Die bigotten Hüter des Persönlichkeitsrechts

Vor einer Woche hat Bild.de einen für Bild.de bemerkenswerten Satz geschrieben:

BILD zeigt das Gesicht des blonden Mädchens nicht, das Original-Foto ist nach wie vor auf Sarahs Facebook-Seite zu sehen.

In dem Artikel, aus dem dieser Satz stammt, ging es um ein Foto, das Sängerin Sarah Lombardi auf ihrer Facebook-Seite gepostet hat. Es zeigt ihren zweijährigen Sohn, von hinten aufgenommen, der zu einem etwa ähnlich alten Mädchen schaut, das Mädchen guckt zurück. Sarah Lombardi hat dazu “Casanova” geschrieben.

Es folgte viel Empörung in den Kommentaren, wobei der Tenor meist der gleiche war: “Das eigene Kind schützen, aber ein anderes Kind zur Schau stellen — geht gar nicht!” Die Bild.de-Redaktion berichtete über all das, legte ein Emoji über das Gesicht des Mädchens und schützte dadurch deren Rechte. Nicht die schlechteste Entscheidung, die die “Bild”-Medien in letzter Zeit getroffen haben.

Aber ganz gewiss keine aus Überzeugung.

Heute berichtet “Bild” in der Bundesausgabe über einen tragischen Unfall an einem Vulkankrater in der Nähe von Neapel. Ein Elfjähriger ist dort in ein Loch gefallen, aus dem heiße Gase aufsteigen. Der Junge starb noch am Unfallort. Und auch seine beiden Eltern, die versuchten, ihren Sohn zu retten, kamen ums Leben.

Die “Bild”-Mitarbeiter, die vor sieben Tagen noch betonten, dass sie “das Gesicht des blonden Mädchens” nicht zeigen, drucken heute in Millionenauflage Fotos von der 42-jährigen Mutter, von dem 45-jährigen Vater und auch von dem elfjährigen Kind — alle ohne Verpixelungen:

Ausriss Bild-Zeitung - Überschrift des Artikels - Drei Tote in Italien - Familien von Vulkan-Loch verschluckt - dazu die Fotos der Verstorbenen
(Die Unkenntlichmachungen bei der Mutter, dem Vater und dem elfjährigen Jungen stammen von uns, die Unkenntlichmachung bei dem zweiten Kind im obersten Foto stammt von “Bild”.)

Die Art und Weise, wie “Bild” in diesem Fall berichtet, ist wahrlich kein Einzelfall. So gut wie jeden Tag findet man in dem Blatt — ob nun in der Bundesausgabe oder in einer der 24 Regionalausgaben — Fotos verstorbener Menschen, ohne Unkenntlichmachung, ohne Rücksichtnahme auf Persönlichkeitsrechte, ohne Interesse daran, was all das mit Angehörigen und Freunden macht.

Mit Dank an @DPRuettler für den Hinweis!