Hahnes Denkfehler

So gesehen war’s echt nett von der “BamS”, dass sie am Sonntag einige Sätze in Peter Hahnes “Gedanken zum Sonntag” gefettet hat. Da fällt es dann um so leichter, Hahnes Denkfehler zu entdecken, wenn er, wie am Sonntag geschehen, “über Killerspiele für Kinder und eine Koalition der Vernunft” kolumniert. Anlässlich der “World Cyber Games 2005” und eines Passus im Koalitionsvertrag, wonach “Killerspiele ganz verboten” werden sollen, schreibt Hahne über “Figuren mit stacheldrahtumwickelten Baseballschlägern” und denkt sich seinen Teil (“Da helfen nur Verbote, keine Altersbeschränkungen”).

Doch obwohl man dem Kolumnisten förmlich anmerkt, wie er sich in das Thema eingearbeitet hat, wenn er behauptet, das Computerspiel “Counterstrike” sei “nur zu gewinnen, wenn man (…) mindestens fünf Menschen tötet”, ist das schlichtweg falsch: “Counterstrike” (dessen Hauptinhalt laut Bundesprüfstelle übrigens “nicht das Töten” ist) lässt sich selbst dann “gewinnen”, wenn am Ende alle virtuellen Spielfiguren quicklebendig sind.

Weiter behauptet Hahne:

Dabei war’s doch weder eine “Pumpgun”, mit der Robert Steinhäuser am 26. April 2002 das “Blutbad in seiner Schule anrichtete” (sondern eine Pistole), noch der Film “Halloween H20”, der Michael Weinhold am 11. Februar 2002 “als Vorlage für seine Tat diente” (sondern vermutlich “Halloween I”).

Aber Hahnes Kolumne heißt ja auch nicht “Recherchen zum Sonntag”.

Mit Dank an Philipp W. für den Hinweis sowie Stefan und counter-strike.de für die fachliche Unterstützung.