In der Gaga-Bäckerei der EU

Mensch, diese EU schon wieder.

Schon wieder eine Gaga-Verordnung aus der EU!

(“Bild”)

Ist das Gaga? Nein: EU!

(rtl.de)

Neuer EU-Wahnsinn: Bald kommt das Kuchen-Gesetz

(“Focus Online”)

Das “Kuchen-Gesetz”, über das sich die Journalisten so aufregen, ist die neue Lebensmittelverordnung, die ab dem 13. Dezember greifen soll. Und warum die so gaga ist, erklärt “Bild” auf der heutigen Titelseite so:

Schon wieder eine Gaga-Verordnung aus der EU, die vor allem Eltern richtig nerven wird!

Ab 13. Dezember gilt die neue Lebensmittelverordnung, wonach künftig auch bei lose angebotenen Lebensmitteln (Kuchen, Schnittchen, Salate) alle Inhaltsstoffe aufgeführt werden müssen. Heißt im Klartext: Wer z. B. Einen Kuchen für einen Basar oder ein Fest im Kindergarten oder in der Schule backt, muss künftig eine exakte Zutatenliste mitliefern.

Das wäre tatsächlich ziemlich bescheuert — wenn es denn stimmte. Tut es aber nicht.

Die EU-Kommission erklärte heute bei Facebook:

Das ist – mal wieder – Quatsch. Neue Regeln zur Kennzeichnung von Lebensmitteln gibt es zwar ab Dezember – aber die gelten explizit nur für Unternehmen, und eben NICHT für Privatpersonen oder z.B. den Kuchenverkauf bei Wohltätigkeitsveranstaltungen.

Auch die SPD-Europaabgeordnete Susanne Melior stellt klar:

“Eltern können natürlich weiterhin in Kindergärten und Schulen selbstgemachtes Essen zu den Geburtstagsfeiern, Frühlingsfesten und Weihnachtsbasaren mitbringen. Keine Kaffeerunde in Seniorenheimen ist gefährdet. Wer gelegentlich privat oder ehrenamtlich Essen spendet, fällt nicht unter die Kennzeichnungspflicht der neuen Lebensmittelverordnung.”

Und wer es jetzt immer noch nicht glaubt: Hier (S. 2, Punkt 15) steht es schwarz auf weiß:

Das Unionsrecht sollte nur für Unternehmen gelten, wobei der Unternehmensbegriff eine gewisse Kontinuität der Aktivitäten und einen gewissen Organisationsgrad voraussetzt. Tätigkeiten wie der gelegentliche Umgang mit Lebensmitteln und deren Lieferung, das Servieren von Mahlzeiten und der Verkauf von Lebensmitteln durch Privatpersonen z. B. bei Wohltätigkeitsveranstaltungen oder auf Märkten und Zusammenkünften auf lokaler Ebene sollten nicht in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen.

Das hätte auch der (anonyme) Verfasser des “Bild”-Artikels wissen können, und dafür hätte er nicht mal in das Dokument schauen müssen. Denn schon vor einer Woche gab das Bundeslandwirtschaftsministerium auf Anfrage des CDU-Bundestagsabgeordneten Christian Haase Entwarnung. Im “Westfalenblatt” sagte Haase:

“Ich habe mir dazu vom Bundeslandwirtschaftsministerium bestätigen lassen, dass ‘private’ Veranstaltungen, darunter auch Feuerwehrfeste oder das Seniorencafé, von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind”

Und sogar “Bild” selbst hat gestern online berichtet, dass die Verordnung “nicht für Speisenzubereitungen durch Privatleute” gilt, die Kitas also weiter “krümeln dürfen”.

Im Streit um die “Kuchen-Verordnung” der EU hat sich jetzt die Vernunft durchgesetzt…

In der Redaktion von “Bild” natürlich nicht.

Mit Dank an Moritz D.