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“Bild”-Leser-Reporter kritisieren und bei “Bild” Wein trinken

Thomas Gottschalk ist ziemlich stinkig. Bei Twitter schrieb der Moderator heute:

Wir glauben gern, dass es sehr nervig ist, wenn man nicht mal durch den Naturpark Barnim wandern kann, ohne dabei fotografiert zu werden. Was Gottschalk nicht schreibt: Es gibt dann auch noch die Leute, die es überhaupt erst ermöglichen, dass der “Trottel” “am Wegesrand” “die Fotos verscherbelt.” Diejenigen, die einen Markt für Aufnahmen von sogenannten Leser-Reportern schaffen, indem sie Honorare für genau solche Bilder versprechen und zahlen. In diesem Fall: die “Bild”-Redaktion. Denn dort erschienen heute auf der letzten Seite die Fotos von “Opa Tommy” und seiner Schwiegertochter.

Man kann nicht das eine (Foto-Ersteller) verachten, ohne auch das andere (Foto-Abnehmer) zu kritisieren. Das fällt aber natürlich etwas schwerer, wenn man immer mal wieder — und zuletzt erst am vergangenen Montag — bei den Honorar-Zahlern der Leser-Reporter vorbeischaut, und der Wein dort so gut schmeckt:

Übersicht Bild-Doppelseite - Wer hier isst, ist wichtig - Bild 100 - Fotogalerie vom Bild-Event mit den Top-100 aus Deutschland - Dabei: Thomas Gottschalk - Bildunterschrift: Springer-Vorstandschef Mathias Döpfner mit Thomas Gottschalk

YouTube überführt “BILD-Leser-Reporter”

Vor allem in Hamburg kam es am 1. Mai zu Ausschreitungen. Natürlich berichtet auch “Bild” über die “linken Chaoten” und “dumpfen Randalierer” — und zeigt online sogar allerlei Fotos von “BILD-Leser-Reportern”, die “Zeugen der sinnlosen Gewalt” geworden seien:

“Ein dritter Randalierer stopft das Tuch weiter in den Innenraum”? Naja. Zeugen der sinnlosen Gewalt, die ihre Aufnahmen nicht gleich an “Bild” geschickt haben, sahen die Szene irgendwie anders:

Mit Dank an, ähm, YouTube-Reporter diggernansy und an Bernd K.

Friede Springer ist keine “Bild”-Leser-Reporterin

Es stimmt, Kanzlerin Angela Merkel und Altkanzler Gerhard Schröder trafen sich gestern Abend auf einem Sommerfest. Er trank Rotwein, sie Weißwein, und die beiden plauderten ein wenig. Es gibt Fotos dieser Begegnung, von denen “Bild” heute eines auf der Seite 1 zeigt:

"Prost, Altkanzler! Prost, Kanzlerin!"

Anders, als “Bild” schreibt, fand die Begegnung jedoch nicht “auf dem Sommerfest des Magazins ‘Focus’ im Kulturzentrum am Spreeufer” statt, sondern auf dem Hoffest der SPD-Bundestagsfraktion, wie andere Medien einmütig berichten.

Schröder war auch gar nicht auf dem “Focus”-Sommerfest, wie man uns bei Burda Media bestätigt. Dafür aber Merkel — sowie Verlegerin Friede Springer und Springer-Vorstand Mathias Döpfner.

Mit Dank an fritzali für den sachdienlichen Hinweis.

“Bild”-Leser-Reporter sehen alles!

In der Rubrik “Die besten Promi-Fotos” zeigt Bild.de eine Einsendung von “Leser-Reporter” Peter Schröder, dem ein wirklich sehenswerter Schnappschuss gelungen ist. Er hielt mit seiner Kamera, wie Bild.de staunt, “genau den Moment fest”, in dem der Kampf von Axel Schulz abgebrochen wurde.

Das muss ihm erst einmal jemand nachmachen.

Obwohl: Je länger wir den Schnappschuss ansehen, desto hartnäckiger meldet sich ein unbestimmtes Gefühl, der Schriftzug “RTL” links oben und die Einblendung der Rundenzahl und -zeit links unten im Foto wollten uns irgendetwas mitteilen.

Danke an Thomas L.!

Nachtrag, 22.10 Uhr. Na sowas: Das Foto ist plötzlich verschwunden und taucht nur noch klein in den Fotogalerien auf.

  

Vom Risiko, ein “BILD-Leser-Reporter” zu sein

Das Presserecht ist unübersichtlich. Was ist erlaubt und was nicht? “Mehr noch als in anderen Rechtsgebieten verbieten sich pauschale Aussagen”, sagt der Berliner Medienanwalt Markus Hennig. Die “Bild”-Zeitung hat ihre Leser, die sie seit zwei Wochen mit Geld als “Leser-Reporter” anzuwerben versucht, über die Fallstricke nicht aufgeklärt — auch nicht über das juristische und finanzielle Risiko, das die Amateur-Fotografen eingehen.

Die “Bild”-Zeitung fordert neuerdings ihre Leser auf, selbst “Paparazzi zu spielen”. In der Beschreibung, welche Motive sie sich wünscht, schreibt sie u.a.: “Blitzte für Sekunden der Busen eines prominenten Stars unter der Bluse hervor?” Dürfte “Bild” solche Fotos überhaupt veröffentlichen?

Hennig: Die Veröffentlichung einer — versehentlich! — entblößten Brust ist in der Regel eine Verletzung der Intimsphäre und unzulässig. Es kommt aber darauf an: Ein so genanntes “Medienluder”, das sich öfters schon enthüllt oder in provozierenden Posen gezeigt hat, wird unter Umständen eine Veröffentlichung hinnehmen müssen, Angela Merkel dagegen nicht. Trägt ein Star auf einer medial beachteten Veranstaltung ein Kleid, bei dem ein Verrutschen quasi programmiert ist, wird die Veröffentlichung eher zulässig sein. Anders etwa, wenn die Prominente beim Supermarkteinkauf ihr Kind auf dem Arm trägt und das dann am Ausschnitt der Mutter zieht. Ist die Aufmachung des Fotos besonders herabsetzend (etwa Großaufnahme nur der Brustwarze mit sexistischem Kommentar) kann eine solche Veröffentlichung auch dann von der Betroffenen angegriffen werden, wenn das Foto an sich veröffentlicht werden darf.

“Bild” fragt weiter: “Wurden Sie Zeuge eines Großbrandes oder eines Unfalls?” Welches rechtliche Risiko geht man ein, wenn man an einer Unfallstelle das Foto-Handy zückt, um aufregende Bilder zu machen?

Hennig: Der Brand einer U-Bahn, eine Massenkarambolage usw. kann als zeitgeschichtliches Ereignis fotografiert und verwertet werden. Allerdings geht man das Risiko ein, das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Menschen zu verletzen, die deutlich erkennbar oder mehr als “Beiwerk” in der Bildkomposition sind. Es drohen dann im Fall der Veröffentlichung Unterlassungsansprüche, was bei Abmahnung durch Rechtsanwälte teuer werden kann. Deshalb sollten Fotos von Unfallbeteiligten nur dann veröffentlicht werden, wenn mit einer Einwilligung zu rechnen ist (Betroffene posieren, erheben keinen Einwand).

Insbesondere bei der Veröffentlichung von Aufnahmen von Verletzten, panikverzerrten Gesichtern usw. setzt man sich bei fehlender Einwilligung auch der Gefahr von Geldentschädigungsansprüchen aus, da derart entstellende Aufnahmen regelmäßig als schwerwiegende Rechtsverletzung angesehen werden.

Angenommen, die “Bild”-Zeitung veröffentlicht ein Foto, das gegen das Recht am eigenen Bild verstößt. Macht sie sich damit strafbar? Oder der Fotograf? Oder beide?

Hennig: Grundsätzlich ist eine persönlichkeitsrechtsverletzende Foto-Veröffentlichung nach § 33 Kunsturhebergesetz mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bedroht. Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt. In der Praxis spielt diese Vorschrift des Nebenstrafrechts aber kaum eine Rolle.

Unter bestimmten zusätzlichen Voraussetzungen droht tatsächlich die Strafverfolgung, die wichtigsten Fälle sind die Formalbeleidigung durch ein veröffentlichtes herabsetzendes Foto oder die “Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen” etwa mittels einer erschlichenen Aufnahme in der Wohnung des Betroffenen.

Strafbar machen sich grundsätzlich Fotograf und die im Impressum gemäß Pressegesetz benannten verantwortlichen Redakteure.

“Bild” nennt ja auch die Namen und Wohnorte der Hobby-Fotografen. Müssen die im Fall einer juristischen Auseinandersetzung damit rechnen, dass Anwälte auch bei ihnen direkt vor der Tür stehen?

Hennig: Ja, denn “Störer” im Sinne des Persönlichkeitsrechts ist auch der Fotograf, der sein Foto zur Veröffentlichung an die Zeitung weitergibt.

Ist nicht eigentlich all das, was jemand auf der Straße sieht und mit seinem Foto-Handy fotografiert, automatisch öffentlich und darf deshalb auch in “Bild” (oder sonstwo) veröffentlicht werden?

Hennig: Nein, denn grundsätzlich ist jeder gegen die Veröffentlichung seines Bildes geschützt, wenn er nicht einwilligt. Abgebildet als “Beiwerk” einer Landschaft, als nicht besonders hervorgehobener Teilnehmer einer Demonstration oder anlässlich eines zeitgeschichtlichen bedeutenden Ereignisses muss aber auch eine Privatperson unter Umständen eine Veröffentlichung hinnehmen, allerdings nur kontextbezogen — nicht Jahre später in einem anderen Zusammenhang. Bei Prominenten ist der Spielraum größer, hier kommt es auf die Situation und insbesondere den sonstigen Umgang mit den Medien an.

Was muss ein Promi machen, um deutlich zu signalisieren: Ich bin zwar in der Öffentlichkeit, will aber ungestört sein und nicht fotografiert werden?

Hennig: Grundsätzlich reicht — bei privaten Anlässen — das Aufsuchen einer örtlichen Abgeschiedenheit. Darunter versteht man einen Platz, an dem auch andere, fremde Menschen anwesend sein können (z. B. Restaurantbesucher, Wanderer im Wald), aber der Prominente sich eindeutig nicht in der Öffentlichkeit bewegt. Es genügt also die Ecke im Restaurant, der Fitnessclub oder eine nahezu leere Waldlichtung, das Separee muss es nicht unbedingt sein. Es gibt Ausnahmen, bei denen trotzdem fotografiert werden darf, die aber für den Laien schwierig zu beurteilen und auch unter Juristen immer wieder streitig sind. So könnte man argumentieren, dass der konservative Familienminister, der die Ehe als einzig moralische Beziehungsform propagiert und seine “Bilderbuch”-Familie medial inszenieren lässt, bei einem heimlichen Restaurantbesuch mit seiner Geliebten fotografiert werden dürfe.

Innerhalb einer “breiteren” Öffentlichkeit, also etwa beim Flohmarktbesuch, haben auch Prominente grundsätzlich das Recht, bei privatem Auftreten nicht fotografiert zu werden. Es kommt aber ganz entscheidend darauf an, wie prominent die Person ist, wie offen sie sonst mit der Presse umgeht und ob die Tätigkeit in einem Bezug zur Bekanntheit steht. Bislang nahm die deutsche Rechtsprechung an, eine sehr prominente Person darf zum Beispiel auch beim Fahrradfahren im Park abgelichtet werden, mag sie durch Sonnenbrille und Hut auch signalisieren, dass sie nicht erkannt werden will. Durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof in Sachen Caroline von Hannover ist jedoch klar gestellt, dass hier bei rein privaten Anlässen ein strengerer Maßstab anzulegen ist.

Eines der Fotos, das “Bild” veröffentlicht hat, zeigt angeblich den urinierenden Fußballspieler David Odonkor. Darf “Bild” sowas zeigen? Darf ich sowas fotografieren?

Hennig: Es kommt auf die Umstände an — und darauf, wie viel auf dem Foto tatsächlich zu erkennen ist. Hat der Fußballer sich deutlich zurückgezogen und musste er wirklich einem dringenden Bedürfnis nachgeben, darf auch ein Mann, der durch ein Ereignis wie die WM große Bekanntheit erlangt hat, nicht in einer derart intimen Pose abgebildet werden. Hätte er aber z. B. öffentlich demonstrativ auf die italienische Flagge uriniert, kann er sich gegen eine Veröffentlichung nicht zur Wehr setzen. Zwischen diesen beiden Extremen gibt es, wie immer im Presserecht, einen gewissen Argumentationsspielraum.

Generell ist das Fotografieren anderer Menschen nicht per se verboten, solange der bereits benannte “höchstpersönliche Lebensbereich” nicht tangiert ist. Ein Prominenter muss jedoch stets damit rechnen, dass Fotos (wie das beim Urinieren) weitergegeben werden und könnte daher bereits vor der Weitergabe an die Zeitung präventiv Unterlassungsansprüche geltend machen. Gibt es genug Belege für eine so genannte “Verletzungsgefahr”, könnte das auch für den privaten Fotografen eine teure Abmahnung durch einen Rechtsanwalt bedeuten.

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Wichtiger Hinweis an alle “Bild”-Mitarbeiter

Mit zwei großen Ausrufezeichen, aber ohne erkennbaren Grund oder Zusammenhang richtet sich die “Bild”-Redaktion heute in ihrem Blatt “an alle BILD-Leser-Reporter”:

Ausriss Bild-Zeitung - Wichtiger Hinweis an alle Bild-Leser-Reporter - Bringen Sie weder sich selbst noch andere bei dem Versuch in Gefahr, ein Foto oder ein Video zu machen. - Seien Sie beim Fotografieren rücksichtsvoll und beachten Sie geltende Gesetze. - Ach­ten Sie stets darauf, dass Sie zum Bei­spiel bei Un­fäl­len nie­mals die Ret­tungs­kräf­te oder die Po­li­zei be­hin­dern. Bedenken Sie: Wer an einem Un­fall­ort zunächst Fotos macht und sich erst da­nach um die Un­fall­op­fer küm­mert, macht sich strafbar. - Wahren Sie die Per­sön­lich­keits­rech­te an­de­rer Men­schen, verletzen Sie niemals die Privatsphäre oder die Intimsphäre anderer Menschen. - Senden Sie nur Fotos an BILD, die Sie selbst gemacht haben. Nur, wenn Sie die Urheberrechte an einem Foto besitzen, können Sie damit BILD-Leser-Reporter werden.
(Draufklicken für größere Version.)

Unter anderem auch mit diesem Absatz:

Wahren Sie die Per­sön­lich­keits­rech­te an­de­rer Men­schen, verletzen Sie niemals die Privatsphäre oder die Intimsphäre anderer Menschen.

Und diesem:

Senden Sie nur Fotos an BILD, die Sie selbst gemacht haben. Nur, wenn Sie die Urheberrechte an einem Foto besitzen, können Sie damit BILD-Leser-Reporter werden.

Was angeblich für “BILD-Leser-Reporter” gelten soll, scheint nicht für die “Bild”-Mitarbeiter selbst zu gelten. In dem noch jungen Jahr haben sie jedenfalls schon zahlreich diese Grundsätze missachtet. Nachdem zum Beispiel ein 7-Jähriger zu Tode gequält wurde, zeigte Bild.de ein unverpixeltes Foto auf der Startseite:

Screenshot Bild.de - Eltern und Bruder angeklagt - Junge (7) geötet, weil er Bibelverse vergaß - dazu ein unverpixeltes Foto des Jungen
(Alle Unkenntlichmachungen in diesem Beitrag durch uns.)

Nachdem zwei Jugendliche auf ein Bahngleis geschubst und von einer S-Bahn überfahren wurden, zeigte “Bild” auf der Titelseite unverpixelte Fotos der beiden:

Ausriss Bild-Titelseite - F (16) und L (16) von S-Bahn überrollt - zwei 17-Jährige in U-Haft - Nach Disco in den Tod gestoßen - dazu zwei unverpixelte Fotos der verstorbenen Jugendlichen

Die Familien wehrten sich gegen die Veröffentlichung.

Nachdem bei einem Unfall fünf Kinder starben, zeigte Bild.de zwei von ihnen unverpixelt:

Screenshot Bild.de - Sie waren nicht angeschnallt - Fünf Kinder sterben bei Horror-Unfall. Dazu ein Foto, das zwei der Kinder, die bei dem Unfall gestorben sind, zeigt.

Nachdem eine 19-Jährige wohl aus Versehen von ihrem Vater erschossen wurde, zeigte “Bild” ein unverpixeltes Foto:

Ausriss Bild-Zeitung - Tragödie in der Wohnung - Jäger erschießt seine Tochter (19) - dazu ein unverpixeltes Foto der Tochter

Nachdem ein Mann bei einem Lawinenunglück ums Leben kam, zeigte “Bild” ihn unverpixelt auf der Titelseite:

Ausriss Bild-Titelseite - Seine Freundin sah alles mit an - Doppel-Lawine töte Mathe-Lehrer - Die erste überlebte er noch, die zweite begrub ihn - dazu ein unverpixeltes Foto des Verstorbenen

Auch hier wehrte sich die Familie gegen die Verwendung des Fotos.

Dass solche Schweinereien nicht in Ordnung sind, egal, ob “BILD-Leser-Reporter” oder bigotte “Bild”-Redakteure dafür verantwortlich sind, zeigt schon ein Blick in den Pressekodex. Dort steht:

Die Identität von Opfern ist besonders zu schützen. Für das Verständnis eines Unfallgeschehens, Unglücks- bzw. Tathergangs ist das Wissen um die Identität des Opfers in der Regel unerheblich. Name und Foto eines Opfers können veröffentlicht werden, wenn das Opfer bzw. Angehörige oder sonstige befugte Personen zugestimmt haben, oder wenn es sich bei dem Opfer um eine Person des öffentlichen Lebens handelt.

Und speziell zu Kindern und Jugendlichen:

Insbesondere in der Berichterstattung über Straftaten und Unglücksfälle dürfen Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in der Regel nicht identifizierbar sein.

Dazu auch:

Mit Dank an Markus S. und @Nordhessische für die Hinweise!

“Wer stoppt die verdammten Gaffer?” Bild.de auf jeden Fall nicht!

So sieht Heuchelei aus:

Screenshot Bild.de - Dreiste Schaulustige - Wer stoppt die verdammten Gaffer?

Gaffer seien “einfach die Pest”, heißt es in dem Artikel, den die Bild.de-Redaktion in ihrem überzeugten aufklärerischen Kampf gegen fotografierende und filmende Schaulustige blöderweise hinter der Paywall versteckt hat:

Sie glotzen, sie machen Selfies, sie behindern Rettungskräfte: Gaffer sind einfach die Pest! Doch was tun? BILD sucht Antworten (…)

Sie fotografieren und filmen Unfälle, statt Platz für die Helfer zu machen. Sie demütigen Opfer und Angehörige. Was hilft gegen sie?

Auf die Fragen, was gegen die schrecklichen Gaffer hilft und wer sie stoppen kann, haben auch wir keine endgültigen Antworten. Wir wissen aber, wer sie ganz sicher nicht stoppen wird: Redaktionen, die genau diese Gaffer durch das Versprechen von “bis zu 250 Euro” dazu verleiten, bei Unfällen stehenzubleiben, das Smartphone draufzuhalten und ein bisschen abzukassieren. Allen voran: Bild.de.

Screenshot Bild.de - Werden auch Sie zum Leser-Reporter! Haben Sie etwas fotografiert, das Bild drucken oder Bild.de veröffentlichen soll? Egal ob lustig, spektakulär, spannend oder kurios, die 1414-Redaktion will Ihr exklusives Foto und zahlt bis zu 250 Euro. Zum Upload-Formular - Verdienen Sie mit Ihrem Foto bis zu 250 Euro

Hier nur eine kleine Auswahl von dem, was da so reinkommt und bei Bild.de veröffentlicht wird:

Collage mit Screenshots von Bild.de-Artikeln, die auf Leserreporter-Aufnahmen von Unfällen beruhen

Wirklich ernsthaft haben die Freiwillige Feuerwehr Osnabrück, der “Bürgerverein Wüste” sowie die Filmemacher der “Blickfänger GbR” etwas gegen Gaffer unternommen. Sie haben ein Video zum Thema produziert, das in den vergangenen Tagen häufig angeschaut wurde:

Auch Bild.de hat über “dieses Schock-Video” aus Osnabrück berichtet, das “Gaffer abschrecken” solle. Es tauchte sogar auf der Startseite des Portals auf. Direkt darüber und deutlich größer ein anderes Video: “Augenzeuge filmt Mega-Karambolage mit 40 Autos”:

Screenshot von der Bild.de-Startseite, der die zwei Video übereinander zeigt

Dazu auch:

Mit Dank an Martin G., Patrick B. und @igwigg für die Hinweise!

“Schicken Sie uns Ihre Urlaubsfotos aus der Flammenhölle”

In Kroatien, in Montenegro, in Griechenland, in Italien, in Frankreich und in Portugal gibt es derzeit heftige Waldbrände. Die Feuer bedrohen viele Menschen, ihre Häuser und Existenzgrundlagen. In der Nähe von Neapel soll ein Mann in den Flammen ums Leben gekommen sein.

Auch die “Bild”-Medien berichten über die Brände. Doch ihre Mitarbeiter interessieren sich nur am Rande für die Einwohner der betroffenen Länder. Es geht ihnen nicht um die tragische Situation der Menschen vor Ort, um deren Probleme und Überlebenskampf. Auf der Bild.de-Startseite geht es um “uns”, die deutschen Urlauber:

Ausriss Bild.de - Waldbrände in Italien, Kroatien Frankreich - Hilfe, unser Urlaub brennt - Sind Sie auch betroffen? Schicken Sie uns Ihre Urlaubsfotos aus der Flammenhölle

Der dazugehörige Artikel beginnt so:

Wald- und Buschfeuer schrecken Touristen in vielen Urlaubsregionen Europas auf. In mehreren Ländern gibt es Wald- und Buschbrände, in Italien starb ein Mann auf der Flucht vor den Flammen, Badegäste flohen vor den Rauchwolken.

HILFE, UNSER URLAUB BRENNT!

Als es im vergangenen Jahr im August ebenfalls im Süden Europas heftig brannte, schlagzeilte Bild.de bereits mit viel Selbstmitleid und wenig Mitgefühl:

Ausriss Bild.de von 2016 - Hier fackelt unser Urlaub ab - Waldbrände lodern auf Madeira, den Kanaren, in Frankreich, Spanien, Portugal

Neu ist in diesem Jahr, dass die “Bild”-Redaktion ihre Leser — statt ihnen zu raten, möglichst schnell das Weite und einen sicheren Ort zu suchen — munter auffordert, “Urlaubsfotos aus der Flammenhölle” aufzunehmen und ihr zu schicken:

WERDEN SIE ZUM LESER-REPORTER!

Sind auch Sie im Urlaub und von der Flammenhölle betroffen? Schicken Sie uns Ihre Fotos! Die 1414-Redaktion will IHR exklusives Foto und zahlt bis zu 250 Euro.

Laden Sie Ihre Fotos und Videos HIER hoch oder mailen Sie diese an [email protected].

… vorausgesetzt, Sie überleben Ihren Einsatz als “LESER-REPORTER”.

Das Traurige an der ganzen Sache: Die Leute machen auch noch mit. “Bild” und Bild.de präsentieren heute die ersten Einsendungen ihrer tapferen Feuerfotografen:

Ausriss Bild - BILD-Leser schicke ihre Waldbrand-Fotos - Urlaubs-Grüße aus der Flammen-Hölle
Ausriss Bild.de - Wald- und Busch-Brände in vielen Ferien-Regionen - BILD-Leser schicke ihre Feuer-Fotos - Urlaubs-Grüße aus der Flammen-Hölle

Mit Dank an Sebastian, @piepenbrook und @Kathy_Kolumna für die Hinweise!

“500 Euro Bild-Zeitung-Leserreporter? Hör auf jetzt!”

Im Verfahren gegen Gina-Lisa Lohfink könnte das Gericht morgen ein Urteil fällen. Dabei geht es um die Frage, ob das Model die zwei Männer Pardis F. und Sebastian C. fälschlicherweise beschuldigt hat, sie vergewaltigt zu haben.

Jahrelang kursierten Videos im Internet, die Lohfink, F. und C. zeigen — ob beim einvernehmlichen Sex oder bei einer Vergewaltigung, wird rund um das laufende Verfahren weiterhin diskutiert.* In den Videos soll Lohfink auch immer wieder eindeutig “Hört auf!” sagen. Der Fall hat zur aktuellen Debatte beigetragen, wann es sich um eine Vergewaltigung handelt und wann nicht.

Inzwischen sollen die Videos aus dem Internet gelöscht worden sein. Damit sich ihre Leser aber dennoch so richtig aufgeilen ein besseres Bild machen können, haben “Bild” und Bild.de neun der zwölf Videos transkribiert und diese Verschriftlichung gestern veröffentlicht:


Dieses Transkript beweist nichts — außer der Tatsache, wie unendlich schwierig es selbst bei Vorliegen von Video-Material sein kann, im Bereich des Sexualstrafrechts Recht zu sprechen. Das Protokoll ermöglicht jedoch eine bessere Meinungsbildung als die bisher ins Internet gestellten Video-Sequenzen, die die Debatte prägten.

“Bessere Meinungsbildung” klingt erstmal gut. Nun haben sich die “Bild”-Medien in ihrem aufklärerischen Eifer (wohlgemerkt: Eine bessere Meinung dürfen sich natürlich nur zahlende Zeitungs- oder “Bild-plus”-Kunden bilden) aber nicht nur auf Szenen beschränkt, die für die Vergewaltigungsfrage relevant sein könnten. Sie schildern beispielsweise auch explizit, an welchen Körperstellen bei Gina-Lisa Lohfink “eine weiße Flüssigkeit”, “vermutlich Sperma” zu sehen ist.

Eine Passage des Transkripts fanden wir dann aber tatsächlich ganz interessant (zum besseren Verständnis: Sebastian P. will in dieser Situation den Song “Carmen” von Sido hören):

Gina-Lisa: “Hör auf jetzt, gib Handy!”

Sebastian P.: “Ja, ich will kurz Carmen hören!”

Gina-Lisa: “Halt’s Maul, Paul! Gib Handy jetzt!”

Sebastian P.: “Hey, fang mal …, mach mal Handy weg.”

Pardis F.: “Mach mal aus, Mann.”

Sebastian P.: “Ja, ist doch schon aus.”

Pardis F.: “Mach doch aus.”

Sebastian P.: “Ist doch schon aus.”

Gina-Lisa: “Wie kann man nur die ganze Zeit filmen? Warum? Brauchst du Geld, oder was?”

Sebastian P.: “Alter, für dich das Lied.”

Gina-Lisa: “500 Euro Bild-Zeitung*-Leserreporter? Hör auf jetzt!”

Das haben die “Bild”-Medien mit ihrer Leser-Reporter-Aktion also inzwischen erreicht: Wenn eine Person in einer delikaten Situation ungewollt gefilmt oder fotografiert wird, denkt sie mit als erstes an die Möglichkeit, dass diese Aufnahme zu Geld gemacht werden soll und bei “Bild” landet.

Mit dem Sternchen hinter “Bild-Zeitung” verweist das Blatt übrigens auf diesen Absatz:

*BILD wurden — wie anderen Medien auch — mehrfach Videos aus der Nacht angeboten. Die Redaktion hat Kauf und Veröffentlichung stets abgelehnt.

*Korrektur, 12. August: In einer früheren Version hatten wir geschrieben, “die Frage des laufenden Verfahrens” sei, ob es sich um einvernehmlichen Sex oder um eine Vergewaltigung gehandelt habe.

Intransparenz, Rutschunfall, Wortallergien

1. „Honorare offenlegen!“
(tagesspiegel.de, Joachim Huber)
Joachim Huber vom “Tagesspiegel” hat sich mit dem Justiziar des Südwestrundfunks unterhalten, der in der ARD federführend für das Rundfunkgebührenrecht zuständig ist. Es geht um den geheimnisvollen ARD-Vertrag mit Ex-Fußballprofi Mehmet Scholl. Huber erkundigt sich danach, wann die ARD die vielbeschworene Transparenz walten lasse und die Honorare ihrer Experten, Moderatoren und anderer Vertragspartner offenlege: “Ist das nicht ulkig? Ich weiß, was jeder Intendant einer ARD-Anstalt verdient, aber das Honorar für Mehmet Scholl oder Anne Will bleibt ein Sendergeheimnis.”

2. Männer machen Medien
(medienwoche.ch)
“Medienpranger.ch” versteht sich als Blog gegen sexistische Berichterstattung in Schweizer Medien. Die Autorinnen des Watchblogs haben für die “Medienwoche” einen Gastbeitrag verfasst, in dem sie ihre Motive erklären und auf typische Muster frauenfeindlicher Berichterstattung und Rollenklischees hinweisen, die sie als die Wurzel des Problems betrachten.

3. Wo war BILD?
(djv.de, Hendrik Zörner)
Auf der Ausstellungseröffnung “PresseFoto Hessen-Thüringen 2015” gab es bereits bei der Eröffnung kritische Worte über die sich verschlechternden Arbeitsbedingungen von Bildjournalisten. Hendrik Zörner macht für die Abwertung des Fotografenberufs auch die “BILD” und die von ihr erfundenen “Leser-Reporter” verantwortlich. “Und die Bildjournalisten, die für BILD arbeiten? Ihre Honorare liegen bei rund 50 Euro pro Foto – eine Unverschämtheit gegenüber den fürstlichen Gagen, die die Leser-Reporter bekommen. Wie lange wollen sich die Kollegen Springers Honorarpolitik noch gefallen lassen?”

4. 10 Texte zur Journalistenausbildung – Jetzt geht es ans Auswerten
(journalist.de)
Die Branchenseite “journalist.de” und das Onlinemagazin “vocer.org” haben im Mai gemeinsam eine Serie zur Ausbildung von Journalisten gestartet. Mittlerweile sind zehn Teile zusammengekommen, in denen vor allem junge Journalisten erzählen, welche Inhalte für eine zeitgemäße Ausbildung wichtig sind. In einer Übersicht werden die Beiträge vorgestellt und verlinkt.

5. Rutschunfall bei „Netzwerk Recherche“-Recherche
(uebermedien.de, Stefan Niggemeier)
Wenn Paul-Josef Raue, langjähriger Zeitungschef, Mitverfasser des Werks „Das neue Handbuch des Journalismus“ und Autor von Artikeln wie Recherchiere immer, von der Jahrestagung des „Netzwerkes Recherche“ berichtet, bei der er selbst auf dem Podium saß, freut man sich besonders auf eine spätere Einordnung. Raue hat dies auf “kress.de” getan und dabei eine ganze Reihe von Personen genannt und zitiert, die gar nicht auf der Veranstaltung waren.

6. Noch und nöcher
(rnd-news.de, Ulrike Simon)
RND-Kolumnistin Ulrike Simon leidet unter Wort-Allergien. “Content” ist eines dieser Allergene. Zum anaphylaktischen Schock kommt es bei Simon jedoch, wenn Interviewpartner nachträglich das Wörtchen “noch” einfügen.

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