Archiv für März 1st, 2012

Bild, focus.de, hna.de  etc.

Ihr Reim auf Schmerz

Die Plattenfirma von Matthias Reim hat gestern Mittag Spekulationen über eine Herz-OP des Schlagersängers zurückgewiesen (BILDblog berichtete).

In die Welt gesetzt hatte diese Spekulationen die “Bild”-Zeitung — und auch, wenn man auf der Journalistenschule lernt, dass eine Quelle keine Quelle sei, hatten sich andere Medien zu diesem Zeitpunkt schon an die Weiterverbreitung der “Bild”-Version der Ereignisse gemacht.

“Focus Online” verkündete unter Berufung auf “Bild”:

Matthias Reim übersteht schwere Herz-OP. Der Schlagersänger Matthias Reim erholt sich noch immer von seinem Zusammenbruch Anfang des Jahres. Nun wurde bekannt: Reim musste sich einer sechsstündigen Herzoperation unterziehen. Jetzt ändert er sein Leben.

Der Artikel wurde inzwischen unauffällig und halbherzig überarbeitet, so dass er nun folgenden Widerspruch enthält:

Auch dass der Sänger bis Ende März pausieren müsse, sei nicht korrekt. “Die damals aus Gesundheitsgründen verschobenen Konzerte sind schon lange nachgeholt, und inzwischen gab Matthias Reim noch drei weitere Konzerte. Von einer Pause bis Ende März war also nie die Rede”, so das Reim-Management. (…)

Die Konzerte wolle er aber nachholen, hatte Reim der “Bild-Zeitung” erklärt.

Unter dem Foto steht weiterhin:

Zurzeit erholt sich der Sänger von einer schweren Herzoperation.

Die Website der “Hessischen/Niedersächsischen Allgemeinen Zeitung” hatte berichtet:

Schlagerstar Matthias Reim ist nach einem Zeitungsbericht am Herzen operiert worden. “Ich rauche jetzt weniger und versuche, alles ein bisschen ruhiger anzugehen”, sagte Reim der “Bild”-Zeitung.

Der Artikel ist inzwischen offline, hna.de hat einen Artikel zum Dementi veröffentlicht, in dem sogar Georg Friedrich Reim (“der Vater von Matthias Reim und ehemaliger Schulleiter am Homberger Gymnasium”) zu Wort kommt.

Unbeeindruckt von den Aussagen von Reims Umfeld behauptet das ARD-Boulevardmagazin “Brisant” auch weiterhin auf seiner Website:

Matthias Reim: Herz-OP? Der Zusammenbruch kam Ende 2011. Ein neues Album mit Ex-Freundin Michelle, Stress und ein ungesunder Lebensstil - Matthias Reim kam mit Atemnot und Krämpfen ins Krankenhaus. Nach Berichten über eine baldige Entlassung aus der Klinik hieß es nun, der Schlagersänger habe sich einer Herz-Operation unterziehen müssen.

(Das Fragezeichen in der Überschrift dient nur als dekoratives Element: Der Text lässt wenig Zweifel zu, dass Reim “sechs Stunden” in einer “Hamburger Spezialklinik am Herzen operiert” wurde.)

Die Deutsche Presseagentur (dpa) brachte in ihrer Meldung zwar das Dementi, entschied sich aber für einen kreativen Einstieg:

Schlagersänger Matthias Reim (54, “Verdammt, ich lieb dich”) macht wieder Schlagzeilen mit seiner Gesundheit. Nach seinem Zusammenbruch rund um Weihnachten musste er wegen Herzproblemen in einer Klinik behandelt werden. Allerdings sei er nicht am Herzen operiert worden, teilte seine Plattenfirma EMI Music am Mittwoch mit und dementierte damit einen entsprechenden Bericht der “Bild”-Zeitung. Dem Sänger gehe es gut, er müsse auch anders als berichtet nicht bis Ende März pausieren – tatsächlich stehen Mitte März zwei Konzerte im Tourplan, die nicht abgesagt sind.

Der Auslöser dieser “Schlagzeilen”, die Matthias Reim “wieder mit seiner Gesundheit macht”, nämlich die “Bild”-Zeitung, hat die Behauptungen weder in der heutigen Ausgabe noch auf Bild.de korrigiert.

Wer schützt uns vor der Selbstjustiz?

Am Montag hatte sich “Bild” darüber empört, dass ein Mann, der gestanden hat, seine zwei Monate alte Tochter “totgeprügelt” zu haben, “trotzdem” nicht in Untersuchungshaft genommen wurde (BILDblog berichtete).

Am Dienstag legte die Zeitung nach und forderte:

Sperrt den Baby-Totschläger ein!

“Bild”-Kommentatorin Stephanie Jungholt (Fachgebiete: fassungslos sein, “unsere Justiz” nicht verstehen, harte Strafen fordern) fragte entsetzt:

Wer schützt uns vor solchen Richtern?

Dabei blieb sie ihrer Linie treu:

Wieder hat ein deutsches Gericht eine Entscheidung getroffen, die uns fassungslos macht:

Sie versuchte es mit der ihr eigenen Form von Einfühlungsvermögen:

Was geht in einem Richter vor, der so einen Beschluss fasst? Oder ihn vielleicht fassen muss, weil unsere Gesetze dies so vorsehen?

Ja, unsere Gesetze sehen vor, dass niemand ohne Verurteilung in einem Gerichtsprozess weggesperrt werden darf — außer, es sprechen gute Gründe wie Flucht- oder Wiederholungsgefahr dafür. Unvorstellbar für eine Law-and-Order-Aktivistin wie Stephanie Jungholt:

Egal, ob Fluchtgefahr besteht oder nicht, egal, ob einer eine schwere Kindheit hatte – es muss endlich Schluss sein mit dieser unerträglichen Kuschel-Justiz!

Wer einen Menschen grausam tötet, gehört weggesperrt! Punkt, aus.

Nur dann können wir Vertrauen in unsere Justiz haben.

Schon Dienstag Mittag konnten sie bei Bild.de dann das vermelden, was sie offensichtlich für einen Erfolg ihrerseits hielten:

Nach BILD-Bericht: Jetzt kommt der Baby-Totprügler hinter Gitter

Und die gedruckte “Bild” feierte geistern:

Nach BILD-Bericht: Baby-Totschläger endlich im Knast!

Die Zeitung schrieb:

Im Polizeiverhör gestand er die Tat, trotzdem schickte der Haftrichter ihn in die Freiheit. Begründung: Es bestehe keine Fluchtgefahr. Diese Entscheidung sorgte deutschlandweit für Entsetzen. BILD forderte: Sperrt ihn wieder ein!

Für juristisch unkundige Leser musste das klingen, als hätte die Sache für den Mann mit seiner Freilassung ausgestanden sein können. In Wahrheit erwarten ihn in einem Gerichtsprozess wegen Körperverletzung mit Todesfolge mindestens drei Jahre Haft.

Die Pressestelle des zuständigen Amtsgerichts Magdeburg erklärt uns die Entscheidung, den Mann jetzt doch in Untersuchungshaft zu nehmen, auf Anfrage so:

Im vorliegenden Fall hatte auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft ein anderer Richter über die Frage der Außervollzugsetzung des Haftbefehls zu entscheiden. Dieser hat wiederum in richterlicher Unabhängigkeit eine Prognoseentscheidung über die Frage der Fluchtgefahr des Beschuldigten getroffen und den Sachverhalt anders bewertet.

Für beide Einschätzungen sprachen gute Argumente. Die Möglichkeit divergierender Entscheidungen macht gerade die Unabhängigkeit der Richter bei der Beurteilung von Lebenssachverhalten deutlich.

Unsere Frage, ob die Berichterstattung bzw. die “bundesweite Empörung” bei der neuerlichen Entscheidung eine Rolle gespielt hätten, wie “Bild” suggeriert, beantwortet das Gericht so:

Ich hoffe, dass Ihre Frage, ob die gerichtliche Entscheidung etwas mit der Berichterstattung der Medien oder gar der Bild Zeitung oder der Empörung der Öffentlichkeit zu tun hat, nicht wirklich ernst gemeint ist.

Richter entscheiden in Deutschland unter dem Schutz der Verfassung unabhängig und sind nur dem Gesetz unterworfen. Die Unabhängigkeit der Gerichte ist die Grundlage unseres Rechtsstaates.

Aus diesem Grunde kann es immer Gerichtsentscheidungen geben, die in der Öffentlichkeit unpopulär sein mögen und es kann auch immer divergierende Entscheidungen geben.

Mit Dank auch an die vielen Hinweisgeber!

Rezensionsexemplare, Marietta Slomka, Tango

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “‘Tab Two’: Spiegel-Mitarbeiter verkauft Promo-CD”
(swp.de, Dana Hoffmann, 22. Februar 2012)
Ein an den “Spiegel” verschicktes Rezensionsexemplar des Albums “Two Thumbs Up” der Band Tab Two wird noch vor dem offiziellen Erscheinungstermin im Netz verkauft. Verkäufer Frank Mundt, der ein Musik- und Literatur-Antiquariat in Hamburg führt, gibt an, “kistenweise” solche Rezensionsexemplare zu erhalten. “Ein mal pro Woche, vorzugsweise samstags, kämen Journalisten in seinem Geschäft vorbei, um ihre neuesten Errungenschaften feil zu bieten. ‘Ich könnte einige nennen, die sich ein Einfamilienhaus mit Promoexemplaren gebaut haben’, sagt Mundt.” Siehe dazu auch “TAB TWO album leaked!” (tabtwo.eu, englisch) und “Offener Brief an den KulturSPIEGEL” (36music.de).

2. “Verstaubte Klischees statt ‘Geraubte Seelen'”
(queer.de, Christian Scheuß)
Christian Scheuß schreibt an Johannes Pennekamp, Autor des Artikels “Prostitution Minderjähriger – Geraubte Seelen” auf “Spiegel Online”.

3. “Tanze Tango mit mir!”
(klatschkritik.blog.de, Antje Tiefenthal)
Antje Tiefenthal liest die Zeitschrift “Tango” aus dem Promedia Verlag. “Selten habe ich ein so schludrig gemachtes Magazin in den Händen gehalten.”

4. “Das Geheimnis des Gesprächs”
(youtube.com, Video, 6:47 Minuten)
ZDF-Journalistin Marietta Slomka erzählt, wie sie sich auf Kurzinterviews mit Politikern vorbereitet.

5. “Die arme Auto-BILD und das böse Internet”
(auto-geil.de)

6. “TV-Sender sucht mit neuer Castingshow Ideen für neue Castingshows”
(kojote-magazin.de, Satire)