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Apfelkraut und Rüben

Technik und Juristerei sind (wie Abwassersysteme) keine Gebiete, mit denen sich der Durchschnittsbürger gerne befasst: Beides versteht er nicht so richtig, aber es “funktioniert halt irgendwie” und hilft ihm im Leben — und wenn es nicht in seinem Sinne funktioniert, ist das Gemecker groß. Keine guten Voraussetzungen, dass noch irgendjemand den Überblick behält, wenn beide Themengebiete aufeinander treffen.

Der amerikanische Unterhaltungselektronikkonzern Apple hat im vergangenen Jahr das iPad auf den Markt gebracht, einen mobilen Computer ohne Tastatur. Auch der südkoreanische Mischkonzern Samsung hat einen solchen Computer produziert, das sogenannte Galaxy Tab 10.1. Apple wirft Samsung vor, das Galaxy Tab beim iPad abgeguckt zu haben, und hat Anfang August vor dem Düsseldorfer Landgericht eine einstweilige Verfügung erwirkt: Samsung verletze den Geschmacksmusterschutz von Apple, das Galaxy Tab darf in Deutschland (ursprünglich sogar in der EU) bis auf Weiteres nicht verkauft werden.

Samsung legte gegen die Entscheidung Widerspruch ein — unter anderem, weil die Fotos, mit denen Apple die optische Ähnlichkeit zwischen den beiden Geräten beweisen wollte, verzerrt waren, so dass die Proportionen des Galaxy Tab denen des iPad viel stärker ähnelten als in echt.

Heute nun begann die mündliche Verhandlung vor dem Düsseldorfer Landgericht und die Nachrichtenagentur dapd bewies schon mal mit ihrer ersten Zusammenfassung um 11.28 Uhr, nicht exakt verstanden zu haben, worum es eigentlich ging:

Das kalifornische Unternehmen wirft den Koreanern vor, bei Gestaltung und Design des eigenen Tablet-PCs Markenrechte von Apple verletzt zu haben und hatte deshalb vor dem Düsseldorfer Gericht ein Verkaufsverbot für den iPad-Rivalen erwirkt.

Nein, ums Markenrecht, das die Bezeichnung von Produkten oder Dienstleistungen regelt, geht es in diesem Prozess nicht, sondern ausschließlich um das Design.

Um 12.46 Uhr berichtete Reuters:

Apple hat im Patentstreit mit seinem Rivalen Samsung erneut einen Sieg vor Gericht errungen. Das Landgericht Düsseldorf bestätigte am Donnerstag die einstweilige Verfügung, wonach Samsungs Tablet-PC Galaxy in Deutschland nicht verkauft werden darf. Die Kammer folgte der Argumentation der Amerikaner, das koreanische Gerät verletze Patentrechte.

Dass es um Geschmacksmuster ging und nicht um Patentrechte ging, ist hier fast zweitrangig, denn das Gericht hatte zu diesem Zeitpunkt die Einstweilige Verfügung noch gar nicht bestätigt — und würde es bis zum Ende des heutigen Verhandlungstages auch nicht mehr tun. Die Entscheidung soll erst am 9. September verkündet werden, bis dahin bleibt die Einstweilige Verfügung weiterhin bestehen, wurde vom Gericht aber noch nicht bestätigt.

Zu den vielen Medien, die die vorschnelle Reuters-Meldung übernahmen, zählte auch tagesschau.de, deren Mitarbeiter aber irgendwann selbst beim Gericht nachfragten und ihren Artikel alsbald korrigierten:

tagesschau.de hat – auf Basis von Agenturmeldungen – zunächst berichtet, die mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Düsseldorf über die einstweilige Verfügung sei bereits zu Ende. Eine Sprecherin des Gerichts stellte aber auf Nachfrage gegenüber tagesschau.de klar, dass die Verhandlung noch laufe und die entsprechenden Meldungen nicht zutreffend seien.

Bei Reuters selbst brauchten sie fast zwei Stunden, um festzustellen, dass sie vorzeitig Fakten berichtet hatten, die noch gar nicht geschaffen waren:

DEUTSCHLAND/APPLE/SAMSUNG (KORREKTUR)
KORRIGIERT-Richterin hält Verbot von Samsung-Tablet für gültig=

(Stellt klar, Richterin hält einstweilige Verfügung für rechtens. Entscheidung der Kammer erst später erwartet.)
Düsseldorf, 25. Aug (Reuters) – Apple hat im Patentstreit mit seinem Rivalen Samsung gute Aussichten in Deutschland. Die Vorsitzende Richterin im Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf erklärte am Donnerstag, sie halte die einstweilige Verfügung, unter der Samsungs Tablet-PC Galaxy in Deutschland nicht verkauft werden darf, weiterhin für rechtens.

Diese Korrektur kam zu spät für Bild.de, das von einer “Niederlage vor Gericht” für Samsung und einem “Sieg” für Apple berichtet.

Die “Deutsche Welle” hat in ihrem Internetauftritt ziemlich genau alles falsch gemacht und beeindruckt im Vorspann mit einem überraschenden Kausalzusammenhang:

Trotz des Rücktritts von Steve Jobs kann Apple einen Erfolg verbuchen. Im Patentstreit mit seinem Rivalen Samsung hat Apple einen Sieg vor Gericht errungen. Samsungs Tablet-PC erhält Verkaufsverbot in Deutschland.

Und während dapd weiter ahnungslos mit dem Begriff “Markenrecht” hantiert, fasst dpa den Sachverhalt in zwei Sätzen korrekt zusammen:

In dem Verfahren geht es ausschließlich um das sogenannte Geschmacksmuster, also Design und Äußeres aussehen. Bei der Bewertung, ob ein Geschmacksmuster verletzt wurde, geht es darum, ob ein Produkt vom Gesamteindruck her mit einem anderen identisch ist.

Mit Dank an Patrick D. und Gabriel W.

Nachtrag, 26. August: Gestern in der “Tagesschau” um 20 Uhr:

Patentstreit

Am Text, den Marc Bator vorlesen musste, war so ziemlich alles falsch:

Im Patentstreit mit seinem Konkurrenten Samsung hat Apple einen Etappensieg errungen. Das Düsseldorfer Landgericht bestätigte heute in mündlicher Verhandlung eine Einstweilige Verfügung gegen die Koreaner. (…) Es gebe deutliche Hinweise, dass Markenrechte von Apple verletzt worden seien.

Mit Dank an Klaus M., Kiki W., Dennis R. und Johannes.

Herr Admin und Frau Backup_user

Es gibt Meldungen, die wiederholen sich so oft, dass man versucht ist, sie einfach als Vorlage im Redaktionssystem stehen zu lassen. So haben sich die Einbrüche bei namhaften IT-Unternehmen in den letzten Monaten so gehäuft, dass es sich einfach nicht mehr lohnt neue Nachrichten zu schreiben. Man setzt einfach betroffene Firma, Anzahl der gestohlenen Datensätze und den Namen der anonymen Hacker-Gruppe ein — fertig sind Meldung und Schlagzeile.

So meldete Reuters am Montagabend:

Hacker greifen Apple an - Einige Kundendaten veröffentlicht

Dicht gefolgt von “RP Online”:

Kundendaten veröffentlicht Hacker attackieren Apple

Und schließlich berichtete auch krone.at:
Hacker stellen Daten von Apple-Kunden ins Internet

Doch die Macht der Gewohnheit war hier kein guter Ratgeber. Die vorgeblichen Kundendaten lesen sich nämlich etwas seltsam: Die veröffentlichte Liste von 27 Usernamen umfasst so merkwürdige Namen wie “admin”, “backup_user” und “process_super”.

Tatsächlich waren auf dem Server nach dem aktuellen Informationsstand keine Daten von Apple-Kunden abgespeichert. Die Hacker haben stattdessen eine Liste interner Kennwörter der IT-Abteilung von Apple erbeutet. Das ist zwar peinlich genug für Apple und spricht nicht für die IT-Sicherheit des Unternehmens, aber “Kundendaten”, wie einige Medien schreiben, wurden bisher keine veröffentlicht.

Mit Dank an David D.

Miami Vize

Gary Foster, ein früherer Mitarbeiter des amerikanischen Finanzdienstleisters Citigroup, ist angeklagt, über 19 Millionen Dollar unterschlagen und auf sein eigenes Konto überwiesen zu haben. Vielleicht tröstet ihn da ja ein wenig, dass er von den deutschsprachigen Medien nachträglich ganz an die Spitze seiner Bank befördert wurde.

Ursprung der Falschmeldung dürfte dieser Bericht der Nachrichtenagentur “Reuters” sein:

Ex-Citi-Spitzenmanager soll Bank 19 Mio Dollar gestohlen haben

(…) Ein früherer Spitzenmanager der US-Bank Citigroup soll dem Geldhaus rund 19 Millionen Dollar gestohlen haben. Dem einstigen Citi-Vizepräsidenten Gary Foster werde vorgeworfen, zwischen Mai 2009 und Dezember 2010 das Geld von Citi-Konten auf seine eigenen umgeleitet zu haben, teilten die US-Anklagebehörden am Montag mit.

Zwar ist es korrekt, dass Foster den Titel “Vice President” – oder, um genau zu sein, “Assistant Vice President” – führte, aber das bedeutet noch lange nicht, dass der durch den deutschen Begriff Vizepräsident korrekt übersetzt ist. Im amerikanischen Firmen gibt es nämlich zahlreiche Vice Presidents (BILDblog berichtete), deren untere Ränge mit einem einfachen Abteilungsleiter vergleichbar sind. Ein dem deutschen Verständnis eines Vizepräsidenten entsprechender Senior Executive Vice President bzw. Deputy President steht bis zu sieben Stufen über dem ehemaligen Assistant Vice President Gary Foster:

  1. Senior Executive Vice President (SEVP) = Deputy President
  2. Executive Vice President (EVP)
  3. Group Vice President (GVP)
  4. Senior Vice President (SVP)
  5. Corporate Vice President (CVP) – First Grade Executive Officer (or VP of old type company)
  6. First Vice President (FVP)
  7. Vice President (VP)
  8. Assistant or Associate Vice President (AVP)

Und während Gary Foster von der “New York Times” korrekt als “midlevel accountant in Citigroup’s Long Island City back office” bezeichnet wird, beförderten ihn deutschsprachige Medien durchweg zum “Ex-Citigroup-Vize”, “Ex-Citi-Vize”, “ehemaligen Spitzenmanager”, zur “ehemaligen Führungskraft” oder gar zum “Ex-Citi-Spitzenmanager”. Einzig die “Financial Times Deutschland” ordnet Foster korrekt dem “mittleren Management” zu.

Mit Dank an Frank (danke auch für den tollen Reim).

Nachtrag, 18:03 Uhr: Tagesschau.de und “Spiegel Online” haben sich inzwischen korrigiert und weisen jeweils am Ende des Artikels transparent darauf hin. Bei “Spiegel Online” scheint sich die Korrektur aber hauptsächlich auf die Überschrift zu konzentrieren. Im Teaser und im Text ist immer noch die Rede von einem “früheren Spitzenmanager” und “einstigen Top-Manager”.

Wieder 9/11-Video wiederentdeckt

Die Zukunft des Journalismus soll unter anderem im Bewegtbild liegen, hört man mitunter. Videos sind also wichtig — und wenn darin kleine Kinder, flauschige Tiere oder die Terroranschläge des 11. September 2001 zu sehen sind, setzt bei Journalisten alle Vernunft aus.

In den letzten Tagen war es mal wieder soweit:

Ein “bisher unbekanntes Video” sei veröffentlicht worden, schreibt “Spiegel Online”, während 20min.ch ein “kürzlich freigegebenes Video” entdeckt zu haben glaubt und oe24.at erklärt, das “Neue an den Bildern” sei vor allem, “dass sie die brennenden Türme des World Trade Center von oben zeigen”. Von einem “neuen Video” sprechen unter anderem auch Bild.de, n-tv.de, RTL.de, kress.de, Reuters und die Website der “Financial Times Deutschland”. Eigentlich gibt es kaum eine Nachrichtenseite, die nicht über die “neuen Bilder” berichtet: selbst die BBC spricht von “Aufnahmen, die noch nie zu sehen waren”.

Und all das nur, weil die “Enthüllungsplattform” cryptome.org ein Video veröffentlicht hatte, das die New Yorker Polizei am 11. September 2001 an Bord eines Polizeihubschraubers aufgenommen hatte.

Nicht einmal Cryptome selbst behauptet, das Video sei “neu”. Es gehört zu dem umfangreichen Material, das das “National Institute of Standards and Technology” (NIST) nach den Anschlägen gesammelt hatte, um den Einsturz des World Trade Centers bautechnisch zu untersuchen. Dabei handelt es sich um die Kopien von teils veröffentlichten, teils unveröffentlichten Aufnahmen, die das NIST zusammengetragen hatte und seitdem in seinem Besitz hat.

Unter Berufung auf den Freedom of Information Act, fordern immer wieder mehr oder weniger seriöse Organisation die Herausgabe des vom NIST gesammelten Materials, das (vor allem europäische) Journalisten regelmäßig für “beschlagnahmt” oder “unter Verschluss gehalten” halten (BILDblog berichtete).

Womöglich ist das 17-minütige Video, das Cryptome jetzt online gestellt hat, in dieser Form tatsächlich noch nie veröffentlicht worden. Bei der Menge des 9/11-Materials, das auf verschiedenen Kanälen unterwegs ist, lässt sich das schwer sagen. Aber die spektakulären “neuen” Bilder, die die Medien wie “Spiegel Online” jetzt als “bisher unveröffentlichte Aufnahmen” anpreisen, die kann man schon seit dreieinhalb Jahren auf YouTube sehen — heller und mit einem größeren Bildausschnitt und hebräischen, statt deutschen Untertiteln:

Alte und "neue" 9/11-Videos im Vergleich.

Bei “Focus Online” haben sie den Braten gerochen und bemerken jetzt süffisant:

Die Verantwortung, Quellen zu überprüfen, nehmen Enthüllungsplattformen professionellen Journalisten nicht ab. Eine simple Suche bei YouTube hätte genügt, um das vermeintlich unveröffentlichte Material zu enttarnen.

Bei der letzten kollektiven Quellen-Nichtprüfung war “Focus Online” noch ganz vorne mit dabei gewesen.

Mit Dank an Sven G., Peter M., Steffen K. und Hans P.

Nachtrag, 10. März: Bei YouTube gibt es sogar eine noch ältere Version des Videos, hochgeladen am 20. Dezember 2006.

Reuters  etc.

Wer Storm sät, muss Gewitter ernten

— von Jörg Kachelmann —

Englisch ist ja für viele Menschen eine blöde Sprache. Oft denkt man, man wüsste, was das Zeug heißt, und dann stimmt’s gar nicht. Pathetic. Eigentlich ‘ne klare Sache. Aber heißt auf deutsch erbärmlich, nicht pathetisch. Mist. Eventually wird man’s dann lernen. Aber das heißt gar nicht eventuell, sondern am Ende, schlussendlich. Blöd.

Der “Sturm”

Reuters:
“Air-France-Maschine nach Sturm über Atlantik vermisst”

dpa:
“Möglicherweise seien im Sturm auch die Antennen und das Radar der Maschine zerstört worden.”

Schön, daß es so einfache Dinge gibt wie das Wetter. Schließlich sieht und hört man auf CNN und liest in den englischen Agenturen häufig das Wort storm. Klare Sache, oder? Das muss ein Sturm sein, der das Space Shuttle beim Landen behindert. Oder womöglich bei aktuellen Airbussen schlimme Dinge tut. Aber sonst fliegen die doch auch alle bei Sturm?

Jaja, so ein Sturm ist eben auch gar nie ein Problem, das Problem ist der storm. Ist es kein Theodor, ist es ein Gewitter. Thunderstorm war zu kompliziert, um im amerikanischen Englisch zu überleben, also wurde der Thunder einfach weggelassen. Stürme sind high winds, gales und anderes mehr, aber erst Blitz und Donner machen den storm. Aber es gibt so viele Stürme in den Medien, dass es einen langen Marsch geben wird, bis die vielen Stürme aus dem Ausland zum Gewitter werden. Kann man eigentlich Englisch beim deutschen Abitur immer noch abwählen? Das wär’ ja pathetic.

Jörg Kachelmann ist der Oberwettererklärer in der ARD und Chef Gründer des Wetterdienst-Unternehmens Meteomedia.

Abwrackprämie jetzt auch für alte Monate

Fangen wir mit einer kleinen, aber typischen Sache an.

Haben Sie vergangene Woche auch gehört, dass der Einzelhandel über die Abwrackprämie stöhnt? Weil die Menschen ihretwegen weniger Geld für Dinge ausgeben, die keine Autos sind? Möglicherweise stimmt das sogar. Aber die Zahlen, die der Anlass für die Behauptung sind, geben das nicht her.

Das Statistische Bundesamt hat errechnet, dass die Umsätze im Einzelhandel im Februar um beunruhigend klingende 5,3 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat zurückgegangen seien. Die Nachrichtenagentur Reuters begann ihre Meldung deshalb mit dem Satz:

Die Abwrackprämie verdirbt Kaufhäusern, Supermärkten und dem Versandhandel das Geschäft.

Nun hatte der Februar 2008 allerdings etwas, das der Februar 2009 nicht hatte: einen 29. Tag. Dank des Schaltjahres brachte er es auf 25 Einkaufstage, in diesem Jahr waren es nur 24. Das entspricht einem Rückgang von: 4 Prozent.

Reuters erwähnt den fehlenden Verkaufstag sogar beiläufig, zieht aber keine Schlüsse daraus, dass sich ein großer Teil des ach so dramatischen Umsatzrückgangs also ganz banal dadurch erklären ließe, dass der Februar kürzer war — was natürlich weder in die Stimmung passt, noch für knackige Überschriften taugt:


Die “Financial Times Deutschland” ging noch weiter, ließ den Hinweis auf den kürzeren Monat ganz weg und schloss aus dem Umsatzminus schlicht und laut:

Rezession würgt Umsätze im Einzelhandel ab

Immerhin: Spätestens im Februar 2012 müsste es dann ja abrupt wieder bergauf gehen.

Mit Dank an Matthias Schrade und sein Blog “Börsenalltag”.

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