Zwei-Klassen-Verpixelung

Die “Bild”-Zeitung hat noch nie viel davon gehalten, Menschen, die vor Gericht stehen, irgendwelche Rechte einzuräumen. Fotos von Angeklagten oder Verdächtigen werden daher auch nur in Ausnahmefällen anonymisiert. Das hier ist keiner davon:Sie misshandelte und beschimpfte eine alte Dame - Nur Geldstrafe für Horror-Pflegerin

Die Pflegerin stand diese Woche in Bremen vor Gericht, weil sie eine Heimbewohnerin missshandelt hatte. Eine versteckte Kamera hatte sie dabei gefilmt.

“Bild” zeigte das Gesicht der Frau am Donnerstag ohne jede Anonymisierung groß in der Bundesausgabe – obwohl das Gericht zuvor ausdrücklich darauf hingewiesen hatte …

[…], dass Bildaufnahmen der Angeklagten nur im deutlich anonymisierten (etwa gut “verpixelten”) Zustand veröffentlicht werden dürfen.

(Hervorhebung im Original.)

Daran hat sich zumindest Bild.de gehalten. In der Online-Version des Artikel wurde allerdings nicht das Gesicht der Angeklagten verpixelt — sondern das ihrer Anwältin:Misshandlungs-Urteil - Horror-Pflegerin darf weiter arbeiten! - Die Horror-Pflegerin Silke T. (r.). Sie hat eine Seniorin im Heim misshandelt

Auf eine Anonymisierung der Angeklagten hat Bild.de verzichtet.

Mit Dank an den Hinweisgeber.