Archiv für Dezember 8th, 2016

Warum neu recherchieren, wenn’s anderswo schon falsch steht?

Wir haben zwar vor einigen Jahren schon hier, hier und hier darüber gebloggt. Aber jetzt auch noch mal an dieser Stelle: Nein, der frühere FDP-Politiker Guido Westerwelle und der ehemalige Regierende Bürgermeister von Berlin Klaus Wowereit sind nie in ihrer Schulzeit sitzen geblieben.

Immer dann, wenn in irgendeinem Bundesland irgendeine Landesregierung an den Regularien zum Sitzenbleiben etwas ändern will, greifen deutschlandweit die Redaktionen in ihre Archive und kramen als kleinen Zusatz eine Übersicht mit “prominenten Sitzenbleibern” raus: Edmund Stoiber ist dann meist dabei, Harald Schmidt, Otto, Mehmet Scholl. Und so gut wie immer auch Guido Westerwelle und Klaus Wowereit. Dabei haben beide ihre Schullaufbahn regulär nach 13 Jahren beendet.

Am Montag hat “Spiegel Online” übers Sitzenbleiben geschrieben, ganz allgemein und nicht durch irgendeine Schulreform auf Landesebene ausgelöst:

Die Redaktion hat — Überraschung! — eine Fotostrecke mit “prominenten Sitzenbleibern” in den Artikel eingeblockt:

Diese Galerie stammt von 2014. Mit dabei — noch mal Überraschung : Guido Westerwelle und Klaus Wowereit.

Zu Wowereit schreibt “Spiegel Online”:

Auch Berlins ehemaliger Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) blieb während seiner Schullaufbahn einmal sitzen. Sein Bundesland war 2010 eines der Ersten, in denen das Wiederholen einer Klasse abgeschafft wurde. In den Berliner Sekundarschulen (ehemals Haupt- und Realschulen) gibt es seitdem keine “Ehrenrunden” mehr — es sei denn, die Eltern bestehen darauf.

Bei Westerwelle ist hingegen nicht ganz klar, warum er überhaupt in die Klickstrecke gerutscht ist. Vom Sitzenbleiben ist gar nicht die Rede:

Ex-Außenminister Guido Westerwelle (FDP) musste nach einem Jahr vom Gymnasium im rheinischen Königswinter auf die örtliche Realschule wechseln. Westerwelles schulische Leistungen waren nach der Trennung seiner Eltern eingebrochen. Er machte später seine mittlere Reife an der Bonner Freiherr-vom-Stein-Realschule und das Abitur am Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium. Westerwelle erinnert sich: “Mathe und Chemie waren meine Angstfächer.”

Mit Dank an Jörn J. für den Hinweis!

Nachtrag, 22:41 Uhr: “Spiegel Online” hat die Fotostrecke inzwischen angepasst und sowohl Klaus Wowereit als auch Guido Westerwelle aus der Zusammenstellung “prominenter Sitzenbleiber” entfernt.

#Pizzagate, Neues aus dem Glashaus, “Bild”-Sexismus

1. Wie Trumps Berater Fake News verbreiten
(sueddeutsche.de, Matthias Kolb)
Am Sonntag betritt ein 28-jähriger US-Amerikaner eine Pizzeria in Washington, er ist mit einer Pistole und einem Sturmgewehr bewaffnet. Sein Verdacht: Vertraute von Hillary Clinton betreiben dort ein Pädophilie-Netzwerk. Seine Mission: minderjährige Sexsklaven retten. Seine Quelle: #Pizzagate, eine Fake-News-Kampagne, betrieben von Trump-Anhängern. Matthias Kolb erklärt, wie die Ente in die Welt gekommen ist, wer dazu beigetragen hat und warum es so schwer ist, die Lügen wieder einzufangen, sobald sie sich einmal im Netz verbreiten.

2. Lieber Herr Broder
(medium.com, Gerald Hensel)
“Guten Tag, Herr Broder, ich möchte mich kurz vorstellen: mein Name ist Gerald Hensel, ich bin 41 Jahre alt, ich lebe in Berlin und ich hatte mal Achtung vor Ihnen.” So beginnt ein offener Brief an den streitbaren und streitlustigen Publizisten Henryk M. Broder. Gerald Hensel hält ihn für eine “Fleischwerdung der postfaktischen Scheiße, in der diese Welt gerade steckt”. Dafür nennt er drei Gründe:
“1. Sie lügen.”
“2. Wer zuerst Faschist sagt, ist zuletzt Rassist.”
“3. Sie wollen keine inhaltliche Auseinandersetzung. Sie suchen maximalen persönlichen Kollateralschaden.”

3. Willkommen im Glashaus
(blog.zeit.de, Jochen Wegner)
“Zeit Online” setzt um, was Chefredakteur Jochen Wegner schon vor eine Woche in einem “Meedia”-Interview angekündigt hatte: Das “Glashaus” soll dazu dienen, redaktionelle Abläufe und Entscheidungsprozesse transparent zu machen — aber auch, um Fehler einzugestehen: “Im Glashaus sammeln wir ab sofort auch unsere Fehler: alle Fälle, in denen wir uns gravierend korrigieren mussten — bisher werden Korrekturen nur in den Beiträgen selbst kenntlich gemacht.” Der erste inhaltliche Blogeintrag ist bereits erschienen. Markus Horeld erklärt, “Warum wir fast nie über Straftaten berichten”.

4. Wer im Glashaus sitzt
(taz.de, Diana Pieper)
Am Mittwochmorgen titelte die “Bild”-Zeitung: “Ist das Frauenbild der Flüchtlinge ein Problem?” Ausgerechnet die “Bild”-Zeitung, wundert sich Diana Pieper: “Doch ist jetzt neuerdings die ‘Bild’-Zeitung die Verteidigerin der emanzipierten, gleichberechtigten Frau? Wohl kaum, fällt sie doch eher durch ihre oft sexistische und voyeuristische Berichterstattung auf.” Zum gleichen Thema aus diesem Blog: “‘Bild’ der Frau”.

5. Unis starten in die Post-Urheberrecht-Ära
(golem.de, Sebastian Grüner)
Zum neuen Jahr tritt ein neuer Rahmenvertrag der VG Wort in Kraft, der die Nutzung wissenschaftlicher Werke an Hochschulen regeln soll — obwohl ihn etliche Universitäten vehement ablehnen. Damit werde “vollkommen unübersichtlich, welche Werke Universitäten überhaupt noch über digitale Semesterapparate verteilen dürfen”, schreibt Sebastian Grüner. Er prognostiziert großes Chaos und geht davon aus, “dass die Wissensvermittlung künftig schlicht nicht ganz legal ablaufen wird.” Anders sieht das Leonhard Dobusch bei Netzpolitik.org, der den auslaufenden Vertrag für einen “Fortschritt” hält: “Denn es zeigt, dass die Hochschulen und ihre Verbände untragbare Zustände in digitaler Forschung und Lehre nicht mehr einfach hinzunehmen bereit sind.”

6. Anspruch auf Gegendarstellung wegen Äußerungen in einem Blog
(internet-law.de, Thomas Stadler)
Lauer vs. Lange: Ein ehemaliger Pirat verklagt ein aktuelles Parteimitglied der Piraten auf eine Gegendarstellung. Die Details des Streits zwischen Christopher Lauer und Simon Lange sind nebensächlich, interessant ist die Schlussfolgerung, die Rechtsanwalt Thomas Stadler aus dem juristischen Sieg Lauers zieht: “Die Entscheidung des Kammergerichts führt also dazu, dass selbst Gelegenheitsblogger (…) als journalistisch-redaktionelle Anbieter gelten, mit der Folge, dass sie der erweiterten Impressum spflicht (…) und der Gegendarstellungspflicht unterliegen. Ob dies tatsächlich dem Sinn und Zweck des Gesetzes entspricht, darf man bezweifeln. Es ließe sich dann auch nicht mehr nachvollziehbar erklären, warum nicht jeder, der auf Facebook oder Twitter vorwiegend Meinung postet, ebenfalls erfasst wäre.”