Archiv für Berliner Kurier

Wie wird so einer zum Sex-Monster?

Für die Redakteure von “Bild” ist es schwer hinnehmbar, dass auch Menschen, die schlimme Dinge getan haben, Rechte haben. Menschenrechte zum Beispiel.

Im vergangenen Dezember wurde ein Krankenpfleger aus Berlin wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern verhaftet. In seiner Wohnung fand die Polizei Filmaufnahmen, die ihn bei den Taten zeigen. In der Untersuchungshaft unternahm der Mann einen Selbstmordversuch und trennte sich einen Hoden ab. In einem Abschiedsbrief bereute er seine Taten und entschuldigte sich dafür.

All das schrieb “Bild” am 22. Dezember in der Regionalausgabe Berlin/Brandenburg. Dann muss der Redaktion aufgefallen sein, dass die eigene Berichterstattung viel zu sachlich war.

Deshalb sah die Berichterstattung am nächsten Tag ein bisschen anders (man könnte auch sagen: “Bild”-typischer) aus:

Wie wird so einer zum Sex-Monster?

In der Berliner Ausgabe prangte ein großformatiges Foto des Tatverdächtigen, in der riesigen Überschrift fragte “Bild” “Wie wird so einer zum Sex-Monster?”

Der Bruder des mutmaßlichen Täters, der seit dessen Selbstmordversuch dessen vorläufiger Betreuer ist, ging Anfang Januar mit anwaltlicher Hilfe gegen die Berichterstattung vor und forderte die Axel Springer AG auf, die Verbreitung der privaten Fotos zu unterlassen. Springer lehnte mit der Begründung ab, es bestehe ein “außerordentliches Berichtsinteresse der Öffentlichkeit” und die Taten seien besonders verwerflich.

Am 11. Januar erließ das Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung, die “Bild” verbietet, weiterhin Fotos zu verbreiten, auf denen der Mann erkennbar abgebildet ist. Gegen diese einstweilige Verfügung zog die Axel Springer AG vor Gericht — verlor aber überwiegend.

Dabei hatten sich die Springer-Anwälte so eine schöne Begründung zurechtgelegt, warum “Bild” auf diese Weise berichten dürfe: Der Mann sei “zweifelsfrei” der Täter, dem die schwer kranken Kinder hilflos ausgeliefert gewesen seien. Weil er seine Stellung als Pfleger auf einer Intensivstation ausgenutzt haben soll, bestehe ein “erhebliches öffentliches Interesse” an seiner Person, eine Berichterstattung mit Foto sei wegen der “Schwere und der Art der Begehung” dieser Taten auch zulässig.

Sogar den Selbstmordversuch wertet “Bild” als Grund für ihre Berichterstattung: Er stelle wegen der Selbstverstümmelung einen “ebenfalls ganz außergewöhnlich brutalen Zerstörungsakt” dar, weshalb von einem herausragenden zeitgeschichtlichen Ereignis zu sprechen sei. Und dass “Bild” ein Foto des Mannes zeigen konnte, sei der ja quasi selbst schuld: Er habe das Bild ja selbst auf der Internetseite StudiVZ “für alle registrierten Nutzer öffentlich gemacht”.

Das Landgericht Berlin bestätigte die einstweilige Verfügung “im Tenor”. In seiner sehr differenzierten Urteilsbegründung (PDF) erklärt das Gericht, die erste Berichterstattung von “Bild” sei nicht zu beanstanden, wohl aber die weiteren Artikel:

Bereits in der großformatigen Überschrift wird der Antragsteller (“so einer”) nicht als Mensch sondern als “Sex-Monster” bezeichnet. Der Artikel enthält wenig objektive Information, stattdessen verschiedene reißerische Textpassagen (“Wie wird so einer zum Sex-Monster”, “ER IST EIN MONSTER. DAS HABE ICH NICHT ERKANNT”, “Es war offenbar die Maske eines Perversen.”), die über ein bloßes boulevardmäßiges Zuspitzen von Tatsachen hinausgehen.

Die Angst des mutmaßlichen Täters, er könne anhand der Fotos identifiziert und durch die Berichterstattung zum Opfer gewalttätiger Übergriffe werden, erschien dem Gericht “nicht völlig abwegig”. Die Veröffentlichung des Fotos sei daher nicht zulässig gewesen.

Auch bei der Berichterstattung in der Bundesausgabe hätte “Bild” auf ein Foto verzichten müssen:

Die dem Antragsteller zur Last gelegten Taten werden nicht als Vorwurf sondern als feststehende Tatsachen dargestellt. Im Übrigen wird auf einen bereits erfolgten Bericht der Zeitung verwiesen. Einerseits sind Artikel und Foto insgesamt klein gehalten. Andererseits ist zu berücksichtigen, dass der Artikel in Bezug auf den Antragsteller keine neue sachbezogene Information enthält, die das erneute Abdrucken des Fotos rechtfertigen könnte.

Unmissverständlich äußert sich das Gericht zu der bei “Bild” so beliebten “Quelle” Soziale Netzwerke:

Eine Einwilligung des Antragstellers in die Verbreitung der Bilder liegt nicht vor. Unbeachtlich ist, ob der Antragsteller mit der Verbreitung seines Bildnisses gegenüber dem begrenzten Kreis der Nutzer von “studiVZ” einverstanden war. Hier geht es um eine Veröffentlichung von Bildern in einer Zeitung im Zusammenhang mit dem Vorwurf schwerer Straftaten.

Mit Hilfe seines Anwalts Ulrich Dost hat der Mann auch einstweilige Verfügungen gegen die “B.Z.” und den “Berliner Kurier” erwirkt. Der “Kurier” hatte über mehrere Tage das Foto des Tatverdächtigen gezeigt und ihn als “Sex-Bestie” bezeichnet, einmal sogar auf der Titelseite. Das Berliner Landgericht hat auch die einstweilige Verfügung gegen den “Berliner Kurier” bestätigt.

In beiden Fällen sind die Urteile noch nicht rechtskräftig, da die unterlegenen Boulevardzeitungen in Berufung gegangen sind.

Maria Furtwängler will nicht aufhören

Vergangene Woche veröffentlichte der “Berliner Kurier” mal wieder eine Gegendarstellung:

Im “Berliner Kurier” vom 17. März 2011 schreiben Sie in einem Artikel auf Seite 22 in der Rubrik “Leute”: “Maria Furtwängler Schluss mit der Schauspielerei!” Weiter schreiben Sie: “Maria Furtwängler will… als Schauspielerin aufhören.”

Hierzu stelle ich fest: Es ist nicht Schluss mit der Schauspielerei. Ich werde weiter als Schauspielerin arbeiten.

Berlin, 18. März 2011
Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Schertz für Dr. Maria Furtwängler

Anmerkung der Redaktion: Frau Dr. Furtwängler hat Recht. Wir bedauern das Versehen.

Wie aber war der “Kurier” versehentlich auf die Idee gekommen, Frau Dr. Furtwängler wolle ihre Schauspielkarriere beenden? Er schrieb:

Ihren ersten Streifen drehte sie 1974 (“Zum Abschied Chrysanthemen”). Jetzt, 37 Jahre später, sieht es so aus, als würde Maria Furtwängler (44) bald überhaupt keine Filme mehr drehen. Die beliebte Tatort-Kommissarin (Charlotte Lindholm) denkt laut übers Aufhören nach.

Im Zeit-Magazin verblüfft sie mit der Ankündigung: “Die Vorstellung, ausschließlich Schauspielerin zu sein, wäre mir zu wenig selbstbestimmt. Ich will selbstgesteuerter, selbstgetriebener und präsenter werden.”

Ja, das hat sie dem “Zeit-Magazin” gesagt. Fast jedenfalls:

ZEITmagazin: Wir sprachen vorhin über Ihre Überlegungen, etwas Neues zu machen. Hätte es nicht auch einen eigenen Reiz, lebenslang an der Schauspielkunst zu arbeiten?

Furtwängler: Das hat es ganz sicherlich. Das ist eine große Aufgabe. Aber die Vorstellung, ausschließlich Schauspielerin zu sein, wäre mir zu wenig selbstbestimmt. Man kommt ja immer erst dazu, wenn schon vieles fertig ist. Sicher kann man manches umschreiben, aber im Grunde steht die Geschichte. Und ich möchte ja, dass in meinem Leben etwas anderes in den Vordergrund kommt. Ich will selbstgesteuerter, selbstgetriebener und präsenter werden.

Und auch sonst hatte sich der “Berliner Kurier” viel Mühe gegeben, Frau Furtwänglers Äußerungen aus dem Kontext zu reißen, als er schrieb:

Aber trotz aller Erfolge: Furtwängler sieht sich künftig in einem anderen Revier. Nicht als Verlags-Matriarchin: “Ich werde in nächster Zeit keine führende oder sonstwie geartete Rolle im Verlag meines Mannes übernehmen.” Nein, die Großnichte des Dirigenten Wilhelm Furtwängler (1886 – 1954) will sich in der Musik verwirklichen! Maria: “Ich habe eine große Sehnsucht , tiefer in das Thema einzusteigen.” Mit den Jahren wird man halt harmoniebedürftig.

Auch das hat sie im Interview gesagt — aber ausdrücklich als “einfaches Beispiel” anmoderiert.

Um dem langen Interview entnehmen zu wollen, Maria Furtwängler wolle die Schauspielerei an den Nagel hängen und sich stattdessen der Musik widmen, bedarf es schon einiger Phantasie. Das hat auch der “Berliner Kurier” verstanden erklärt bekommen und den ursprünglichen Artikel offline genommen.

Das Comeback der Eva Braun

Wenn Journalisten von “bisher unveröffentlichten Aufnahmen” sprechen, ist häufig Vorsicht geboten — besonders aber, wenn die “Bild”Familie damit anfängt.

Was also könnte passiert sein, wenn Bild.de aufgeregt von “neuen” und “jetzt aufgetauchten Fotos” berichtet?

Spektakuläre Fotos aufgetaucht: Hitler-Geliebte Eva Braun als schwarzer Sänger

Es sind überraschende Bilder: Jetzt aufgetauchte Fotos zeigen Eva Braun, die Geliebte von Nazi-Tyrann Adolf Hitler, wie sie noch nie zuvor zu sehen war!

Die Fotos zeigen die Hitler-Geliebte unter anderem mit dunkler Farbe im Gesicht, in einem dunklen Anzug, mit weißem Hemd und weißer Fliege. Das Foto trägt den Titel “Ich als Al Jolson”, wurde 1937 aufgenommen.

Nun ja: Ein Teil der Bilder, die das Magazin “Life” seit gestern auf seiner Website zeigt, scheint der Öffentlichkeit tatsächlich bisher verborgen geblieben zu sein. Doch ausgerechnet das Foto der verkleideten Eva Braun, das Bild.de, die “B.Z.”, der “Berliner Kurier”, blick.ch, orf.at, news.at und die “Daily Mail” zum Aufhänger für ihre Berichte gemacht haben, ist es nicht.

Das besagte Foto war bereits 1947, zwei Jahre nach Eva Brauns Tod, schon einmal in “Life” zu sehen gewesen:

Weder “Life” noch Getty Images, die das Foto jetzt vertreiben, behaupten, es sei “neu”.

Mit Dank an Andreas.

EU-Irrtum

Die “B.Z.” titelt heute groß auf Seite 1:

Nach dem EU-Urteil zur Sicherungsverwahrung: 1. Berliner Extrem-Straftäter entlassen.

Und der “Berliner Kurier” sekundiert:

Berlin wirft Mörder aus dem Knast — Ein EU-Gericht holt ihn aus dem Gefängnis, er soll an einem geheimen Ort gebracht werden

Nein.

Nein, nein und nochmals nein. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist und bleibt kein “EU-Gericht” und kann daher auch kein “EU-Urteil” fällen.

Aber das ist für Journalisten bekanntlich nicht so leicht zu verstehen.

Mit Dank an Martin Sch. und Jens.

Und täglich grüßt die KFN-Studie

Alles begann, als Familienministerin Kristina Schröder vergangene Woche in einem Interview mit der “Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung” die Frage “Wie weit verbreitet ist das Phänomen Deutschenfeindlichkeit?” so beantwortete:

Es gibt bisher kaum Untersuchungen. Eine jüngste Studie besagt, dass knapp ein Viertel der befragten ausländischen Jugendlichen Deutsche beschimpft und ein Teil davon sogar geschlagen hat, nur weil sie Deutsche sind.

Die jüngste Studie, auf die sich Schröder bezieht, stammt vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) und war bereits im Juni dieses Jahres erschienen. Schon damals berichteten zahlreiche Medien fälschlicherweise, zwischen Religiösität und Gewaltbereitschaft bestünde ein signifikanter Zusammenhang, nachdem die “Süddeutsche Zeitung” KFN-Direktor Christian Pfeiffer verkürzt zitiert hatte (BILDblog berichtete).

Pfeiffer war auch diesmal nicht mit den Schlussfolgerungen aus seiner Studie zufrieden, was er am nächsten Tag dann auch der “Financial Times Deutschland” sagte:

Der Kriminologe aber will (…) kein Kronzeuge sein: “Eine generelle Deutschenfeindlichkeit gibt es nicht”, sagte er FTD.de. (…)

Pfeiffer verweist unter anderem auf einen Teil der Untersuchung, in dem Migranten gefragt wurden, welche Gruppen sie gerne zum Nachbarn hätten. Abgesehen von den eigenen Landsleuten kamen Deutsche dabei fast immer an erster Stelle, auch bei türkischen Befragten. “Niemand liebt die Deutschen so wie die Türken”, glaubt Pfeiffer. Umgekehrt landeten Türken bei den befragten Deutschen aber an letzter Stelle. Aus solchen und anderen Indikatoren folgert Pfeiffer, dass die vermeintliche Deutschenfeindlichkeit vor allem mit Enttäuschung über mangelnde Integration zu tun hat. “Wenn wir ihnen die kalte Schulter zeigen, kriegen wir es richtig zurück.”

Wohlgemerkt, Pfeiffer wiederholte gegenüber der “FTD” eine Erkenntnis, die seit über vier Monaten in der Studie einsehbar ist. Da aber gerade hysterisch über Integration debattiert wird, kam eine Lawine des Unfugs ins Rollen.

Die “Süddeutsche Zeitung” titelte am Dienstag “Türken bei deutschen Jugendlichen unbeliebt” und behauptete:

Die Integrationsdebatte in Deutschland erhält durch eine Umfrage unter deutschen und türkischen Jugendlichen neue Nahrung.

Und auf sueddeutsche.de steht derselbe Artikel unter dieser Überschrift:

Neue Studie: Die unbeliebten Türken

Dass die angeblich “neue Nahrung” aus der vier Monate alten “neuen Studie” stammt, ist der “Süddeutschen Zeitung” nicht aufgefallen, und das obwohl ganze vier Autoren für den Artikel verantwortlich zeichnen.

Die Nachrichtenagentur dapd (auch dpa berichtete) nahm die gar nicht neuen Erkenntnisse, von denen die “Süddeutsche Zeitung” berichtete, in einer besser recherchierten Meldung auf und wies darauf hin, dass die Studie bereits im Juni vorgestellt wurde. Außerdem ergänzte dapd folgendes Ergebnis der Studie:

Das Kriminologische Forschungsinstitut fand bei seiner Befragung auch klare Hinweise auf “Deutschenfeindlichkeit” bei Jugendlichen aus Einwandererfamilien. Von den befragten nichtdeutschen Jugendlichen in Westdeutschland sagte fast ein Viertel (23,7 Prozent), sie hätten schon einmal einen Deutschen beschimpft; 4,7 Prozent sagten, sie hätten schon einmal absichtlich einen Deutschen geschlagen und 2,1 Prozent räumten ein, ein von Deutschen bewohntes Haus beschädigt zu haben.

Die Nachrichtenagentur wies aber auch darauf hin, dass die sogenannte “Deutschenfeindlichkeit” oft auf eigene schlechte Erfahrungen mit Fremdenfeindlichkeit zurückzuführen ist:

Diese Feindschaft gegen Deutsche trete allerdings bei gut integrierten türkischen Jugendlichen, die die Realschule oder das Gymnasium besuchten, kaum noch auf, sagte Pfeiffer ergänzend. Zudem gebe es bei “deutschenfeindlichen Delikten” oft einen Zusammenhang zu eigener Erfahrung von Fremdenfeindlichkeit: 41,4 Prozent der Jugendlichen, die selbst schon einen Übergriff erlebt hatten, räumten ein “deutschfeindliches Delikt” ein; von denen ohne “Opfererfahrung” waren es 14,2 Prozent.

Dies wiederum nahmen zahlreiche Medien als Startschuss, selbst zu berichten.

Im “Berliner Kurier” etwa stand am Mittwoch:

Ein Gespenst geht um in Deutschland, das Gespenst der “Islamophobie” – die Angst vor muslimischer Überfremdung. Zwei neue Studien befeuern die aktuelle Debatte: (…) Eine (…) Studie besagt, Türken seien bei jungen Deutschen besonders unbeliebt.

Auch die Angriffe türkischer Jugendlicher auf deutsche Jugendliche tauchen auf, nicht jedoch, dass die meisten “deutschenfeindlichen” Handlungen mit eigener Opfererfahrung im Zusammenhang stehen. So beschwört man tatsächlich das “Gespenst der Islamophobie” und befeuert die “aktuelle Debatte” selbst aktiv.

Noch einseitiger ist ein Artikel auf T-Online.de, in dem die KFN-Studie ebenfalls als “aktuell” bezeichnet wird. Auch hier werden “Jugendliche nichtdeutscher Herkunft”, die angeben, “schon einmal einen Deutschen beschimpft zu haben”, ins Feld geführt, ohne auf die Hintergründe einzugehen.

Am Mittwoch beteiligte sich auch “RP Online” daran, die “Debatte über das Verhältnis zwischen Einheimischen, Zuwanderern und Menschen mit Migrationshintergrund” anzuheizen:

Eine Jugend-Studie des Kriminologischen Instituts Niedersachsen heizt die Debatte über das Verhältnis zwischen Einheimischen, Zuwanderern und Menschen mit Migrationshintergrund weiter an.

Doch damit nicht genug: Auf der österreichischen Seite nachrichten.at ist genauso von einer “neuen Studie” die Rede, die “den Integrationsstreit in Deutschland weiter anheizt” wie bei Bild.de und “Welt Online”.

Nur dass der Autor des letztgenannten Artikels sogar glaubt, es handele sich um zwei verschiedene KFN-Studien. Er schreibt einerseits über “Neue Erkenntnisse im großen Streitthema Integration”, andererseits berichtet er das:

Im Juni hatte ein Forschungsbericht seines Instituts gezeigt, dass ein Viertel der befragten Nichtdeutschen schon einmal bewusst einen Deutschen beschimpft hatte, 4,7 Prozent hatten schon einmal einen Deutschen geschlagen.

Weder bei “Welt Online”, noch bei Bild.de oder nachrichten.at findet sich ein Hinweis darauf, dass Übergriffe von türkischen Jugendlichen auf Deutsche oft in Zusammenhang mit zuvor erlebter Ausländerfeindlichkeit stehen.

Mindestens genauso weit daneben liegt Thomas Pany von “Telepolis”, der zwar etwas differenzierter berichtet, aber ebenfalls von zwei verschiedenen Studien ausgeht — und das, obwohl er selbst im Juni zwei Artikel darüber verfasst hat.

Dass es auch anders geht, zum Beispiel mit Recherche, zeigt übrigens ein herrlich unaufgeregter Artikel der Onlineausgabe der “Frankfurter Rundschau” mit dem Titel “Gemobbt wird immer die Minderheit”.

Nachtrag, 19. Oktober: Auf “Telepolis” wurde der Fehler inzwischen transparent mit einem Update korrigiert.

Von Fehlern und Fehlerinnen

Zugegeben: Das mit Europa, das ist unübersichtlich. Es gibt die Europäische Union (EU), die auf die Europäischen Gemeinschaften (nicht zu verwechseln mit der Europäischen Gemeinschaft) zurückgeht, den Europarat (nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Rat oder dem Rat der Europäischen Union), den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Gerichtshof der Europäischen Union, obwohl genau das immer wieder geschieht), das Europäische Parlament und die Europäische Kommission, die wiederum Teil der EU sind, außerdem die Europäische Rundfunkunion, die UEFA und die Band Europe. Da kann man schon mal durcheinander kommen.

Trotz dieser offensichtlichen Verwechslungsgefahren nähern sich Journalisten Themen, in denen es irgendwie um Europa geht, häufig mit großer Ahnungslosigkeit Sorglosigkeit. Statt noch mal eben schnell nachzugucken, wird da gerne mal einfach vor sich hinbehauptet. Denn letztlich wissen vor allem die Leser: Europa, das ist immer auch Bürokratie-Irrsinn und irgendwie schlecht für Deutschland.

Im Mai rief die Schweizer Politikerin Doris Stump bei einer Gleichstellungskonferenz des Europarats zum Kampf gegen sexistische Stereotype in den Medien auf, im Juni schließlich schloss sich der Europarat ihren Forderungen an und empfahl dem Ministerkomitee (und damit seinen Mitgliedsstaaten), in den eigenen Verwaltungen auf eine Verwendung “nicht-sexistischer Sprache” zu achten. Beobachter(innen), die zur Resignation neigen, werden festgestellt haben, dass die Fortschritte auf dem Gebiet in den letzten 20 Jahren anscheinend nicht sehr groß waren.

Gestern veröffentlichte dann “Bild” auf Seite 1 eine kleine Meldung, deren Langfassung auf Bild.de erschien. Autor Stefan Ernst ging dabei nicht nur auf die Empfehlung des Europarats ein, sondern füllte seinen Text auch mit zahlreichen Beispielen geschlechtsneutraler Sprache aus Frau Stumps Schweizer Heimat an, die allerdings in keinem direkten Zusammenhang zur Empfehlung des Europarats standen. Das alles war also nicht gerade neu und einigermaßen irreführend, aber auch nicht falsch.

“Welt Online” verkürzte schon etwas und hob den “Leitfaden zum geschlechtergerechten Formulieren” der Schweizer Bundeskanzlei (PDF) in neue Höhen:

Der Rat in Straßburg will Sexismus bekämpfen und rät zu geschlechtsneutraler Sprache. Es gibt bizarre Ersatzvorschläge.

Europamäßig war da aber noch alles im grünen Bereich.

Schlimmer erwischt hat es da schon den “Berliner Kurier”, der dem Thema heute gleich zwei Kommentare, geschlechtergerecht geschrieben von Mann und Frau, widmet: Martin Geiger echauffiert sich über den “EU-Irrsinns-Stadl” und fragt angesichts der Straßburger Empfehlungen und des Schweizer Leitfadens:

Wie viel Fantasie muss in Brüsseler Amtsstuben herrschen, um im Wort “Fußgängerzone” den puren Sexismus der übelsten, chauvinistischen Art auszumachen.

Geigers Kollegin Stefanie Monien geht gleich noch einen Schritt weiter und listet unter der Überschrift “EU will Mama und Papa abschaffen” noch ein paar “Gaga-Empfehlungen für die EU” (“zum Schmunzeln”) auf und erklärt, dass die Schweiz “im Übrigen” gar nicht zum Europarat gehöre — was dann richtig wäre, wenn es tatsächlich um die EU ginge und nicht um den Europarat. Konsequenterweise hat die “Hamburger Morgenpost” Moniens Kommentar gleich die Dachzeile “EU total verrückt” verpasst.

Mit Dank an Florian S. und Henning.

Wiederholungstäter vor dem EU-Gericht

Wenn alle Journalisten bitte mal eben Papier und Bleistift zur Hand nehmen und hundert Mal schreiben könnten: “Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat mit der EU nichts am Hut.”

Zum HEUlen:

“Sicherheitsverwahrung: EU-Gericht verurteilt Deutschland”
(“taz”, 12.5.2010)

“Ein EU-Urteil könnte dazu führen, dass bis zu 30 als gefährlich eingestufte Straftäter in NRW aus der Sicherungsverwahrung freikommen.”
(WDR.de, 12.5.2010)

“EU-Urteil: Berlin prüft Freilassung von Straftätern Nachträgliche Sicherungsverwahrung ist rechtswidrig”
(“Die Welt”, 14.5.2010)

“EU-Urteil: Sicherungsverwahrung darf nicht unbefristet verlängert werden”
(“Berliner Morgenpost”, 14.5.2010)

“Konsequenz aus EU-Urteil: Justizministerin will Sicherungsverwahrung reformieren”
(“RP Online”, 14.05.2010)

“EU-Urteil zu Sicherheitsverwahrung: Elf Schwerkriminelle könnten bald freikommen”
(“Der Tagesspiegel”, 15.5.2010)

“Dabei habe es einen Rechtsfehler gegeben, meinen die EU-Richter.”
(“Frankfurter Neue Presse”, 12.5.2010)

“Aufgrund eines EU-Urteils müssen womöglich bald 17 rückfallgefährdete Schwerverbrecher aus baden-württembergischen Gefängnissen entlassen werden.”
(“Stuttgarter Nachrichten”, 20.5.2010)

“Schuld an der Situation ist ein EU-Urteil. Weil der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die nachträgliche Anordnung von Sicherungsverwahrung untersagte, dürfen zahlreiche Schwerverbrecher auf Freiheit hoffen.”
(“Bild”, 25.5.2010)

“Nach EU-Urteil: Erster Sextäter beantragt Freilassung”
(“Stuttgarter Nachrichten”, 25.5.2010)

“Das Oberlandesgericht Celle hat die Entlassung eines 1987 verurteilten Gewaltverbrechers aus der Sicherungsverwahrung verweigert und sich damit gegen den EU-Gerichtshofs für Menschenrechte gestellt.”
(“Berliner Morgenpost” & “Die Welt”, 28.5.2010)

“OLG: EU-Urteil hebt Sicherungsverwahrung nicht auf”
(dpa, 9.6.2010)

Die Menschen an diesem Gerichtshof hatten sich so viel Mühe gegeben: Sie haben sich mit “EGMR” eine Abkürzung ausgedacht, in der – anders als Beispielsweise beim Europäischen Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) – kein “U” drin vorkommt. Sie haben in der Vergangenheit mit der Türkei, der Schweiz und Russland Länder verurteilt, die definitiv keine EU-Mitglieder sind.

Sie haben auf ihr Informationsfaltblatt (PDF) sogar einen Warnhinweis aufgedruckt:

Nicht zu verwechseln mit!

Europäischer Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
Dieser Gerichtshof, mit Sitz in Luxemburg, sichert die Wahrung des EU-Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Gründungsverträge der Europäischen Union.

Internationaler Gerichtshof
Rechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen mit Sitz in Den Haag.

Und damit zurück zu den Journalisten: Als der EGMR im vergangenen Jahr entschied, dass Deutschland gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen habe, überforderte das bereits viele Medien (BILDblog berichtete).

Vergangene Woche hat das Bundeskabinett als Reaktion auf dieses Urteil ein “Maßnahmenbündel im Bereich Sicherungsverwahrung” beschlossen. Das Bundesjustizministerium hat dazu eine Pressemitteilung veröffentlicht, die auf die Worte “Europäische Union” oder “EU” völlig verzichtet.

Und was machen die Medien?

Hintergrund ist, dass bald aufgrund des EU-Gerichtsurteils zur Sicherungsverwahrung wahrscheinlich eine Reihe von Hochkriminellen freikommen.

(“Kölnische Rundschau”)

Nach einem kürzlich erlassenen EU-Urteil verstößt eine nachträgliche Sicherungsverwahrung gegen die Menschenwürde.

(WDR.de, inzwischen entfernt)

Sicherheitsverwahrung: Regierung ist sich einig — Reaktion auf EU-Recht

(RTL.de)

Es geht aber noch ein bisschen falscher:

Die geplante Reform ist eine Reaktion auf ein EU-Verbot der Sicherungsverwahrung, die in Deutschland eine längere Inhaftierung von Wiederholungstätern ermöglicht.

(“B.Z.”)

Sicherungsverwahrung, die Haft nach der Haft, hat ein EU-Gericht gekippt.

(“Berliner Kurier”)

Denn nicht die Sicherheitsverwahrung* Sicherungsverwahrung an sich wurde “verboten” oder “gekippt”, sondern ihre rückwirkende Anwendung.

Oder – als Gipfel der Falschheit:

Ein EU-Gericht hatte das lebenslange Wegsperren verboten.

(“Der Westen”)

Mit Dank an den Hinweisgeber.

*) Nachtrag/Korrektur, 18.20 Uhr: Unser Leser Christian D. weist – völlig zu Recht – darauf hin, dass die “Sicherheitsverwahrung” in Wirklichkeit “Sicherungsverwahrung” heißt. Wir hatten uns von dem Fehler verschiedener Medien anstecken lassen.

Keine Wettkönige fürs Schloss Bellevue

Tageszeitungen leiden darunter, aufgrund ihres langwierigen Produktionsprozesses immer wieder Nachrichten-Ereignissen hinterherzuhinken. Deshalb ist die Versuchung groß, etwas als Tatsache vorwegzunehmen, das in Wahrheit noch gar nicht feststeht. Das ist nicht ohne Risiko.

Selbst die nicht für Zögerlichkeit oder Angst vor übertriebenen Zuspitzungen bekannte “Bild”-Zeitung mochte am Donnerstag noch nicht mit Sicherheit behaupten, dass die Favoritin Ursula von der Leyen tatsächlich die Kandidatin der Regierungsparteien für das Amt des Bundespräsidentin werden würde. Die “Westdeutsche Allgemeine Zeitung” wollte dagegen sogar darauf wetten:

Das “Hamburger Abendblatt” hätte nicht dagegen gehalten und verstieg sich in die Formulierung, Ursula von der Leyen sei “am Ziel ihrer Träume”:

Und der “Berliner Kurier” sah das Rennen (angesichts der Bildauswahl offenbar leider) als gelaufen an:

Besonders bitter ist es natürlich für die WAZ, dass ihre Schlagzeile aufgrund des Feiertages in Nordrhein-Westfalen auch heute noch als aktuelle Ausgabe an den Kiosken liegt.

(Titelbilder via “Meedia”.)

Empörung über Amoklaufprävention

Schenkt man dieser knackigen Schlagzeile aus der Stuttgarter “Bild”-Ausgabe Glauben, dann werden Amokläufer bald noch präziser und tödlicher agieren:

Amok-Ausschuss fordert Schießtraining für Schüler

Wahnsinn, oder? Da fragt man sich doch, wie so ein gemeingefährlicher “Amok-Ausschuss” dazu kommt, derartige Forderungen zu stellen. Ganz einfach: Am 8. März stellte der Sonderausschuss “Konsequenzen aus dem Amoklauf in Winnenden und Wendlingen – Jugendgefährdung und Jugendgewalt” seinen rund 880 Seiten starken Abschlussbericht vor. Der Ausschuss wurde eingerichtet, um der Politik Handlungsempfehlungen zur nachhaltigen und langfristigen Prävention von Amokläufen und Jugendgewalt zu geben. Dementsprechend finden sich unter den 39 Empfehlungen aus acht Themenbereichen unterschiedlichste Vorschläge, die von der Fortbildung pädagogischen Personals über Waffenzugangsbeschränkungen bis hin zu Sicherheitsmaßnahmen an Schulen und der Stärkung des Erziehungsauftrages von Eltern reichen.

Unter “6. Gewaltprävention im Sportjugendbereich – Modellprojekt Biathlon” heißt es laut Pressebericht des baden-württembergischen Landtags, aus dem auch Bild.de zitiert:

Der Sonderausschuss Winnenden möchte die erfolgreiche Jugendarbeit in den Sportschützenvereinen stärken, indem insbesondere der Gewaltpräventionsgedanke noch intensiver betont wird. Ein projekthaftes Angebot in einer Sportart scheint dabei zielführend. Besonders geeignet ist aus Sicht des Sonderausschusses die Sportart Biathlon, da neben den Schützenverbänden des Landes auch die baden-württembergischen Skiverbände (Winterbiathlon) sowie die Leichtathletikverbände (Sommerbiathlon) in das Projektvorhaben einzubinden sind.

Der kreativ-verquere Gedankensprung von “Bild”-Autor Markus Piechotta, aus gewaltpräventiver Jugendarbeit innerhalb der Vereine ein verpflichtendes Schießtraining für Jugendliche zu machen, muss schon fast bewundert werden:

In dem Papier (…) fordern die 18 Abgeordneten auch Schieß-Unterricht für Jugendliche!

Entsprechend einseitig fällt bei Bild.de dann auch die Beschreibung der Reaktion der Angehörigen und des Aktionsbündnisses Winnenden aus:

Die Angehörigen der Opfer sind entsetzt.

Dass das Aktionsbündnis Winnenden, eine Initiative der Eltern der Amokopfer, die Empfehlungen des Stuttgarter Ausschusses “in weiten Teilen” (abgesehen von obengenanntem Vorschlag im Sportschützenbereich) begrüßte, erwähnt Piechotta mit keinem Wort.

Allerdings wäre es auch irgendwie inkonsequent gewesen, wenn “Bild” nach der reißerischen und verantwortungslosen Berichterstattung über den Amoklauf vor einem Jahr jetzt auf einmal beginnen würde, nüchtern und sachlich über dieses hochemotionale Thema zu berichten.

PS: Auch der Berliner Kurier versteht sich auf knackige und irreführende Schlagzeilen:

Schüler in den Schießunterricht!

Mit Dank an Thomas und Jörg S.

Der Unterschied zwischen Sein und Schein

Der 60-jährige Koch aus Dingolfing, der gestern in einem Gerichtsgebäude in Landshut um sich schoss und dabei seine Schwägerin tötete, muss ein gefährdeter Mann gewesen sein. Einer, der zu seiner Sicherheit unbedingt eine Waffe braucht. Und einer, der neben seiner Tätigkeit als Koch auch noch andere Jobs gemacht hat. Polizist beispielsweise. Oder Bodyguard. Deswegen durfte er seine Waffen samt Munition auch in der Öffentlichkeit tragen, im Gegenzug allerdings musste er seinen Waffenschein alle drei Jahre neu beantragen.

Sie staunen? Unsinn, sagen Sie?

Stimmt. Der 60-jährige Koch aus Dingolfing hätte die Voraussetzungen für einen Waffenschein mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht erfüllt und einen solchen auch nicht bekommen. Und dass man ihm diesen Waffenschein auch noch gleich 40 Jahre lang gewährte hätte, ist ebenfalls sehr unwahrscheinlich. Tatsächlich war der Mann also Inhaber einer Waffenbesitzkarte, die deutlich leichter zu erhalten ist als ein Waffenschein.

Das hat weniger mit den eigentlichen Waffen zu tun, die man besitzen darf, als vielmehr mit den damit verbundenen Auflagen. Inhaber einer Karte sind zum Besitz bzw. Tragen  einer Waffe lediglich auf dem eigenen Grundstück oder eigenen Wohnung oder (im Falle von Jägern) auf dem Jägerstand berechtigt. Bei einem Transport müssen Waffen und Munition getrennt voneinander aufbewahrt werden. Gegen all diese Auflagen hat der 60-jährige Täter gestern also schon verstoßen, bevor er um sich schoss. Wäre er Besitzer eines Waffenscheins gewesen, wäre sein Vorgehen (Tragen einer — auch geladenen — Waffe in der Öffentlichkeit) nicht zu beanstanden gewesen.

Der Berliner Kurier sieht trotzdem einen Zusammenhang – und schreibt:

Die Tat auszuführen, war für Franz N. kein Problem: Als Sportschütze hatte er seit 1974 einen gültigen Waffenschein für drei Revolver.

Den vermeintlich kleinen, aber entscheidenden Unterschied zwischen Karte und Schein lassen auch andere weg: Bild.de deklariert den Mann ebenfalls als Inhaber eines Waffenscheines. Die Zeitungen direkt vor (Tat-)Ort machen es auch nicht besser: Sowohl Passauer Neue Presse als auch Straubinger Tagblatt schreiben ungerührt von einem “Waffenschein”.

Nebenher bemerkt: Bei Bild.de ist immer noch die Rede von einem “Amoklauf”. Als ziemlich gesicherte Erkenntnis allerdings gilt inzwischen, dass es sich bei der Schießerei um eine geplante Tat in einem Familienstreit handelt.

Mit Dank an Micha B. und Matthias K.!

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