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Schmerzensgeld für “Nymphomanin” II

Drei Jahre hat es gedauert, jetzt ist es endgültig. Der Axel Springer Verlag muss 12.000 Euro Schmerzensgeld an eine inzwischen 30-jährige Frau aus Kaiserslautern zahlen. Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken bestätigte jetzt ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Kaiserslautern.

"Ich stellte mich aufs Bett. Dann setzte ich mich auf sein kleines Ausrufezeichen"Die “Bild”-Zeitung hatte im Sommer 2005 “die aufregendsten Kapitel” eines Buches der vermeintlichen Nymphomanin Valérie Tasso vorab veröffentlicht. “Das Skandalbuch des Sommers” nannte es die “Bild”-Zeitung, druckte schlüpfrige Auszüge und illustrierte eine Folge mit einem Foto, das sie für 200 Euro von einer Agentur gekauft hatte. Das jedoch zeigte nicht Valérie Tasso, sondern eben jene Frau aus Kaiserslautern. Das Foto war von der Agentur nur mit dem ausdrücklichen Vermerk angeboten worden: “Aproval Frei. Nutzung nur in einem positiven Zusammenhang!”

Aus dem Urteil

“Die Veröffentlichung des Nacktfotos stellt eine schwer wiegende Verletzung der allgemeinen Persönlichkeitsrechte der Klägerin dar (…). Durch die Veröffentlichung (…) ist die Klägerin in ihrer Menschenwürde aber auch in ihrem Ansehen empfindlich herabgesetzt worden.

Die Abgebildete indes fand es, anders als “Bild”, überhaupt nicht positiv, dass “Bild” den Eindruck erweckte, sie sei eine Nymphomanin. Sie fand es “obszön und frauenverachtend”. Das Landgericht sah das ähnlich und sprach ihr Schmerzensgeld zu (wir berichteten).

Gegen dieses Urteil hatten beide Parteien Berufung eingelegt, wie uns der Sprecher des OLG Zweibrücken sagt. Springer waren 12.000 Euro zu viel, der Frau zu wenig. Das OLG bestätigte jedoch das Urteil des Landgerichts, und es bleibt dabei: Springer muss 12.000 Euro Schmerzensgeld an die Frau zahlen, die laut “Rheinpfalz” mittlerweile “auf den fünften Kontinent übergesiedelt ist”.

Mit Dank an Tomchen für den sachdienlichen Hinweis.