Die Grenzen der Anreißerei

Wer “Bild-Plus” lesen will, muss zahlen. Wer nicht zahlt, bekommt nur kurze Anreißertexte zu lesen, die meistens ungefähr so klingen:

Da bleibt jeder Mutter das Herz stehen: Melanie E. (23) musste mitansehen, wie der Kinderwagen mit ihrem Baby von einem Auto mitgerissen wurde! Lesen Sie hier die ganze Geschichte!

Ein paar Andeutungen als Köder, den Rest gibt es erst hinter der Paywall. (Mutter und Kind geht es übrigens gut.)

Das ist kein neues Prinzip, aber seitdem der “Heftig”-Wahn um sich greift, sind die Teaser noch eine Spur dümmlicher plakativer geworden (übrigens nicht nur bei “Bild-Plus”). In bestimmten Fällen könnte sich das aber ändern.

Vor zwei Wochen ist der ehemalige Landtagsabgeordnete Daniel Mack, dem bei “Bild-Plus” ein “Schwarzfahr-Skandal” vorgeworfen wurde, gegen die Berichterstattung vorgegangen — und zwar ausdrücklich gegen den Artikel und den Anreißer.

Letzterer las sich so:

Grünen-Politiker soll Bahn-Ticket gefälscht haben

Peinlich, peinlich, Herr Politiker! Kontrolleure erwischten den ehemaligen Grünen-Landtagsabgeordneten Daniel Mack (27) als Schwarzfahrer. Doch dabei bleibt’s nicht – jetzt ermittelt die Frankfurter Polizei gegen den Kommunikationsberater.

Im Antrag auf die Verfügung kritisiert Macks Anwalt Ralf Höcker vor allem, dass die Redaktion im Anreißer nur die Vorwürfe, aber keinen der entlastenden Umstände genannte habe. Das Landgericht Köln folgte dem Antrag und erließ eine einstweilige Verfügung gegen beide Fassungen. “Bild” hat sie inzwischen gelöscht.

Laut Höcker hat damit zum ersten Mal ein Gericht anerkannt, …

dass für die Leser, die keine zahlenden Kunden sind, der Kurztext für sich allein steht. Das heißt, dass schon die Anreißer ausgewogen formuliert sein müssen und nicht mit dem Argument, im Haupttext werde ja differenziert, unzulässig zugespitzt werden dürfen.

Nachtrag, 5. März 2015: Inzwischen wurde das Verfahren gegen Daniel Mack nach § 153a StPO gegen Zahlung von 1500 Euro eingestellt. Doch darüber hat die “Bild”-Zeitung natürlich nicht mehr berichtet, “obwohl sie nachweislich seit Langem davon weiß”, wie uns Ralf Höcker mitteilte.

Korrektur, 6. März 2015: “Bild” hatte gegen die einstweilige Verfügung keinen Widerspruch eingelegt, wie wir zunächst geschrieben hatten, sondern “Herrn Mack gleich zur Erhebung der Hauptsacheklage aufgefordert”, erklärte uns Macks Anwalt. “Wir haben die Klage für Herrn Mack eingereicht, und das Landgericht Köln bestätigte mit Urteil vom 25. Februar 2015 (Az: 28 O 402/14) das bereits per einstweiliger Verfügung ausgesprochene Verbot.”