Implizit missverständlich

In der vergangenen Woche brachte “Bild” diese interessante Schlagzeile:

Hat da also eine rachsüchtige Bestie das Haus seines hilflosen Herrchens in Brand gesteckt, weil nicht genug Futter im Napf war? Nein, nein:

“Eine Frau aus Bendorf (Rheinland-Pfalz) füllte ihrem Hund Futter ein, begeistert sprang er am Herd hoch – und drehte dabei unbemerkt den Schalter einer Kochplatte an. Später brach dadurch ein Feuer aus!”

Eine Woche darauf schreibt “Bild”:

Puh! Drei Jahre Knast wegen einer Beleidigung? Muss ja was ziemlich Fieses gewesen sein, oder? Na ja – laut “Bild” sagte der Verurteilte vor Gericht:

“Mit Ihnen rede ich nicht. Sie haben meinen Befangenheitsantrag abgelehnt.”

Finden Sie nicht so schlimm? Tja, verurteilt wurde der Mann ja auch, weil er eine Kreditkarte gestohlen, damit eine Hotelrechnung in Höhe von 800 Euro und eine Goldkette im Wert von 1400 Euro bezahlt hat, anschließend einen Wagen mietete, einen Anhalter mitnahm und diesem in einer Pinkelpause an der Raststätte auch noch dessen Rucksack mopste.

“Urteil (unter Einbeziehung anderer Strafen): 3 Jahre, 4 Monate Haft.”

Und mal abgesehen davon, dass “übergeigte Überschriften, die vom Text nicht gehalten werden, (…) in BILD nichts zu suchen” haben, wäre es doch fein, wenn in Berichten tatsächlich auch das stünde, was in der Schlagzeile bloß impliziert wird. Oder?