B.Z., Bild  

Herbert Grönemeyer wurde immer noch nicht auf “La Fabrique” getraut

Vor gut drei Monaten hatten wir darüber berichtet, dass “Bild” zwei Gegendarstellungen von Herbert Grönemeyer abdrucken musste. Eine auf der Titelseite …

… und eine auf Seite 4:

Beide bezogen sich auf “Bild”-Berichte zur Hochzeit von Grönemeyer. In der zweiten Gegendarstellung hieß es:

Gegendarstellung
In der “Bild”-Zeitung vom 12. Mai 2016 schreiben Sie auf Seite 4 in einem Artikel mit der Überschrift “Männer heiraten heimlich“:
“Am vergangenen Wochenende sollen der Sänger und seine Lebensgefährtin (…) Gäste zur Trauung auf das Anwesen ‘La Fabrique’ (…) im südfranzösischen Ort Saint-Rémy-de-Provence eingeladen haben.”
Hierzu stelle ich fest: Es hat keine Trauung zwischen mir und meiner Lebensgefährtin auf dem Anwesen ‘La Fabrique’ stattgefunden.
Berlin, den 12. Mai 2016
Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Schertz für Herbert Grönemeyer

Am vergangenen Samstag entdeckten wir bei unserer täglichen “Bild”-Studie auf Seite 4 eine Gegendarstellung von Herbert Grönemeyer:

Ist doch dieselbe wie vom 27. August? Inhaltlich schon. Optisch aber nicht. Und deswegen musste “Bild” die Gegendarstellung ein zweites Mal drucken.

Gerichte machen ziemlich genaue Vorgaben, wo und in welcher Form Gegendarstellungen erscheinen müssen — die sogenannten drucktechnischen Anordnungen. Da “Bild” einen Teil der Überschrift des ursprünglichen Grönemeyer-Artikels vom Mai in Großbuchstaben veröffentlichte, hätte die Redaktion schon beim ersten Abdruck das Wort “Gegendarstellung” ebenfalls in Großbuchstaben setzen müssen. Hinzu kommt die Vorgabe des Gerichts, wie das Wort “Gegendarstellung” farblich gestaltet sein muss: weiße Buchstaben, auf anthrazitfarbenem Hintergrund. Auch das hatte “Bild” beim ersten Mal missachtet. Damit die Gegendarstellung auch ordentlich lesbar ist, hatten die Richter Leerzeilen zwischen den Absätzen vorgeschrieben. Auch die finden sich erst in der zweiten Version.

Die “B.Z.” hatte im Mai übrigens genauso falsch über die Hochzeit von Herbert Grönemeyer berichtet wie “Bild”. Sie musste im Juni eine Gegendarstellung drucken:

Und auch die “B.Z.” hat es nicht hinbekommen, sie so zu veröffentlichen, dass sie den Anweisungen des Gerichts entspricht. Es fehlten zum Beispiel vorgeschriebene Fettungen. Außerdem hatte die “B.Z.” den Namen “Herbert Grönemeyer” am Ende des Textes zu vergessen. Also, im September der erneute Abdruck:

Nun zwar mit Fettungen und Namen. Allerdings immer noch ohne die vorgeschriebene optische Hervorhebung des Wortes “Gegendarstellung”. Am vergangenen Samstag, nach zwei Fehlversuchen, hat es die Redaktion dann tatsächlich geschafft, die Gegendarstellung von Herbert Grönemeyer wie gefordert zu veröffentlichen:

Und so mussten zwei Springer-Blätter zwei Gegendarstellungen in den vergangenen sechs Monaten fünfmal abdrucken. Vermutlich ein einzigartiger Vorgang.