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Er kann nach Hause gehn!

Das mit dem Rechtsstaat, das wird sich nicht durchsetzen. Zu abstrakt sind Begriffe wie “Unschuldsvermutung” oder “Resozialisierung” für durchschnittliche “Bild”-Leser und -Redakteure, zu kompliziert Konzepte wie “Bewährungsstrafe” oder “Untersuchungshaft”.

Vater erschlägt Baby! Richter schickt ihn nach Hause!

In schönster Empörungsprosa berichtet Annett Conrad aus Magdeburg:

Als wäre nichts gewesen, spaziert ein Mann aus der Polizeiwache Magdeburg (Sachsen-Anhalt). Das Handy in der rechten Hand, eine Zigarette lässig in der linken.

Die Hände, mit denen der Mann (34) seine zwei Monate alte Tochter totgeprügelt hat. Das hat er sogar zugegeben! Trotzdem darf er einfach nach Hause gehen!

Das Wort “trotzdem” ist perfide, denn damit versucht “Bild”, den falschen Eindruck zu erwecken, die Frage der Untersuchungshaft hänge mit der Schwere des Tatvorwurfs und/oder einem ersten Geständnis zusammen. Dabei sieht der deutsche Rechtsstaat vor, dass es gute Gründe braucht, jemanden ohne ein Urteil ins Gefängnis zu stecken. Ein Haftgrund ist neben der Wiederholungsgefahr die Fluchtgefahr.

Letztere ist im konkreten Fall offenbar nicht gegeben:

Es ist nicht zu fassen: Ein Richter erließ zwar Haftbefehl wegen “des Verdachts der Körperverletzung mit Todesfolge”, doch in Untersuchungshaft muss der Totprügler nicht. Der Haftbefehl wurde “unter Auflagen außer Vollzug” gesetzt, so die Polizei. Begründung: Es bestehe keine Fluchtgefahr!

Überraschend, dass das Wort “Begründung” bei “Bild” nicht in Anführungszeichen steht.

Gestern Vormittag das Geständnis. Der Vater gibt zu, den Säugling geschlagen zu haben. Die Mutter kommt wieder frei, ihr Freund muss zum Haftrichter – und darf trotz Haftbefehls aus der Polizeiwache spazieren.

Einzige Auflagen für den Mann, der sein Baby erschlug: Er muss aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen – und sich regelmäßig bei der Polizei melden.

Das klingt, als sei die Sache für den Mann damit ausgestanden. In Wahrheit wird die Staatsanwaltschaft Anklage erheben, es wird zum Prozess kommen; auf Körperverletzung mit Todesfolge stehen mindestens drei Jahre Haft. Aber das kann natürlich noch dauern — viel zu lang für “Bild”, die sofortige Genugtuung will.

Und das alles natürlich nicht zum ersten Mal.

Mit Dank an die vielen Hinweisgeber.