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Ohne Rücksicht auf die Wahrheit

Im Sommer 2002 kam es in einem Zweifamilienhaus in Burladingen, in der Nähe von Tübingen, zu einem Familienstreit. Das Haus gehört dem Sohn, der mit seiner Familie im Erdgeschoss lebte; im Obergeschoss wohnten seine Mutter und sein Stiefvater. Vom Balkon aus bewarfen beide einen Gast des Sohnes mit einer Bierflasche und einem Aschenbecher und beschimpften ihn heftig.

Nach weiteren ständigen Streitereien kündigte der Sohn seinen Eltern im Juli 2004 und setzte die Räumung der Wohnung vor dem Amtsgericht Hechingen durch. Entscheidend für dessen Urteil war der Vorfall zwei Jahre zuvor. Laut “Zollernalbkurier” ging die Mutter daraufhin zur “Bild”-Zeitung. Die veröffentlichte in ihrer Stuttgarter Ausgabe in großer Aufmachung eine herzzerreißende Geschichte über die guten Eltern, die ihr Leben lang alles für ihren Sohn getan haben, und nun zum Dank von ihrem Sohn und der unbarmherzigen Schwiegertochter auf die Straße gesetzt werden. Den entscheidenden Vorfall mit Bierflasche und Aschenbecher erwähnte “Bild” nicht. Die Schlagzeile lautete:

Die Herzlosigkeit des Sommers

Illustriert wurde der Artikel mit einem Foto des Hauses der Familie, einem großen Portraitbild des Sohnes in Anzug und Fliege (mit schwarzem Balken über den Augen) und einem Foto von den Eltern in ärmlicher Kleidung.

Der Sohn klagte wegen dieser Berichterstattung gegen den Springer-Verlag als Herausgeber der “Bild”-Zeitung — und bekam am vergangenen Freitag Recht. Laut “Südwest Presse” (nachzulesen auch hier) wurde die “Bild”-Reporterin vom Landgericht Tübingen “in scharfer Form” gerügt:

Sie habe (…) in grober Weise gegen die journalistische Sorgfaltspflicht verstoßen. (… Bei dem Artikel) sei es der Verfasserin nur auf die “Story” angekommen, “ohne Rücksicht darauf, ob diese Story der Wahrheit entspricht”.

Das Gericht sah darin eine gravierende Verletzung des Persönlichkeitsrechts, weil “Bild” ihn als “herzlosen und unbarmherzigen Unhold” öffentlich in einer Auflage von 400.000 Exemplaren an den Pranger stellte, ohne die Hintergründe des Streits untersucht zu haben. Springer muss dem Sohn 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Danke an Marvin W. für den Hinweis!