Tokio Hotel — Die andere Hälfte der Wahrheit

Am Samstag berichtete “Bild” (wir erinnern uns) über ein paar minderjährige Musiker (Tokio Hotel), die sich auf einer Party (Oberhausen) angeblich danebenbenommen hatten (“kippen erste harte Drinks im Minutentakt”). Und am Montag stand’s schon wieder in “Bild”:

“Besonders Gitarrist Tom (16) kippte dabei hochprozentige Cocktails in Mengen, u. a. gemixt mit Wodka (BILD berichtete).”

Dazu später. Denn am Montag hieß es in “Bild” auch exklusiv:

“Jetzt ermittelt das Jugendamt des Ohrekreises (Sachsen-Anhalt), in dem die jungen Popstars leben, wegen Verstoßes gegen das ‘Gesetz zum Schutz junger Menschen vor Gefahren des Alkoholkonsums’. Dieses besagt, daß hochprozentige Getränke nicht an Personen unter 18 Jahren ausgeschenkt werden dürfen.”

Wahr ist das nicht: Das Gesetz heißt “Gesetz zur Verbesserung des Schutzes junger Menschen vor Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums”, kurz AlkopopStG, und besagt mitnichten, “daß hochprozentige Getränke nicht an Personen unter 18 Jahren ausgeschenkt werden dürfen”. Es besagt vielmehr, dass alkoholhaltige Süßgetränke “gewerbsmäßig nur mit dem Hinweis ‘Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz’ in den Verkehr gebracht werden” dürfen. (Das mit dem Verbot steht dementsprechend in § 9 Jugendschutzgesetz.)*

Doch die heutige “taz” weiß sogar noch mehr über die PR-Aktion “die halbe Wahrheit” der “Bild” zu berichten, nämlich erstens:

“Ein Jugendamt kann nicht ermitteln.”

Und zweitens:

“Das Jugendamt in Sachsen-Anhalt hätte wohl nie von der Party Wind bekommen, wenn nicht die Besorgnis-Behörde, also die Bild-Zeitung, am heiligen Sonntag das Amt informiert hätte. Und schwupps, war die Geschichte im Kasten.”

Womit auch wir, schwupps, wieder bei “Bild” angekommen wären. Denn während die “taz” noch die Frage aufwirft, ob die “Pop-Rüpel” (“Bild”) bzw. “die vier Halbgaren” (“taz”) auf der Party denn überhaupt Alkohol getrunken haben, und darauf keine Antwort findet (“Bei Universal Music wollte man sich dazu gestern nicht äußern.”), steht sie stattdessen… in “Bild”! Allerdings ist dort von den “Mengen” “hochprozentiger” “Cocktails” “mit Wodka” (Überschrift: “Suff-Orgie!”) plötzlich nur noch ein “Alkohol-Ausrutscher” übrig geblieben, den der minderjährige Musiker in “Bild” unwidersprochen — und ebenfalls exklusiv — “erklärt”:

“Ein hübsches Mädchen hat mir den bunten Drink in die Hand gedrückt. Ich war so in Feierlaune, daß ich gar nicht gemerkt habe, daß da Alkohol drin ist.”

Gut zu wissen also, was sich die täglich über 11 Millionen “Bild”-Leser unter einer “Suff-Orgie” vorzustellen haben!

*) Der falsche Name des Gesetzes und dessen falsche Inhaltsbeschreibung fanden sich leider, nachdem sie exklusiv in “Bild” erschienen waren, wörtlich (und ohne Angabe der Quelle) auch in einer Meldung der Nachrichtenagentur AP wieder, weshalb die Fehler von “Bild” nun nicht nur dort stehen, wo man unbedacht aus “Bild” abschreibt, sondern auch ganz woanders.