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“Bild” macht Mann zum “Kinderschänder”

Bei der “Bild”-Zeitung ist die Meinung weit verbreitet, dass Angeklagte eigentlich irgendwie auch immer schuldig sind. Entsprechend hat “Bild” kein Problem damit, Angeklagte vor einer Verurteilung vorzuverurteilen. Wie schlecht diese Idee ist, zeigt der Fall “Frank M.”:

Anfang Dezember 2008 stand in der “Bild”-Zeitung eine Geschichte, die wie gemacht war für den Boulevard. Es ging darum, “wie die Thea (14) aus Leipzig einen Sexstrolch fing”. “Bild” berichtete groß und ziemlich eindeutig:

"Wie die Thea (14) aus Leipzig einen Sexstrolch fing - Mädchen überführte Fummler mit Handy"

Thea ist erst 14 aber unterschätzen sollte man sie nicht. (…) Mit einem Trick und einer großen Portion Mut überführte sie einen Kinder-Schänder! (…) Der Vorwurf laut Staatsanwalt Michael Höhle: zwischen 2001 und 2007 soll er vier Mädchen (11-12) an ihren intimsten Stellen befummelt haben, darunter seine eigene Tochter.

“Bild” ließ kaum Zweifel daran, dass der vermeintliche “Kinder-Schänder” Frank M. schuldig sei. Zwar ließ sie ihn und dessen Anwalt die Vorwürfe kurz abstreiten (“Alle Vorwürfe sind falsch”, “Was meinem Mandanten vorgeworfen wird, stimmt nicht”), schrieb aber direkt im Anschluss:

Doch die Beweislage lastet schwer. Denn es gibt eine Tonaufzeichnung von einer der Taten des Kinderschänders. Die mutige Thea hat Frank M. damit zur Strecke gebracht!

Detailliert schildert “Bild”, wie “Thea” und ihr Bruder mit einem “Handy-Trick” Frank M. “zur Strecke” brachten:

“Am 13. Januar 2007 lockte er mich zu sich (…)”, erzählt das Mädchen. (…) [Ihr Bruder] sollte sie anrufen, nachdem sie bei Frank M. eingetroffen war. Damit er alles mithören und aufzeichnen konnte. In der Wohnung zog sich Frank M. aus, befummelte die Schülerin. (…) Am anderen Ende der Leitung hörte Theas Bruder alles mit, zeichnete das Gespräch auf. (…) “Dann sind wir mit den Handyaufzeichungen zur Polizei, haben ihn angezeigt”, sagt das tapfere Mädchen.

Anfang Januar sprach das Amtsgericht Leipzig Frank M. von “allen Vorwürfen” des sexuellen Missbrauchs frei.

Das überrascht angesichts der geradezu erdrückenden “Beweislage”, die “Bild” nach dem ersten Verhandlungstag schilderte. Allerdings hatte die mit dem Verlauf der Verhandlung ohnehin nur sehr wenig zu tun.

Was womöglich kein Wunder ist. “Bild”-Autorin Angela Wittig war offenbar einen erheblichen Teil der Verhandlung gar nicht im Saal. So schildert es uns jedenfalls der von “Bild” als “Fummler”, “Sexstrolch” und “Kinder-Schänder” verunglimpfte Frank M.: Der erste Verhandlungstermin habe ein paar Stunden gedauert, die “Bild”-Mitarbeiter seien jedoch nach etwa einer Dreiviertelstunde aus dem Saal gegangen und hätten “Thea” draußen “bearbeitet” und offenbar auch fotografiert (siehe Ausriss oben). Am zweiten Verhandlungstermin im Januar, an dem auch der Freispruch verkündet wurde, sei indes niemand mehr von “Bild” da gewesen.

Und anders als das Gericht, das bereits nach dem ersten Verhandlungstermin den seit 2007 bestehenden Haftbefehl gegen Frank M. aufhob, glaubte “Bild” der “mutigen Thea” offenbar jedes Wort und schrieb das am nächsten Tag ohne jede Distanz auf.

Wäre die “Bild”-Zeitung etwas länger geblieben und hätte der Verhandlung mehr Aufmerksamkeit geschenkt, hätte sie eigentlich mitbekommen müssen, was uns der Anwalt von Frank M., Stephan Bonell, erzählt:

  • dass auf dem vermeintlichen Handy-Mitschnitt des sexuellen Missbrauchs außer Rauschen nichts zu hören gewesen sei;
  • dass die Polizei das bereits am Tag, als “Thea” Frank M. angezeigt hatte, festgestellt hatte;
  • dass die Widersprüche in den Aussagen der Mädchen, die Frank M. sexuell missbraucht haben sollte, so groß gewesen seien, dass das Gericht sie als “unglaubwürdig” eingeschätzt habe.

Laut Frank M. handelt es sich bei den Anschuldigungen um eine pubertäre Racheaktion an ihm und seiner Tochter.

Unabhängig davon zeigt die Urteilsbegründung vom Januar, was das Gericht von den Aussagen der “Opfer” hielt. Zu den Anklagepunkten 4., 5. und 6. (insgesamt waren es sechs), die auf der Aussage von “Thea” beruhten und in denen es jeweils darum ging, wie Frank M. sie und andere Mädchen sexuell missbraucht haben sollte, heißt es unter anderem:

Diese Zeugin ist als völlig unglaubwürdig einzuschätzen, nachdem sie (…) dargelegt hat, dass sie das Tatgeschehen zu 4. frei erfunden habe und sich an das Tatgeschehen zu 5. überhaupt nicht mehr erinnern konnte. Ihre Aussagen (…) besonders auf Punkt 6. bezogen, sind darüberhinaus derart widersprüchlich, dass ihnen nicht gefolgt werden kann. Insbesondere durch die Aussagen ihres Bruders (…), der ohne Umschweife in der Hauptverhandlung kundtat, den Angeklagten in den Knast bringen zu wollen, wurde deutlich, dass dem Angeklagten auch das Tatgeschehen vom 13.01.2007 nicht angelastet werden kann.

Pressekodex:

Richtlinie 13.2 – Folgeberichterstattung
Hat die Presse über eine noch nicht rechtskräftige Verurteilung eines Betroffenen berichtet, soll sie auch über einen rechtskräftig abschließenden Freispruch (…) berichten, sofern berechtigte Interessen des Betroffenen dem nicht entgegenstehen.

Zu den zwei weiteren Zeuginnen (die Tochter von Frank M. hatte die Aussage verweigert), merkt das Gericht an, ihre Aussagen seien “bemerkenswert widersprüchlich” zu vorherigen gewesen.

All das hätte die “Bild”-Zeitung spätestens am 6. Januar bei der Verkündung des Freispruchs zumindest in groben Zügen erfahren können – hätte sie sich die Mühe gemacht, über den Ausgang des Verfahrens zu berichten, wie es ihre Pflicht gewesen wäre (siehe Kasten). Hat sie aber nicht.

Für die “Bild”-Zeitung und ihre Leser ist Frank M. immer noch der “Fummler”, der “Sexstrolch” und der “Kinder-Schänder”.

Mit Dank auch an Mario S. und Uwe H.

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Heute anonym XXIII

Es ist nicht so, dass sich die “Bild”-Zeitung um sonderlich große Objektivität bemüht hätte, als sie gestern über den Gerichtsprozess eines Mannes berichtet, der im März 2008 mit einem Schulbus wegen defekter Bremsen einen Unfall verursachte, bei dem 14 Kinder z.T. schwer verletzt wurden.

Der “Bild”-Artikel über den “Schulbus-Horror” im “Horror-Bus” beginnt mit den Worten:

Ihr hübsches Gesicht ist für immer entstellt: Melissa R. (14) saß im Horror-Bus von Friedersreuth!

Weiter heißt es:

Beim Prozess gestern in Weiden sah sie zum ersten Mal den Mann wieder, der sie und 13 Mitschüler ins Verderben fuhr:

(…) Doch vor Gericht redete er sich raus: “Von defekten Bremsen hab ich nix gemerkt, da brannte nie ein Licht. Für die Kinder tut es mir leid.”

Das hilft Melissa nichts mehr: Mit Salben verdeckt sie notdürftig ihre Narben. Zu BILD sagte sie: “Die Wunden tun noch immer weh. Ich verstehe nicht, wie man mit kaputten Bremsen fahren kann.”

“Bild” nennt den Angeklagten “Senior-Chef” des Bus-Unternehmens, kürzt seinen Namen jedoch als “Anton M.” ab und macht auch sein Gesicht mit einem schwarzen Balken halbwegs unkenntlich…

… um dann aber direkt daneben ein Foto des verunglückten Busses zu zeigen, auf dem in großen Lettern der komplette Name des Bus-Unternehmers nebst Ort und Telefonnummer steht.

Wer “Bild”-Leser kennt, weiß, dass das keine gute Idee ist.

P.S.: Auch Bild.de zeigte gestern das Busfoto mit Namen und Telefonnummer ohne jede Unkenntlichmachung. Erst nachdem wir die Bild.de-Redaktion auf den mangelhaften Schutz der Identität des Mannes aufmerksam gemacht und um Stellungnahme gebeten hatten, wurde die Busbeschriftung nachträglich verpixelt. Eine Antwort erhielten wir (wir kennen das) nicht.

Mit Dank an Marcus F. für den sachdienlichen Hinweis sowie an Birgit S. und Nicole K. für den Scan!

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Bild.de beweist: Welt-Aids-Tag immer noch nötig

Heute ist Welt-Aids-Tag. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sieht ihn u.a. als Anlass, “Solidarität mit den Betroffenen auf der ganzen Welt zu zeigen” und “aufzuklären”. Weiter heißt es auf welt-aids-tag.de:

Und jeder kann mitmachen.

Bild.de hat sich das nicht zweimal sagen lassen und präsentiert:

"Die wichtigsten Fragen und Antworten zu HIV und Aids"

Eine der Fragen lautet:

"Gibt es Risikogruppen?"

Und die Bild.de-Antwort kann sich sehen lassen:

"Homosexuelle Männer und Drogenanhängige sind besonders gefährdet, aber leider auch Unschuldige: Unter den 63 500 Infizierten sind auch etwa 400 Kinder, die HIV über ihre Mutter bekommen haben."

Mit Dank an Kermit für den Hinweis!

Nachtrag, 17.40 Uhr: Bild.de zeigt plötzlich doch noch ein wenig Solidarität mit den Betroffenen und hat die Antwort geändert. Nun heißt es: “Homosexuelle Männer und Drogenabhängige sind besonders gefährdet. Unter den 63 500 Infizierten sind aber auch etwa 400 Kinder, die HIV über ihre Mutter bekommen haben.”

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Heute anonym XX

Seit gestern berichtet “Bild” in großer Aufmachung über “Berlins schlimmsten Schulschwänzer”. Sie hat immerhin seinen Namen geändert und nennt den Jungen:

Taran N.*
*Name geändert.

Die “Bild”-Leute haben sogar daran gedacht, auf dem Zeugnis von “Taran”, das sie heute zeigen, den richtigen Namen und seinen Geburtstag zu schwärzen. Sie haben nur übersehen, dass der richtige Vorname auch im Text zweimal genannt wird, wo man ihn mit ein bisschen Mühe ganz gut entziffern kann.

Komisch. Manche Dinge passieren “Bild” wieder und wieder und wieder und wieder und wieder und wieder und wieder.

Mit Dank an Heiko F., Christian K., Kai D., Marlon K., Thomas und Daniel J.!

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Max Mosley: “Bild” soll zahlen

Selbst für die in solchen Fällen nicht ganz unerfahrenen Anwälte des Axel Springer Verlags dürfte dieser Fall etwas besonderes sein: Der Präsident des Internationalen Automobilverbands FIA, Max Mosley, geht nämlich mit erstaunlicher Massivität gegen “Bild” und die Axel Springer AG vor.

Max Mosley ist ein Mann, der vielen Menschen lange Zeit relativ egal gewesen sein dürfte. Wer sich nicht für Automobilsport interessierte, der hatte womöglich nicht einmal von dem FIA-Präsidenten gehört – bis zum Frühjahr dieses Jahres.

Am 30. März nämlich hatte die britische Boulevard-Zeitung “News of the World” über eine “kranke Nazi-Orgie mit 5 Huren” berichtet, an der Mosley teilgenommen habe. “News of the World” hatte Bilder aus einem Video gedruckt, das von dieser “Orgie” aufgenommen wurde, und auch Ausschnitte des Videos veröffentlicht. Angeblich hätten die Prostituierten Nazi-Uniformen getragen oder seien wie KZ-Häftlinge gekleidet gewesen.

"Formel-1-Boss: Wirbel um Nazi-Sex-Party"“Bild” berichtete einen Tag später über die Geschichte von “News of the World”. Auf der Titelseite und in einem großen Artikel im Innenteil. Auch “Bild” druckte diverse Bilder aus dem Orgien-Video, eines davon bereits auf der Titelseite. Und während die “Bild”-Zeitung im Text selbst für ihre Verhältnisse sehr vorsichtig formulierte, also fast ordnungsgemäße Verdachtsberichterstattung betrieb, war die Titelschlagzeile schon wesentlich weniger zurückhaltend. “Formel-1-Boss: Wirbel um Nazi-Sex-Party” stand da. Und: “Huren trugen Nazi-Uniformen” (siehe Ausriss). Und einen Tag später stand unter anderem in “Bild”:

Der Formel-1-Boss nackt bei einer Nazi-Sexorgie (…)

Seit Sonntag kennt die Welt [Mosleys] dunkle Seite. Das perverse Doppelleben des Formel-1-Bosses. Die englische Zeitung “News of the World” schockte mit einem Skandal-Video. Mosley vergnügte sich mit fünf Prostituierten in Nazi-Uniformen und KZ-Häftlingsklamotten. Eine Nazi-Sexorgie! (…)

Die ekelhafte Nazi-Sexorgie dauerte fast fünf Stunden.

“News of the World” wurde gestern für ihre Berichterstattung vom britischen High Court zur Zahlung von 60.000 Pfund an Mosley verurteilt. Laut dem “Guardian” ist das der höchste Schadensersatz in der “jüngeren Rechtsgeschichte”, der wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen ausgesprochen wurde.

Die Untreue:

Wie uns Mosleys Anwältin sagt, gehe sie davon aus, dass die von “Bild” veröffentlichten Aufnahmen aus dem Orgien-Video die “Bild”-Zeitung “über 65.000 Euro” gekostet haben dürften. Ausgaben in dieser Größenordnung müsse der Springer-Vorstand absegnen. Da die Veröffentlichung der Bilder rechtswidrig gewesen sei, hätte der Vorstand damit Firmengelder rechtswidrig verwendet. Insofern sehe sie hier den Tatbestand der Untreue zum Nachteil der Axel Springer AG als gegeben an.

Und wegen der Berichterstattung der “Bild”-Zeitung hat Max Mosley über seine Anwältin in Deutschland Strafanzeige gestellt. Gegen die an der Berichterstattung Beteiligten, unter anderen gegen die “Bild”-Chefredaktion, wegen Beleidigung, übler Nachrede, Verleumdung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen. Und gegen den Vorstand der Axel Springer AG wegen Untreue (siehe Kasten).

Mosleys Anwältin sagt, sie bereite zudem eine Schadensersatzklage gegen “Bild” und Bild.de vor, die sie voraussichtlich nächste Woche einreichen werde. Sie werde von “Bild” eine Million und von Bild.de 500.000 Euro fordern. Diverse einstweilige Verfügungen habe sie schon gegen die Berichterstattung in “Bild” und auf Bild.de erwirkt (tatsächlich sind alle Artikel über das Mosley-Video, die Nazi-Bezüge enthalten, bereits aus Archiven verschwunden und auf Bild.de nicht mehr auffindbar). Außerdem verlange sie die Veröffentlichung von Widerrufen — auf der “Bild”-Titelseite und auf der Startseite von Bild.de.

Erfahrungsgemäß ist es unwahrscheinlich, dass Mosley tatsächlich insgesamt 1,5 Millionen Euro Schadensersatz zugesprochen werden (für gewöhnlich bewegen sich die Summen in Deutschland bei solchen Fällen eher im fünfstelligen Bereich). Doch wenn es zur Verhandlung kommt, wird dabei sicher eine Rolle spielen, was Richter David Eady des britischen High Court in der Verhandlung gegen “News of the World” festgestellt hat und was sich in verschiedenen britischen und auch deutschen Medien nachlesen lässt:

“Ich habe keine Beweise dafür gefunden, dass das Treffen am 28. März 2008 ein Nachspielen von Nazi-Verhalten oder die Übernahme von Nazi-Haltungen sein sollte. Und das war es auch nicht. Ich sehe keine echte Basis für die Behauptung, dass die Teilnehmer die Opfer des Holocaust lächerlich gemacht hätten”, sagte Eady.

“Es gab Bondage, Schläge und Dominanz, was typisch zu sein scheint für S&M-Praktiken.”

Mit Dank an das “Manager Magazin”.

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Welcher “Nazi-Skandal” nochmal?!

Offenbar hat “Bild” ein ernsthaftes Problem mit dem Deutschlandlied.

Jedenfalls kündigte “Bild” gestern einen anstehenden Auftritt des Musikers DJ Tomekk an, über den jetzt, so hieß es in der Stuttgart-Ausgabe, “die Szene in Stuggi-Town und Region” diskutiere:

Darf der bei uns jetzt schon auftreten, nur wenige Wochen nach seiner Entgleisung in der Glotze?

Tomekks “Entgleisung” fasst “Szene Stuttgart”-Kolumnist Felix Fuchslocher folgendermaßen zusammen:

"DJ Tomekk zeigte in einem Video den Hitlergruß und sang dabei die dritte, verbotene Strophe vom Deutschland-Lied. Das Tape geriet an die Öffentlichkeit."

Und um hinten anzufangen: An die Öffentlichkeit geriet das Video (laut DJ Tomekk aufgenommen vom Freund einer seiner Konkurrentinnen in der RTL-Dschungelshow) nicht. Vielmehr hat Fuchslochers Arbeitgeber das “Tape”, auf dem DJ Tomekk kurz “Deutschland, Deutschland über alles” anstimmte, als “Nazi-Skandal” in “Bild” und auf Bild.de öffentlich gemacht. Eine “Entgleisung in der Glotze” fand nicht statt.

Und verboten ist keine einzige Strophe des Deutschlandliedes — und schon gar nicht, wie “Bild” behauptet, die dritte. Sie ist vielmehr…
die deutsche Nationalhymne.

Mit Dank an Andy für Hinweis und Scan.

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“Bild” f**** Maischberger

"Zum Auftritt der Sängerin Lady Bitch Ray in ihrer Talkshow Menschen bei Maischberger hat sich Sandra Maischberger gegenüber BILD nicht geäußert. Das Zitat in der gestrigen Ausgabe war falsch."

Wenn es also stimmt, dass (wie die “Bild”-Zeitung heute in ihrer Korrekturspalte eingesteht) Maischberger sich “gegenüber BILD nicht geäußert” hat*, wie konnte es dann passieren, dass die “Bild”-Autoren Sven Kuschel und Bettina Lüke gestern in “Bild” Folgendes schrieben?

"Sandra Maischberger zu BILD: Wir hatten Spaß. Nur dass ich gesagt habe Ich bin ne geile Schlampe, fick mich, wird mir bestimmt nachhängen."

*) Bild.de hat Maischbergers “zu BILD”-Zitat inzwischen ersatzlos gestrichen — anders als z.B. Netzeitung.de, de.msn.com und heute-online.ch, die Maischbergers exklusiven vermeintlichen “Bild”-O-Ton nach wie vor weiterverbreiten. Gesagt hat Maischberger in der Sendung übrigens zu Lady Bitch Ray: “Wenn Sie jetzt sagen: ‘Ich bin ne geile Schlampe und, äh, fick mich…’ — sieht man den Unterschied, ob das jetzt Sie sagen oder [der Berliner Rapper] Frauenarzt?”

Mit Dank an Jason M.

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Beinahe zurückhaltend

Am Sonntagmorgen riss ein Falschfahrer auf der A 28 bei Oldenburg in Niedersachsen in offensichtlich selbstmörderischer Absicht vier weitere Personen mit in den Tod — das war vielerorts zu lesen.

Der Pressekodex ruft bei Selbsttötung zu “Zurückhaltung” auf (Ziffer 8.5), insbesondere auch was die Identität der Opfer angeht, und tatsächlich hat sich die “Bild”-Zeitung für ihre Verhältnisse viel Mühe gegeben: Obwohl die Pressemitteilung der Polizei den Wohnort des Mannes nennt, spricht “Bild” von “einer Kreisstadt in Niedersachsen”. Der Nachname des Verstorbenen wurde abgekürzt, der Vorname seiner Ehefrau offenbar geändert, bei den Kindern werden gar keine Namen, nur die jeweiligen Alter genannt, und die Berufe des Mannes und seiner Frau sollten auch keine allzu deutlichen Identifikationsmerkmale sein.

Also alles einigermaßen ordentlich gelöst? Ja, beinahe…

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“Bild” sucht Killer für Köhler

"Köhler fuhr zu RAF-Mörder Klar -- Herr Bundespräsident, diese Herren würden sich auch über Ihren Besuch freuen"Schon möglich, dass Sven Böttcher, Hans-Jürgen Rösner und Dieter Zurwehme sich über den Besuch des Bundespräsidenten freuen würden, wie “Bild” heute behauptet. Ebenso wahrscheinlich ist es jedoch, dass es den drei wegen mehrfachen Mordes Verurteilten völlig egal sein dürfte, ob Horst Köhler bei ihnen vorbeischaut.

Aber der Reihe nach.

“Bild” echauffiert sich heute großflächig auf der Seite 2 (siehe Ausriss) darüber, dass Horst Köhler sich mit dem Ex-RAF-Terroristen Christian Klar getroffen hat, um sich persönlich ein Bild von ihm zu machen, bevor er über dessen Begnadigung entscheidet. “Bild” schreibt:

Dass sich unser Staatsoberhaupt mit einem neunfachen Mörder getroffen hat, dass er ihn besuchte ist für viele Bürger und Politiker eine unerträgliche Vorstellung!

“Bild” zitiert den bayrischen CSU-Wirtschaftsminister Erwin Huber (“Eine Privilegierung der RAF-Mörder dient nicht dem Rechtsfrieden in Deutschland.”), Bayerns CSU-Ministerpräsident Edmund Stoiber (“Es könnte von manchen wie ein später Sieg der Terroristen gedeutet werden, wenn der Staat so tut, als wären RAF-Mörder die besseren Mörder!”) und CSU-Generalsekretär Markus Söder, der “intern deutlich” gemacht habe, dass eine Begnadigung Klars für Köhler “eine schwere Hypothek” für eine Wiederwahl als Bundespräsident wäre. Außerdem zitiert “Bild” Joachim Zeller (CDU), der Köhler “in diesem Punkt” nicht verstehe — und übrigens angeblich “Bezirksbürgermeister von Berlin-Mitte” sei, in Wahrheit aber seit 2006 bloß noch stellvertretender Bezirksbürgermeister ist.

“Bild” zitiert nicht Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und nicht Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU), die beide gestern als Reaktion auf die Kritik an Köhler mehr Zurückhaltung in der Debatte und “Respekt” vor dem Amt, der Person und dem Urteilsvermögen des Bundespräsidenten gefordert hatten.

Aber zurück zu den mehrfachen Mördern, zu deren Besuch “Bild” den Bundespräsidenten quasi auffordert. “Bild” schreibt:

IM KLARTEXT: Muss sich der Bundespräsident auch auf den Weg zu anderen verurteilten Mördern machen, wenn sie um ein Gespräch bitten? Könnten sich Killer wie der Gladbecker Geiselgangster Hans-Jürgen Rösner, der 1988 mit seinem Komplizen Degowski einen Bus kaperte (2 Tote), dann wohl auch über einen präsidialen Besuchsdienst freuen?

“Bild” lässt diese Fragen offen. Aber wir können sie beantworten. Und zwar mit einem schlichten “nein”. Denn weder Rösner noch Böttcher oder Zurwehme hätten besonders viel mit dem Bundespräsidenten zu besprechen. Jedenfalls nicht, was eine mögliche Begnadigung angeht. In Paragraph 452 der Strafprozessordnung steht:

In Sachen, in denen im ersten Rechtszug in Ausübung von Gerichtsbarkeit des Bundes entschieden worden ist, steht das Begnadigungsrecht dem Bund zu. In allen anderen Sachen steht es den Ländern zu.

IM KLARTEXT: Der Bundespräsident wäre für Begnadigungen von Böttcher, Rösner und Zurwehme gar nicht zuständig. (was übrigens in einem lehrreichen Text von Heribert Prantl in der “Süddeutschen Zeitung” von heute recht deutlich wird). Sie alle wurden von Landgerichten verurteilt und damit nicht “in Ausübung von Gerichtsbarkeit des Bundes”. Um es mit Prantl zu sagen: “Als ‘Gnadenherr’, wie es so schön heißt, betätigt sich der Bundespräsident nur für Agenten und Terroristen (…).”

Insofern hätte “Bild” ihre Seite 2 heute ebensogut mit einem schönen Foto bestücken können.

Mit Dank an Thomas M., Christian A., Moritz A., Moritz E. und Hariolf B. für die sachdienlichen Hinweise.

P.S.: Der Bundespräsident hat mittlerweile entschieden, dass er Christian Klar nicht begnadigt (wir berichteten). “Der große BILD-TED” zur Frage, ob Köhler Klar begnadigen soll, hat sich damit erledigt. Bitte rufen Sie nicht mehr an!

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“Bild” kennt Tokio Hotel schlecht

Suuuper Geschichte, die Bea Swietczak und Mark Pittelkau da für ihren Arbeitgeber “Bild” aufgetan haben:

Tokio Hotel: "Der 1. öffentliche Kuss - Wer ist die zärtliche Freundin von Tokio-Tom?"
Die Geschichte hat nur einen kleinen Haken (eigentlich sogar drei):

  • Die “zärtliche Freundin” ist keine “geheimnisvolle Schöne”, sondern eine gewisse Svenja, die laut Bravo.de “für Tokio Hotel-Fans keine Unbekannte” sei.
  • Der junge Mann auf dem “Bild”-Foto ist nicht “Tokio-Tom”, sondern Svenjas Freund Chris.
  • Und die “Bild”-Geschichte ist darum nur eine Suuuper-Ente.

Mit Dank an Paul R., Anna K., Kessi und Claudia P.

Nachtrag, 15.29 Uhr: Viva.tv und Chart-king.de beispielsweise haben die Sache trotzdem blind aus “Bild” abgeschrieben und weiterverbreitet, Letmeentertainyou.com auch, aber inzwischen immerhin richtiggestellt.
 
Nachtrag, 4.5.2007: “Bild” hat die Ente heute, nun ja, berichtigt.

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