…auch wenn “Bild” das Gegenteil behauptet

Der Presserat hat eine Missbilligung gegen die “Bild”-Zeitung ausgesprochen, weil sie im vergangenen Juli ein Foto zeigte, auf dem zwei junge Männer zu sehen sind, während sie gehenkt werden. Nach Ansicht des Presserates war die Veröffentlichung “unangemessen sensationell”.

Nichts zu beanstanden hatte der Presserat daran, dass “Bild” behauptete, hier würden zwei Kinderschänder hingerichtet. Tatsächlich wurde den Jugendlichen aber wohl nur ihre Homosexualität zum Verhängnis. In ihrer Rechtfertigung vor dem Presserat berief sich die “Bild”-Zeitung darauf, dass die Kinderschänder-Version, die der iranischen Propaganda entspricht, von der französischen Nachrichtenagentur AFP verbreitet worden sei. Aus dieser Meldung sei auch nicht hervorgegangen, dass es sich bei den Hingerichteten um Minderjährige gehandelt habe.

Der Presserat meint, eine Zeitung müsse die Meldung einer Nachrichtenagentur nicht mehr nachrecherchieren. Und der Axel-Springer-Konzern findet das auch. Allerdings gab das Justiziariat des Verlages in dem Verfahren an, dass sich “Bild” ganz besonders viel Mühe gegeben habe. Der Presserat gibt die Stellungnahme von Springer so wieder:

Dennoch hätte sich der zuständige Redakteur bemüht, über den Agenturserver weitere Informationen zu diesem Fall zu erhalten. Es habe jedoch keine einzige weitere Agenturmeldung gegeben.

Das ist schwer zu glauben. Es gab an jenem Tag eine weitere Agenturmeldung über den Fall. Die Katholische Nachrichtenagentur KNA verbreitete am 26. Juli 2005 um 14.45 Uhr folgende Meldung:

EU-Protest gegen Hinrichtung von Jugendlichen im Iran

Brüssel (KNA) Die EU hat gegen die Hinrichtung zweier Jugendlicher im Iran protestiert. Einer der Hingerichteten sei sowohl zur Tatzeit als auch bei der Vollstreckung des Todesurteils jünger als 18 Jahre gewesen, klagte die britische EU-Präsidentschaft in einer am Dienstag in Brüssel veröffentlichten Erklärung. Die EU warf dem Iran vor, mit den vollstreckten Todesurteilen gegen die Internationale Konvention für bürgerliche und politische Rechte und die UN-Kinderrechtskonvention verstoßen zu haben.

(…) Die beiden Jugendlichen waren laut Medienberichten vor einer Woche in der Stadt Mashad wegen Raubes, Alkoholkonsums und homosexueller Übergriffe öffentlich hingerichtet worden.

Die “Bild”-Zeitung ist Kunde der KNA und hätte also im Voraus wissen können, dass ihre Veröffentlichung problematisch ist. Auch wenn das Springer-Justiziariat gegenüber dem Presserat das Gegenteil behauptet.