sein, dass er lügt und die “Bild”-Zeitung doch recht hat.

Hatte sie nicht.

Nachdem Harting juristisch gegen die Berichterstattung vorgegangen war, musste “Bild” eine Gegendarstellung abdrucken und zugeben, dass die Geschichte falsch war.

Da war sie allerdings schon fast zwei Monate in der Welt. Und Christoph Harting permanent unter Rechtfertigungszwang. “Man muss sich das einfach mal vorstellen”, sagte er Ende August in einem Fernsehinterview:

Da veröffentlicht ein Medium (…) erlogene Tatsachen, und das zieht so einen elenden Rattenschwanz mit sich: Man rechtfertigt sich an Stellen, die einen einfach nur unterstützen sollten, das heißt, sei es die Bundespolizei als mein Arbeitgeber, seien es meine Sponsoren oder der Deutsche Leichtathletikverband – man erklärt sich, erklärt die Situation, erklärt, dass an dieser ganzen Story nichts dran ist, dass man rechtliche Schritte ergriffen hat, und trotz allem: Das Vertrauen, das dabei verloren geht, das kann man einfach nicht wieder gutmachen.

Damit aber noch nicht genug, es gibt auch im privaten Bereich — ich bin Familienvater, habe eine zehnjährige Tochter, und das Letzte, was ich machen würde, wäre das, was man mir da vorgehalten hat, das muss man einfach mal ganz klar sagen — und man wird dann auch im privaten Bereich in eine Rechtfertigungsschiene gedrückt, die einfach nur unangenehm ist.

Unklar bleibt, wie es zu der falschen Darstellung kommen konnte. Nach Ansicht von Christoph Harting handelt es sich um eine absichtliche Lüge, eine “bewusste Diffamierung”.

Und was sagt die “Bild”-Zeitung?

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir uns zu redaktionellen Abläufen grundsätzlich nicht äußern.

B.Z., Bild  

“Bild” und “B.Z.” legen Grünen-Politikerin falsches Zitat in den Mund

Rummms!

Mit dieser Haudrauf-Interjektion zeigt die “Bild”-Zeitung in der Regel, dass irgendjemand irgendetwas Knalliges/Heftiges/Stammtischiges gesagt hat. Und sie freut sich in der Regel dann, weil sie dadurch eine Debatte anheizen kann.

Gestern gab es in der Berliner Regionalausgabe mal wieder einen “Bild”-“Rummms!”, in einem Vorabbericht zur inzwischen durchgeführten Zwangsräumung des linken Kiezladens Friedel54 im Neuköllner Reuterkiez:

In BILD spricht jetzt Grünen-Politikerin Katrin Schmidberger (34) Klartext: Sie wohnt in diesem Kiez, befürchtet gewalttätige Ausschreitungen.

Schmidberger sagt: “Ich will nicht, dass Rigaer-Straße-Wixxer in meinen Kiez kommen und alles zerdeppern. Das ist unser Kiez. Schreiben Sie Wixxer mit zwei x.”

Und weiter: “Spaß haben, sich auf den Gipfel in Hamburg eingrooven, das können sie meinetwegen auf dem Tempelhofer Feld. Da haben sie genug Platz zum Steineschmeißen.”

Rummms!

Das Problem dabei: Katrin Schmidberger hat weder das eine noch das andere gesagt. Sie hat überhaupt nicht mit “Bild”-Autor Olaf Wedekind gesprochen. Und sie wohnt auch nicht “in diesem Kiez”. Es ist alles völlig falsch.

Doch der Reihe nach.

Gestern veröffentlichte die Berliner “Bild”-Redaktion einen großen Artikel über eventuelle Ausschreitungen während der Friedel54-Räumung:

Das Aufmacher-Foto zeigt Katrin Schmidberger, Sprecherin für Wohnen und Mieten der Grünen-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus. Sie setzt sich schon lange für bezahlbaren Wohnraum und gegen die Verdrängung aus den Kiezen ein. Dass ausgerechnet sie, wie von “Bild” durch die Sprechblase illustriert, die Aktivisten in der Rigaer Straße in Berlin-Friedrichshain als “Wixxer und Steinewerfer” bezeichnet, wäre eine große Überraschung. Genau das richtige “Rummms!”-Potential, nach dem “Bild” stets sucht.

Die Redaktion warb mit dieser Geschichte auch auf Aufstellern, die vor Kiosken in der ganzen Stadt stehen — unter anderem vor einem Laden in der Rigaer Straße, wo die “‘Rigaer-Straße-Wixxer'” vorbeikommen.

“Bild”-Rechercheur Peter Rossberg erklärte den Artikel am Abend vor dessen Erscheinen bei Twitter zu seiner “Lieblingsgeschichte morgen”:


(Den Tweet hat Rossberg inzwischen gelöscht.)

Die “B.Z.” brachte ebenfalls einen Text von Olaf Wedekind zum Thema, zwar etwas kürzer, aber genauso falsch:

Die Zitate in “Bild” und “B.Z.” stammen nicht von Katrin Schmidberger, sondern von ihrer Fraktionskollegin Anja Kofbinger. Die hat, anders als Schmidberger, auch tatsächlich ihr Wahlkreisbüro im Reuterkiez. Die Verwechslung der beiden Politikerinnen durch “Bild” und “B.Z.” dürfte nach Angaben der Grünen in etwa so zustande gekommen sein: Nach einem Anruf der Redaktion bei den Grünen in Neukölln, hat Anja Kofbinger zurückgerufen. Ein Kollege von Olaf Wedekind leitete den Anruf an diesen weiter, womöglich mit der Ansage, dass Katrin Schmidberger am Apparat sei. Wedekind hat dann mit der Frau am anderen Ende der Leitung telefoniert, ohne wirklich zu wissen, mit wem er da spricht. Anja Kofbinger soll allerdings mehrfach gesagt haben, dass sie Anja Kofbinger ist.

Katrin Schmidberger veröffentlichte gestern auf ihrer Website eine “Richtigstellung zu angeblichen Zitaten in der Bild/B.Z.” und schrieb bei Facebook, dass sie mit niemandem aus dem Springer-Verlag gesprochen habe.

“Bild” hat heute eine “Richtigstellung” veröffentlicht:

Sie finden sie nicht auf Anhieb? Sie steckt dort rechts, eingeklemmt zwischen “Bier-Botschafter” und “U-Bahn-Strecken”:

Und auch in der “B.Z.” gibt es eine “Berichtigung”:

Mörder auf der Titelseite

Die Mitarbeiter von “Bild” und Bild.de können sich einfach nicht mit dem Gedanken anfreunden, dass auch Täter — und sei ihr Verbrechen noch so abscheulich — Rechte haben. Zum Beispiel Menschenrechte, aber auch Persönlichkeitsrechte. Oder das Recht, nach der Verbüßung ihrer Strafe wieder vollwertiges Mitglied der Gesellschaft zu werden. Damit das klappt, müssen ihnen die Gesellschaft und die Medien natürlich erstmal die Chance dazu geben.

Am vergangenen Freitag haben “Bild” und Bild.de ein Paradebeispiel geliefert, wie das zu verhindern ist:


(Alle Unkenntlichmachungen von uns.)

Wenn eine Redaktion von einem solchen Vorfall in einer Justizvollzugsanstalt hört, mag sie sich dazu entscheiden, darüber zu berichten. Und dass “Bild” das in einer boulevardesk-knalligen Aufmachung tut — geschenkt. Problematisch ist der Umfang der identifizierenden Berichterstattung: auf der Titelseite mit unverpixelten Fotos, Vornamen, abgekürzten Nachnamen und Kurzabriss der Taten; im Innenteil großflächig noch einmal Fotos der “zwei besonders brutalen Killer”, dazu ausführlichere Schilderungen ihrer Verbrechen, ein Foto aus der JVA und Archivfotos der damaligen Tatorte:

Die Taten liegen inzwischen zehn beziehungsweise 14 Jahre zurück. Ihre erneute Ausbreitung durch die “Bild”-Medien ist in diesem Fall besonders gravierend, weil der eine Häftling (der Zusammengeschlagene) in einem Jahr entlassen werden könnte. Das weiß auch Autor Peter Rossberg, er schreibt es schließlich selbst. Beim anderen Insassen ist die zehnjährige Haftstrafe auch bald rum, allerdings gab es aufgrund weiterer Vorfälle in der Haft weitere Verurteilungen.

Damit sei die Veröffentlichung von “Bild” und Bild.de rechtswidrig, sagt der Medienrechtsprofessor Udo Branahl auf Anfrage:

Bei Straftaten, die so lange zurückliegen, dass potenziell eine Entlassung bervorsteht, genießen die Täter einen Resozialisierungsschutz. Über die Prügelei mag man berichten können, aber nicht flächendeckend über die Taten von damals.

Das sieht auch das Bundesverfassungsgericht so. Und das nicht erst seit Neuestem, sondern schon seit 1973:

Die für die soziale Existenz des Täters lebenswichtige Chance, sich in die freie Gesellschaft wieder einzugliedern, und das Interesse der Gemeinschaft an seiner Resozialisierung gehen grundsätzlich dem Interesse an einer weiteren Erörterung der Tat vor.

Für den Fall, dass ein Medium — warum auch immer — doch unbedingt über eine länger zurückliegende Tat berichten will, hat der Deutsche Presserat im Pressekodex festgehalten, was dabei zu vermeiden ist:

Wenn erneut über ein zurückliegendes Strafverfahren berichtet wird, sollen im Interesse der Resozialisierung in der Regel Namensnennung und Fotoveröffentlichung des Täters unterbleiben. Das Resozialisierungsinteresse wiegt umso schwerer, je länger eine Verurteilung zurückliegt.

“Bild” und Bild.de haben es mit der Veröffentlichung vom vergangenen Freitag geschafft, nicht einmal diesen Mindeststandard einzuhalten.

Gerügt: Leckerer Likör und typische Zigeuner

Das gekauft wirkende Loblied auf eine Fluggesellschaft ist nicht der einzige Artikel aus der “Welt am Sonntag”, der jetzt vom Presserat beanstandet wurde, weil er das Trennungsgebot von Werbung und Redaktion verletzt. Das Gremium rügte auch einen “WamS”-Artikel, in dem ein Münchner “Barchef” das hohe Lied auf ein Mixgetränk mit dem Likör einer bestimmten Marke sang. Genauer:

Wer derzeit in die Gläser der Republik schaut, sieht vor allem: Orange. Aperol Sprizz heißt das süffige Sommer-“Must-have”, wie man so sagt, von einem Trend zu sprechen wäre fast schon untertrieben, denn das modische Getränk ist allgegenwärtig. (…)

Spätestens seit diesem Frühling hat der Sprizz seinen Siegeszug durch ganz Deutschland angetreten, unterstützt von einem klug gemachten Fernsehwerbespot, in dem zwei Mädels per Handzeichen signalisieren, dass sie dazugehören zur großen, fröhlichen Aperol-Gemeinde. Diese wächst weiter, und man fragt sich, was den kollektiven Erfrischungsrausch in diesem Maße ausgelöst haben könnte. In der Eckkneipe wird ebenso “gesprizzt” wie am Gestade der hippen, innerstädtischen Strandbar.

Glaubt man den dort durch ausreichend Sprizz-Bestellungen Seliggewordenen in ihren Liegestühlen, dann entspringt der Kombination Strandbar und Sprizz der Erholungswert eines kleinen Italien-Urlaubs für zwischendurch. Dolce Vita in Dortmund. Oder Hamburg, Düsseldorf, Stuttgart, Berlin. (…)

Bei der “Welt am Sonntag” hielt man das womöglich für Journalismus, der Presserat war weniger besoffen. Er rügte allerdings nur “Welt Online”, wo der “WamS”-Artikel offenbar ursprünglich zudem “mit einem großformatigen Werbefoto des Likör-Herstellers, auf dem der Schriftzug des Getränks plakativ hervorgehoben wurde” illustriert war.

* * *

Wenn sich jemand beim Presserat über einen Online-Artikel beschwert, schaut das behördenähnliche Gremium anscheinend nicht nach, ob der nicht einfach aus der Zeitung übernommen worde. Das zeigt auch die Rüge für die Berichterstattung von Bild.de über ein Familiendrama, bei dem eine Mutter sich und ihre drei Kinder in einem Auto angezündet und so getötet hatte. Bild.de zeigt in einer Bilderstrecke nicht nur abwechselnd Fotos von dem ausgebrannten Auto und dem Abtransport einer Leiche und Werbung u.a. für das Kontaktportal StayFriends (“Schulfreunde wiederfinden”), sondern auch sechs offenbar private Fotos von den Kindern und der Mutter. Nach Ansicht des Presserates verletzt das die Persönlichkeitsrechte der Opfer. Die identifizierende Berichterstattung habe vor allem mit Rücksicht auf die Angehörigen unterbleiben müssen. Bild.de habe außerdem gegen das Gebot verstoßen, bei Selbstmorden besonders zurückhaltend zu berichten.

Aber die gerügte Berichterstattung auf Bild.de stammt aus der gedruckten “Bild”-Zeitung. An zwei Tagen in Folge berichteten die “Bild”-Leute Noel Altendorf, Matthias Lukaschewitsch, Rainer Mittelstaedt, Peter Rossberg und Marco Zitzow detalliert, in großer Aufmachung und mit privaten Fotos von den Opfern über den Fall. “Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann hat die Suizid-Berichterstattung seines Blattes vor längerer Zeit zur Chefsache gemacht. Dennoch verstößt “Bild” in diesen Fällen immer wieder gegen den Pressekodex. Oder deswegen.

* * *

Die “Thüringer Allgemeine” kassierte eine Rüge für einen Artikel, in dem sie mit Peter Albach abrechnete, dem Bürgermeister von Weißensee, der bis zur jüngsten Wahl auch für die CDU im Bundestag saß. Denn was die Zeitung ihren Lesern verschwieg: Der Autor des kritischen Textes hatte bis kurz zuvor noch die Öffentlichkeitsarbeit für die Stadt Weißensee gemacht. Anscheinend gab es dann eine unschöne Trennung, jedenfalls einen Interessenskonflikt — der Presserat rügte die mangelnde Transparenz, die das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien gefährde.

* * *

Der “Sarstedter Anzeiger”, der zur “Hildesheimer Allgemeinen Zeitung” gehört, wurde für die Berichterstattung über eine Familie gerügt, die in so katastrophalen hygienischen Verhältnissen lebte, dass das Jugendamt die 16-jährige Tochter in seine Obhut nahm. Der “Sarstedter Anzeiger” habe so viele Details benannt und Fotos gezeigt, dass die Familie für die breite Öffentlichkeit erkennbar geworden sei — obwohl kein öffentliches Interesse vorgelegen habe.

* * *

Und dann war da noch Holger Borchard, Redakteur der “Offenbach-Post” in Langen, der anscheinend verzweifelt nach Wegen sucht, seine Abneigung gegen Sinti und Roma auszurücken. In einem Artikel über Betrüger, die behaupten, für die Langener Tafel zu sammeln, formulierte er vermeintlich oberschlau:

Der Zeuge, nach eigenen Worten selbst Nutznießer der Langener Tafel, hatte der Polizei gegen 14.30 Uhr vier Frauen “südländischen Aussehens” gemeldet, die Passanten auf der Bahnstraße um Spenden für die Langener Tafel anbettelten. Die ausgesandte Funkstreife fing das beschriebene Quartett, darunter eine Zehnjährige, Minuten später auf der Einkaufsmeile ab. Zur — laut Polizeisprecher Henry Faltin “nicht gerade einfachen” — Überprüfung der Personalien wurden die Vier auf die Wache mitgenommen.

Bei den drei erwachsenen Frauen handelte es sich um eine Südosteuropäerin, eine Staatenlose und eine Deutsche — alle einwandfrei einer Volksgruppe zuzuordnen, deren Namen eine Zeitung heute nicht mehr schreiben darf, weil sich sie sich damit garantiert eine Rüge vom Presserat einhandelt. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir es wie die Ordnungshüter beim unverfänglichen Hinweis auf besagter Damen Vorliebe für bunte Kleider belassen …

Der Presserat rügte den “klaren Verstoß” gegen das Diskriminierungsverbot im Pressekodex. Die Online-Ausgabe der “Offenbach-Post” habe mit ihrer “ironisch-herabsetzenden Umschreibung” der Frauen aus vermeintlicher Rücksicht auf den Pressekodex noch mehr betont, dass die angeblichen Täterinnen einer ethnischen Minderheit angehören — ohne einen sachlichen Grund zu nennen, warum das relevant ist.

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Die Feuer-Chaotin und die Schande Rechtsstaat

Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat gestern eine 21-jährige Berlinerin vom Vorwurf freigesprochen, einen Brandanschlag auf ein Auto verübt zu haben. Der Richter sagte, es gebe “erhebliche Zweifel”, ob die junge Frau, die der linksautonomen Szene nahe steht, die Täterin sei. Eine Reihe von Indizien, die gegen sie sprachen, seien nicht eindeutig. Und der Hauptbelastungszeuge, ein Polizist, der die Frau wiedererkannt haben will, verwickelte sich in Widersprüche.

Die Nachrichtenagentur dpa nannte den Freispruch eine “Ohrfeige für Polizei und Staatsanwaltschaft”. Die Verteidigung sagte, die Staatsanwaltschaft habe sich dem politischen Druck gebeugt, der eine schnelle Verurteilung von Verdächtigen forderte — in Berlin wurden seit Jahresbeginn mehr als 250 Autos durch Brandstiftung zerstört oder beschädigt.

“Bild” hat einen eingängigen Begriff für die unbekannten Brandstifter: “Terroristen”.

“Bild” hatte vom ersten Tag an keinen Zweifel, dass die Frau, die jetzt vom Gericht freigesprochen wurde, schuldig war:

Dabei war die Verdächtige zu diesem Zeitpunkt schon wieder auf freiem Fuß. Es war kein Haftbefehl gegen sie erlassen worden, weil nach Ansicht der Justiz kein dringender Tatverdacht vorlag.

In “Bild” las sich das am folgenden Tag so:

Einen weiteren Tag später brachten die “Bild”-Redakteure Matthias Becker und Peter Rossberg ihre Empörung in folgende Form:

(…) nur 12 Stunden später die Sauerei: Die bereits wegen politisch motivierter Straftaten verurteilte Alexandra R. kam wieder auf freien Fuß. Begründung: kein dringender Tatverdacht.

Ob die “Sauerei” darin bestand, dass kein dringender Tatverdacht vorlag oder darin, dass selbst vorbestrafte Menschen ohne einen solchen dringenden Tatverdacht nicht einfach ins Gefängnis müssen, ließen sie offen.

Aber ohnehin hatte sich das Blatt schon wieder gewendet. Ein Polizist, der zuvor nur davon gesprochen hatte, eine dunkel gekleidete Person gesehen zu haben, sagte nun plötzlich aus, das Gesicht der Verdächtigen erkannt zu haben. Daraufhin wurde doch noch ein Haftbefehl entlassen. “Bild” feierte das als eigenen Erfolg:

Das war im Mai. Ende September begann der Prozess gegen die Verdächtige, und wenn es nach “Bild” gegangen wäre, hätte man sich das ganze Verfahren sparen können: Die Zeitung hatte die Frau schließlich überführt und wusste auch schon vorab, was das richtige Strafmaß wäre: “Hartes Urteil gegen Täterin muss her!”

Es lief dann im Prozess nicht ganz so, wie “Bild” sich das vorgestellt hatte. Zum Beispiel verwickelte sich der Polizist, der die Verdächtige beim Zündeln erkannt haben will, in Widersprüche. Man könnte sagen: Möglicherweise war die Angeklagte nicht die Täterin. Das ist natürlich nicht das, was “Bild” sagen würde. Die Zeitung sprach am Samstag vor einer Woche von einem “skandalösen Fall”, meinte den drohenden Freispruch und erklärte die Verdächtige unbeirrt zur “Feuer-Chaotin” und also schuldig:

Erst heute, nach dem Freispruch, nach einem halben Jahr massiven Drucks, räumt “Bild” die Möglichkeit ein, dass die Angeklagte eventuell nicht die Täterin war, fragt: “Warum muss diese Frau nicht in den Knast” — und verrät sogar die Gründe. Immerhin.