“Unfassbar”: Anwalt verteidigt Angeklagten

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein so genannter Rechtsstaat. Das bedeutet unter anderem, dass nicht Polizei oder Staatsanwaltschaft über Schuld und Unschuld eines Verdächtigen entscheiden (und schon gar nicht eine Boulevardzeitung), sondern ein Gericht. Und es bedeutet, dass jemand, der einer Straftat angeklagt ist, sich verteidigen darf. Kurzum: Egal, was jemand getan haben mag, er genießt so genannte Rechte.

“Bild”, die meistgelesene Zeitung in der Bundesrepublik Deutschland, nennt solche Rechte gerne “Tricks”. Das war vor kurzem so, als bekannt wurde, dass ein “U-Bahn-Schläger” seine langjährige Freundin und Mutter seines Kindes heiraten wollte – “um die drohende Abschiebung zu verhindern?”, wie “Bild” suggestiv fragte (BILDblog berichtete).

"Anwalt fordert Freispruch für den Brücken-Teufel!"Und auch im Falle des Mannes, der nachts einen Holzklotz von einer Brücke auf die A 29 geworfen und dabei eine Frau getötet haben soll (“Bild” nennt ihn schlicht den “Brücken-Teufel”), kann sich “Bild” so gar nicht mit der Rechtsordnung anfreunden:

Am 4. November beginnt der Prozess gegen Brücken-Teufel Nikolai H. (30). Unfassbar: Sein Anwalt will Freispruch fordern!

Und so “unfassbar” das auch für die Angehörigen der Getöteten, den juristischen Laien und die “Bild”-Autoren Maike Klebl und Sebastian Rösener sein mag: Es ist sein gutes Recht.

Zwar hatte Nikolai H. die Tat “zunächst” gestanden, wie “Bild” schreibt. Aber – und das schreibt “Bild” nicht – er hat sein Geständnis inzwischen widerrufen. Sein Anwalt Matthias B. Koch sagt, Nikolai H. sei unschuldig und erklärte der “Nordwest-Zeitung” (“NWZ”) gegenüber, seine Verteidigungsstrategie: Das Geständnis sei mit “Foltermethoden” erlangt worden, weil man dem drogenabhängigen Nikolai H. bei der Vernehmung gesagt habe, er bekomme erst die Droge, wenn er gestehe. Zudem stamme die Tatwaffe, also der Holzklotz, nicht aus dem Garten des Angeklagten und jeder habe ihn sich nehmen können. Und außerdem könne man ohnehin keinen Tötungsvorsatz annehmen, weil man “bei Dunkelheit, der Höhe der Brücke und der Geschwindigkeit der Fahrzeuge gar kein Auto bewusst treffen könne”, wie die “NWZ” den Anwalt wiedergibt.

Für “Bild” ist die juristische Argumentation des Anwalts indes schlicht:

"Der Folter-Trick", "Der Holzklotz-Trick", "Der Paragrafen-Trick"

Und ein weiteres Detail des Artikels in der “NWZ” unterschlägt “Bild”:

Der Anwalt hat das Leben seines Mandanten recherchiert und will fündig geworden sein. 1998 habe [Nikolai H.] gestanden, den Verkehrstod von zwei Landsleuten verursacht zu haben. Später habe sich herausgestellt, dass [H.] nichts damit zu tun gehabt habe. Auch vor diesem Hintergrund müsse das “Holzklotz-Geständnis” anders bewertet werden.

Und mit all diesen “Tricks” und “Winkelzügen” wird sich das Gericht, wenn es ab November den Fall verhandelt, sicher auseinandersetzen. Das ist nun mal eines der wesentlichen Prinzipien in unserem Rechtsstaat: Die Staatsanwaltschaft klagt an, der Angeklagte verteidigt sich, und das Gericht fällt darauf basierend ein Urteil.

Wie “unfassbar” es wäre, wenn man sich das alles sparen würde, wird deutlich, wenn man sieht, dass RTL.de offenbar (auf Grundlage der “Bild”-Meldung) das Urteil über den dringend Tatverdächtigen schon gefällt hat:

"Es wäre ein Schlag ins Gesicht der Hinterbliebenen. Der Anwalt des dringend tatverdächtigen

Mit Dank an Marcel G. für den sachdienlichen Hinweis.