Archiv für Januar 17th, 2017

“Es könne auch etwas anderes gewesen sein”

Seit knapp zwei Wochen ist in Hamburg ein Mann verschwunden. Die Polizei sucht nach dem 44-Jährigen, nachdem dieser im Anschluss an eine Feier im Hafen zwar in ein Taxi gestiegen ist, aber nie zu Hause ankam. Der Mann arbeitet für den Fußballbundesligaverein HSV.

Am Sonntag titelte Bild.de:

Jetzt könnte man — und das gilt auch für Angehörige, Freunde, Kollegen des Vermissten — denken, dass in der Elbe eine Wasserleiche gefunden wurde, und die Ermittler sich nur noch nicht sicher sind, ob es sich dabei um den “verschwundenen HSV-Manager” handelt.

Aber so ist es gar nicht gewesen. Es wurde nämlich gar keine Wasserleiche gefunden — es hatten lediglich drei Barkassenführer am Samstagmittag gemeldet, dass sie auf der Elbe etwas entdeckt haben, das eine Wasserleiche sein könnte. Ganz am Ende des Bild.de-Artikels steht:

Ob es sich wirklich um eine Wasserleiche handele, sei unklar. Es könne auch etwas anderes gewesen sein, was im Wasser getrieben sei.

Nach rund drei Stunden wurde die Suche ergebnislos abgebrochen.

Das erfährt natürlich nur, wer auf den Artikel klickt.

Mit Dank an Nils K. für den Hinweis!

Tabubruch-AfD, Fake News, Ausgeloggt

1. Wie der Tabubruch für Aufmerksamkeit sorgt
(heute.de, Dominik Rzepka)
Gerade in den sozialen Medien kann man mit provozierenden Tabubrüchen viel Aufmerksamkeit erzeugen. Besonders die AfD macht in dieser Hinsicht immer wieder von sich reden, zuletzt ein bayerischer Kreisverband mit einer Bildtafel mit einem Foto der Widerstandskämpferin Sophie Scholl. Darauf der Werbeslogan: “Sophie Scholl würde AfD wählen”. Wie mit derartigen Dingen umgehen: Widerspruch und damit der Sache eventuell unnötig Gewicht geben oder mehr Gelassenheit und die Provokation ins Leere laufen lassen?

2. Wie real ist Fake News? Es ist mal wieder Zeit für eine kleine Datenanalyse im Zeichen der Statistical Correctness.
(herrfischer.net, Martin Fischer)
Die Macher von “Hoaxmap.org” sammeln falsche Gerüchte und Meldungen zum Thema Flüchtlinge zusammen und tragen diese in eine Landkarte ein. Martin Fischer hat den etwa 450 Falschmeldungen der letzten beiden Jahre eine Stichprobe von 50 entnommen und statistisch ausgewertet. In seiner Stichprobe seien nur vier Fake News-Beiträge, so Fischer. Man mache mit dem Begriff Fake News für ein relativ kleines Problem ein sehr großes Fass mit vielen Nebenwirkungen auf.

3. Jeder Fünfte hält “Lügenpresse”-Vorwurf für berechtigt
(horizont.net, Marco Saal)
“infratest dimap” hat im Auftrag des Westdeutschen Rundfunks (WDR) eine repräsentative Befragung zur Glaubwürdigkeit der Medien durchgeführt: Jeder fünfte Deutsche halte den Begriff “Lügenpresse” im Zusammenhang mit Medien für richtig. Dreiviertel der Deutschen würden das dagegen nicht so sehen.

4. Wir gegen sie
(sueddeutsche.de, Pia Rauschenberger)
Noch ist nicht bekannt, wann und ob die populistische US-Website “Breitbart” einen Deutschland-Ableger startet. Trotzdem haben sich unter dem Projektnamen “Schmalbart” Gegner in Berlin zu einer Tagung getroffen.

5. ARD erwägt Klage gegen AfD – und lädt Parteichefin Petry ein
(tagesspiegel.de, Markus Ehrenberg)
Am Samstag wollen sich führende Vertreter rechtspopulistischer Parteien in Koblenz treffen, darunter Marine Le Pen, Geert Wilders sowie AfD-Chefin Frauke Petry. Medienvertreter sind ausgeschlossen. Die ARD behält sich rechtliche Schritte gegen den Ausschluss vor – und lädt unverdrossen Parteichefin Petry in Talkshows ein.

6. Geldstrafe für früheren taz-Redakteur
(taz.de, Martin Kaul & Sebastian Erb)
Das Amtsgericht Berlin hat den früheren “taz”-Redakteur Sebastian Heiser wegen seines Keylogger-Einsatzes zur Zahlung von 160 Tagessätzen à 40 Euro verurteilt. Nach seinem Auffliegen im Februar 2015 hatte sich Heiser in ein Land in Südostasien abgesetzt, das mit Deutschland kein Auslieferungsabkommen abgeschlossen hat. Sollte Heiser, der dem Gerichtstermin ferngeblieben war, nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen, würde ein Urteil ergehen und er wäre dann vorbestraft. Sollte er den Strafbefehl nicht akzeptieren und einer weiteren Verhandlung erneut fernbleiben, könne ein Haftbefehl erlassen werden. Nach spätestens zehn Jahren wäre der Fall jedoch verjährt.