B.Z., Bild  

Gericht untersagt “Lolita”-Berichterstattung

Das Sabbern hat ein Ende: Die Springer-Blätter “B.Z.” und “Bild” dürfen nicht mehr über den angeblichen “Lolita-Skandal” berichten. Per einstweiliger Verfügung wurde ihnen gestern untersagt, wesentliche Teile ihrer Berichterstattung weiter zu verbreiten.

Vergangenen Donnerstag hatte die “B.Z.” eine Titelgeschichte veröffentlicht, in der die Boulevardzeitung behauptete, mehrere Spieler von Hertha BSC hätten sich eine 16-jährige Geliebte geteilt. Kronzeugin der Geschichte war das Mädchen selbst. Das Blatt nannte sie “die Hertha-Lolita” und fotografierte sie, passend zum Thema, in Hotpants.

Von dort zog die Geschichte ihre Kreise, allen voran die “Bild”-Zeitung interessierte sich für die intimen Details aus dem Kinderzimmer. Am Freitag, einen Tag nach dem “B.Z.”-Artikel war der “Lolita-Skandal” also auch bei “Bild” Titelthema, Hotpants inklusive.

Doch schon am Donnerstagabend hatte die “Berliner Morgenpost” in ihrer Online-Ausgabe berichtet, dass das Mädchen gelogen habe:

[In einer eidesstattlichen Erklärung des Mädchens] heißt es, sie hätte deren Eltern von dem Interviewtermin mit der Zeitung erzählt. Die Eltern hätten ihr die Teilnahme verboten. Darauf habe sie den Reportern eine gefälschte Unterschrift ihrer Eltern vorgelegt. […]

Außerdem versicherte die Schülerin auch schriftlich, sie hätte die “BZ”-Reporter belogen. Sie habe nie Geschlechtsverkehr mit einem Hertha-Profi gehabt […].

Dennoch legte die “B.Z.” am Freitag nach: Neue Titelgeschichte, neue Hotpants. “Wie ich zum Spielball der Hertha-Profis wurde”.

Am Samstag noch eine Titelgeschichte. Am Sonntag noch eine.

Doch seit gestern Nacht sind sämtlich Artikel zum “Lolita-Skandal” aus den Online-Portalen von “B.Z.” und “Bild” verschwunden. Auf Anfrage teilte uns der Anwalt der Eltern des Mädchens mit, dass er eine einstweilige Verfügung gegen die Berichterstattung erwirkt habe. Insbesondere die vermeintlichen Schilderungen, Auszüge aus Protokollen und die Fotos des Mädchens dürfen nicht mehr verbreitet werden. Das Landgericht Berlin folgte der Argumentation des Anwalts, dass keine Genehmigung der Eltern vorlag. Das allein sei schon ein grober Verstoß gegen das Presserecht.

Übrigens hatte das Mädchen laut “Spiegel” 5000 Euro von der “B.Z.” bekommen. Inzwischen habe sie das Geld an Springer zurückgezahlt.