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Wahlkampf VII

Diese Frage auf Seite eins der “Bild” von heute lässt sich – zumindest soweit es die Wahl zum deutschen Bundestag betrifft – leicht und eindeutig beantworten. Nämlich mit Nein.

Türken können die Bundestagswahl nicht entscheiden, weil sie nicht wahlberechtigt sind. Wahlberechtigt ist gemäß Paragraph 12 Bundeswahlgesetz (BWG), wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und Deutscher “im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes” ist. Dort steht u.a.:

Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist (…), wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt

“Bild” scheint aber irgendwie Probleme mit dem Bundeswahlgesetz zu haben. Und ganz erhebliche mit dem Grundgesetz. Das zeigt nicht nur die irreführende Aufmacher-Frage auf der Titelseite, das zeigt auch der heutige Kommentar von “Bild”-Autor Dirk Hoeren auf Seite zwei, der Ausdruck eines beunruhigenden Demokratieverständnisses ist. Er ist folgendermaßen überschrieben:

Kein Wahlkampf mit Minderheiten

Das ist erstaunlich, schließlich stand bisher noch nie in “Bild”, dass es verwerflich sei, um die Stimmen alleinerziehender Mütter, Großfamilien, Behinderter oder anderer “Minderheiten” zu werben. Schauen wir uns also Dirk Hoerens Kommentar etwas genauer an. Darin steht u.a. folgendes:

Deutsch-Türken dürfen am Sonntag mitwählen.

Hoeren unterteilt die Wahlberechtigten also in “Deutsch-Türken” und andere. Es gibt aber im Wahlrecht keine solche Unterscheidung: Wählen darf, wer Deutscher ist, ganz gleich, ob er aus Antalya oder aus Bielefeld stammt.

Und weiter schreibt Hoeren:

Sie entscheiden möglicherweise darüber, wer in den kommenden Jahren Deutschland regiert und wer nicht.

Und es mag Herrn Hoeren überraschen, aber nach dem Grundgesetz entscheidet jeder Wähler darüber, wer das Land regiert und wer nicht. Das nennt man übrigens Demokratie.

Und dann schreibt Hoeren:

Kein Wunder also, daß SPD und Grüne gezielt bei den Türkischstämmigen auf Stimmenfang gehen. Motto: Deine Stimme für SPD und Grüne ist eine Stimme für erleichterte Einbürgerungen und den EU-Beitritt der Türkei.

Hoeren wirft also SPD und Grünen vor, dass sie ihr politisches Programm dazu benutzen, Wähler zu überzeugen, ihnen ihre Stimme zu geben. Ja was denn sonst?! Das Grundgesetz nennt das Mitwirkung der Parteien an der politischen Willensbildung. Doch darauf mag Hoeren sich offenbar nicht verlassen und schreibt im Anschluss:

Wer die deutsch-türkische Minderheit derart für Wahlkampfzwecke instrumentalisiert, erweist dem Zusammenleben von Deutschen und Türken einen Bärendienst.

Und dieser Satz hat es in sich, denn er sagt:

Wer um die Stimmen türkischstämmiger Wähler kämpft, macht nicht Wahlkampf, sondern er instrumentalisiert Wähler. Wer daraufhin SPD und/oder Grüne wählt, hat nicht frei seine Meinung gebildet, er hat sich instrumentalisieren lassen. Und Staatsangehörigkeit hin oder her, türkischstämmige Deutsche sind gar keine Deutschen, sie sind und bleiben — nach Ansicht von “Bild” — Türken.

Man kann Hoeren also so verstehen: Es geht nur dann in Ordnung, dass “Türken” in Deutschland wählen, wenn sie so wählen, wie es “Deutsche” tun — also mit, sagen wir, 40 Prozent Unions-Anteil. Und es geht nur dann in Ordnung, dass “Türken” in Deutschland wählen, solange “deutsche” Parteien davon absehen, ihre Interessen zu vertreten.

“Bild” wünscht sich also, im scharfen Kontrast zum Grundgesetz, dass die Interessen und die Stimmen türkischstämmiger Wähler in der deutschen Politik weniger zählen sollen als die deutschstämmiger Wähler. Vielleicht wünscht sich “Bild” aber auch nur, dass Angela Merkel gewinnt. Egal um welchen Preis.

Mit bestem Dank an Nils M.

Bild, Bild.de, oe24.at  etc.

Beim EU-Stifte-Verbot wird’s “Bild” zu bunt

Welche Bausteine braucht eine Redaktion, wenn sie ihren Lesern mit einem einzigen Artikel mal wieder vor Augen führen will, wie blöd die Europäische Union eigentlich ist?

Irgendwas mit Regulierung wäre gut, am besten ein Regulierungs-Irrsinn. Und ein Verbot müsste es geben. Immer wollen diese Eurokraten uns Bürgern was verbieten. Und dann müsste die ganze Sache im Verborgenen abgelaufen sein. Und man müsste noch mal klarmachen, dass das alles Firlefanz ist und es doch eigentlich ganz andere, wichtigere Probleme in Europa gibt, die man anpacken müsste. Und wenn dann noch durch Kinder Emotionen im Spiel sind — Bingo!

Dirk Hören, bei “Bild” eigentlich für die Zahlenjonglage verantwortlich, hat so eine eierlegende EU-Wollmilchsau gefunden. Vergangenen Freitag präsentierte er sie auf der Titelseite des Blatts:

Und auch bei Bild.de erschien sein Text:

Das geht in der Überschrift ja schon mal gut los: Verbot durch die Eurokraten ✅

Und auch der Artikeleinstieg in der “Bild”-Zeitung …

Neuer EU-Irrsinn

… beziehungsweise bei Bild.de …

Neuer Regulierungs-Irrsinn aus Brüssel

… passt perfekt ins EU-Bashing. Doppeltreffer: Regulierung ✅ Irrsinn ✅

Wie sieht’s aus mit der Heimlichtuerei in Brüssel? Auch da hat Dirk Hören was:

Die EU hat — unbemerkt von der Öffentlichkeit — die Grenzwerte für Blei in Kinderspielzeug drastisch verschärft.

Agieren im Verborgenen ✅

Und der Firlefanz? Für den Punkt nutzt Hören ein Zitat von CSU-Politiker Markus Ferber:

Der CSU-EU-Abgeordnete Markus Ferber: “Es wäre besser, die großen Probleme anzupacken, statt Kinder in ihrer Kreativität einzuschränken.”

Um Wichtigeres kümmern ✅
Arme Kinder ✅

Andere Medien berichteten ebenfalls über die EU-Entscheidung und bezogen sich dabei größtenteils auf den “Bild”-Artikel. Als Beispiel hier das österreichische Knallportal oe24.at, das von dem angeblichen Stifte-Verbot besonders “genervt” war:

Es ist so: Die Europäische Union hat die Grenzwerte für Blei in Kinderspielzeug gesenkt. Davon sind unter anderem auch Buntstifte und Wasserfarben betroffen. Buntstifte dürfen ab 2018 nur noch zwei Milligramm Blei pro Kilogramm Spielmaterial enthalten. Bisher sind 13,5 Milligramm erlaubt. Bei Wasserfarben wurde der Grenzwert von 3,4 auf 0,5 Milligramm herabgesetzt.

Dirk Hören schreibt:

Das Problem: Fast alle Kinder-Farben enthalten den Füllstoff Kaolin und das Weißpigmet Titandioxid. Das sind Mineralien aus der Erdrinde und enthalten deshalb von Natur aus geringste Spuren Blei, die chemisch nicht entfernt werden können. Betroffen von dem Verbot sind vor allem helle Farbtöne, weil sie viel Weißpigmet enthalten.

Also können Kinder jetzt bald gar nicht mehr mit Buntstiften und Wasserfarben malen? Werden sie in ihrer Kreativität eingeschränkt, wie CSU-Mann Ferber behauptet? Mitnichten.

Noch am selben Tag, an dem der “Bild”-Bericht erschien, veröffentlichte die Deutschland-Vertretung der Europäischen Kommission eine “Klarstellung”:

Gleich zu Beginn heißt es:

Die Europäische Kommission weist einen Bericht der “Bild”-Zeitung zurück, laut dem die EU Buntstifte und Wasserfarben verbiete.

Die niedrigeren Grenzwerte für Blei in Spielzeug basierten “auf den aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnissen, die bestätigen, dass Blei gerade für Kinder giftiger ist, als man viele Jahre glaubte.” Neueste Daten zeigten, “dass es keinen sicheren Grenzwerte für Blei gibt und dass sogar kleinste Mengen schädlich für die Entwicklung des kindlichen Gehirns sein können.”

Ein Großteil der betroffenen Spielzeuge erfülle bereits die notwendigen Grenzwerte für Blei, “drei Arten von Malwerkzeugen” habe man allerdings entdeckt, “von denen einige wenige die strengeren Grenzwerte nicht erfüllen: Fingerfarben, Buntstifte und Wasserfarbenkästen.” Dazu schreibt die Deutschland-Vertretung der Europäischen Kommission auf ihrer Facebook-Seite:

70 bis 80 Prozent der Buntstifte und Wasserfarben erfüllen die schärferen Blei-Grenzwerte aber bereits locker. Buntstifte und Wasserfarben wird es weiter zu kaufen geben, die “Kreativität der Kinder” wird also nicht eingeschränkt.

Einen Tag später griffen “Bild” und Dirk Hören das Thema noch einmal auf:

Die Info, dass die Kommission einen “Bericht der ‘Bild’-Zeitung” zurückgewiesen hat, hat leider nicht mehr in die kurze Meldung gepasst.

Mit Dank an Johannes K. und Jan H. für die Hinweise!

Selfies gegen Griechenland: Presserat missbilligt “Bild”

In seiner Sitzung vor ein paar Tagen hat der Presserat neben zwei Rügen auch mehrere Missbilligungen gegen “Bild” und Bild.de ausgesprochen.

Unter anderem für ihre Selfie-Kampagne gegen die “gierigen Griechen” (BILDblog berichtete):

Die “Maßnahmen” des Presserates:

Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:

  • einen Hinweis
  • eine Missbilligung
  • eine Rüge.

Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.

Insgesamt waren beim Presserat fast 20 Beschwerden zu der Kampagne eingegangen. Viele Beschwerdeführer kritisierten die Formulierung „die gierigen Griechen“, mit der ein ganzes Volk pauschal diffamiert werde. Außerdem sei der Aufruf, sich den Artikel auszudrucken und ein Selfie damit zu posten, ein Aufruf an die Leser, gegen die Griechen zu hetzen.

Der „Bild“-Justiziar konterte in seiner Stellungnahme:

Sinn der Veröffentlichung und insbesondere der Selfie-Aktion sei gewesen, zur Beschäftigung mit dem Thema der Griechenland-Rettung und einer Meinungsäußerung anzuregen. Die primäre Aufgabe der Medien sei es, den Einzelnen so mit Informationen zu versorgen, dass er sich seine Meinung bilden könne.

Eben. Dass die „Bild“-Zeitung (gerade zum Thema Griechenland) immer nur die Informationen liefert, die man braucht, um sich ihre Meinung zu bilden, ist natürlich bloß Zufall.

Darüber hinaus sei es gewollt und für das Bestehen eines demokratischen Staates unerlässlich, dass sich der Bürger selbst politisch betätige und durch Meinungsäußerung in der Öffentlichkeit am demokratischen Willensbildungsprozess partizipiere. Nur so sei der Aufruf der Redaktion an den Leser zu verstehen, seinen Standpunkt kundzutun.

Aber klar.

Die Redaktion habe dem Leser eine Plattform geboten, auf der er mit seiner Meinung von Dritten wahrgenommen werden könne. Durch die Aktion schaffe es die Redaktion auch eher, den Glauben an eine funktionierende Demokratie zu bestärken, als durch bloße eindimensionale Berichterstattung.

„Bild“, die große Stütze der Demokratie.

In keiner Weise sei versucht worden, das griechische Volk oder jeden Griechen in seinem Ansehen herabzusetzen – also in seiner Ehre zu verletzen – oder dazu aufzurufen eine feindliche Gesinnung gegenüber Angehörigen des griechischen Volkes einzunehmen. Der Gebrauch des Adjektivs „gierig“ sei klar differenzierend und nicht pauschalisierend. Entscheidend sei, dass das „Nein“ an die abstimmungsberechtigten Bundestagsabgeordneten gerichtet gewesen sei. Dies umfasse die Besorgnis der Öffentlichkeit, dass die Mittel gar nicht erst beim griechischen Bürger ankommen, sondern in das Finanzierungssystem eines Staates fließen und damit am Ende lediglich internationale Kreditgeber befriedigt würden. Mit Beginn des Beitrags werde durch die Zitate und weiteren Informationen mehr als deutlich, dass die Formulierung „gierig“ keineswegs auf jeden Griechen oder das griechische Volk als solches bezogen sei. Vielmehr gehe es um wenige Eliten und die jeweiligen Mitglieder der griechischen Regierung, die Versprechungen hinsichtlich einer Rückzahlung gemacht hätten, ohne dass es bisher dazu gekommen sei. (…) Diese Differenzierung werde noch durch den zeitgleich veröffentlichten Kommentar (…) des BILD.de-Chefredakteurs sowie den Kommentar (…) des BILD-Chefredakteurs vom 28.02.2015 vertieft.

Das sah der Presserat anders.

Der Argumentation, man solle für das Verständnis eines Beitrages auch die Kommentierung zum Thema bzw. die weitere Berichterstattung berücksichtigen, folgt das Gremium nicht.

Entscheidend sei der Eindruck, den ein Beitrag „auf einen durchschnittlich verständigen Leser“ mache. Und der sei ein anderer:

Das Gremium sieht in der Überschrift „NEIN! Keine weiteren Milliarden für die gierigen Griechen!“ eine pauschale Diskriminierung einer nationalen Gruppe. Für einen durchschnittlich verständigen Leser wird der Eindruck erweckt, die Zuschreibung „gierig“ beziehe sich auf das griechische Volk als Ganzes.

Auch in der Gesamtbetrachtung des Artikels werde „nicht hinreichend deutlich, dass damit ausschließlich wenige Eliten und die jeweiligen Mitglieder der griechischen Regierung gemeint sein sollen“.

So erkannte der Beschwerdeausschuss einen Verstoß gegen das in Ziffer 12 des Pressekodex festgeschriebene Diskriminierungsverbot und sprach eine Missbilligung aus.

Übrigens: Der Aufruf an die Leser, sich per Selfie “zu einer aktuellen politischen Entscheidung zu äußern”, verstoße “nicht schon prinzipiell gegen den Pressekodex”, erklärt der Presserat und schiebt in seiner so typischen, fast-kritischen Art hinterher:

Ob ein solcher Aufruf in der konkreten Situation die geeignete Art der Berichterstattung darstellt, ist eine journalistische Abwägung, die weitgehend der jeweiligen Redaktion überlassen bleibt.

Mit Dank an Tobias F.

“FAZ” verkalkuliert sich beim unkalkulierbaren Griechen-Risiko

Die “Frankfurter Allgemeine Zeitung” schlägt in ihrer heutigen Ausgabe Alarm:

Eines der Probleme: Das durchschnittliche Renteneinstiegsalter der Griechen soll so verdammt niedrig sein:

Die griechische Regierung von Alexis Tsipras spricht in ihrer Vorlage für die Reformpartner und Gläubiger Griechenlands davon, dass man für das kommende Jahr als Zielgröße ein durchschnittliches Renteneintrittsalter von 56,3 Jahren ansteuern wolle

Okay, dann noch einmal extra für die “FAZ”: Das stimmt nicht.

Die ausführliche Erklärung haben wir gestern hier aufgeschrieben. Zusammengefasst: Die 56,3 Jahre, die die “FAZ” als geplantes “durchschnittliches Renteneintrittsalter” Griechenlands verkauft, beziehen sich nicht auf alle Griechen, sondern nur auf Angestellte im öffentlichen Dienst. Das steht so auch in einer Tabelle (Rententräger “PS Δημóσιο”) der “Vorlage für die Reformpartner” (PDF), auf die sich die “FAZ” beruft. Hätte die Redaktion vier Spalten weiter rechts geguckt, hätte sie gesehen, dass das gleiche Papier das für 2016 geplante Renteneinstiegsalter für Angestellte in der griechischen Privatwirtschaft (Rententräger “IKA-ETAM”) mit 60,6 Jahren angibt.

Schon vor drei Tagen hatte die “FAZ” den Quark mit den 56,3 Jahren verbreitet:

In der heutigen Ausgabe setzt die “FAZ” aber noch einen drauf:

In Deutschland liegt der durchschnittliche Rentenbeginn derzeit bei 64 Jahren.

Auch das stimmt nicht. Eine Statistik der Deutschen Rentenversicherung (PDF) sagt zwar, dass das durchschnittliche Zugangsalter bei Renten “wegen Alters” 64,1 Jahre betrage. Rechnet man jedoch all die Fälle hinzu, die “wegen verminderter Erwebsfähigkeit” früher in Rente gehen (durchschnittlich mit 51 Jahren), sinkt der Wert auf 61,3 Jahre.

Die “FAZ” baut also zwei Schnitzer — zufälligerweise genau die, die auch “Bild” gemacht hat. Und wer klammert sich wiederum an die “FAZ”, um seinen eigenen Mist zu rechtfertigen? Na klar:

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