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Hitlers Cognac und die falschen Flaschen von der “Bild”-Zeitung

Die Leute von Bild.de wollen, dass ihre Leser für manche Artikel zahlen, “Bild+” nennen sie dieses Abo-Modell. Klar, dass die Redaktion da schon was Besonderes bieten muss. Zum Beispiel solche Service-Artikel:

Die Tipps für die Bilderklau-Suche sollte sich auch mal François aus dem Cognac-Forum anschauen. Der hatte vor zweieinhalb Jahren nämlich in Paris ein paar alte Flaschen Schnaps ausfindig machen können und diesen dollen Fund stolz seinen Sammler-Kollegen im Internet präsentiert. Und wo findet man François’ Cognac-Fotos seit heute ohne irgendeine Quellenangabe wieder? Logo:

Nach Hitlers Badewanne, Hitlers Pferden und Eva Brauns Schlüpfer jetzt also der Cognac-Keller.

Die Entdeckerstory läuft groß bei Bild.de

… etwas kleiner in der “Bild”-Bundesausgabe …

… und riesengroß in der Dresdenausgabe:

Und jedes Mal dabei: die Flaschen von François, die rein gar nichts mit Hitlers angeblichem Cognac-Keller zu tun haben.

Autor der Geschichte ist “Bild”-Redakteur Jürgen Helfricht. Genau, DER Jürgen Helfricht: Erfinder des Katzenbenzins, kritischer Beobachter der “LAUSITZ-WÖLFE”, kritischer Beobachter aller anderen Wölfe, Enthüller der seit Jahrzehnten bekannten “Wahrheit über den Dresdner Feuerstum”, Rechtehändler des Sandmanns und Weinkenner.

Logisch, dass nur dieser “Bild”-Tausendsassa Adolf Hitlers geheimen Cognac-Keller entdecken kann, und zwar in der Nähe des sächsischen Wasserschlosses Moritzburg:

Während Deutschland hungerte, versteckte Adolf Hitler (†56) hier Ende 1944 seine Delikatessen und Unmengen Cognac…

Neben dem Alkohol habe Hitler auch noch “hunderte Kisten” mit “Käse, Leibnitz-Keksen, Butter, Salamiwurst, Kaffee, Schokolade, Zigaretten” dorthin geschafft, schreibt Helfricht.

Nun soll Adolf Hitler seit seiner Jugend Nichtraucher gewesen sein und keinen Alkohol getrunken haben, später auch keinen Kaffee mehr und seit 1932 vegetarisch gelebt haben. Doch für Jürgen Helfricht und “Ortschronist” Silvio Stelzer ist das kein Grund, an ihrer Entdeckung zu zweifeln.

Von Hobby-Historiker Stelzer kam der entscheidende Tipp zu Hitlers geheimer Lagerstätte. Ihm gehört der Fundort, an dem er zufällig ein Restaurant betreibt. Helfricht widmete dem Gastronom erst vor sechs Wochen einen größeren Artikel.

Gemeinsam erkundete das Duo jetzt die Kellerräume. Der einzige Hinweis darauf, dass die angeblich mit Hitler zu tun haben, ist dieser eine Satz:

Der Ortschronist fand die Sensation kürzlich in den Aufzeichnungen des letzten Schlossbewohners Prinz Ernst Heinrich von Sachsen (1896-1971).

Was genau in diesen “Aufzeichnungen” stehen soll, verrät Helfricht nicht, er geht mit keinem weiteren Wort auf den vermeintlichen Beweis ein. Blöderweise haben Helfricht und Stelzer — der das Kellergewölbe mit einer Taschenlampe betritt und auf dem nächsten Foto plötzlich einen Kerzenständer in der Hand hält — nicht einmal Belege dafür, dass in Moritzburg all die Fressalien mal zu finden waren.

Stelzer: „Der Sachsens-Prinz [sic] erhielt für das Verstecken der Kisten ein Führerpaket mit Delikatessen. Von all den Lebens- und Genussmitteln blieb nichts übrig. Nach dem 8. Mai 1945 plünderten russische Truppen alles.“

Und genau deswegen brauchte Jürgen Helfricht die Fotos von François‘ verstaubten Cognac-Flaschen, die er und “Bild” (ohne Quellenangabe) so präsentieren, als stammten sie aus Hitlers Sammlung. Dann sieht es zumindest auf den ersten Blick so aus, als könnte an dieser Geschichte tatsächlich was dran sein.

Mit Dank an Philipp!

“Bild” lässt Leser auf Presserat los

Der “Bild”-Zeitung fällt es schwer zu akzeptieren, dass auch Verbrecher Rechte haben. Vor allem das Recht auf informationelle Selbstbestimmung spricht sie ihnen regelmäßig ab. Der Presserat rügt diese Praxis immer wieder, was die Leute von “Bild” wiederum gerne mal zum Anlass nehmen, ihre Leser gegen den Presserat und diesen Täterschutzquatsch zu mobilisieren.

Das alles ist nicht neu. Neu ist, dass die “Bild”-Macher in ihrem Kampf für das Zurschaustellendürfen von Tätern sogar die Eltern eines Mordopfers instrumentalisieren.

Im März 2014 ist im Norden Deutschlands eine junge Frau von einem 16-Jährigen getötet worden. Er wurde inzwischen wegen Mordes verurteilt. Die „Bild“-Medien berichteten damals unter anderem so über den Fall:

(Das große Foto zeigt den 16-Jährigen mit schwarzem Alibi-Augenbalken, ein Foto zeigt die Freunde des Opfers beim Trauern, eins das – unverpixelte – Opfer; drei weitere sind Screenshots aus Videos, auf denen Frauen zum Schein erwürgt werden.)

Und so:

„Bild“ veröffentlichte den Vornamen, den abgekürzten Nachnamen, den Wohnort und andere persönliche Details des Täters, zeigte ein Foto seines Elternhauses und druckte in der Hamburger Ausgabe ein unverpixeltes Portraitfoto von ihm.

Vor drei Monaten beschäftigte sich dann der Beschwerdeausschuss des Presserats mit der Berichterstattung und sprach eine öffentliche Rüge gegen „Bild“ aus. In der Begründung heißt es, das Blatt habe gegen Ziffer 8 des Pressekodex (Schutz der Persönlichkeit) verstoßen, denn:

Der Artikel berichtet über das abgeschlossene Strafverfahren und die erwiesene Schuld des Täters. Die schutzbedürftigen Interessen des Betroffenen sind jedoch durch die identifizierende Berichterstattung verletzt. Gemäß Richtlinie 8.3 des Pressekodex dürfen insbesondere in der Berichterstattung über Straftaten und Unglücksfälle Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in der Regel nicht identifizierbar sein. Ein Fall, der eine Ausnahme rechtfertigen würde, liegt nach Auffassung des Ausschusses nicht vor. Bei der Tat handelt es sich zwar um eine schwere, nicht jedoch um eine außergewöhnlich schwere und in ihre Art und Dimension besondere Straftat gemäß Richtlinie 8.1 Abs. 2 des Presskodex.

Normalerweise versteckt “Bild” solche Rügen irgendwo klein im Blatt, in diesem Fall haben sie der Sache aber fast eine komplette Seite gewidmet. Und zwar so:

(Unkenntlichmachung von uns.)

Im Artikel fasst „Bild“ die Entscheidung des Presserats folgerndermaßen zusammen:

Ausgerechnet das Foto des MÖRDERS hätte nicht gezeigt werden dürfen, urteilt das Gremium. Die unglaubliche Begründung: Der Mordfall [L.] sei dafür einfach nicht besonders genug …

Dabei hätte das Gremium sehr wahrscheinlich auch das Fotos des OPFERS beanstandet, wenn dazu eine Beschwerde eingegangen wäre (was allerdings nicht passiert ist).

Aus der Begründung des Presserats gibt das Blatt nur einen einzigen (unvollständigen) Satz wieder:

Wörtlich schreibt der Presserat: „Bei der Tat handelt es sich zwar um eine schwere, nicht jedoch um eine außergewöhnlich schwere und in ihrer Art und Dimension besondere Straftat …“

Dass bei der Entscheidung aber — vor allem — die Minderjährigkeit des Täters eine Rolle gespielt hat, wird erst am Ende des vorletzten Absatzes erwähnt:

Zwei Mal schreibt BILD mit der Bitte um Erläuterung an den Presserat: Wie außergewöhnlich schwer und besonders muss ein Täter sein Opfer umbringen, dass der Presserat eine entsprechende Berichterstattung für zulässig hält? Und wie soll BILD den Eltern der toten [L.] die unglaubliche Begründung des Presserats erklären? Drei Wochen hört BILD nichts. Gestern Abend dann ein Fax. Die Vorsitzende des Beschwerde-Ausschusses verteidigt die Rüge: „Aus Sicht des Ausschusses war die Tat, so scheußlich sie war, nicht derart monströs, dass dahinter alle anderen Erwägungen, insbesondere des Jugendschutzes, zurückzutreten haben.“ Dass der Mörder erst 16 Jahre alt war, spreche gegen eine identifizierende Berichterstattung.

Bis dahin hat der empörte „Bild“-Leser aber sicher gar nicht mehr gelesen, denn es gab ja viel Wichtigeres zu tun:

Den Kasten hat “Bild” groß unter den Artikel gedruckt. Auch online werden die Leser heute dazu aufgerufen:

Inzwischen hat der Presserat eine Stellungnahme zu der „Bild“-Kampagne veröffentlicht. Darin wird noch einmal betont, dass das Alter des Täters „eine wichtige Grundlage der Entscheidung“ gewesen sei.

Weiter schreibt der Presserat, …

dass es bei Straftaten zwar in der Tat Kriterien gibt, die in Einzelfällen dafür sprechen können, dass identifizierende Berichterstattung ethisch vertretbar sein kann. Eines dieser Kriterien ist gemäß Richtlinie 8.1, dass es sich um eine außergewöhnlich schwere oder in ihrer Art und Dimension besondere Straftat handeln muss. Mord ist stets eine schwere Straftat, darüber gibt es keinen Zweifel. Jedoch rechtfertigt auch Mord nicht in jedem Fall die identifizierende Berichterstattung.

Mit Blick auf die in Frage stehende Tat ist der Presserat zu dem Ergebnis gekommen, dass diese, so verachtenswert, wie sie ist, die Identifikation des Täters für ein großes Publikum nicht ethisch rechtfertigt, da andere Kriterien der Ziffer 8 des Pressekodex dafür sprechen, dass er hätte anonymisiert werden müssen. Vor allem die Tatsache, dass der Täter erst 16 Jahre alt war, also deutlich noch ein Jugendlicher, sprach nach Ansicht des Ausschusses erheblich gegen eine identifizierende Berichterstattung.

Auch der Medienrechtler Dominik Höch betont auf BILDblog-Anfrage, dass das Alter des Täters eine entscheidende Rolle spiele:

Bei dem Täter handelt es sich um einen 16-Jährigen. Das heißt, dass in dem Fall ohne Wenn und Aber das Jugendstrafrecht gilt, die Verhandlung ist also nicht öffentlich. Da muss man die Frage stellen, warum die “Bild”-Zeitung das Recht haben soll, dieses Foto einem Millionenpublikum zu präsentieren, während der Lokalreporter vor Ort das nicht darf und selbst der Nachbar vom Prozess ausgeschlossen wird. Rechtlich ist das also ganz klar geregelt.

Darüber hinaus, so Höch, sei es „eine perfide Boulevardmethode“, die Leser in dieser Weise gegen den Presserat zu mobilisieren:

Am Ende der Leitung sitzt dann vermutlich eine Sekretärin, die sich den ganzen Tag von Anrufern beschimpfen lassen muss. Auf dieser Ebene sollte man Kritik am Presserat nicht spielen.

Jeder habe das Recht, öffentliche Entscheidungen wie die des Presserats zu kritisieren. Es gehe aber um das Wie. Und da habe die „Bild“-Zeitung heute „klar die Grenze des guten Geschmacks überschritten.”

Interessant ist übrigens der Zeitpunkt der Kampagne. „Bild“ hat sich genau den Tag ausgesucht, an dem der Presserat die Beratungen zur Berichterstattung über den Germanwings-Absturz begonnen hat.

Angesichts der laufenden Sitzung konnte uns der Presserat heute auch noch nicht genau sagen, wie viele Anrufe und Mails bereits bei ihm eingegangen sind. Nur soviel: Es seien „viele“.

Darunter aber nicht nur keifende „Bild“-Fans, wie wir unserem Posteingang (wir wurden in cc gesetzt) entnehmen durften:

Hiermit möchte ich Ihnen meine Meinung sagen: Vielen Dank!

Danke, dass Sie die Bild für die unangemessenen und Persönlichkeitsrechte verletzenden Artikel gerügt haben. Falls Sie nun viele Anrufe und Mails mit wütendem Protest im Sinne Diekmanns Wunsch erhalten, so möchte ich Ihnen schreiben, dass es viele Bürger gibt, die diese Rüge richtig verstehen und Sie die wütenden, Betroffenheit heuchelnden (Bild)Leser nicht ernst zu nehmen brauchen.

Mit Dank an die vielen, vielen Hinweisgeber!

Nachtrag, 3. Juni: Heute geht’s weiter:

„Bild“ präsentiert einige der „entsetzten“ Reaktionen auf die „schwer nachvollziehbare Entscheidung“:

Und, klar:

Und schließlich würfelt “Bild” die Aussagen des Presserats nochmal komplett durcheinander:

Der Presserat entschied: BILD hätte das Täter-Foto nicht zeigen dürfen. Begründung: Da der Killer zur Tatzeit erst 16 war, sei der Mord nicht „außergewöhnlich schwer“ und „monströs“ genug. Der Jugendschutz überwiege …

Es ist hoffnungslos.

Ich packe meinen Koffer und nehme ein Wechselgerücht mit

Einer der großen Vorteile der Sozialen Netzwerke ist, dass Fußballprofis den Quatschgeschichten der “Bild”-Zeitung direkt widersprechen können.

Heute musste BVB-Torwart Roman Weidenfeller bei Facebook aktiv werden, nachdem die “Bild”-Ruhrgebietsausgabe getitelt hatte:

Ganze drei Autoren schauten Weidenfeller in Dortmund beim Beladen seines Autos zu und strickten sich daraus ihr Wechselgerücht:

Nach der Rückkehr vom Pokalfinale aus Berlin pendelte er zwischen der Kabine und seinem Dienst-Opel, lud mehrere Koffer, Taschen und BVB-Tüten ein. Die letzten Erinnerungsstücke an Weidenfellers erfolgreiche Ära als BVB-Towart (2-mal Meister, Pokalsieger).

Roman Weidenfeller hatte für die Koffer und Taschen und Tüten eine etwas andere Erklärung als eine Flucht aus Dortmund:

Die Leute von Bild.de haben inzwischen reagiert und den Artikel aktualisiert. Ihr Gerücht lassen sie sich von dem Dementi aber selbstverständlich nicht kaputtmachen. Die Überschrift lautet jetzt:

Mit Dank an Stefan K. und Thomas B.!

Darf Blatter die Schweiz “nicht mehr verlassen”? – “Völliger Blödsinn”

Bild.de, “Focus Online”, die “Huffington Post” und einige andere Medien berichten gerade unter Berufung auf das britische Knallblatt “Daily Mail”, dass FIFA-Boss Sepp Blatter die Schweiz nicht mehr verlassen dürfe:



Wir haben gerade mal bei der Bundesanwaltschaft in der Schweiz nachgefragt, was an der Sache dran ist (Recherchezeit: drei Minuten). Die Antwort des Pressesprechers:

Entsprechende Meldungen sind völliger Blödsinn. Es gibt weder eine „Ausreisesperre“ Seitens der Schweizer Behörden noch soll der Präsident der FIFA in den nächsten Tagen durch die Bundesanwaltschaft befragt werden.

Fünf Jahre alter Steuersünder-Pranger in der Schweiz entdeckt

Eine Nachricht aus der Schweiz versetzt die deutsche Medienlandschaft seit Sonntag in Aufruhr:

Die “Tagesschau” hat gestern über die Sache berichtet die “Tagesthemen” auch, ebenso “ZDF heute”, das “heute Journal”, “RTL aktuell”, die dpa, “Spiegel Online”, Bild.de, die “Huffington Post”, “Focus Online”, FAZ.net, Web.de, News.de, “RP Online”, die Online-Auftritte von “Stern”, “Handelsblatt”, n-tv, N24, Deutschlandfunk, “Berliner Morgenpost”, “Welt” und so ziemlich jedes andere Medium in Deutschland.

Fast alle von ihnen berufen sich auf die Schweizer “Sonntagszeitung” und behaupten, dass die Schweizer Steuerverwaltung “jetzt” damit “begonnen” habe,

die Namen möglicher deutscher und anderer ausländischer Steuerbetrüger im Internet zu veröffentlichen.

Bloß: Das stimmt gar nicht. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) veröffentlicht solche Namen nicht erst seit Neuestem und schon gar nicht “erstmals” (Bild.de), sondern bereits seit fünf Jahren — für jedermann zugänglich im Internet.

Ein Beispiel: So klingen die Mitteilungen, die vor ein paar Tagen vom ESTV veröffentlicht wurden und über die jetzt alle schreiben:

Um die Geltendmachung des rechtlichen Gehörs zu ermöglichen, fordert die ESTV [Vorname Nachname], geboren am [Geburtsdatum], spanischer Staatsangehöriger, auf, ihr innerhalb von zehn Tagen ab Publikation der vorliegenden Mitteilung eine zur Zustellung bevollmächtigte Person in der Schweiz zu bezeichnen beziehungsweise eine aktuelle Adresse in der Schweiz mitzuteilen.

Ein Blick ins Bundesblatt-Archiv zeigt jedoch, dass es ähnliche Mitteilungen schon lange gibt, zum Beispiel die folgende, fast wortgleiche Meldung vom Juni 2013 (damals sogar noch mit Adresse):

[…] hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) in [Vorname Nachname], geb. [Geburtsdatum], letzte bekannte Adresse: [Adresse], Spanien, am 4. Juni 2013 die folgende Mitteilung erlassen:
– [Vorname Nachname] wird hiermit durch die ESTV aufgefordert, innert 10 Tagen ab Publikation der vorliegenden Mitteilung eine zustellungsbevollmächtigte Person, einen Vertreter oder eine Vertreterin in der Schweiz zu bezeichnen.

So verfährt die ESTV schon seit mindestens 2010. In ihrem Archiv finden sich etliche solcher Mitteilungen samt Klarnamen, Geburtsdaten, Staatsangehörigkeiten und Adressen.

Was also ist jetzt das Neue an der Geschichte? Nichts.

Aus unserer Sicht ist da gar nichts neu

teilte uns auch ESTV-Sprecher Patrick Teuscher auf Nachfrage mit. Geändert habe sich an der Praxis nichts.

Der einzige Unterschied zu früher sei, dass inzwischen deutlich mehr Amtshilfegesuche gestellt werden: 2014 erreichten das ESTV insgesamt über 2700 Anfragen von ausländischen Behörden, in den Jahren davor waren es jeweils nur halb so viele. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Namen der Betroffenen auch früher schon im Internet veröffentlicht wurden. Im Übrigen sei es auch nicht korrekt, die Betroffenen gleich als “Steuersünder” zu bezeichnen. Dass ihre Namen dort auftauchen, heiße erstmal nur, dass es steuerliche Unklarheiten gibt.

Eine (oder: die einzige) mögliche Erklärung dafür, warum die deutschen Medien jetzt plötzlich über die Namensveröffentlichung berichten, ist das geschickte Händchen von Arthur Rutishauser, dem Chefredakteur der Schweizer Sonntagszeitung. Der hatte die Story (geschrieben von ihm persönlich) am Sonntag auf der Titelseite gebracht …

… und so getan, es handele sich um eine Neuigkeit:

Jetzt veröffentlicht die Behörde die Namen von Betroffenen im Bundesblatt, das im Internet für jedermann zugänglich ist.

Mit ihrem Vorgehen brechen die Behörden beim Bankgeheimnis ein weiteres Tabu, denn jetzt ist nicht nur für den ausländischen Fiskus einsehbar, wer ein Problem mit den Steuerbehörden hat, sondern für alle.

Einst wurden Bankkundennamen gehütet wie Staatsgeheimnisse, bis heute steht ihre Weitergabe unter Strafe. Doch neuerdings stellt sie die eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) zu Dutzenden ins Netz.

(Hervorhebung von uns.)

Praktischerweise lieferte Rutishauser (der ab Frühjahr übrigens auch die Chefredaktion des „Tages-Anzeigers“ übernehmen wird) den deutschen Medien auch gleich einen deutschen Aufhänger …

…, den die Journalisten natürlich dankbar aufgriffen. Und immer schön mit Verweis auf die vermeintlichen Enthüller der “Sonntagszeitung”.

So tingelt die Geschichte seit Tagen ungeprüft durch nahezu alle deutsche Medien. Dabei hätten die Journalisten durch einen kurzen Anruf bei der Steuerverwaltung oder einen Blick ins Bundesblatt-Archiv ganz einfach selbst herausfinden können, dass die Neuigkeit eigentlich gar keine ist.

Mit Dank an Matthias M.!

Nachtrag, 27. Mai: Ein paar Journalisten haben zwischendurch dann doch noch ihren Job gemacht: Die dpa erwähnte am Montag in einer Meldung, dass im Bundesblatt-Archiv „auch Fälle aus den vergangenen Jahren zu finden“ seien. Gestern schrieb sie dann, dass sich die Sache „bei näherem Hinsehen“ als „alter Hut“ erweise. Warum sie nicht schon vorher näher hingesehen hat, schreibt sie aber nicht.

Auch die „Süddeutsche Zeitung“ hat tatsächlich selbst recherchiert und schrieb in der Ausgabe von gestern:

Wie unbekannt diese [Veröffentlichungs-]Praxis ist, lässt sich gut daran ablesen, dass das Verfahren nach SZ-Recherchen tatsächlich schon mindestens seit Anfang 2012 läuft. Ohne mediale Reaktion. Und es wäre wohl auch länger unentdeckt geblieben, wäre nicht ein Redakteur der Sonntagszeitung darauf gestoßen.

Online steht es bei der “Süddeutschen” allerdings immer noch falsch.

2. Nachtrag: Claus Kleber hat im “heute journal” (ab 9:06) gestern so eine Art Korrektur Rechtfertigung versteckt. Mehr über die traurige Verschlimmbesserung bei Stefan Niggemeier.

Fluchtfantasien

Was ist das Schlimmste, was ein Fußballer nach seinem letzten Spiel für einen Verein machen kann? Zum Beispiel sich wutentbrannt sein Trikot runterreißen und schnurstracks im Kabinentrakt verschwinden, ohne sich von den Fans zu verabschieden.

Und was das Sympathischste? Vielleicht noch schnell sein Trikot einem Fan mit Behinderung schenken, bevor er ordnungsgemäß und direkt zur vom Verband angeordneten Dopingkontrolle geht.

Na, und wie haben “Bild” und Bild.de wohl dieses Foto interpretiert?

Genau:

Der Hintergrund: Am vorletzten Spieltag der 2. Fußballbundesliga bekam Fortuna Düsseldorfs Stürmer Charlison Benschop seine fünfte Gelbe Karte der laufenden Spielzeit. Er ist damit für die letzte Partie der Saison am kommenden Sonntag gesperrt. Gut möglich, dass Benschop nie wieder für Fortuna Düsseldorf aufläuft: Es gibt Gerüchte, dass er bald den Verein wechselt.

Diese Gemengelage nutzt “Bild” für eine kleine Skandalgeschichte:

Direkt nach Abpfiff stürmt Benschop vom Platz, reißt sich sauer das Trikot vom Körper und verschwindet zur Doping-Probe — ohne sich wie der Rest des Teams von den mitgereisten Anhängern zu verabschieden.

Charlison Benschop wollte das so nicht stehen lassen:

Die Wahrheit: Ich gab mein Trikot dem behinderten Mann hinter dem Zaun, der es gerne haben wollte und musste anschließend direkt mit dem Herren links in blau zur Doping Kontrolle. Ich kann am Sonntag leider nicht spielen, was mich natürlich ärgert aber ich bin mit der Mannschaft dabei. Danke an alle mitgereisten Fans, die uns immer unterstützen und bis Sonntag :) @f95_fortunaduesseldorf

Aber auch ohne Benschops Erklärung stünde die “Bild”-Interpretation auf wackeligen Beinen. Man sollte bei Sportreportern schließlich das Wissen voraussetzen können, dass Fußballprofis vor einer Dopingprobe nicht noch lange Fans umarmen und alte Wegbegleiter herzen können. In den “Anti-Doping-Richtlinien” des DFB steht dazu (PDF):

Jeder betroffene Verein ist dafür verantwortlich, dass seine zur Kontrolle bestimmten Spieler den Chaperons bzw. dem Doping-Kontrollarzt und/ oder seinem Helfer nach Spielende direkt vom Spielfeld zum Raum für die Doping-Kontrolle folgen.

Mit Dank an Andreas S.!

Dauerfeuer der Halbwahrheiten

Seit Mitte vergangener Woche zieht eine neue Horrorstory aus Nordkorea ihre Kreise durch die westliche Medienwelt. Bild.de fasst sie so zusammen:

Schon wieder eine brutale Hinrichtung in Nordkorea.

Verteidigungsminister Hyon Yong Chol ist laut einem Agenturbericht abgesetzt und hingerichtet worden. (…)

Grund: Der Minister war (…) dabei ertappt worden, wie er bei offiziellen Militärveranstaltungen eindöste. Außerdem habe er Kim Widerworte gegeben.

Besonders brutal: Die Exekution wurde den Angaben zufolge mit Flakfeuer vollzogen.

Die Geschichte war am Mittwoch zuerst von der südkoreanischen Agentur Yonhap in die Welt gesetzt worden, die sich auf den südkoreanischen Geheimdienst NIS berief. Hierzulande wurde sie dann von den Agenturen AFP, AP, Reuters und dpa verbreitet.

Und wie das mit Horrormeldungen aus Nordkorea so ist, übernahmen so ziemlich alle die Geschichte und ließen bis auf ein paar vereinzelte „offenbar“s und „soll“s kaum einen Zweifel an ihrem Wahrheitgehalt:




(Screenshots von “Focus Online”, Express.de, News.de, “T-Online”, Web.de, “RP Online”, den “Deutschen Wirtschafts Nachrichten”, “Zeit Online”, “Spiegel Online”, Heute.de, Stern.de, den Seiten der “Kölnischen Rundschau”, der “Wirtschaftswoche”, der “Süddeutschen Zeitung”, der “Tagesschau”, des “SRF”, des “Tagesanzeigers”, der “Thüringischen Landeszeitung”, des “Deutschlandfunks”, des “Handelsblatts”, des “Tagesspiegels”, der “Mitteldeutschen Zeitung”, des “Kuriers”, der “Aargauer Zeitung”, des “Südkuriers”, der “Sächsischen Zeitung”, der “FAZ” und der “NZZ”. Auflistung sicherlich unvollständig.)

Und wie das mit Horrormeldungen aus Nordkorea ebenfalls so ist, stellte sich kurze Zeit später heraus: Stimmt (wahrscheinlich) doch nicht.

Am Tag nach Bekanntwerden der Story meldete die AFP:

Südkorea relativiert Angaben zu Exekution nordkoreanischen Ministers

Südkoreas Geheimdienst hat am Donnerstag zuvor kolportierte Angaben zur Absetzung und Hinrichtung des nordkoreanischen Verteidigungsministers Hyon Yong Chol relativiert. Hyon sei zwar entlassen worden, sagte ein Sprecher des Geheimdiensts NIS der Nachrichtenagentur AFP. Auch gebe es Geheimdienstberichte, denen zufolge er hingerichtet worden sein könnte. “Dies konnte aber noch nicht verifiziert werden”, sagte der Sprecher.

Also doch wieder nur ein unbestätigtes Konjunktivkonstrukt aus irgendeiner geheimen Quelle, das von den Medien fälschlicherweise als Tatsache dargestellt wird.

Nun wäre das nicht ganz so schlimm, wenn die Journalisten, die solche Geschichten rumposaunen, wenigstens auch bei der Richtigstellung so eifrig bei der Sache wären. Doch die Meldung vom Rückzieher des Geheimdienstes hat es nur in die wenigsten deutschen Medien geschafft (bisher haben wir ganze vier gezählt). Auch von den Agenturen, die die Story wie wild verbreitet hatten — allein die dpa hat sieben Texte dazu rausgehauen –, hat (bis auf die AFP) keine darüber berichtet, dass der Geheimdienst zurückgerudert ist.

Wahrscheinlich wird die Story nun also Teil des schaurig-bunten Nordkorea-Horror-Pools, aus dem sich die Medien alle paar Monate bedienen (“So grausam richtet der Diktator seine Minister hin”), wenn das nächste Gerücht die Runde macht. Da hat die dpa anlässlich der Flak-Geschichte sogar die Nummer mit dem von Hunden zerfleischten Onkel wieder rausgefischt, die (wie die dpa an anderer Stelle selbst schreibt) in Wirklichkeit eine Satiremeldung war. Auch die von der vergifteten Tante wird aufgezählt, obwohl sie (wie die dpa an anderer Stelle ebenfalls selbst schreibt) vom südkoreanischen Geheimdienst als grundlos zurückgewiesen wurde.

Fakten und Fiktion werden gefährlich vermischt, aber es gibt sich auch kaum jemand die Mühe, das zu verhindern. Auch in der Flak-Sache hätten die Journalisten mit ein bisschen Recherchewillen schon früh stutzig werden können, denn es gab bereits kurz nach der Veröffentlichung konkrete Zweifel an der Geschichte. So berichteten unter anderem die „New York Times“ und der „Guardian“ schon am Mittwoch (also an dem Tag, als die Meldung aufkam) über Cheong Seong-chang vom südkoreanischen Sejong Institute, der die Authentizität des Berichts infrage stellte. Der Verteidigungsminister sei kürzlich noch im nordkoreanischen Fernsehen zu sehen gewesen — normalerweise würden abgesetzte und hingerichtete Offizielle aber sofort aus allen TV-Bildern entfernt. Außerdem sei sein Name am 30. April (seinem angeblichen Hinrichtungstag) in der Tageszeitung des Regimes veröffentlicht worden.

„Das bedeutet, er war bis zum 29. April nicht verhaftet,“ sagte [Cheong Seong-chan]. „Das bedeutet, er wurde am 30. April verhaftet und am selben Tag hingerichtet. Das ist schwer zu glauben, es sei denn, er hat etwas Ungewöhnliches versucht, zum Beispiel ein Attentat auf Kim Jong-un.“

Hierzulande hat sich nur Welt.de ausführlich mit diesem Kritikpunkt beschäftigt. Die AFP erwähnte die Zweifel des Analysten am Mittwoch immerhin am Rande und zitierte ihn mit den Worten, der Bericht sei “unüberlegt”; es handele sich um “wackelige, unbestätigte Geheimdienstberichte”.

Dieses Zitat steht auch beim „Guardian“. Da geht es allerdings noch weiter:

He added: “It needs to be verified, but is already being reported as fact by the media, which only adds to the confusion.”

In deutschen Medien sucht man diesen Satz vergeblich.

Mit Dank an Erik H.

“Bild”-Reporter lässt Heidi Klum schreiend aus der Halle rennen

Sie werden es mitbekommen haben: Gestern wurde das Finale von „Germany’s Next Topmodel“ wegen einer Bombendrohung abgebrochen.

Für die „Bild“-Medien war Klatsch- und Quatschreporter Daniel Cremer vor Ort, der den ganzen Abend eifrig twitterte. Sein mit Abstand erfolgreichster Tweet war der hier:

Viele Medien übernahmen die Information oder bauten Cremers Tweet direkt in ihre Artikel ein:

Heidi Klum lief schreiend aus SAP Arena

(abendzeitung-muenchen.de)

Heidi Klum soll “schreiend” aus der Halle gelaufen sein – noch bevor das Publikum diese verlassen durfte.

(tz.de)

“Schreiend” soll Heidi Klum (41) die SAP-Arena in Mannheim nach der Bombendrohung verlassen haben.

(“InTouch” online)

Heidi Klum (41) hätte allerdings angeblich “schreiend” die Halle verlassen.

(promiflash.de)

Laut einem Bild-Reporter soll Heidi Klum die Halle schreiend verlassen haben.

(yahoo.com)

Die „Bild“-Zeitung selbst druckte die Info heute sogar auf die Titelseite. Über Nacht sind dann auch alle Restzweifel, die Anführungszeichen und das „soll“ verschwunden:

„Heidi Klum verließ mit Tochter Leni schreiend die Arena“.

Nunja. Pro7 teilte heute mit:

Das muss man den Leuten von Pro7 natürlich nicht glauben. Recht haben sie aber trotzdem, und lustigerweise kommt der Beleg dafür von „Bild“ selbst:

Auf dem Video ist zu sehen, wie Heidi Klum ganz ruhig ihre Tochter in Empfang nimmt und die Halle verlässt. Ohne ein einziges Mal zu schreien.

Diese Geschichte war auch nicht die einzige Meldung des “Bild”-Reporters, die heute dementiert wurde. Gestern Abend schrieb er:

Pro7 entgegnet heute:

Die Polizei hat inzwischen bestätigt, dass es keine Verletzten gab.

“Bild”-Mann Daniel Cremer war übrigens auch einer der ersten, die schon von einer Bombendrohung sprachen, während der Sender noch auf „technische Probleme“ verwies. Wie Sender-Sprecher Christoph Körfer später erklärte, wollte man so eine Panik verhindern:

(…) deswegen mussten wir auch zunächst von einem technischen Defekt sprechen, um eine Panik zu verhindern. Daran haben sich leider nicht alle Medien gehalten. [Manche] Medien haben relativ unreflektiert von einer Bombendrohung gesprochen und haben damit billigend in Kauf genommen, dass hier eine Panik in der Halle ausbricht.

“Bild”-Chef Kai Diekmann fällt zu all dem aber nur eins ein:

Mit Dank an Boris R., Benedikt S. und Johannes K.!

Volle Pulle vorbeigesteuert

Ein todsicherer Weg, den geneigten Bild.de-Leser so richtig auf die Palme zu bringen? Eine angeblich neue Steuer aufwerfen. Und wenn sich diese Steuer auch noch auf etwas Alltägliches bezieht — zum Beispiel aufs Biertrinken –, dann ist in der Kommentarspalte Jahrmarkt.

Da kann man dann wunderbar auf die Politiker schimpfen, die dem kleinen Mann nicht mal sein Feierabendbier lassen wollen …

… auf die EU, die alles totreguliert …

… auf die Griechen, weil’s die Griechen sind …

… und auf Hartz-IV-Empfänger, die doch eh alle ein Alkoholproblem haben:

Alles in allem ist der Bild.de-Mob ziemlich wütend:

Hintergrund für den Zorn ist eine OECD-Studie, nach der “politische Maßnahmen gegen den Alkoholmissbrauch” jedes Jahr mehr als 44.000 Leben in Deutschland retten könnten. Dazu gehören neben strengeren Regeln für Alkoholwerbung und vermehrte Alkoholkontrollen im Straßenverkehr auch “höhere Steuern auf alkoholische Getränke”.

Die Quintessenz laut Bild.de:

Nun hat jedoch kein einziger deutscher Politiker die Einführung einer Biersteuer gefordert, was vor allem daran liegen dürfte, dass es die schon seit Jahrhunderten gibt, samt Biersteuergesetz und Biersteuerverordnung. Also, liebe Bild.de-Leser, jetzt einmal ganz stark sein: Ihr zahlt schon heute jedes Mal, wenn Ihr Euch einen hinter die Binde kippt.

Mit Dank an Gerald H.!

Wer im Glashaus sitzt, soll nicht mit Böcken werfen

Menschenskinder, der Nachname des bisherigen Bremer Bürgermeisters, der gestern verkündete, er wolle nach dem schwachen Wahlergebnis künftig auf sein Amt verzichten, ist aber auch knifflig …

Wie schreibt sich der Bürgermeister von Bremen? Jens Boernsen, Börnsen oder Böhrnsen? Richtig ist der Name mit “ö” und “h”. Seine eigene Partei, die SPD, sollte das wissen.

Oder mit etwas mehr Bild.de-Häme:

Aber nicht nur die SPD sollte es hinbekommen, Jens Böhrnsens Namen richtig zu schreiben, sondern auch Journalisten, die über Böhrnsen berichten wollen. Zum Beispiel die von Bild.de:

15. April 2009 (übernommen von dpa):

15. April 2009 (übernommen von dpa):

24. Juni 2009 (übernommen von dpa):

30. Juni 2010:

3. Juli 2010:

30. Juni 2011:

12. Juni 2013:

31. Januar 2014:

Einigkeit also bei Bild.de und SPD, wie man Jens Boernsen/Börnsen/Böhrnsen falsch schreibt. Einen Unterschied gibt es dann aber doch:

Wenig später ist auch dem SPD-Twitter-Team der Fehler aufgefallen. Sie haben sich umgehend für den Boernsen-Bock entschuldigt.

Auf sowas können wir bei Bild.de sicher lange warten.

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