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Unter Ausschluss der “Bild”-Zeitung (2)

Vergangene Woche hatte das Bremer Landgericht, das derzeit über den Tod des zweijährigen Kevin verhandelt, angekündigt, zu prüfen, ob “Bild” von dem Prozess ausgeschlossen werden soll. “Bild” hatte nämlich im Dezember trotz der ausdrücklichen Aufforderung des Gerichts, die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten zu achten, im Dezember ein unverfremdetes Foto des Angeklagten abgedruckt (wir berichteten).

Ganz so schlimm ist es für “Bild” nun doch nicht gekommen. “Bild”-Mitarbeiter dürfen weiter bei dem Prozess dabei sein. Allerdings untersagte der Vorsitzende ihnen “weiter Bild-Aufnahmen anzufertigen”, und sie dürfen auch, anders als Vertreter anderer Medien, “keine Bild-Aufnahmegeräte mit sich führen”, wie es in dem heute verkündeten Beschluss heißt. Das gilt für alle, die für “Bild” tätig sind, also auch für freie Mitarbeiter.

Der Vorsitzende hat davon Abstand genommen, auch Wortredakteure auszuschließen, um nicht den Eindruck zu erwecken, ein Medium werde wegen unliebsamer Berichterstattung “abgestraft”.

In der Begründung (die laut einer Sprecherin des Bremer Landgerichts “ungewöhnlich ausführlich” ausfiel) betont der Richter, dass er zu Beginn des Prozesses “in teils drastischen Worten” auf die Anonymisierungspflicht hingewiesen habe. Dagegen habe “Bild” außerdem in ähnlich gelagerten Fällen schon zwei mal verstoßen.

Eine bloße Entschuldigung für das “technische Versehen” (“Bild”) reichte dem Vorsitzenden nicht aus.