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Wo ein Kläger, da eine Unterlassungserklärung

Wenn “Bild” und Bild.de sich unerlaubt Fotos aus dem Internet besorgen, hat das für Redaktion und Verlag meistens keine Folgen. Es gilt der Grundsatz: Wo kein Kläger, da kein Richter. Soll heißen: Nur die Person, gegen deren Persönlichkeits- und/oder Urheberrecht die “Bild”-Medien durch ihre illegale Fotobeschaffung verstoßen, kann sich juristisch dagegen wehren. Und wenn die das gar nicht mitbekommt oder vielleicht anderes zu tun hat (schließlich handelt es sich häufig um Menschen, die um verunglückte Angehörige trauern), dann passiert nichts.

Der Fanclub “Rote Böcke” — Fans der Fußballer des 1. FC Köln — hat einen Fotoklau durch “Bild” mitbekommen, ist dagegen vorgegangen und hat gegen das Blatt einen Sieg einfahren können.

Zur Erinnerung: Anhänger eines anderen Fanclubs des 1. FC Köln hatten bei einem Heimspiel für einige Minuten ein Banner hochgehalten:

Der Spruch “GRÜNGÜRTEL MIT FC ODER MIT GÜRTELN AUF GRÜNE! ;)” bezieht sich auf Aussagen der Kölner Grünen, die gegen eine Ausweitung des FC-Vereinsgeländes im Grüngürtel der Stadt sind. Nun ist der zwinkernde Smiley am Ende des Satzes für eine Einordnung des Banners sicher nicht ganz unwesentlich.

Ohne zu fragen, hat “Bild” sich dieses Foto, das von den “Roten Böcken” stammt, genommen und, nun ja, leicht beschnitten:

Schwups war der Smiley weg. Und schon passte das Plakat besser zur Geschichte, die “Bild” gern erzählen wollte:

Das wollten sich die “Roten Böcke” nicht bieten lassen. Und das mussten sie auch nicht. Der Fanclub erwirkte gegen “Bild” eine Unterlassungserklärung, wie der Vorsitzende Daniel Krebs der FC-Fanwebsite effzeh.com erklärte:

“Sie verpflichten sich, das Foto in Zukunft weder zu vervielfältigen noch zu verbreiten oder anderweitig öffentlich zugänglich zu machen, wie es in dem Artikel geschehen ist. Zusätzlich muss die ‘Bild’ einen geringen Schadenersatz sowie die angefallenen Anwaltskosten zahlen.”

Wenn “Bild” den korrekten Weg gegangen wäre und vorher bei Krebs und den “Roten Böcken” angefragt hätte, ob man das Foto verwenden dürfe, hätte das übrigens auch nichts gebracht:

“Speziell der ‘Bild’ hätten wir das nicht erlaubt — vorher nicht und nachher erst recht nicht. Der Fall hat uns auch mal wieder gezeigt, warum das so ist”, betont Krebs.

Mit Dank an Gero D. und David S. für die Hinweise!