Nayhauß-Versuch gescheitert

Auweia: Wie “BamS” und “Bild” kürzlich in Sorge um die Pressefreiheit, aber komplett unkommentiert, einen offenen Brief an den Bundeskanzler im Wortlaut abdruckten, ist eine Sache. Und eine komplizierte obendrein – wie übrigens auch der Anlass für den Brief.

Mayhardt Graf Nayhauß hat dennoch versucht, die Sache in einem knappen halben Dutzend “Bild”-Zeitungszeilen zusammenzufassen. Grund für seine heutige “Berlin vertraulich”-Kolumne ist demnach:

“(…) ein Gesetz des Europäischen Gerichtshofs, das künftig jegliche Berichterstattung in Wort und Bild über Privates von Prominenten verbietet (…)”

Richtig gelungen ist ihm die Zusammenfassung jedoch nicht: Das angebliche “Gesetz” ist nur ein Urteilspruch, wenn auch kein unwichtiger. Dass allerdings das Urteil “künftig jegliche Berichterstattung in Wort und Bild über Privates von Prominenten verbietet”, ist schlichtweg falsch – erstens, weil ein Urteil sowas gar nicht kann, zweitens, weil es in dem verhandelten Fall ausdrücklich um Fotos ging, und drittens, weil es sich dabei um Paparazzi-Fotos handelte, die Caroline von Hannover “im Rahmen ihres Alltagslebens” bzw. “bei rein privaten Tätigkeiten” zeigten und “ohne ihr Wissen”, “ohne ihre Einwilligung” und “zuweilen auch heimlich” gemacht und anschließend veröffentlicht worden waren!

(Und wer jetzt trotzdem neugierig geworden ist auf das, was Nayhauß sonst noch so in die heutige “Bild” geschrieben hat, kann ja hier klicken oder hier oder hier, hier, hier und hier. Schließlich wird auch der Rest seiner Kolumne mit jedem Lesen hanebüchener.)

Nachtrag, 01.09.04: Vielleicht liest man, um die Angelegenheit mal aus einer anderen Perspektive zu sehen, aber auch einfach mal, was der Medienanwalt Christian Schertz der “Zeit” dazu gesagt hat.