Eingebildete Lauchschmerzen

Porree und Lauch werden neuerdings gern genommen, wenn es darum geht, die vermeintliche Regulierungswut der EU zu dokumentieren. Vorher war es jahrelang die Gurke gewesen. Gurken der Extra-Klasse durften (übrigens auf Wunsch des Handels) nicht mehr als zehn Millimeter auf zehn Zentimeter gekrümmt sein. Doch dass diese Norm abgeschafft wurde (übrigens unter Protesten des Deutschen Bauernverbandes), hat sich selbst unter Journalisten inzwischen herumgesprochen.

Aber der Porree!

Hans Magnus Enzensberger hat ihn vor einigen Jahren zu einem Symbol der Überregulierung gemacht. Wenn die “Welt” Europa als “Herrscherin über unseren Alltag” bezeichnet und die angeblich “absurdesten Gesetze” der EU-Kommission auflistet, darf er nicht fehlen:

Noch viel bizarrer als die mittlerweile revidierten Vorschriften zum Krümmungsgrad von Gurken sind die Vermarktungsnormen für Porree/Lauch: Die Färbung des Naturprodukts ist genauestens vorgeschrieben.

In der Verordnung der Brüsseler Beamten heißt es: “Mindestens ein Drittel der Gesamtlänge oder die Hälfte des umhüllten Teils muss von weißer bis grünlich-weißer Färbung sein. Jedoch muss bei Frühlauch/Frühporree der weiße oder grünlich-weiße Teil mindestens ein Viertel der Gesamtlänge oder ein Drittel des umhüllten Teils ausmachen.”

Nun ist es natürlich keineswegs so, dass Porree anderer Färbung nicht als Porree gilt — er darf nur nicht als “Klasse I” vermarktet werden. Warum es “absurd” sein soll, für unterschiedliche Handelsklassen bestimmte Qualitäts-Merkmale vorzuschreiben, lässt die “Welt” offen.

Vor allem aber: Die Norm gibt es gar nicht mehr. Sie wurde im Sommer 2009 aufgehoben, um dem Wunsch nach weniger Regeln und weniger Bürokratie nachzukommen. Und zwar gleichzeitig — mit den Krümmungsregeln für Gurken.

Nachtrag, 6. Mai. Die “Welt” hat ihren Fehler korrigiert.