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“Bild” glaubt: “Bestie hat sich auch Adelina geholt”


Wir sehen Marc H., den mutmaßlichen Mörder des achtjährigen Felix und der achtjährigen Levke. Rechts sehen wir Levke, links Adelina. Auch Adelina wurde getötet, von wem ist bislang unklar. Lassen Sie sich also nicht davon irritieren, dass es in der “Bild”-Überschrift heißt, “Die Bestie hat sich auch Adelina geholt” – das lässt sich nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand definitiv nicht sagen, und es würde sicher, gemäß Pressekodex, eine unzulässige Vorverurteilung darstellen.

Und bei genauem Hinsehen stellt man auch fest, dass “Bild” gar nicht behauptet, Marc H. habe Adelina getötet, denn über der ca. drei Zentimeter hohen Schlagzeile steht ja in ca. ein Zentimeter hohen Buchstaben, “Polizei glaubt”. Die Titel-Schlagzeile in der Bremer “Bild”-Ausgabe sieht sogar so aus:

Nur: Beides ist falsch. Fragt man nämlich bei der Soko Levke und Felix nach, wie es Radio Bremen getan hat, kommt dies dabei heraus:

Ein Sprecher der Soko Levke und Felix hat einen Bericht der “Bild”-Zeitung dementiert, wonach es einen eindeutigen Zusammenhang zwischen den Morden an Felix und Levke sowie an Adelina aus Bremen gibt. Der Polizeisprecher bezeichnet diesen Artikel als falsch. Er warf der Zeitung vor, die Arbeit der Polizei mit solchen Artikeln zu behindern.

Und wie kommt “Bild” darauf, dass die Polizei “glaubt” oder sich gar “sicher” sei, dass Marc H. auch Adelina ermordet habe? Nun, in der “Bild” Berlin/Brandenburg und online zitiert sie einen “Sprecher” der Kripo Bremen mit den Worten: “Vieles spricht dafür”. Und in der “Bild” Bremen zitiert sie einen “Ermittler” mit den Worten: “Vieles spricht dafür”.

Fragt man beim Pressesprecher der Bremer Polizei nach, erfährt man, dass es kein derartiges Statement der Bremer Polizei gebe und, dass derzeit lediglich ermittelt werde, ob es Parallelen zwischen den Morden an Levke und Adelina gibt. Und mehr hätte es dazu eigentlich nicht zu sagen gegeben.

Mit Dank für die sachdienlichen Hinweise an Tobias M. und Frauke M.

Bild.de zeigt das blutüberströmte Gesicht eines getöteten 9-Jährigen

Inzwischen haben sie das Foto an der entsprechenden Stelle verpixelt. Aber am Samstag war auf der Startseite von Bild.de, an oberster Stelle, das blutüberströmte Gesicht eines zuvor getöteten 9-Jährigen zu sehen:

Screenshot Bild.de - H. tötete im Blutrausch zwei Menschen - Interview mit einem Kindermörder - Der Herne-Killer spricht zum ersten Mal über seine schickierenden Verbrechen

Alle Unkenntlichmachungen in diesem Screenshot stammen von uns: beim Namen des verurteilten Täters, bei dessen Alter, bei dessen Gesicht, bei dessen blutverschmierter Hand. Und auch die Verpixelung am linken Bildrand, wo sonst das Gesicht eines der Opfer, des bereits erwähnten 9-jährigen Kindes, zu erkennen wäre, ist von uns. Bei Bild.de war all das zu sehen. Nach Beschwerden hat die Redaktion zumindest das Gesicht des getöteten Kindes verpixelt.

Im Artikel schreibt “Bild”-Reporter Frank Schneider zu diesem Foto:

Die Morde von Herne schockierten auch deshalb, weil [H.] während und nach seinen Bluttaten Sprachnachrichten postete, sich in Chaträumen mit Fotos brüstete, die ihn an den Tatorten zeigten. Die blutgetränkten Hände, sein diabolisches Grinsen – ein einziger Albtraum.

Das, was der Mann im März 2017 noch selbst erledigen musste, übernahmen am Samstag Schneider und dessen “Bild”-Redaktion: Sie verbreiteten diesen “einzigen Albtraum”, sie zeigten einen Mörder in der von ihm gewählten triumphierenden Pose, sie halfen ihm dabei, sich viereinhalb Jahre später noch einmal mit der Tat zu brüsten.

Auch der Text bietet H. die große Bühne. “Aber wie begegnet man einem Menschen, den wohl kein Mensch je wieder sehen möchte?”, fragt sich “Bild”-Autor Schneider zu Beginn seines Artikels. Die Antwort der “Bild”-Medien lautet offenbar: Indem man diesem Menschen und seinen Gedanken, Rechfertigungen, abstrusen Aussagen möglichst viel Sichtbarkeit verschafft.

Der Doppelmörder bedauert sich selbst:

… schreibt Schneider zum Beispiel. Und lässt den Doppelmörder dann in einem Zitat sich selbst bedauern.

[H.] versucht zu dozieren, seine Sätze elegant zu formulieren – und bemerkt nicht, was für einen kranken Unsinn er redet.

… schreibt Schneider. Und zitiert H. im Anschluss mit krankem Unsinn.

Dann gibt er seinem Opfer eine Mitschuld:

… schreibt Schneider. Und lässt den Täter in einem Zitat dem 9-jährigen Opfer eine Mitschuld geben.

An einer anderen Stelle des langen Artikels darf H. damit angeben, dass er als Kampfsportler viele Messerstriche in einer Minute schaffe. “Offenbar registriert [H.] meine Fassungslosigkeit”, schreibt Frank Schneider dazu, was ihn aber nicht davon abhält, diese unsägliche Prahlerei zu verbreiten. Und so geht es bis zum Schluss weiter:

Die Gesprächszeit geht zu Ende, eine Botschaft will mir der Kindermörder noch mit auf den Weg geben:

… und natürlich verbreiten Schneider, Bild.de und Bild am Sonntag, wo der Artikel ebenfalls erschienen ist, auch noch diese letzte Botschaft.

Eigentlich, so scheint es, sind H. und dessen Opfer aber nur Mittel zum Zweck – für Werbung in eigener “Bild”-Sache. Über weite Strecken stehen gar nicht der “Herne-Killer” oder die zwei von ihm getöteten Menschen im Mittelpunkt, sondern der “Bild”-Reporter:

Es ist ein beklemmendes Gefühl, als ich entlang der hohen Mauer mit Überwachungskameras und Natodraht zum Gefängnis-Eingang gehe. Ein Kindermörder hat mich zum Gespräch gebeten.

… heißt es ganz am Anfang des Textes. Und weiter:

Gleich treffe ich also den Doppelmörder von Herne.

Ich war als Reporter dabei, als SEK-Polizisten den Killer tagelang im Ruhrgebiet jagten. Ich traf die Mütter der Opfer – und die fassungslose Mutter des Täters.

Ich betrete den modernen Gefängnis-Komplex durch eine Panzerglas-Tür, dann muss ich alles abgeben, nur Stift und Schreibblock darf ich behalten.

In einem Info-Kasten etwas weiter hinten im Artikel gibt es die Auflösung – es handelt sich um Reklame für den “Bild”-Fernsehsender:

Sehen Sie die Doku “Mein größter Fall”: “Die Bestie von Herne” am […] bei BILD im TV

Mit Dank an die Hinweisgeber!

Nachtrag, 28. Oktober: In der “Süddeutschen Zeitung” ist heute ein Interview mit dem neuen “Bild”-Chefredakteur Johannes Boie erschienen (online nur mit Abo lesbar). Darin geht es unter anderem auch um die Kritik, die wir in diesem Beitrag geäußert haben (auch wenn das BILDblog nicht explizit erwähnt wird). Auf die Frage …

In der Kritik steht Bild auch immer wieder wegen sensationslüsterner und grenzwertiger Berichterstattung, Rügen des Presserats werden nicht veröffentlicht. Erst diese Woche zeigte Bild das unverpixelte Bild eines ermordeten Neunjährigen. Bleibt das alles so?

… antwortet Boie:

Nein, das war ein schlimmer Fehler. Ich habe am selben Tag intern neue Regeln eingeführt, die die Berichterstattung bei schweren Kriminalfällen und Minderjährigen betrifft, unter anderem ein Sechs-Augen-Prinzip und eine technische Änderung in der Fotodatenbank. Der Fall zeigt allerdings zu einem kleinen bisschen auch, wie wir kritisiert werden: im Netz verbreiten unsere Kritiker nun die Grafik von Bild, auf der sie eine große Fläche gekennzeichnet haben. Da denkt jeder: Bild hat das Mordopfer groß und deutlich erkennbar gezeigt. Tatsächlich ging es um eine winzige schemenhafte Fläche im Hintergrund, die mit bloßem Auge kaum zu sehen war. Trotzdem war es ein schwerer Fehler, deshalb die klaren Maßnahmen.

Das klingt erstmal nicht schlecht.

Zwei Anmerkungen hätten wir allerdings zu Johannes Boies Aussage: Auch sein Vorgänger Julian Reichelt versprach in der Vergangenheit, “neue Kontrollmechanismen dazwischenschalten” zu wollen, nachdem “Bild” kräftig danebengelangt hatte. Man muss aus unserer Sicht also erstmal schauen, inwieweit Boies Maßnahmen wirklich etwas bringen. Und zu Boies Vorwurf der unfairen Kritik: Sowohl hier im Beitrag als auch bei Twitter schreiben wir, dass die von uns verpixelte Fläche nicht nur das 9-jährige Mordopfer verdeckt (dazu schreiben wir extra: “am linken Bildrand”), sondern auch das Gesicht des Täters und dessen blutverschmierte Hand.

“Bringt mir dieses feige Dreckstück!”

Für die “Bild”-Zeitung war die Sache von Anfang an klar:

David H. (21) hat den geliebten Kater seiner Freundin in die Toilette gestopft und die Spülung betätigt – “Tiger” (2) verendete qualvoll.

Oder in Großbuchstaben (Ausgabe vom 17. Januar):

MANN SPÜLT KATZE INS KLO - Das Tier verendete qualvoll

(“Bild” hat dem Mann zwar einen schwarzen Augenbalken gegönnt, zur Sicherheit haben wir ihn aber ganz unkenntlich gemacht.)

Dabei hatte der Gerichtsprozess gegen den Mann gerade erst begonnen, wie “Bild” im Artikel selbst zugeben musste:

Wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz steht der [Beruf des Angeklagten] nun in Plauen (Sachsen) vor Gericht.

Der Vorwurf der Staatsanwältin: “Der Angeklagte hat die Katze zuerst gegen die Wand geschleudert. Dann versuchte er das schwer verletzte Tier in der Toilette hinunterzuspülen.”

[…] Ein Tierarzt soll nun die genaue Todesursache klären.

Aber für “Bild” stand das Urteil ja sowieso schon fest.

Im Gegensatz zur “Freien Presse”, wo sich der Fall alles andere als eindeutig las:

Ob das Gericht den 20-Jährigen bestrafen wird, ist offen. “Keiner hat gesehen, wie die Katze umgekommen ist”, sagt [Gerichtssprecher] Rüsing. Unklar sei nach wie vor auch, ob sie wirklich an die Wand geschleudert wurde. Dort seien zwar Flecken gefunden worden, die Katzenblut sein könnten. Nachweisen werde das die Justiz aber nicht.

Am Mittwoch wurde das Verfahren vorläufig eingestellt. Die “Freie Presse” schreibt:

Richterin Andrea Hörr stellte das Verfahren unter einer Geldauflage vorläufig ein. Der 21-Jährige muss bis Ende Mai 100 Euro an den Tierschutzverein Vogtland zahlen. Dann sei eine endgültige Einstellung des Verfahrens in Aussicht.

Es sei weiterhin “unklar” geblieben, “wie die Katze zu Tode gekommen ist und ob sie überhaupt zuvor an die Wand geschleudert worden war – Zeugen dafür gab es nicht.” Auch die Tierärztin konnte kein Licht in die Sache bringen.

Doch für “Bild” ist und bleibt der Mann schuldig. Und die Justiz mal wieder viel zu milde:

KATZE INS KLO GESTOPFT - Nur 100 Euro Strafe für den Miezen-Killer

Der Miezen-Mord von Plauen (BILD berichtete). Jetzt stand der Katzen-Killer vor dem Amtsgericht – und kam mit einer unfassbar milden Strafe davon. Lediglich 100 Euro muss der Tierquäler zahlen, der den kleinen Kater “Tiger” (2) in der Toilette runterspülen wollte!

Dass das Verfahren eingestellt wurde, schreibt die “Bild”-Zeitung nicht. Stattdessen ärgert sie sich darüber, dass ihr eigenes Urteil nicht bestätigt wurde:

Leider gab es keine Zeugen, die bei dem Todeswurf dabei waren. Deshalb kam David H. mit einer Geldstrafe davon.

Der Sprecher des Amtsgericht teilte uns auf Anfrage mit, dass er die Berichterstattung “teilweise als sehr einseitig und vorverurteilend wahrgenommen” habe. Die Todesursache sei nicht geklärt worden, außerdem habe die Verteidigung klargemacht, dass auch die Ex-Freundin durchaus Motive für die Tat hatte (was “Bild” natürlich ignoriert hat). Aber es gebe nun mal “manche Medien, die versuchen, möglichst sensationell, brutal und grauenhaft zu berichten. Das interessiert die Leser halt.”

Und was eine derartige Berichterstattung bei den Lesern sonst noch bewirkt, zeigt sich dann in den Kommentarspalten bei Bild.de (Stand gestern Abend):

Sehen wir es doch mal von der positiven Seite, Plauen ist nicht so groß, seinen Vornamen kennt man und ein recht gutes Foto steht auch zur Verfügung………Vielleicht liest man ja demnächst davon das ein Plauener eine nonverbaler Konversation mit einem (Rudel) Tierfreund(e) verloren hat.

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unglaublich ! Sage ich schon seit Jahren, die deutsche Rechtssprechung ist ein Witz. Dann lieber Zahn um Zahn

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Hoffentlich wird er morgen von einer Bande verprügelt, so dass er nicht mehr aufstehen kann, dieser gefühlskalte Bestie.

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Das Gleiche mit dem machen wäre die gerechtere und damit auch demokreatischere Lösung. Danach an einen Baum hängen mit einem Schild um den Hals, das alle sehen was mit solchen Leuten passiert. Fertig.

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Wenn mir derjenige über den Weg laufen würde in Sachsen, hätte er 1 – 2 Reihen weniger Zähne um die er sich sorgen machen muss.

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Man sollte das gleiche mit diesem Unmenschen machen.

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man gebe mir seine Adresse und der Rest wird erledigt!!!

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Die Plauener sind ja im allgemeinen keine Tierhasser, Also werden sich die Leute auch um diesen fiesen Waschlappen kümmern. Stellt bitte ein Foto ins Netz.

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Tja da haben wir uns ja den Nächsten Amokläufer gesichert was war den da jetzt die Erziehungsmaßnahme ??? das er den nächsten Monat 100.- weniger Kiffen und Saufen kann.

Und wenn es dann an die Gesundheit von andren Mitmenschen geht dann heißt es ” Das war in dem Fall Leider nicht vorher zusehen. Ganz ehrlich dem Kerl gehört aufgelauert und das Selbe angetan dauer stresstest im Gulli und im anschluss rauf aufs Hochhaus und dann soll er mal auf Beton auf Schlagen die100 € zahl ICH freiwillig

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Mit unseren Gesetzen ist der Täter immer auf der sicheren Seite. Die Erfahrung hab ich auch schon machen müssen. Arme Katze, naja vielleicht überfährt ihn ja jemand – aus Versehen. Geht Katzen ja oft so.

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Und dann ist das auch noch so eine Wurst. Ich hätte Lust, ihn in die Toilette zu stopfen…

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Die deutschen Richter, Staatsanwälte, Ermittlungsbehörden und insbesondere unser Rechtssystem sind noch kranker. irrer und gestörter als dieser Tierquäler. Deutschland schafft sich ab.

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Bringt mir dieses feige Dreckstück!

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Solche gestörte Personen sollten mit der gleichen Art gespült werden. Ich drücke gern.

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Der Richter muß wohl auch Katzenhasser sein und eine Gefühlslose Kreatur, sonst kann man so kein Urteil sprechen. Vielleicht wiederfährt Ihm auch mal so was wie dem Kater !

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an alle Schläger vom Alexanderplatz oder sonst wo. Hier habt ihr mal jemanden um den keiner trauern würde. Wer so etwas tut, vergreift sich auch an kleinen Kindern

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der ist eine gefühlskalte Bestie.

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den Kerl würde ich gerne mal live treffen.

Er und ich in einem Raum mit Toilette eingeschlossen. Mal sehen wer ertränkt wird.

Ach und die “Delphinjäger” können sehr gerne gleich mitkommen.

Unser Staat ist so ein Witz.

Tiere sind “Sachen” und Vergewaltiger und Pädos sind vergehen sich ja nur an einzelnen Personen, warum also mehr als Bewährungsstrafen?

HASS.

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So ein Kerl verdient die Todesstrafe

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Am besten man stopft ihn in die Kanalisation und spült ihn ab . Dann weiß er wie es sich anfühlt .

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Der feige Dreckwichser!!!!!!!

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Mein gott wieso heulen alle nur rum, ES IST NUR EIN TIER. ich bekomme ja auch keine strafe wenn ich eine pflanze ausreiße und das klo runter spüle. es ist und bleibt nun mal nur ein vieh…

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[Antwort:] Du solltest mir besser nicht begegnen sonst hänge ich dich mit einer Schlinge am Kopf an einem Baum auf. Dummes Stück Sch….

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Gleichem mit Gleichem vergelten da gibt es nichts zu Diskutieren.

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Oh, ich hätte da schon eine Strafe für ihn im Kopf.

das hat was mit einem Bambusstock , nackten Oberschenkeln und nacktem Rücken und einer Zahl zwischen 50 und 100 zu tun.

Den Rest kann man sich denken.

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So verhält sich die intelligenteste Spezies diese Planeten.

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Nachtrag, 26. Januar: Bild.de hat die Kommentarfunktion unter dem Artikel jetzt deaktiviert.

Krokodil, Überwachung, Daniel Ellsberg

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Das Krokodil im Sommerloch”
(ejz.de, rg)
Ein “Bild”-Artikel über ein Foto mit einem präparierten Krokodil. “Niemals habe er behauptet, das Krokodil in der Elbe geschossen zu haben, sagt Michael Manke. ‘Und erst recht habe ich mich nicht als Held aufgespielt, der Badegäste vor solch einer Bestie schützen wollte’, stellt er heraus. Dass er nun als Lügner, als Aufschneider und ‘Großmaul’ dargestellt wird, ärgere ihn, und daher habe er auch seinen Anwalt damit beauftragt, rechtliche Schritte gegen die Bild-Zeitung zu prüfen.”

2. “Vater tötete Tochter und setzt sich als Opfer ins Bild”
(rhein-zeitung.de, Ulf Steffenfauseweh)
Angehörige eines von “Bild” porträtierten Mannes melden sich zu Wort: “Dabei sind die beiden nicht sicher, was sie schlimmer finden: Die Dreistigkeit, mit der sich L. auch vor die Kameras von Bild-TV und RTL (‘Extra’) stellt und ‘seine Lügen’ erzählt, oder die Art, wie die Zeitung reagiert.”

3. “Der Super-GAU für den Wirtschaftsstandort Deutschland”
(neunetz.com, Marcel Weiß)
Marcel Weiß vernimmt nach den Enthülllungen zum Überwachungsprogramm PRISM “einen kollektiven Seufzer der Beruhigung aus den konservativen Redaktionen Deutschlands”. “Das Internet, endlich hat es einen Makel. Einen systemischen noch dazu. Welch Glück! Die NSA kann nicht einfach über Ihre Schulter schauen, während Sie Texte in der papiernen Zeitung lesen. Also besser nicht das Abo abbestellen! Im Internet dagegen, da haben Sie keine Privatsphäre.”

4. “Sollten sich ‘anständige Bürger’ wegen der Überwachung sorgen? – Ein Erfahrungsbericht aus den Schattenkriegen”
(scilogs.de, Michael Blume)
Michael Blume erzählt ein Erlebnis von vor zehn Jahren mit “‘Kollegen’ der Sicherheit”: “Hätten die selbsternannten Jäger damals Erfolg gehabt, so hätte ich meine Anstellung verloren und wir wären noch dazu ein Leben lang beruflich und öffentlich gebrandmarkt gewesen – ohne jedes faire Gerichtsverfahren, ohne jede rechtsstaatliche Verurteilung und gezeichnet für das gesamte, restliche Leben. Und es war den Jägern völlig egal. Aus ihrer Sicht hatte ich mich für die falschen Themen engagiert, die falsche Frau geheiratet und vor allem das falsche Stellenangebot angenommen. Das reichte schon.”

5. “Snowden made the right call when he fled the U.S.”
(washingtonpost.com, Daniel Ellsberg, englisch)
Daniel Ellsberg, der 1971 die Pentagon-Papiere kopierte, kann die Flucht von Edward Snowden nachvollziehen: “Many people compare Edward Snowden to me unfavorably for leaving the country and seeking asylum, rather than facing trial as I did. I don’t agree. The country I stayed in was a different America, a long time ago.”

6. “Hohlspiegel?”
(twitter.com/ruhrpoet, Foto)

Die Jagd nach der nackten Wahrheit

Als die Österreicherin Natascha Kampusch im Sommer 2006 nach achtjähriger Gefangenschaft plötzlich wieder auftauchte, begann im deutschsprachigen Journalismus eine Jagd. Eine völlig groteske Jagd, die nur ein einziges Ziel hat: Die Antwort auf die Frage, ob Natascha Kampusch Sex mit ihrem Entführer hatte.

Die Jagd beginnt im Jahr 2006. Am 23. August erfährt die Welt, dass das Mädchen wieder aufgetaucht ist. Acht Jahre lang war sie verschwunden, gefangengehalten von Wolfgang Priklopil, der sich noch am Tag ihrer Flucht das Leben nimmt. Jetzt ist sie frei und wohlauf, es ist eine Sensation. Überall auf der Welt berichten Medien über den spektakulären Fall aus Österreich. Und bereits zwei Tage später wird deutlich, was einige daran am allermeisten interessiert:

(…) Vielleicht hat er das Mädchen zu seiner Sex-Sklavin gemacht, vermuten österreichische Medien.

“Bild”, 25.08.2006

***

(…) HAT DER KIDNAPPER SEIN OPFER SEXUELL MISSBRAUCHT?

“Aus meiner Sicht, ja”, meint die Polizistin. “Aber Natascha ist das noch nicht bewusst. Sie sagt, sie hat immer alles freiwillig gemacht.”

“Bild”, 25.08.2006

***

(…) Die Beamtin geht auch davon aus, dass das Mädchen sexuell missbraucht worden ist – “doch das ist ihr nicht bewusst, sie ist der Meinung, es freiwillig gemacht zu haben”. Natascha schilderte auch den Tagesablauf in Gefangenschaft: Sie frühstückte mit der Sex-Bestie, musste im Haushalt helfen.

***

Seine Sklavin – Sie musste für ihn putzen. Er forderte auch Sex von ihr

(…) Was spielte sich im Keller ab? Eine Polizistin sagt, sie glaube, dass Priklopil Natascha zum Sex zwang: “Aber sie sagt, sie habe das immer freiwillig gemacht.”

“Express”, 26.08.2006

***

Zum Sex gezwungen? Natascha und ihr Entführer hatten intime Kontakte

Die mehr als acht Jahre gefangen gehaltene Österreicherin Natascha Kampusch hatte der Polizei zufolge sexuellen Kontakt zu ihrem Entführer.

“Nürnberger Nachrichten”, 28.08.2006

Nun, bis hierher unterscheidet sich dieser Fall nicht wesentlich von anderen, in denen entführte Kinder wieder aufgetaucht sind. Die Selbstverständlichkeit, mit der hier über den “sexuellen Kontakt” zwischen Opfer und Entführer spekuliert wird, ist im heutigen BoulevardJournalismus nichts Ungewöhnliches und zum Teil sicherlich unserem eigenen Voyeurismus geschuldet. Detaillierte Schilderungen der durchlebten Qualen sind zum Pflichtprogramm in der Berichterstattung geworden; wer über ein entführtes Kind berichtet, berichtet im selben Atemzug auch über das, was es durchmachen musste. Es scheint, als gehöre das dazu.

Und wenn heutzutage deutsche Journalisten – so wie im Fall von Stephanie R. vor ein paar Jahren geschehen – in einer großen Magazingeschichte die Leiden eines 13-jährigen Mädchens nachzeichnen, das “mehr als 100-mal” missbraucht wurde, gehört es offenbar auch dazu, dass geschildert wird, wo und wann und wie der Entführer das Mädchen vergewaltigt hat – und woran es dachte, “während er in ihr” war. Der “Spiegel” jedenfalls hatte 2006 kein Problem damit, solche Details zu veröffentlichen.

Read On…

Kommentarschreiber, Sexarbeiterinnen, FTD

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Dieser Hass”
(juergenvielmeier.de)
Jürgen Vielmeier reflektiert Begegnungen mit Kommentarschreibern: “Im Laufe meiner zwei Jahre bei Basic Thinking habe ich größtenteils gelernt, damit umzugehen, Kommentare richtig einzuordnen. Viele Menschen, die man aufs Web loslässt, haben nie gelernt, sachlich zu diskutieren.”

2. “Im distanzierten Gaffermodus”
(woz.ch, Jan Jirát)
Die Berichterstattung über Prostituierte in Zürich, mehrheitlich Frauen aus dem Nordosten Ungarns: “Die Sexarbeiterinnen kommen in der Bericht­erstattung entweder als Opfer oder als sexhungrige Bestien vor. ‘Sie bleiben Objekte ohne Geschichte und Hintergründe’, sagt Winkler.”

3. “JournalistInnen mit Migrationshintergrund: Neue Zahlen”
(medienservicestelle.at)
Eine Umfrage unter 1716 Journalisten in Österreich. Während Journalisten aus Deutschland überrepräsentiert sind, gibt es kaum welche serbischer oder türkischer Herkunft. “Rund 10,6 Prozent der erfassten JournalistInnen haben im weitesten Sinne internationale Wurzeln, rund 5,0 Prozent Migrationshintergrund.”

4. “Die letzte Praktikantin der FTD”
(unter3.net, Franziska Broich)
Franziska Broich war “die letzte Praktikantin, die die großartige Politikredaktion der FTD kennenlernen durfte”.

5. “Ein Fels im Meer der Trivialität”
(taz.de, Georg Seeßlen)
Georg Seeßlen denkt nach über “die bürgerliche Zeitung”: “Es ist leicht, jetzt, wo sie untergeht, der bürgerlichen Zeitung nachzutrauern, als hätten wir sie immer furchtbar lieb gehabt. Das haben wir nicht. Denn die bürgerliche Zeitung war immer auch ein Instrument der Macht. Sie beförderte, selbst in ihren netteren Exemplaren, immer auch Arroganz, Eitelkeit und Bosheit dieser Klasse.”

6. “Der Journalismus hat das Beste noch vor sich”
(welt.de, Mathias Döpfner)
Mathias Döpfner glaubt, dass Zeitungsjournalismus “das Beste noch vor sich” hat. “Zu viele Verleger und Journalisten sind verunsichert und richten deshalb Schaden an. Auf Podien und in Interviews wird verbissen das Papier verteidigt oder der Untergang des Qualitätsjournalismus im bösen Internet beklagt. Man sägt so an dem Ast, auf dem man sitzt. Selbstmord aus Angst vor dem Sterben.”

Lynchvorlage (2)

Im Juli hatte “Bild” groß über einen Mann berichtet, der ein siebenjähriges Mädchen in Thüringen sexuell missbraucht und getötet hatte. Im Rahmen ihrer Berichterstattung bezeichnete die Zeitung den geständigen mutmaßlichen Täter als “Schwein” und zitierte einen BKA-Beamten mit den Worten “Wenn er sich nicht selbst etwas antut, gäbe es im Knast genügend andere, die das gerne übernehmen würden.”

Wie um es den genügend Anderen im Knast einfacher zu machen, hatte “Bild” den Fall mit einem großen, unverfremdeten Foto des Mannes illustriert (BILDblog berichtete):

Das ist Mary-Janes Mörder: Er hat sie missbraucht, gewürgt und warf sie lebend in den Bach

Wir haben uns beim Deutschen Presserat über die Berichterstattung von “Bild” und Bild.de beschwert. Wie in solchen Fällen üblich nahm die Abteilung Verlagsrecht der Axel Springer AG dazu Stellung und erklärte unter anderem, es entspräche der ständigen Spruchpraxis des Deutschen Presserats, dass bei vorliegendem Geständnis auch identifizierend über Tatverdächtige berichtet werden dürfe. (Der Presserat merkt dazu an, dass sich das Justiziariat dabei “auf den einzigen Fall mit diesem Tenor” berufe.)

Die Bezeichnung “Schwein” drücke nach Ansicht der Axel Springer AG aus, was der “weitaus überwiegende Teil der Bevölkerung” über den Mann und die ihm zur Last gelegten Taten denke. Wer das Vertrauen und die Unterlegenheit eines Kindes ausnutze, um es sexuell zu misshandeln und es dann qualvoll umzubringen, sei nach herrschender Ansicht als “Schwein” zu bezeichnen. Auch die Einordnung als “beruflich und privat ein ewiger Verlierer” sei zulässig, da der mutmaßliche Täter sowohl im beruflichen als auch im privaten Bereich sein Leben nicht “auf die Reihe” bekommen habe, wie der Verlag weiter ausführte.

Den Abdruck des Fotos rechtfertigten die Springer-Juristen so:

Schon die Tatsache, dass jemand ein siebenjähriges Mädchen sexuell misshandele und sie danach ermorde, sei so außergewöhnlich, dass damit eine Fotoveröffentlichung gegen den Willen des Abgebildeten gerechtfertigt sei. Ein Großteil der deutschen Tagespresse haben über den Fall Mary-Jane berichtet.

Auszüge aus dem Pressekodex:

Ziffer 8 – Persönlichkeitsrechte

Die Presse achtet das Privatleben und die Intimsphäre des Menschen. Berührt jedoch das private Verhalten öffentliche Interessen, so kann es im Einzelfall in der Presse erörtert werden. Dabei ist zu prüfen, ob durch eine Veröffentlichung Persönlichkeitsrechte Unbeteiligter verletzt werden. Die Presse achtet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und gewährleistet den redaktionellen Datenschutz.

Richtlinie 8.1 – Nennung von Namen/Abbildungen

(1) Bei der Berichterstattung über Unglücksfälle, Straftaten, Ermittlungs- und Gerichtsverfahren (s. auch Ziffer 13 des Pressekodex) veröffentlicht die Presse in der Regel keine Informationen in Wort und Bild, die eine Identifizierung von Opfern und Tätern ermöglichen würden. Mit Rücksicht auf ihre Zukunft genießen Kinder und Jugendliche einen besonderen Schutz. Immer ist zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen abzuwägen. Sensationsbedürfnisse allein können ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit nicht begründen.

Der Beschwerdeausschuss des Deutschen Presserats ließ sich von dieser Begründung nicht beeindrucken und kam zu der Überzeugung, dass die Beiträge von “Bild” und Bild.de die Persönlichkeitsrechte des Abgebildeten verletzten und damit gegen Ziffer 8 in Verbindung mit Richtlinie 8.1 (s. Kasten) des Pressekodex verstoße.

Die identifizierbare Abbildung des Täters ist aus Sicht des Beschwerdeausschusses “ethisch nicht vertretbar”. Ein Tatverdächtiger könne ausnahmsweise abgebildet werden, wenn dies im Interesse der Verbrechensaufklärung liege oder wenn das Verbrechen unter den Augen der Öffentlichkeit begangen werde. Eine solche Ausnahme sei im konkreten Fall aber nicht gegeben, “Bild” hätte auch ohne Abbildung der Person oder mit ausreichend unkenntlich gemachten Bildern umfassend über den Fall berichten können.

Einen Verstoß gegen Ziffer 1 des Pressekodex, die zur Achtung der Menschenwürde mahnt, konnte der Beschwerdeausschuss jedoch nicht feststellen. Durch die Verwendung der Bezeichnung “Schwein” werde deutlich, “dass die Tat von der Redaktion als Schweinerei verstanden werde”. Sie bringe mit “bildhafter Sprache” eine zulässige Bewertung zum Ausdruck.

Die “Maßnahmen” des Presserates:

Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:

  • einen Hinweis
  • eine Missbilligung
  • eine Rüge.

Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.

Die letzten Ausführungen sind bemerkenswert, hatte der Presserat den Begriff “Schwein” (anders als etwa den Begriff “Bestie”) oder “Dreckschwein” doch bisher meist als Verletzung der Menschenwürde angesehen.

Insgesamt wertete der Beschwerdeausschuss den Verstoß gegen Ziffer 8 aber als so schwerwiegend, dass er eine “Missbilligung” aussprach (s. Kasten). Nach § 15 Beschwerdeordnung besteht zwar keine Pflicht, Missbilligungen zu veröffentlichen. Als Ausdruck fairer Berichterstattung “empfiehlt” der Beschwerdeausschuss jedoch die Veröffentlichung.

Hängt ihn, aber gebt ihm keine Tiernamen

“Bild”-Leser Rolf K. aus Leipzig hatte einen Vorschlag, was mit Magnus Gäfgen passieren sollte, einen Kindermörder, der den Staat auch noch auf Schmerzensgeld verklagt hatte:

Meine Meinung: Ab in eine Gemeinschaftszelle und Hofgang mit allen anderen Ganoven!

Man kann sich ausmalen, was mit Gäfgen passieren würde, in einer Gemeinschaftszelle und beim Hofgang mit allen anderen Ganoven. Er würde es nicht überleben.

Man muss in dem Vorschlag von “Bild”-Leser Rolf K. aus Leipzig den Wunsch nach einer Lynchjustiz sehen oder gar den Aufruf dazu. Man kann es deshalb abstoßend finden, dass die “Bild”-Zeitung diese Leserstimme ausgewählt und veröffentlicht hat.

Doch der Presserat hat kein Problem damit. Er lehnte eine Beschwerde von uns schon im “Vorverfahren” ab, ohne überhaupt den Beschwerdeausschuss mit der Sache zu befassen.

Der Inhalt […] spiegelt nach unserer Einschätzung die Meinung eines Teils der Leserschaft wieder. Um allen Lesern zu verdeutlichen, welche Standpunkte in der Bevölkerung zu der Forderung bzw. zu der Person von Magnus Gäfgen existieren, ist es vertretbar, wenn diese Äußerungen dann so veröffentlicht werden. Es sind zwar extreme Meinungen, jedoch verstoßen sie nach unserer Ansicht nicht gegen die Menschenwürde Gäfgens.

Das betrifft auch andere Leserstimmen mit ähnlichem Tenor, die “Bild” und Bild.de im März veröffentlicht hatten, etwa die von Bernd M. Aus Lüdenscheid:

Das gibt es nur in Deutschland. In Amerika wäre diese Bestie kein Thema mehr.

Dass der Presserat das Wort “Bestie” nicht missbilligen würde, hätten wir natürlich vorher wissen können. 2009 urteilte der Beschwerdeausschuss über die “Bild”-Berichterstattung über einen mutmaßlichen Kinderschänder:

Außerdem sieht der Presserat mit der Bezeichnung “Dreckschwein” die Ziffer 1 des Pressekodex verletzt. Die Mehrheit im Beschwerdeausschuss kann der Argumentation der Zeitung nicht folgen, wonach auf diese Weise der vorherrschenden öffentlichen Meinung Ausdruck verliehen werde. Unabhängig von der Schwere der Vorwürfe gilt der Schutz der Menschenwürde. Die Bezeichnung “Sex-Bestie” hingegen hält der Beschwerdeausschuss für zulässig.

Einen Mann lynchen oder hinrichten lassen zu wollen, geht also menschenwürdetechnisch in Ordnung, so lange man ihn nur nicht mit einem Schwein vergleicht.

Der Sauerstoff, aus dem Legenden sind

Die österreichische Bergsteigerin Gerlinde Kaltenbrunner hat als erste Frau alle Achttausender der Welt ohne zusätzlichen Sauerstoff bestiegen.

Bild.de schrieb dazu gestern:

Als erste Frau hat Gerlinde Kaltenbrunner (40) alle Achttausender-Gipfel der Welt bezwungen – ohne zusätzliche Sauerstoff-Versorgung. Das hatte vor ihr nur Reinhold Messner geschafft.

Das war teils irreführend, teils falsch — entstand doch der Eindruck, Frau Kaltenbrunner hätte als erste Frau überhaupt aller Achttausender bezwungen. In Wahrheit ist sie (je nach Zählweise) die zweite oder dritte Frau. Vor allem aber hatten nach Reinhold Messner und vor Gerlinde Kaltenbrunner noch neun weitere Männer alle Achttausender ohne Sauerstoffmaske bestiegen.

Diesen Fehler hatte Bild.de mutmaßlich von der Nachrichtenagentur AFP übernommen, die gestern zunächst berichtet hatte:

Bislang war Reinhold Messner der einzige, der alle 14 Achttausender ohne Sauerstoffmaske bezwang.

Und:

Bislang war der Südtiroler Reinhold Messner der einzige Mensch der Welt, der alle 14 Achttausender ohne Sauerstoffmaske bezwungen hat.

Um 17.15 Uhr korrigierte AFP seine Meldung:

+++ Berichtigung: Im dritten Satz sowie im letzten Satz des vierten Absatzes heißt es nun richtig, dass Messner der erste (nicht der bisher einzige) Bergsteiger war, der alle 14 Achttausender ohne Sauerstoffmaske bezwang. Diese Korrektur gilt auch für die diesbezügliche Meldung von 15.09 Uhr. +++

Zu spät für die heutige “Bild”-Zeitung:

Bisher war es nur Reinhold Messner gelungen, alle 14 Achttausender ohne Sauerstoffmaske zu besteigen.

Mit Dank an Mithrandir und Florian B.

Bild  

Die Perversion des Rechtsstaats

Sie haben wirklich nichts unversucht gelassen bei “Bild” am gestrigen Morgen:

Der Fall Gäfgen heute vor Gericht Schmerzens-Geld für Kinder-Mörder? Herr Richter, verhindern Sie das!

Das Kleingedruckte lautete:

Einfach widerlich! Kindermörder Magnus Gäfgen (35) fordert Schmerzensgeld! Grund: Ihm wurde in Polizeiverhören Folter angedroht, um das Leben seines Opfers Jakob von Metzler (verstorben 11) zu retten. Heute muss das Landgericht Frankfurt/Main entscheiden: Bekommt der Killer 10 000 Euro? Herr Richter, bitte lassen Sie das nicht zu!

Tatsächlich kann man es widerlich finden, dass Gäfgen, rechtskräftig verurteilter Kindesentführer und -mörder, Schmerzensgeld vom Land Hessen forderte, weil ihm Polizisten beim Verhör mit Folter gedroht hatten. Doch es ist die Aufgabe der Justiz, zu überprüfen, ob das, was widerlich ist, trotzdem auch rechtens sein kann.

Und letztlich entsprach der Richter mit seinem Urteil (hoffentlich unbewusst) ein Stück weit der Forderung von “Bild”: Statt der geforderten mindestens 10.000 Euro bekam Gäfgen 3.000 Euro zugesprochen (Pressemitteilung zum Urteil als PDF), vier Fünftel der Gerichtskosten muss er selbst tragen.

Doch irgendwie hat all das “Bild” nicht besänftigen können. Die Zeitung liegt heute so am Kiosk:

3000 Euro Entschädigung für Magnus Gäfgen 3000 Euro "Entschädigung" für Kindermörder. In was für einem Land leben wir?
Um den Autoren Horst Cronauer und Tim Thorer gleich mal ihre drängendste Frage zu beantworten: Die Art Land, in der wir hier leben, nennt sich “Rechtsstaat”. Die Frage “Herr Richter, warum geben Sie diesem Mörder auch noch Geld?” ist mindestens infam, weil sie suggeriert, Gäfgen bekomme das Geld gleichsam als Belohnung für den Mord.

Die wenigen “Bild”-Leser, die nach der Lektüre der Überschrift noch nicht mit Fackeln und Forken vor der Tür des Richters stehen, könnten im Artikel dann erfahren, dass Gäfgen eigentlich gar nicht so richtig gewonnen hat:

Doch Gäfgen, der sogar 10 000 Euro Schmerzensgeld plus Schadenersatz verlangt hatte, bekam nicht in allen Punkten recht. Gäfgen sei nicht durch das Verhör traumatisiert worden, erklärte das Gericht, sondern durch sein eigenes Verbrechen und den Einsturz seines aus “Lügengeschichten und Luftschlössern bestehenden Selbstbildes”.

Und: Von der Entschädigung (inklusive Zinsen 3410,25 Euro) wird er nicht einen Cent sehen! Oberstaatsanwältin Doris Möller-Scheu: “Gäfgen hat aus dem Mordprozess noch 71 000 Euro bei der Justizkasse offen. Die muss er erst begleichen.”

Trotzdem lobt der Anwalt des Mörders, Michael Heuchemer, die Entscheidung als “wichtiges Signal für die Menschenrechte”!

(Dieses “trotzdem” ist ein bisschen unglücklich gewählt, denn Menschenrechte und finanzieller Gewinn stehen in keinem direkten Zusammenhang zueinander.) *

Florian von Heintze wettert in seinem Kommentar, das Urteil sei eine “Perversion des Rechtsstaates”, dabei ist es genau das nicht. Man mag Gäfgens Zivilklage “unsensibel” finden, “zynisch”, “schamlos” oder “verachtenswert”, aber es war sein Recht zu klagen und das Gericht hatte aufgrund der Rechtslage und ohne Ansehen der Person zu entscheiden.

Heintzes argumentativer Eiertanz endet mit einer rhetorischen Frage, die er haarscharf falsch beantwortet:

Natürlich ist schon die bloße Androhung von Folter rechtswidrig. Aber rechtfertigt das wirklich eine Geldzahlung an einen verurteilten Mörder?

Mit diesem Urteil hat sich der Rechtsstaat ad absurdum geführt.

Der Rechtsstaat an sich funktioniert wunderbar, das hat das Urteil bewiesen. Die Frage, wie sachdienlich oder nachvollziehbar das Urteil war, kann man natürlich trotzdem verhandeln, wie es etwa Heribert Prantl in der “Süddeutschen Zeitung” getan hat.

Dass Friedrich von Metzler, Vater des Mordopfers Jakob, sich von “Bild” mit den Worten zitieren lässt, das Urteil empöre ihn “zutiefst” und seine Familie verstehe es nicht, ist menschlich nachvollziehbar.

Schwerer verheddert sich da schon Helmut K. Rüster, Sprecher der Opferschutzorganisation “Weißer Ring” und gern gesehener Stichwortgeber von “Bild”, in seiner Argumentation:

“Wenn ein Kindesmörder sich lediglich auf eine Drohung hin auf Todesangst berufen kann und daraufhin aus der Staatskasse Geld bekommt, dann stimmt etwas nicht mehr in unserem Rechtsverständnis.”

Nach der gleichen Logik dürfte auch ein Täter nicht verurteilt werden, dessen Opfer angibt, “lediglich auf eine Drohung hin” Todesangst ausgestanden zu haben. Eine steile These für den Sprecher eines Opferverbandes.

Überraschend treffend (wenn auch mutmaßlich anders gemeint) fasst der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, die Situation zusammen:

“Das Urteil lässt die eigentliche ungeheuerliche Tat – die Ermordung eines Kindes – in den Hintergrund treten.”

Das Urteil sicher nicht — der Richter ist ja durchaus noch einmal auf Gäfgens Taten eingegangen. Aber die Berichterstattung darüber.

Und welche Folgen die hat, kann man heute schön an den (sicherlich eher zufällig ausgewählten) Leserbriefen in “Bild” sehen:

Ich glaub es nicht! Ein Kindermörder bekommt vom Steuerzahler Prozesskostenhilfe und 3000 Euro Schmerzensgeld! Wofür? Für eine Drohung, für die auch eine Verwarnung gelangt hätte. Dieses Urteil ist eine Ohrfeige für ganz Deutschland. Und die Eltern von Jakob müssen wieder mal die Hölle durchmachen. Harry K., Offenbach (Hessen) Ich empfehle euch die Schlagzeile: Pfui Deutschland! Heike M., Heilbad Heiligenstadt (Thüringen) Ich bin wütend! Ich finde es unmöglich, dass einem Menschen wie Gäfgen überhaupt Gehör geschenkt werden muss. Petra C., Frankfurt am Main. Ab heute bin ich nicht mehr stolz darauf, ein Deutscher zu sein. Deutschland und deine Richter, schämt euch! Walter-Anton H. (E-Mail) Juristisch mag das Urteil in Ordnung gehen, aber das Feingefühl sagt doch, dass, wenn Schmerzensgeld gezahlt wird, dieses nicht für Gäfgen, sondern für die leidgeprüften Eltern gezahlt werden sollte. Ich bin entsetzt. Werner B., Dresden

Andererseits ist das schon ein ganzes Stück besonnener als das, was “Bild”-Leser im März an die Zeitung schrieben:

Wenn der 1 Pfennig vom Staat kriegt, zahl‘ ich keine Steuern mehr! Brigitte E., Wiesbaden (Hessen) Meine Meinung: Ab in eine Gemeinschaftszelle und Hofgang mit allen anderen Ganoven! Rolf K., Leipzig (Sachsen) Solche Menschen haben mit ihrer Tat jegliches Recht verwirkt. Uschi Trost, Lahr (Baden-Württemberg) Das gibt es nur in Deutschland. In Amerika wäre diese Bestie kein Thema mehr. Bernd Munce, Lüdenscheid (NRW)

Mit Dank auch an die vielen Hinweisgeber.

* Nachtrag, 16.30 Uhr: Außerdem darf die Staatsanwaltschaft Gäfgens Entschädigung gar nicht mit seinen Schulden verrechnen, wie Udo Vetter im Lawblog schreibt.

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