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Als wär die Realität nicht schlimm genug

Vor dem Berliner Landgericht hat heute der Prozess gegen zwei 18-Jährige begonnen, die im April einen Mann in der U-Bahnstation Friedrichstraße zusammengeschlagen haben.

Bild.de berichtet über das Geständnis des Hauptangeklagten und erinnert noch einmal an den Tathergang:

Der brutale Fall erschütterte Deutschland: Es war 3.30 Uhr in der Nacht zu Ostersamstag, U-Bahnhof Friedrichstraße. Handwerker Markus P. (29) wartete auf eine Bahn. Er wird von zwei jungen Männern angepöbelt und zu Boden geschlagen.

Ohne Skrupel tritt einer der Männer – Torben P. – auf den Kopf seines Opfers ein. Vier Mal!

Ein Tourist (21) aus Bayern schreitet ein, hält den Treter fest. Der Komplize des Treters verpasst dem Retter einen Tritt in den Rücken. Dann flüchten die beiden Brutalos. Das schwer verletzte Opfer lag wochenlang im künstlichen Koma.

Es mag angesichts der Brutalität zunächst nebensächlich erscheinen, doch das Opfer erwachte nach etwa 16 Stunden und konnte das Krankenhaus sogar schon am Ostermontag wieder verlassen, “noch von Schnittwunden und Blutergüssen gezeichnet”, wie die “Berliner Morgenpost” damals schrieb. Einen Tag später “sprach” der Mann in der “B.Z.”, wenige Tage später in “Bild”.

Womöglich hat Bild.de Torben Markus P. mit Marcel R. verwechselt, einem anderen Gewaltopfer, dem es noch schlechter ergangen war:

Nach mehr als drei Monaten im Unfallkrankenhaus Marzahn kann der 30-jährige Marcel R. Ende dieser Woche entlassen werden. Geheilt ist er dann noch lange nicht. Aber dass er nach dem brutalen Überfall auf dem U-Bahnhof Lichtenberg und seinen schweren Verletzungen überhaupt wieder sprechen und laufen kann, ist schon fast ein Wunder.

Am Abend des 11. Februar waren auf dem U-Bahnhof vier Jugendliche über den Malergesellen hergefallen, hatten ihn zusammengeschlagen und ihm auf den Kopf getreten, als er schon am Boden lag. Das Opfer erlitt ein schweres Schädel- Hirn-Trauma, ein Teil der Schädeldecke musste entfernt werden, drei Wochen lang lag Marcel R. im künstlichen Koma.

Doch Bild.de ist nicht das einzige Medium, das mit den Opfern der verschiedenen “U-Bahn-Schläger” durcheinander gekommen zu sein scheint: Die Nachrichtenagentur dapd behauptet seit Sonntag in mehreren Vorschauen und aktuellen Artikeln, das Opfer habe “wochenlang im künstlichen Koma” gelegen.

Die “Süddeutsche Zeitung” schreibt heute:

Das Opfer Markus P. kann sich bis heute kaum an den Angriff erinnern. Der 29-Jährige erlitt eine Gehirnerschütterung, einen Nasenbeinbruch und zahlreiche Platzwunden im Gesicht.

Er lag wochenlang im künstlichen Koma und befindet sich noch immer in psychiatrischer Behandlung.

Mit Dank an Julia M.

Nachtrag, 24. August: sueddeutsche.de hat den Artikel aus der “Süddeutschen Zeitung” überarbeitet und schreibt dazu:

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Textes stand zu lesen, dass Markus P. “wochenlang im künstlichen Koma” lag. Das ist so nicht richtig, der 29-Jährige verlor lediglich vorübergehend das Bewusstsein. Wir haben den Fehler korrigiert und bedanken uns für den Hinweis unserer aufmerksamen User.

Apple und Birnen

Der Aktienkurs des Unterhaltungselektronikkonzerns Apple ist in den letzten Jahren derart grotesk gestiegen, dass man sich schon im Internet ansehen kann, wie reich man inzwischen sein könnte, wenn man zu einem bestimmten Zeitpunkt statt eines Computers der Firma deren Aktien gekauft hätte.

Auch der Münchner Marketingmanager Helmut Schwarz hätte sehr viel Geld machen können, wenn er vor 14 Jahren Apple-Aktien gekauft hätte. Das hat er dem Blog des “Süddeutsche Zeitung Magazins” erzählt:

Am 1. Juli 1997 kostete die Apple-Aktie 3,30 US-Dollar, heute ist sie 384 Dollar wert. Ich hätte damals ungefähr 5000 Dollar gehabt. Mein Aktienanteil wäre jetzt also sportliche 1,9 Millionen Dollar wert. In diesem Zeitraum gab es allerdings auch zwei Stocksplits bei denen die Aktienzahl erhöht und der Wert der Aktie jeweils halbiert wurde. Damit wäre der reale Wert der Aktien 475.000 Dollar, immer noch ganz ansehnlich.

Die Rechnung ist in mehrfacher Hinsicht Quatsch: Auf die 1,9 Millionen Dollar käme Schwarz nur, wenn er damals 5.000 Aktien gekauft hätte (5.000 * 384 = 1,9 Millionen). Für die 5.000 Dollar hätte er aber nur 1.515 Aktien bekommen (5000 / 3,30 = 1515).

Aber auch beim Thema Aktiensplits irrt der Mann, der von sich sagt, er habe “wirklich keine Ahnung von der Börse”: Wenn beim Split die Anzahl der Aktien verdoppelt wird, halbiert sich zwar der Kurs der einzelnen Aktie, der Depotwert verändert sich aber nicht. Ein Aktionär hat einfach doppelt so viele Aktien wie vorher. Bei zwei Splits hätte Schwarz heute also 6.060 Aktien (1515 * 2 * 2), die gemeinsam 2,3 Millionen Dollar Wert wären (6060 * 384).

Nach einigen Leserkommentaren, die ein paar mal mehr, mal weniger korrekte Lösungsvorschläge beinhalteten, hat sueddeutsche.de den Fehler transparent korrigiert:

Am 1. Juli 1997 kostete die Apple-Aktie 3,30 US-Dollar, heute (Stand: 17.8.11, Anm.d.R.) ist sie 384 Dollar wert. Ich hätte damals ungefähr 5000 Dollar gehabt. Inzwischen gab es zwei Stocksplits, bei denen die Aktienzahl erhöht und der Wert der Aktie jeweils halbiert wurde. Mein Aktienanteil wäre jetzt also sportliche 2,3 Millionen Dollar* wert.

(…)

* Anmerkung: In der ersten Fassung dieses Gesprächs ist Herrn Schwarz ein Rechenfehler unterlaufen. Vielen Dank an die Kommentatoren, die uns mit der richtigen Zahl weitergeholfen haben.

Jetzt bleibt aber das Problem, dass die einzelne Apple-Aktie niemals 3,30 Dollar gekostet hat. Im Juli 1997 lag sie bei rund 13 Dollar — was sich von den 3,30 Dollar nicht zufälligerweise um den Faktor Vier unterscheidet: Die 3,30 Dollar sind der “um Splits bereinigte Schlusspreis”, mit dem man die Kurse von damals und heute besser vergleichen kann. Gehandelt wurde die Aktie am 1. Juli 1997 zum tiefsten Stand aber für 12,75 Dollar.

Hätte Herr Schwarz bei diesem Stand seine 5.000 Dollar in Apple investiert, hätte er dafür 392 Aktien erhalten (5.000 / 12,75 = 392). Nach den zwei Splits hätte er 1.568 Aktien (392 * 2 * 2), die heute 602.112 Dollar (1.568 * 384) wert wären. Genug für den einen oder anderen Taschenrechner.

Nachdem wir sueddeutsche.de auf den zweiten Denkfehler aufmerksam gemacht hatten, wurde der Artikel erneut überarbeitet:

Am 1. Juli 1997 kostete die Apple-Aktie etwa 13 US-Dollar, heute (Stand: 17.8.11, Anm.d.R.) ist sie 384 Dollar wert. Ich hätte damals ungefähr 5000 Dollar gehabt. Inzwischen gab es zwei Stocksplits, bei denen die Aktienzahl erhöht und der Wert der Aktie jeweils halbiert wurde. Mein Aktienanteil wäre jetzt also sportliche 580 000 Dollar* wert.

(…)

* Anmerkung: In der ersten Fassung dieses Gesprächs ist Herrn Schwarz ein Rechenfehler unterlaufen (er war von dem um Dividenden und Splits bereinigten Schlusspreis der Aktie ausgegangen). Wir danken allen Kommentarschreibern.

Jetzt bleibt eigentlich nur noch die Frage, die ein Kommentator formuliert:

Ich verstehe nicht, warum hier von einer einzigartigen verpassten Möglichkeit für Herrn Schwarz gesprochen wird. Wir hatten doch damals alle die Möglichkeit die Apple-Aktie zu kaufen. Genauso gut hätte wir auch Google-Aktien kaufen können.

Störfall im Netz

Wir würden inzwischen bezweifeln, dass bei “Focus Online” die Agenturmeldungen überhaupt noch gelesen werden, bevor sie online gehen. Das wäre nicht schlimm (und weitgehend üblich), wenn “Focus Online” nicht die Angewohnheit hätte, diesen Agenturmeldungen eigene Vorspänne und Überschriften voranzustellen. Und da wird’s dann schwierig, wenn niemand die Meldung gelesen hat.

Vor drei Wochen wurde so aus der Forderung eines Papstkritikers eine Forderung des Papstes (BILDblog berichtete), gestern ging einer der (weitgehend zerstörten) Unglücksreaktoren von Fukushima weltexklusiv bei “Focus Online” wieder ans Netz.

Und das kam so: AFP hatte gestern Vormittag unter der Überschrift “Reaktor nimmt erstmals nach Fukushima wieder vollen Betrieb auf – Japanische Behörden geben grünes Licht” eine kurze Meldung verschickt. Ihre ersten Sätze lauteten:

Erstmals nach der Katastrophe im japanischen Atomkraftwerk Fukushima hat die Regierung des Landes die Wiederaufnahme des wirtschaftlichen Betriebs eines Atomreaktors genehmigt. Reaktor 3 der Atomanlage Tomari auf der Nordinsel Hokkaido nahm am Mittwoch wieder den vollen Betrieb auf, nachdem die Behörden dafür grünes Licht gegeben hatten, wie der Betreiber Hokkaido Electric Power (Hepco) mitteilte.

Von einigen vielleicht unbekannten Wörtern mal ab sollten Kinder der vierten Klasse diesen Sätzen entnehmen können, dass Reaktor 3 der Atomanlage Tomari auf der Nordinsel Hokkaido am Mittwoch wieder den vollen Betrieb aufgenommen hat.

Und das hat “Focus Online” diesen Sätzen entnommen:

Fukushima: Reaktor nimmt wieder vollen Betrieb auf. Erstmals nach der Atomkatastrophe in Fukushima nimmt der Reaktor 3 des Atomkraftwerks wieder den vollen Betrieb auf. Die japanische Behörde gab dafür grünes Licht, wie die Betreiber Hokkaido Electric Power mitteilte. Seit der Katastrophe sind fast drei Viertel der Atomreaktoren wegen Sicherheitschecks und zur Wartung außer Betrieb.
Mit Dank an Stefan.

Nachtrag, 19. August: “Focus Online” hat Überschrift und Vorspann unauffällig korrigiert. Beim Papst war es noch transparent gewesen.

2. Nachtrag: Unser Leser Andre Sch. weist uns darauf hin, dass “Focus Online” die Fehler nicht komplett “unauffällig” korrigiert hat. Wer sich durch die Leserkommentare klickt, findet dort einen kleinen Hinweis:

Erster Satz ist falsch. "Erstmals nach der Atomkatastrophe in Fukushima nimmt der Reaktor 3 des Atomkraftwerks wieder den vollen Betrieb auf." Eben gerade nicht der Reaktor 3 von Fukushima... Anmerkung der Redaktion: Vielen Dank für den Hinweis. Wir haben den Fehler inzwischen korrigiert.

Das Verschwinden der Superpille

Als flüchtiger Leser könnte man glauben, Fehler würden auf “Spiegel Online” immer vorbildlich transparent korrigiert. Der Eindruck täuscht.

Heute Vormittag erschien dort ein kurzer Artikel mit der Überschrift:

Arznei-Überdosis
Superpillen treibt Gesundheitskosten in die Höhe

(Aus “Superpillen” ist inzwischen “Supermedizin” geworden, nachdem Kommentatoren im “Spiegel Online”-Forum angemerkt hatten, dass die meisten Präparate, um die es geht, gar nicht in Pillenform verabreicht werden.)

Der Versuch, das komplexe Thema auf wenigen Zeilen zu behandeln, ist, gelinde gesagt, ambitioniert. Ein aktueller Anlass für das Stück ist nicht erkennbar — außer, dass es irgendwie zur Titelgeschichte “Überdosis Medizin” des gedruckten “Spiegel” passt.

Ausführlich behandelt wurde das Problem der extrem teuren Spezialpräparate, die auf neuartige Weise die Ursachen von Krankheiten behandeln sollen, aber schon in einer großen “Spiegel”-Geschichte im Mai 2010. Darin findet sich der Satz:

Nur ein einziges der neuen Präparate — das Medikament Glivec gegen chronische myeloische Leukämie — hat die Behandlung der Krankheit wirklich revolutioniert.

Das ist insofern bemerkenswert, als “Spiegel Online” sich in seinem reduzierten Neuaufguss der Geschichte ausgerechnet Glivec als ein Beispiel dafür herausgegriffen hat, dass die neuen, teuren Präparate ihre “Überlegenheit gegenüber herkömmlichen Medikamenten noch gar nicht bewiesen” hätten:

Sie haben futuristische Namen wie Glivec oder Humira. Darin klingt ein Versprechen mit: Es gibt Hoffnung. Deine Krankheit kann behandelt werden. Auch wenn sie noch so schwer oder selten ist. Auch dann noch, wenn konventionelle Arzneien versagen.

Glivec oder Humira gehören zu den sogenannten Spezialpräparaten. (…)

Das klingt wie ein Segen. Doch viele Experten begreifen es als Fluch. Denn die Spezialpräparate erhöhen die Kosten im Gesundheitssystem massiv. Bereits jetzt – obwohl ihre Überlegenheit gegenüber herkömmlichen Medikamenten noch gar nicht bewiesen ist.

Im “Spiegel Online”-Forum kritisierten mehrere Leser, dass Glivec wirklich kein gutes Beispiel für die zweifelhafte Wirksamkeit solcher Präparate sei. Offenbar sah man das dann auch in der Redaktion ein. Irgendwann am Nachmittag hat “Spiegel Online” den Namen Glivec aus dem Artikel gestrichen und durch Avastin ersetzt.

Ohne jeden Hinweis, irgendeine Erklärung, Transparenz.

Nachtrag, 18.45 Uhr. Na sowas. Plötzlich geht’s:

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels wurde als Beispiel für Spezialpräparate, deren Nutzen umstritten ist, unter anderem Glivec genannt. Glivec war allerdings herkömmlichen Therapien überlegen. Wir haben daher ein anderes Beispiel gewählt. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.

Mit Dank an Martin S.!

Die Zombie-Autos der Stars

Express.de veröffentlichte heute einen Artikel über die “Autos der Stars”. Denn:

Bevor die Saison beginnt, lohnt sich ein Blick in die Garagen der Kicker.

In diesen Garagen stehen nämlich viele, oft teure Autos — Mario Gomez und Franck Ribéry fahren z.B. einen Audi Q7, Lukas Podolski einen Audi RS6 und dann gibt es auch noch ihn hier:

Ein richtiger Autonarr ist Thorsten Frings von Werder Bremen: VW Touareg, Wiesmann GT und ein Hummer gehören zu seiner Auto-Sammlung.

Der Satz war verräterisch, denn Torsten (ohne “H”) Frings spielt gar nicht mehr für Werder Bremen. Express.de hat ihn inzwischen zum “Ex-Bremer” umetikettiert (und seinen Namen korrigiert), aber das ändert nichts daran, dass der Text schon älter ist. Wie ein Untoter geistert er seit längerem mit kleinen Abweichungen durch die Online-Auftritte des DuMont-Schauberg-Verlags:

  • Gestern zum Beispiel ebenfalls bei express.de (dort ist der Frings-Satz auch noch unkorrigiert).
  • Im Mai im Internet-Auftritt der “Frankfurter Rundschau” (der Artikel muss vor Kurzem überarbeitet worden sein, denn der Frings-Satz fehlt plötzlich, es sind aktuelle Fotos enthalten und der Vorspann spricht von der bald startenden Bundesligasaison).
  • Am 12. November 2010 wiederum bei express.de.
  • Am 20. August 2010 bei mopo.de.
  • Am 27. Mai 2010 beim “Berliner Kurier” (irritierenderweise auch mit aktuellen Fotos und dem Hinweis auf den Saisonstart, aber auch immer noch mit “Thorsten Frings”).
  • Und am 27. Mai 2010 beim “Kölner Stadtanzeiger”, was womöglich den Ausgangspunkt der Rundreise darstellt.

Doch Fußballer sind nicht die einzigen Stars, deren Autos regelmäßig hervorgeholt und in Klickstrecken herumgereicht werden: Auch die “Flitzer der Promis” waren im Laufe der Jahre schon beim “Berliner Kurier”, dem “Kölner Stadtanzeiger”, dem “Express” und der “Kölnischen Rundschau” im Einsatz.

Sollte der eine oder andere Promi sein Auto mal wechseln, erfahren Sie es sicher nicht bei den Online-Medien von DuMont-Schauberg.

Mit Dank an Martin T.

Wir sind Papst!

Im Hinblick auf den anstehenden Papst-Besuch im September hat die “Rhein-Zeitung” mit Christian Weisner gesprochen, dem Sprecher der Kirchen-Volksbewegung “Wir sind Kirche”.

Weisner sagt in dem Interview unter anderem:

RZ: Wo brennt es in der Kirche?

Weisner: Dazu gehören vor allem der fehlende Nachwuchs an Priestern, die unbefriedigende Rolle der Frau, der fehlende theologische Diskurs, die mangelhafte Bereitschaft zur Ökumene und der sexuelle Missbrauch. (…)

Die Nachrichtenagentur dapd hat daraus eine kleine Meldung gemacht, die unter der Überschrift “Papst soll etwas für die Ökumene bewegen” bei verschiedenen Medien veröffentlicht wurde.

Auch “Focus Online” hat sich der Meldung angenommen und ihr einen eigenen Vorspann und eine eigene Überschrift verpasst. Und so kann die Internetseite jetzt weltexklusiv eine Sensation vermelden:

Katholische Kirche: Papst Benedikt XVI. fordert mehr Ökumene. Papst Benedikt XVI. hat im Vorfeld seines Deutschland-Besuches die „mangelnde Bereitschaft in der katholischen Kirche zur Ökumene“ kritisiert. Er nimmt damit Stellung zur wachsenden Kritik, dass die Kosten für den Papst-Besuch zu hoch seien.

Mit Dank an Wolfgang.

Nachtrag, 31. Juli: “Focus Online” hat den Fehler heute transparent korrigiert.

Holzquadrat vor der Hütte

Wenn das mit der Globalisierung und der weltweiten Vernetzung so weitergehen soll, müssen wir uns dringend auf international gültige Standards einigen. mph und km/h, die Bezeichnung “billion” und “Milliarde” für den gleichen Zahlenwert, unterschiedliche Währungen — all das verwirrt die Menschen nur unnötig. Vor allem aber die Journalisten.

Im Blog “Grüne Geschäfte” auf “Zeit Online” werden sogenannte “Tiny Houses” vorgestellt, winzige Häuser, die nicht viel kosten und fast überall aufgestellt werden können.

Da hätten wir zum Beispiel dieses Modell:

Auf dem Foto links ist ein Haus von Tumbleweed zu sehen, 27 Quadratmeter für ca. 32.000 Euro (oder ca. 600 Euro für die Baupläne für Selbstbauer).

Oder dieses hier:

Jetzt will Tata billiges und kleines Wohnen anbieten. In nur einer Woche soll das etwa 65 Quadratmeter große Häuschen aufgestellt sein, die Wände sind aus Kokosnuss- oder Jutefasern.

Sieht man sich das “Foto links” genauer an, erscheinen 27 Quadratmeter etwas unwahrscheinlich:

Achtung: Kein Tata, sondern ein Tumbleweed House. Copyright: Tumbleweedhouses

Und 65 Quadratmeter erscheinen auch recht groß für so ein Kleinsthaus.

Tatsächlich ist das Haus von Tumbleweed mit “89 square feet” angegeben, das Haus von Tata mit “215 square foot”.

Und damit kommen wir zu den unterschiedlichen Maßeinheiten zurück: Will man eine Strecke von feet (Fuß) in Meter umrechnen, muss man den Wert durch 3,28 teilen. So erklären sich die Werte bei “Zeit Online” (89/3,28=27; 215/3,28=65).

Für eine Fläche muss man den Wert in square feet durch 10,76 (3,28×3,28 — “square” oder “zum Quadrat” eben) teilen, um den Quadratmeter-Wert zu erhalten. Die beiden Häuser sind demnach etwa 8,2 bzw. 20 Quadratmeter groß. Oder in dem Fall: klein.

Mit Dank an Lukas.

Nachtrag, 25. Juli: “Zeit Online” hat sich transparent korrigiert.

Ihr EUmel! (2)

Als wir hörten, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) heute im Fall einer gekündigten Berliner Altenpflegerin entscheiden wird, wussten wir, es würde heute Arbeit geben. Denn: Zu viele Journalisten glauben immer noch, der EGMR hätte irgendetwas mit der Europäischen Union zu tun, was bekanntlich nicht der Fall ist.

Vorgelegt hatte bereits die “Berliner Morgenpost”, die in ihrer heutigen Ausgabe vor dem Urteil schreibt:

Auf EU-Ebene wird im Fall Heinisch entschieden, ob die Entlassung nicht doch ein Verstoß gegen das Recht auf Meinungsfreiheit ist.

Auf morgenpost.de ist dann auch noch die Überschrift falsch:

Pflegenotstand bei Vivantes: EU entscheidet über Entlassung von Altenpflegerin

Und nach dem Urteil ging es weiter:

Kritik an Vivantes: EU - Kündigung einer Altenpflegerin nicht rechtens

Ahnungslosigkeit auch mal wieder bei “Welt online”:

Gerichtsurteil - Schutz für "Whistleblower": Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeitern laut EU-Urteil nicht kündigen, wenn sie auf Missstände aufmerksam machen.

Mit Dank an Mark K., Philipp W. und Matthias B.

Nachtrag, 21.20 Uhr: “Welt online” hat sich unauffällig korrigiert. morgenpost.de hat den eigenen Artikel korrigiert, den übernommenen Print-Artikel aber unangetastet gelassen.

Unterdessen gibt es zwei Neuzugänge im Wettbewerb “Deutschlands begriffsstutzigste Journalisten”zu vermelden.

Den “Westen”:

Urteil: EU-Gerichtshof stärkt Arbeitnehmer bei der Offenlegung von Missständen

Und den in dieser Sache traditionell ahnungslosen “Berliner Kurier”:

15.000 Euro Entschädigung erstritt Heinisch vorm EU-Gericht für Menschenrechte in Straßburg, erreichte für Arbeitnehmer ein wichtiges Urteil. Wer Missstände bei seinem Arbeitgeber öffentlich anprangert, darf nicht fristlos gefeuert werden. Das war in ihrem Fall passiert.

2. Nachtrag, 22. Juli: Und so berichtet die “B.Z.” heute über den Fall:

AFP  

Milliartensterben

Journalismus kann so einfach sein: Man bekommt eine Pressemitteilung rein, muss sie nur noch ein bisschen umformulieren und kann sie schon veröffentlichen. Gut: Manchmal muss man sie auch noch aus einer fremden Sprache übersetzen, aber dafür gibt es ja auch Fachpersonal.

Der Unterhaltungselektronikkonzern Apple hat gestern seine Zahlen für das abgelaufene Geschäftsquartal 2011 bekanntgegeben und die sind durchaus beeindruckend:

The Company posted record quarterly revenue of $28.57 billion and record quarterly net profit of $7.31 billion, or $7.79 per diluted share.

Nun wissen aufmerksame BILDblogLeser, dass das englische Wort “billion” eine kleine Stolperfalle darstellt: Es entspricht im Deutschen der “Milliarde”, nicht etwa der “Billion”.

Auftritt AFP:

Der Konzern verdiente nach Angaben vom Dienstag im dritten Quartal des laufenden Geschäftsjahres rund 7,3 Millionen Dollar (5,2 Millionen Euro). (…) Der Umsatz stieg im dritten Quartal, das am 25. Juni endete, um 82 Prozent auf 28,6 Millionen Dollar.

Ein Gewinn von 7,3 Millionen Dollar und ein Umsatz von 28,6 Millionen wären für einen Konzern wie Apple ein ziemliches Desaster, zumal bei den Absatzzahlen, von denen AFP selbst schreibt:

Von April bis Juni verkaufte Apple nach eigenen Angaben 20,3 Millionen iPhones, das waren 124 Prozent mehr als im Vorjahresquartal. Vom Tablet-Computer iPad gingen mit 9,3 Millionen Exemplaren sogar 183 Prozent mehr über die Ladentische. Auch die Verkäufe des klassischen Mac-Computers stiegen um 14 Prozent auf fast vier Millionen Exemplare. Nur beim iPod gingen die Verkaufszahlen zurück – um 20 Prozent auf 7,5 Millionen.

Demnach hätte Apple bei jedem dieser verkauften Geräte einen Gewinn von etwa 18 Cent gemacht. Da bringt der Verkauf eines Liters Milch wahrscheinlich mehr ein.

Um 11.50 Uhr, mehr als elf Stunden nach Veröffentlichung der Meldung, hat AFP eine Berichtigung verschickt. Aber so etwas hat ja bekanntlich nur begrenzte Auswirkungen. Die “Augsburger Allgemeine” hat es gar geschafft, aus der fehlerhaften AFP- und der korrekten dpa-Meldung eine Art Mashup zu bauen.

Mit Dank an Bastian.

Nachtrag, 15.25 Uhr: stern.de hat den Fehler transparent korrigiert.

Verkauft doch Zypern!

Was ist eigentlich dieses “Zypern”, von dem man gelegentlich hört und das im nächsten Jahr sogar die EU-Ratspräsidentschaft übernehmen soll?

Die Nachrichtenagentur AFP scheint zu glauben, dass es sich um einen Landesteil Griechenlands handelt. Nach dem Lesen einer AFP-Meldung von heute käme man nicht auf den Gedanken, dass es ein souveräner Staat ist.

AFP schreibt:

Während der griechisch-zyprischen Ratspräsidentschaft will die Türkei nicht mit der EU reden.

Der türkische Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan will die Beziehungen zur EU während der griechisch-zyprischen Ratsräsidentschaft [sic] im kommenden Jahr für ein halbes Jahr einfrieren. (…) Die griechische Republik Zypern übernimmt in der zweiten Hälfte 2012 die EU-Ratspräsidentschaft.

Mit den Vertretern der griechischen Inselrepublik werde die Türkei während der Ratspräsidentschaft “auf keinen Fall reden”, sagte Erdogan. (…) Der griechische Teil des seit 1974 geteilten Zypern ist seit 2004 Mitglied der EU. (…)

In dem Interview wurde [Erdogan] auf einen Vorschlag des griechisch-zyprischen Präsidenten Dimitris Christofias angesprochen, (…).

Zypern ist — anders als AFP zu glauben scheint — kein Ableger Griechenlands. Und das Land, das im Juli 2012 die EU-Ratsherrschaft übernimmt, ist auch nicht Griechenland-Zypern oder Griechisch-Zypern, sondern Zypern.

Völkerrechtlich umfasst diese Republik Zypern die ganze Insel. Ihr Nordteil ist allerdings seit 1974 von der Türkei besetzt. Die 1983 ausgerufene “Türkische Republik Nordzypern” wird von keinem anderen Staat als der Türkei anerkannt.

Den Online-Ableger der “Welt” hat all das AFP-Gerede von der “griechisch-zyprischen Ratspräsidentschaft” so nachhaltig irritiert, dass man dort davon ausgeht, dass Zypern im nächsten Jahr unmöglich alleine die EU-Ratspräsidentschaft innehaben kann:

Premierminister Recep Tayyip Erdogan will keine Gespräche mit der EU führen, solange Griechenland und Zypern die EU-Ratspräsidentschaft inne haben

(Dieser Eintrag wirft Steine aus dem Glashaus.)

Nachtrag, 21. Juli. Spät, aber immerhin halbtransparent hat “Welt Online” den Artikel korrigiert und hinzugefügt:

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieser Nachricht wurde Zypern fälschlich als “griechische Inselrepublik” bezeichnet. Fakt ist, dass Zypern eine eigenständige Republik ist und kein Ableger Griechenlands. Wir bitten um Entschuldigung.

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