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Not und Sicherheit

Heute lernen wir mal was über Luftfahrt, vielleicht kann man das ja bei Günther Jauch noch mal gebrauchen (wahlweise im RTL-Quiz oder im ARD-Polittalk).

Zunächst einmal erklärt uns die Wikipedia, was eine “Sicherheitslandung” ist:

Eine Sicherheitslandung liegt vor, wenn der Pilot sich für eine Landung entscheidet, um eine drohende Notlage zu vermeiden, die zum Zeitpunkt dieser Entscheidung aber noch nicht gegeben ist. Der Pilot hat also genügend Zeit, um zu einem geeigneten Flugplatz zu fliegen oder ein geeignetes Gelände für eine Außenlandung zu suchen.

Und jetzt die “Notlandung”:

Von einer Notlandung spricht man dann, wenn während eines Flugs eine Notlage auftritt, die eine sofortige Landung nötig macht.

Es gibt auch noch ein paar weitere Unterschiede, wie z.B. die Anzahl der noch funktionstüchtigen Triebwerke und die Regelung für einen sofortigen Wiederstart (bei der Sicherheitslandung erlaubt, bei der Notlandung nur nach Behördengenehmigung), so dass klar sein sollte: Es macht einen Unterschied, ob einer, der sich mit der Materie auskennt, von einer “Notlandung” oder von einer “Sicherheitslandung” spricht.

Folgendes schreibt Bild.de über einen Zwischenfall nach einem Vogelschlag beim Start:

Condor-Sprecher Johannes Winter sagte BILD.de: “Das linke Triebwerk ist durch Vogelschlag ausgefallen. Es handelte sich dennoch um eine Sicherheitslandung und nicht um eine Notlandung.”

Und folgendes schreibt Bild.de über den Artikel:

Notlandung auf Hamburger Flughafen: Urlauber-Jet kollidiert mit Vogelschwarm

Damit ist Bild.de allerdings nicht allein: Auch die Webseiten des “Kölner Stadtanzeigers” und der “Augsburger Allgemeinen” und die Nachrichtenagentur Reuters berichten von einer “Notlandung”.

Mit Dank an Martin L., Martin G. und Simon.

Nachtrag, 14.08 Uhr: Bild.de hat in der Dachzeile aus der “Notlandung” ein “Drama” gemacht.