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Springer muss Schwerverbrecher recht geben

Ein Pärchen feiert Hochzeitstag.

Eigentlich keine der Geschichten, die die “Bild”-Zeitung groß auf Seite 3 erzählen würde, und wahrscheinlich hätte sie es auch in diesem Fall nicht getan, wenn es sich bei dem Pärchen nicht um Verbrecher, Verzeihung: um “Schwerst-Verbrecher” handeln würde. Und zwar um schwule Schwerst-Verbrecher.

Das klingt dann schon eher nach einer Story für “Bild”, dachte sich “Bild” und verfolgte das Paar während seiner Ausführung im vergangenen Dezember bei jedem Schritt:

Freigang unter Aufsicht von drei Gefängnis-Aufsehern - Hier feiern zwei Schwerst-Verbrecher ihren 1. Hochzeitstag

Das Paar hatte sich 2008 im Knast kennen- und lieben gelernt, lebt jetzt in zwei Nachbarzellen.​

Dabei waren die Voraussetzungen für die Ehe nicht gerade gut: Walter stach 1997 seinem Ex-Partner mit einem 14 Zentimeter langen Messer in den Rücken. Bernhard ermordete 1992 eine Frau beim Sex. 2010 entdeckten Justizbeamte zudem Tausende Kinderpornos in seiner Zelle.​

Aus Angst vor Übergriffen von Mitgefangenen hält die Justiz die ungewöhnliche und einmalige Liebesbeziehung geheim. Trotzdem erlaubte die Anstaltsleitung zum Hochzeitstag einen Doppel-Ausgang.​

BILD war dabei

Warum? Keine Ahnung. Vielleicht hatten die Reporter ja einen Fluchtversuch erwartet, eine Schießerei oder wenigstens eine Schwulenparty. Aber stattdessen taten die beiden Schwerst-Verbrecher — von “Bild” minutiös dokumentiert — Folgendes: Sie fuhren “mit der U-Bahn”, kauften in einem Supermarkt “Brot und Getränke”, gingen in ein “‘schwules Informations- und Beratungszentrum'”, tranken in einem indischen Restaurant “Mango-Lassi”, kauften bei Saturn “für knapp 60 Euro sieben DVDs” und mussten abends wieder ins Gefängnis.

Keine Flucht, keine Party — nicht mal Händchenhalten oder einen Kuss gab es in diesen “sechs Stunden Freiheit”, wie der Autor mit spürbarer Enttäuschung feststellt. Aber immerhin verriet “ein Justiz-Beamter” dann doch noch, dass sich die beiden “hin und wieder” “umarmen”.

Tja. Und wer das alles erfahren wollte, musste sich entweder die “Bild”-Zeitung kaufen oder einen “Bild Plus”-Zugang holen.

Wir erzählen das, weil die Geschichte nicht nur komplett sinnfrei ist, sondern zum Teil schlichtweg falsch. Einer der beiden Gefangenen ist gegen die Berichterstattung vorgegangen und hat Gegendarstellungen erwirkt, die gestern in der “Bild”-Zeitung und in der “B.Z.” (die ebenfalls berichtet hatte) erschienen sind:

Gegendarstellung - zu: "Hier feiern zwei Schwerst-Verbrecher ihren 1. Hochzeitstag" in Bild vom 28.12.2013, S. 3 - Sie schreiben: "2010 entdeckten Justizbeamte ... Tausende Kinderpornos in seiner Zelle". Dazu stelle ich fest: Bei mir wurde ein Datenträger beschlagnahmt, auf dem 31 kinderpornografische und 11 jugendpornografische Bilder gespeichert gewesen sein sollen. Von dem Vorwurf wurde ich freigesprochen, weilk ich von diesen Bildern nichts wusste. Sie schreiben im Zusammenhang mit meiner eingetragenen Lebenspartnerschaft: "Aus Angst vor Übergriffen hält die Justiz die... Liebesbeziehung geheim." Dazu stelle ich fest: Das ist falsch. Berlin, den 6. Januar 2014 - RA Eisenberg für "Bernhard P." - Bernhard P. hat recht.

Gegendarstellung - zu „Beim Inder gab’s Mango-Lassi, bei Saturn Gewalt DVDs“, “in BZ„ vom 28.12.2013, S. 12 Sie schreiben: „2010 entdeckten Justizbeamte … Tausende Kinderpornos in seiner Zelle“. Dazu stelle ich fest: Bei mir wurde ein Datenträger beschlagnahmt, auf dem 31 kinderpornographische und 11 jugendpornografische Bilder gespeichert gewesen sein sollen. Von dem Vorwurf wurde ich freigesprochen, weil ich von diesen Bildern nichts wusste. Sie schreiben im Zusammenhang mit meiner eingetragenen Lebenspartnerschaft: „Aus Angst vor Übergriffen hält die Justiz die… Liebesbeziehungen geheim.“ Dazu stelle ich fest: Das ist falsch. Berlin, den 6. Januar 2014 RA Eisenberg für „Bernhard P.“ Bernhard P. hat recht.

Der Anwalt des Mannes teilte uns auf Anfrage mit, dass er auch weiter juristisch gegen den Verlag vorgehen werde. Anfangen kann er dann mit Bild.de — dort ist der Artikel nach wie vor online.

Nachtrag/Korrektur, 12.40 Uhr: Bild.de hat den Artikel (offenbar schon vor Veröffentlichung unseres Eintrags) gelöscht.

Nachtrag, 7. März: … und jetzt auch die Gegendarstellung veröffentlicht.

B.Z.  

Minderwertiger Trash wie von der Schießbude

Wer ein etwas exzentrisches Hobby pflegt, sammelt vielleicht Gegendarstellungen aus Zeitungen und Zeitschriften. So jemand würde den Ausschnitt aus der gestrigen “B.Z.” wohl bei den schöneren Exemplaren in seinen Ordner einsortieren.

In den Hauptrollen: Ein Berliner CDU-Politiker, der als Senator mit der kürzesten Amtszeit (12 Tage) in die Polithistorie eingegangen ist, und eine … äh: schillernde Entertainerin und ehemalige “Dschungelkönigin”.

Gegendarstellung

Zu “Auch Désirée Nick fühlt sich vom Ex-Senator Braun getäuscht” in B.Z. vom 18. Dezember 2011:

Sie schreiben: Es war die Schrankwand, die sie stutzig machte. Vollgestellt mit ausgestopften Puppen, gigantischen Stofftieren. “Minderwertiger Trash wie von der Schießbude”, beschreibt Désirée Nick (55) das Büro von Michael Braun (55, CDU), … “Ich dachte gleich: Was ist das für ein Notar, der so etwas sammelt?”

Dazu stellte ich fest: In meiner Kanzlei gab es nie eine ausgestopfte Puppe, oder ein Stofftier. Ich sammle so etwas auch nicht.

Sie schreiben: “In einer Image-Broschüre wirbt die Swisskontor, mit der renommierten Kanzlei Lehmann-Brauns/Braun zusammenzuarbeiten.”

Dazu stelle ich fest: Es gibt keine Broschüre, in der ich genannt werde.

Berlin, den 19.12.2011
Rechtsanwalt Johannes Eisenberg für Michael Braun, Notar

Michael Braun hat recht. Die Redaktion

“Bild” darf Christian Klar wieder nicht zeigen

Seit der frühere RAF-Terrorist Christian Klar im Dezember 2008 aus dem Gefängnis entlassen wurde, druckt “Bild” immer wieder aktuelle Fotos des Mannes, deren Veröffentlichung der Zeitung immer wieder von den Gerichten untersagt werden (BILDblog berichtete etwa hier, hier, hier, hier und hier).

Insofern dürfte der gestrige Termin vor dem Berliner Landgericht durchaus als “Folklore” und “Brauchtum” durchgehen: Klar war gegen die Veröffentlichung mehrerer Fotos in “Bild” und auf Bild.de vorgegangen und konnte gestern eine Einstweilige Verfügung erwirken.

Unter Androhung eines Ordnungsgeldes (traditionell festgesetzt als “bis zu 250.000,00 EUR”) oder Ordnungshaft wurde “Bild” untersagt, “ein Bildnis, das Christian Klar zeigt auf dem Fahrrad” noch einmal zu drucken. Bild.de muss “ein Bildnis, das Christian Klar zeigt auf dem Fahrrad” und “ein Bildnis, das Christian Klar zeigt mit offenem Antlitz und nicht unkenntlich gemacht” offline nehmen.

Aufhänger, die aktuellen Bildnisse von Klar zu zeigen, war seine Ladung als Zeuge im Prozess gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker in Stuttgart, der vorgeworfen wird, 1977 am Mord am damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback beteiligt gewesen zu sein.

Dazu zeigte “Bild” am 15. September unter der Überschrift “Hier radelt der Ex-Terrorist durch Berlin” auf Seite 2 der Bundesausgabe ein Foto von Klar auf einem Fahrrad. Das Foto war laut Klars Anwalt Johannes Eisenberg zwischen Anfang Juli und Mitte August in Berlin-Kreuzberg entstanden und hat “nichts mit Stuttgart-Stammheim oder der Zeugenladung zu tun”. Der Fotograf habe Klar “aufgelauert” und das Bild “heimlich erbeutet”.

Zu Fotos, die Klar im Stuttgarter Gerichtsgebäude zeigen, erklärt Eisenberg:

Der Antragsteller [Klar] hat versucht, sein Antlitz zu verbergen und sich ständig eine Zeitung vor das Gesicht gehalten. Es gab ein Gedrängel am Gerichtseingang, vermutlich wurde der Antragsteller absichtsvoll bedrängt, um ihn zu zwingen, die Zeitung herunter zu nehmen. Er war dort als Zeuge und hat seiner Zeugenpflicht genügt, bei Gericht zu erscheinen. Er hat damit keinen aktuellen Anlass gegeben, ihn zu fotografieren. Die Antragsgegnerin [Bild.de] zeigt selbst weitere Bilder, die den Versuch des Antragstellers zeigen, sich unsichtbar zu machen.

Klar hatte von der Axel Springer AG und Bild.de zunächst Unterlassungserklärungen gefordert und war dann, als diese ausblieben, vor Gericht gezogen. Springer und Bild.de können gegen die Einstweilige Verfügung vorgehen und wir wären ehrlich gesagt überrascht, wenn sie es nicht täten.

Kai Diekmanns Eindeutigkeiten

Vergangene Woche gab “Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann dem Internet-Portal “Meedia” ein Interview, in dem er unter anderem über seine Schulzeit, seine Freundschaft zu Helmut Kohl und seine Fernsehgewohnheiten plaudert, ohne dabei von allzu kritischen Fragen gestört zu werden.

Zum Abhörskandal in Großbritannien und der Berichterstattung über die angebliche Vergewaltigung eines Zimmermädchens durch Dominique Strauss-Kahn stellt Diekmann fest, dass in Deutschland eigentlich alles töfte sei. Sogar ein Beispiel hat er sofort griffbereit:

Wo in England die Pressefreiheit zu viel gestattet und Frankreich zu spartanisch ist, liegen wir in Deutschland genau in der Mitte. Nehmen Sie Rainer Speer in Brandenburg. Ein Finanzminister, der über 10 Jahre eine uneheliches Kind hat, dies nicht anerkennt, keine Alimente zahlt und das den Steuerzahler übernehmen lässt. Diesen Vorgang hat Bild enthüllt und trotz aller Klagen Rainer Speer gegen die Veröffentlichung der Artikel Recht bekommen: Die Gerichte haben eindeutig festgestellt, das öffentliche Interesse habe überwogen. Deswegen durften wir die Informationen nutzen und Rainer Speer ist erstens zurückgetreten und zweitens mit all seinen juristischen Ansprüchen gegen Bild gescheitert.

Ganz so “eindeutig” wie Diekmann sich erinnert, haben die Gerichte das allerdings nicht festgestellt, Speer ist auch nicht “mit all seinen juristischen Ansprüchen” gegen Diekmanns Zeitung gescheitert.

Im September 2010 hatte “Bild” über eine mutmaßliche Unterhaltsaffäre des damaligen brandenburgischen Innenministers Rainer Speer berichtet und dabei aus Quellen zitiert, die der Anwalt der Axel Springer AG selbst als “trübe” bezeichnet hatte. Es handelte sich um E-Mails, die wahrscheinlich von Speers Laptop stammten, der ihm etwa ein Jahr zuvor gestohlen worden war, und die zwischen dem Diebstahl und der Veröffentlichung in “Bild” verschiedenen Journalisten angeboten worden sein sollen. Rainer Speer war gerichtlich gegen die publizistische Nutzung dieser E-Mails vorgegangen und hatte zunächst Recht bekommen (BILDblog berichtete)

Ein Teil der damals erwirkten Einstweiligen Verfügungen wurde zeitnah aufgehoben, vor dem Berliner Landgericht konnte die Axel Springer AG einige Erfolge erzielen — doch in der nächst höheren Instanz wendete sich das Blatt: Im April entschied das Berliner Kammergericht, dass die Unterlassungsanträge in allen vier Fällen berechtigt gewesen seien.

Die sinngemäße Wiedergabe der E-Mails (und damit die ganze darauf beruhende Berichterstattung in “Bild”) sei bis zu Speers Rücktritt als Innenminister des Landes Brandenburg am 23. September 2010 rechtswidrig gewesen. Das Gericht hat festgestellt, “dass die E-Mails erkennbar geheim bleiben sollten und nicht für die Öffentlichkeit bestimmt waren” und dass keine “hinreichenden Beweistatsachen” vorliegen, die auf einen Sozialbetrug durch Rainer Speer schließen lassen. Zwar habe er es hingenommen, dass der Unterhalt für sein uneheliches Kind sechs Jahre (nicht zehn, wie Diekmann bei “Meedia” behauptet) von der öffentlichen Hand bezahlt wurde, weil die Mutter angegeben hatte, nicht zu wissen, wer der Vater sei, trotzdem würde bei einer Abwägung zwischen den Persönlichkeitsrechten der Betroffenen und dem Interesse der Öffentlichkeit letzteres nicht überwiegen.

Das Kammergericht entschied darüber hinaus, dass “Bild” nicht in direkter oder indirekter Rede aus den privaten E-Mails zitieren dürfe, da aus ihnen “ein besonderes persönliches Vertrauensverhältnis” erkennbar sei und sie “überwiegend wahrscheinlich” durch “Straftaten Dritter” beschafft worden seien (BILDblog berichtete).

Die Axel Springer AG ist zwar in Berufung gegangen, aber Diekmanns Angaben im “Meedia”-Interview waren in dieser Form schlichtweg falsch.

Rainer Speer hat deshalb den Berliner Medienanwalt Johannes Eisenberg beauftragt, gegen Diekmanns Aussage und die Verbreitung durch “Meedia” vorzugehen.

“Meedia” hat die beanstandete Passage am Dienstag zunächst aus dem Artikel entfernt und diesen dann mit einer “Anmerkung der Redaktion” versehen:

Der hier im Ursprungstext folgende Passus wurde aufgrund einer anwaltlichen Intervention gelöscht. Kai Diekmann erklärt hierzu auf Anfrage Folgendes:

Berichtigung: Liebe MEEDIA.de-Leser, an dieser Stelle sprach ich über unsere rechtlichen Auseinandersetzungen mit Rainer Speer. Ich sagte unter anderem, das er mit “all seinen juristischen Ansprüchen gegen Bild gescheitert sei”, weil das öffentliche Interesse überwogen habe. Das war so nicht richtig. Die Gerichte haben zwar bestätigt, dass an den Vorgängen um Rainer Speer ein hohes öffentliches Berichtsinteresse besteht. Letztlich waren aber Land- und Kammergericht der Auffassung, dass in der Güterabwägung das Geheimschutzinteresse Rainer Speers dieses Berichterstattungsinteresse überwiege und deshalb die Veröffentlichungen unzulässig waren. Diese Entscheidung wird höchstrichterlich überprüft werden. Die Entschädigungsansprüche des ehemaligen brandenburgischen Innenministers hielt das Landgericht allerdings für unbegründet. Auch diese Entscheidung wird überprüft.”

Laut Johannes Eisenberg hat Kai Diekmann darüber hinaus durch eine Springer-Justiziarin eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeben lassen.

Bild  

60.000 Euro für geklautes Sarrazin-Interview

Der ungenehmigte Abdruck eines Interview, das die Zeitschrift “Lettre International” mit Thilo Sarrazin geführt hatte, kommt die “Bild”-Zeitung teuer zu stehen. Die Axel Springer AG und Bild.de müssen 60.000 Euro Schadensersatz an den Verlag der Zeitschrift zahlen. Darauf einigten sich beide Seiten in einem Vergleich.

Im Oktober 2009 hatte “Bild” lange Passagen aus dem Interview abgedruckt. Bild.de brachte das Interview gar vollständig. “Lettre” erwirkte dagegen eine einstweilige Verfügung, woraufhin Bild.de das Interview offline nahm.

Doch “Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann widersetzte sich dem Beschluss. Er behauptete unter Berufung auf den “Bild”-Redakteur Hans-Jörg Vehlewald, dass “Lettre International” einem Abdruck zugestimmt habe und veröffentlichte die “Bild”-Version trotzig noch einmal in dem damals von ihm betriebenen Blog unter kai-diekmann.de. Die Behauptung wurde ihm untersagt (BILDblog berichtete), wegen des Verstoßes gegen die Einstweilige Verfügung wurde ein Ordnungsgeld in Höhe von 20.000 Euro fällig.

Nun bot die Axel Springer AG einen Vergleich über 30.000 Euro an, zog das Angebot aber kurz darauf wieder zurück, weil die “taz” über den Fall berichtet hatte.

Da Springer der Forderung von “Lettre”, Schadensersatz und Nutzungsentschädigung zu zahlen, nicht nachkam, ging der Fall vor das Berliner Landgericht. Dort lief die Sache nicht gut, wie Rechtsanwalt Johannes Eisenberg, der “Lettre” vertritt, in einer Pressemitteilung berichtet: Hans-Jörg Vehlewald, den Diekmann und Springer als Zeugen für die angebliche Genehmigung eines Abdrucks auf Bild.de aufgeboten hatten, habe bei seiner Vernehmung überraschend ausgesagt, dass in seinem Gespräch mit “Lettre” von einer Online-Nutzung nie die Rede gewesen sei. “Damit”, so Eisenberg, “haben sich die öffentilchen Behauptungen des Chefredakteurs der Bildzeitung auf www.kaidiekmann.de als unwahr erwiesen.”

Das Landgericht deutete laut Eisenberg an, dass es in dem Vorgehen sowohl von “Bild” als auch von Bild.de eine Urheberrechtsverletzung sehe und einen erheblichen Schadensersatz für gerechtfertigt halte. “Lettre” hatte argumentiert, dass die unerlaubte Weiterverbreitung nur wenige Tage nach der eigenen Veröffentlichung die eigenen Absatzmöglichkeiten massiv beeinträchtigt habe. Dass gerade die Springer-AG, die einen besonderen rechtlichen Schutz von Online-Inhalten fordert, so vorgegangen sei, mache den “Diebstahl an dem Interview” “besonders dreist”.

Aus trüben Quellen fischen verboten

Das Landgericht [Berlin] untersagte der Printausgabe von BILD mit Hinweis auf die Privatsphäre des Ministers, über den Fall zu berichten.

So steht es – surprise, surprise! – auf Bild.de und das ist natürlich ganz praktisch für so einen Verlag: Wenn der Printausgabe verboten wird, über das Privatleben eines Politikers zu berichten, kann die Onlineausgabe einfach weitermachen.

Allerdings hatte Bild.de bei der angeblichen Enthüllung am Montag noch von “Dokumenten, die BILD.de vorliegen” gesprochen und so ist es kein Wunder, dass der Ursprungsartikel nach einer weiteren Einstweiligen Verfügung auch aus dem Online-Auftritt verschwunden ist. Ein neuerer Artikel ist aber noch online.

Doch worum ging es eigentlich? Am Montag berichteten “Bild” und Bild.de von Vorwürfen gegen den Brandenburgischen Innenminister Rainer Speer, der in den 1990er Jahren an einem Sozialbetrug beteiligt gewesen sein soll. Die beiden Medien brachten dazu einige angebliche Details aus dem angeblichen Privatleben des Politikers und beriefen sich dabei auf angebliche E-Mails, die ihnen “vorliegen”. “Bild” verstieß damit gegen eine Einstweilige Verfügung, die Speers Anwalt Johnny Eisenberg nach eigenen Angaben vorsorglich erwirkt hatte, und die der Axel Springer AG untersagte, die Geschichte zu verbreiten. Da die BILD digital GmbH & CO. KG als Herausgeberin von Bild.de von dieser ersten Verfügung nicht betroffen war, erwirkte Eisenberg gestern eine weitere, so dass auch Bild.de jetzt nicht mehr über den Fall berichten darf.

Ob diese E-Mails überhaupt echt sind, ist nicht ganz klar, aber auch zur Herkunft konnte der Anwalt der Axel Springer AG bei der gestrigen Verhandlung vor dem Berliner Landgericht nichts sagen — er selbst bezeichnete die Quellen als “trübe”. Andererseits war Rainer Speers Laptop vor rund einem Jahr gestohlen worden, wie die “Märkische Allgemeine” berichtet:

Ermittlungen der Polizei, die den Laptop sogar orten wollten, führten ins Leere. Zuletzt soll das Gerät bei Motorradrockern gelandet sein, als für das Datenmaterial nach Abnehmern bei der Presse gesucht wurde.

Offenbar wurde man bei der Bild-Zeitung fündig, weshalb es gestern vor der Pressekammer des Landgerichts Berlin zu einer Verhandlung kam.

Mit Dank auch an ms.

Bild  

Fasersplitternackte Tatsachen

Man muss die Plastiken des Bildhauers Peter Lenk weder geschmackvoll, noch hübsch finden, das wäre auch nicht im Sinne des Erfinders. Lenks Arbeiten sind stets ironisch, respektlos und gerne anzüglich, zumindest wenn dies Lenk hilft, seine meist präzis treffenden Pointen unterzubringen. Dass sich Lenks Spott in der Regel gegen sogenannte Würdenträger und die Doppelmoral der Öffentlichkeit richtet und regionale und historische Bezüge zur Gegenwart herstellt, das macht den Reiz der Plastiken letztlich aus. Und erklärt eigentlich auch schon, warum die “Bild”-Zeitung nicht unbedingt zu der Förderern des Bildhauers zählt, um es vorsichtig auszudrücken.

Dass “Bild” und der am Bodensee wohnende Bildhauer keine Freunde werden würden, dass dürfte allerspätestens seit Lenks Friede Springer und Kai Diekmann auf den Arm nehmenden Plastik am Gebäude der Berliner “Tageszeitung” (taz) abgemachte Sache sein – immerhin zeigt diese Friede Springer als trötende Schlangenbeschwörerin, nach deren Pfeife der Penis von “Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann zu tanzen hat. Es ist also wenig verwunderlich, dass “Bild” gegen Peter Lenk polemisiert, wo es nur möglich ist (BILDblog berichtete) — selbst dann, wenn “Bild” dazu die Wahrheit unterschlagen muss.

Vergangene Woche behaupteten gleich drei “Bild”-Redakteure in der Stuttgarter Ausgabe:

Nackter Papst schockt im Bahnhof

In dem mittlerweile nicht mehr abrufbaren Beitrag schrieben Bachner, Mühlebach und Strehlau, Lenks neueste Plastik, die bald im Konstanzer Bahnhof zu sehen sein soll, sei eine Darstellung von Papst Benedikt XVI. — und zwar “fasersplitternackt” [sic!].

Nun zeigt die Plastik tatsächlich ein nacktes Männlein mit den päpstlichen Insignien. Dass das Männlein Joseph Ratzinger jedoch in keiner Weise ähnlich sieht, nun ja, das hätte immerhin Zweifel bei den Journalisten von “Bild” wecken müssen. Hätte, müssen. Was man nämlich beim regionalen “Südkurier” sowie bei “See Online”, nicht aber bei “Bild” herausgefunden hat: In Lenks neuestem Werk geht es um das “Papsttum in der Zeit des Konstanzer Konzils und nicht um Ratzinger.”

Peter Lenks Plastik zeigt tatsächlich einen Gaukler, der bloß die Zeichen des Papstes trägt — die Frage, wer sich mit Recht Papst nennen darf und wer nicht, war nämlich bei eben jenem Konstanzer Konzil in den Jahren 1414 bis 1418 verhandelt worden. Die Physiognomie der Figur soll dabei Papst Martin V. nachempfunden sein, der zu Zeiten des Konstanzer Konzils in Amt und Würden war.

Und genau genommen, aber auch das verschweigt “Bild”, handelt es sich bei Lenks Plastik nicht wirklich um ein neues Werk: Der Gaukler mit den Zeichen des Papstes ist in Konstanz bereits seit 1993 zu sehen, als Teil der Statue “Imperia” im Hafen der Stadt. Den Vorwurf, die Figur, die nicht auf die Konstanzer Stadtgeschichte, sondern auch auf eine Erzählung von Honoré de Balzac referiert, sei blasphemisch und verstoße gegen die guten Sitten, hatte Lenk allerdings schon damals entkräftigen können.

Diesmal zog die Affäre weitere Kreise, wie Peter Lenk im Gespräch mit BILDblog erklärte: Auf die Veröffentlichung des Artikels bei Bild.de hin habe er nicht nur – wie in der Vergangenheit schon – Schmähungen von Kirchenoberen und regionalen CDU-Politikern wie dem baden-württembergischen Innenminister Heribert Rech ertragen müssen, sondern auch telefonische Gewaltandrohungen. Schließlich beauftragte Lenk den Rechtanwalt Johannes “Johnny” Eisenberg, juristisch gegen die Behauptungen der “Bild”-Zeitung vorzugehen, die daraufhin den Artikel aus dem Netz entfernte.

Bild.de hat inzwischen auch eine Gegendarstellung veröffentlicht, die morgen auch in der gedruckten Stuttgarter Ausgabe zu finden sein dürfte.

Wie es scheint, sind es einmal mehr nicht die Plastiken von Lenk, sondern die Beiträge von “Bild”, die geeignet scheinen, den öffentlichen Frieden zu stören. Während Peter Lenks Anzüglichkeiten nämlich in der Regel fundiert und umfassend recherchiert sind, steht “Bild” mit seinen wüsten Anschuldigungen gegen den Bildhauer nun mit leeren Händen da. Um nicht zu sagen: nackt.

Vielen Dank an Daniela W., Ulrich E., Florian Sch. und Peter Lenk!

Bild  

Margot Käßmann: Einmal grün und zurück

Vielleicht haben Sie sich auch schon mal gefragt, wie eigentlich der ganze Quatsch, der mitunter so in der Zeitung steht, überhaupt in die Zeitung kommt.

Oder wer all das fordert, was in “Bild” gefordert wird, wenn “Bild” nicht gerade selber fordert?

Also, sagen wir mal so etwas:

Grüne wollen Käßmann in die Politik holen. Berlin - Jetzt wirbt die erste Grünen-Politikerin um Bischöfin Margot Käßmann. Die kulturpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Agnes Krumwiede, will Käßmann in die Politik und zu den Grünen holen. Krumwiede zu BILD: "Frau Käßmann wäre ein Gewinn für uns Grüne, obwohl es wichtig ist, dass Kirche und Politik unabhängige Instanzen bleiben." Käßmann hatte am Mittwoch wegen einer Alkoholfahrt alle Kirchen-Ämter niederlegt.

Auf ihrer Website distanzierte sich Agnes Krumwiede sodann von der “Bild”-Berichterstattung und erklärt:

Dass ich Frau Käßmann zu “den Grünen holen will” ist eine reine Erfindung der BILD-Zeitung.
Ebenso die Behauptung, dass Frau Käßmann von “den Grünen umworben wird”.

Frau Krumwiede schildert ausführlich, wie sie von “Bild” um eine Stellungnahme gebeten wurde, “ob Bischöfin Käßmann in die Politik wechseln sollte”, und was “Bild” dann letztlich daraus gemacht hat.

Die Grünen-Politikerin war dabei offenbar nicht das einzige Mitglied des Bundestags, das von “Bild” kontaktiert wurde — der Bonner SPD-Abgeordnete Ulrich Kelber twitterte nämlich kurz nach Erscheinen der “Bild”-Meldung am Samstag:

BILD: "Grüne wollen Käsmann in Politik holen." So macht BILD Schlagzeilen. Zuvor war ich gefragt worden, ob ich das für SPD fordern will

Auf unsere Anfrage berichtet Kelber, er sei von einem “Bild”-Mitarbeiter (bzw. einem Mann, der sich als “Bild”-Mitarbeiter ausgegeben hatte) angerufen worden, der ihn fragte, “ob ich nicht etwas zu der Forderung erzählen wolle, Frau Käßmann in die Politik, in die SPD zu holen.” Als Kelber den Anrufer gefragt habe, wer diese Forderung denn erhoben habe, habe er zur Antwort erhalten: “Bisher noch niemand.” Nachdem Kelber abgelehnt hatte, diese Forderung zu erheben, habe er sie kurz darauf wortgleich als Vorschlag der Grünen in “Bild” gelesen.

Die Langfassung der Meldung, die Bild.de bereits am Freitagabend veröffentlicht hatte, deutet ihre eigene Entstehungsgeschichte an einer Stelle sogar an:

Agnes Krumwiede (33), kulturpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, kann sich eine Zukunft der Theologin in der Politik vorstellen und würde sie gerne in ihre Partei holen.

“Vorstellen” können sich wohl die Vertreter aller Parteien so Einiges.

Ulrich Kelber war übrigens nach eigenen Angaben überrascht, dass sich “Bild” mal wieder bei ihm gemeldet hat: Nachdem er vor einiger Zeit eine ähnliche Anfrage der Zeitung mit der Gegenfrage gekontert hatte, ob er die vorformulierte “Forderung” noch ein wenig umformulieren dürfe, habe ihn “Bild” eine Zeit lang nicht mehr angerufen. Er wisse aber von Kollegen, dass derartige Anfragen fast an der Tagesordnung seien.

Nachtrag, 2. März: Die von uns zitierte und verlinkte Pressemitteilung von Agnes Krumwiede, in der sie die “Bild”-Berichterstattung kritisiert, ist seit gestern Nachmittag von der Internetseite der Politikerin verschwunden. Unsere Anfrage, warum der Text offline genommen wurde, blieb bisher unbeantwortet.

2. Nachtrag, 5. März: “Bild” veröffentlichte heute folgende Gegendarstellung:

Gegendarstellung. zu "Grüne wollen Käßmann in die Politik holen" am 27.02.2010, S. 2: Sie schreiben: "Jetzt wirbt die erste Grünen-Politikerin um Bischöfin Margot Käßmann. Die kulturpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Agnes Krumwiede, will Käßmann in die Politik und zu den Grünen holen. Krumwiede zu BILD: "Frau Käßmann wäre ein Gewinn für uns Grüne, obwohl es wichtig ist, dass Kirche und Politik unabhängige Instanzen bleiben."
Dazu stelle ich fest: Ich werbe nicht um Frau Käßmann und will sie nicht in die Politik holen. Tatsächlich habe ich folgende Veröffentlichung mit Ihnen abgestimmt: "Die kulturpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Agnes Krumwiede, kann sich eine Zukunft in der Politik für Bischöfin Margot Käßmann vorstellen. Krumwiede zu BILD: "Frau Käßmann wäre sicher ein Gewinn für uns Grüne, obwohl ich es wichtig finde, dass Kirche und Politik unabhängige Instanzen bleiben." Berlin, den 01.03.2010. RA Johannes Eisenberg für Agnes Krumwiede, Mitglied des Deutschen Bundestages. Hinweis der Redaktion: Frau Krumwiede hat recht.

Der ausführlichere Artikel zum gleichen Thema bei Bild.de wurde entfernt.

Springer provoziert Schmerzensgeld

Das Landgericht Berlin hat die Axel Springer AG dazu verurteilt, dem Berliner Anwalt Johannes Eisenberg ein Schmerzensgeld von 20.000 Euro zu zahlen. Das bestätigte ein Gerichtssprecher gegenüber BILDblog. Es geht um diverse Veröffentlichungen in der “Bild”-Zeitung und in dem Blog kai-diekmann.de, das Springer für den “Bild”-Chefredakteur betreibt.

Kai Diekmann und die von ihm geleitete Zeitung führen seit einiger Zeit eine Art Rachefeldzug gegen Eisenberg, der im Namen prominenter und nicht-prominenter Mandanten in vielen Fällen erfolgreich gegen falsche oder unzulässige “Bild”-Berichte vorgegangen ist. Eisenberg vertrat auch die Tageszeitung “taz”, als Diekmann sie wegen einer Satire über eine (erfundene) missglückte Penisverlängerung auf Unterlassung und Schmerzensgeld verklagte. Vor Jahren hat Eisenberg der “Bild”-Zeitung bereits erfolgreich untersagen lassen, Fotos von ihm zu veröffentlichen.

Diekmann und “Bild” haben dennoch (oder gerade deshalb) immer wieder in besonders provozierender Weise über Eisenberg berichtet. “Bild” stellte ihn zum Beispiel als “Alien” dar, Diekmann veröffentlichte unter kaidiekmann.de Anwaltsschreiben Eisenbergs und machte sich über die Tippfehler darin lustig. Obwohl Gerichte die Veröffentlichungen immer wieder untersagten, ließ Springer nicht von dem verhassten gegnerischen Anwalt ab.

Nach Angaben von Eisenbergs Kanzlei begründete der Vorsitzende der Pressekammer in der heutigen Gerichtsverhandlung die Verhängung des Schmerzensgeldes damit, dass der Springer-Verlag auch nach den Verbotsverfügungen nicht damit aufgehört habe, Eisenbergs Persönlichkeitsrechte nachhaltig weiter zu verletzen.

Eisenbergs Kompagnon Stefan König interpretiert die Entscheidung so:

Das Urteil macht nachhaltig deutlich, dass auch ein mächtiger Medienkonzern die Persönlichkeitsrechte eines Gegners zu respektieren hat, der mutig und konsequent immer wieder gegen dessen Rechtsverletzungen vorgeht.

Springer kann gegen das Urteil in Berufung gehen.

Will the real Kai Diekmann please stand up?

Nach wie vor ungeklärt ist, wer unter dem Namen “Kai Diekmann” in dem Blog Kai-Diekmann.de der Axel Springer AG schreibt. Zunehmend deutlicher wird allerdings, dass es sich nicht um den bekannten Chefredakteur gleichen Namens handeln kann.

Der Blogger “Kai Diekmann” macht sich heute wieder einmal über den Anwalt Johannes (“Jony”) Eisenberg lustig, der für viele Mandanten erfolgreich gegen Lügen und Persönlichkeitsrechtsverletzungen der “Bild”-Zeitung vorgegangen ist. Vor einigen Tagen hatte “Diekmann” in seinem Blog ein Interview veröffentlicht, das den spektakulären Eindruck erwecken sollte, mit eben diesem gegnerischen Anwalt geführt worden zu sein. Eisenberg hat nun vorhersehbar auf die Provokation reagiert und “Diekmann” aufgefordert, das zu unterlassen. “Diekmann” hat daraufhin ebenso vorhersehbar enthüllt, dass es ein ganz anderer Johannes Eisenberg war, mit dem er gesprochen hatte, und arbeitet weiter an seinem Image als coole Sau inmitten einer Welt voller klagewütiger Spaßbremsen:

Nur zur Klarstellung: Es kann doch wohl keiner geglaubt haben, Johannes sei Jony. Am allerwenigsten Jony selbst! Sie, liebe Blog-Freunde, haben für diese Erkenntnis nur gefühlte zehn Minuten gebraucht!!!

Oder ist alles noch viel schlimmer? Schlägt sich Jonys Verfolgungswahn Empfindlichkeit jetzt schon darin nieder, dass er sogar Interviews mit Namensvettern verbieten will? (…)

Lieber Jony, ich kann Dir als Dein Freund und Genosse wirklich nur noch raten: Mach doch mal Urlaub (vielleicht sogar in Thüringen, Tschechien oder im Erzgebirge…). Das wirkt bei Überspannungen Wunder.

Wegen so eines Spaßes gleich den Rechtsweg beschreiten — das würde “Kai Diekmann”, der Blogger, nicht tun.

Im Gegensatz zu Kai Diekmann, dem Chefredakteur der “Bild”-Zeitung.

Vor einem Dreivierteljahr begann Stefan Sichermann*, der Chefredakteur der sympathischen, nicht-kommerziellen Satireseite “Der Postillon”, unter dem Namen “DerChefred” zu twittern. Sein erster Eintrag lautete: “So der Chefredakteur von Der
Postillon ist jetzt auch bei Twitter! Geil!” Als Homepage gab er den “Postillon” an. Aber als Profilfoto benutzte er ein Bild von Kai Diekmann. Was er schrieb, las sich so:

Nun würde man sagen: Es kann doch wohl keiner geglaubt haben, “DerChefred” sei Kai Diekmann. Selbst die Blog-Freunde von “Kai Diekmann” hätten für diese Erkenntnis nur gefühlte zehn Minuten gebraucht (!!!). Aber Diekmann sah da offensichtlich eine reale Verwechslungsgefahr …

… und schaltete, sicher geplagt von schlimmen Überspannungen, seinen Anwalt ein. Der hatte ebenfalls keine Mühe, den wahren Absender zu erkennen, und mahnte ihn ab:

(…) Der Betrieb dieses Profils und insbesondere die unerlaubte Veröffentlichung des Bildes meines Mandanten stellt einen rechtswidrigen Eingriff in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht und Recht am eigenen Bild gemäß § 22 KUG dar. Die unerlaubte Bildveröffentlichung erfüllt außerdem den Straftatbestand des § 33 KUG. (…)

Stefan Sichermann hat daraufhin das Bild Diekmanns sofort aus seinem Twitter-Profil genommen, das zu diesem Zeitpunkt das Interesse von gerade einmal 13 Followern (regelmäßigen Lesern) erreicht hatte. Obwohl er sich — abgesehen von der Verwendung des urheberrechtsfreien Fotos — nie als Kai Diekmann ausgegeben hat, war die Sache damit nicht erledigt: Diekmanns Anwalt schickte ihm eine Rechnung. Er setzte den Streitwert auf 7500 Euro fest und errechnete daraus Gebühren in Höhe von 661,16 Euro — ein erheblicher Betrag für den 28-jährigen Volontär. Sichermann schaffte es mithilfe eines befreundeten Anwaltes immerhin, die Forderung unter Verweis auf den übertrieben hoch festgesetzten Streitwert auf einen “niedrigen dreistelligen Betrag” herunterzuhandeln.

Ein niedriger dreistelliger Betrag für die harmlose, weitgehend unbeachtete und erkennbar scherzhaft gemeinte Verwendung eines Fotos, in der ausgerechnet der “Bild”-Chefredakteur eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechtes sah.

Soviel zum Verfolgswahn des wahren Kai Diekmann.

*) Hinweis: Stefan Sichermann schreibt gelegentlich für BILDblog.

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