Kurz korrigiert (71)

Unter der Überschrift “Darüber schmunzelt Deutschland” gibt Bild.de heute Nachhilfe in deutschem Strafrecht.

"Wer Falschgeld in Umlauf bringt, muß mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe rechnen."

Doch anders als Bild.de behauptet, muss niemand, der Falschgeld in Umlauf bringt, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe rechnen, sondern — je nach dem — entweder mit einer “Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr”, einer “Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren”, einer “Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren” bzw. einer “Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren” oder mit einer “Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe”.

Mit Dank an Holger B. für den Hinweis

Nachtrag, 17.30 Uhr: Bild.de hat den Fehler korrigiert. Nun heißt es dort, wer Falschgeld in Umlauf bringe, müsse “mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren oder einer Geldstrafe rechnen”.