Hausbesuch beim Schießbefehl

“Bild” hat in einem Berliner Hochhaus an einer Wohnungstür geklingelt, woraufhin jemand “in Unterhemd und Jogginghose” öffnete. Aber nachdem er erfahren hatte, was “Bild” von ihm wollte, “schlug er die Tür zu”. Mit anderen Worten:

"BILD fand den Mann, der den Schießbefehl gab"
Überschrift und dazugehöriger Artikel sind aber in doppelter Hinsicht grob irreführend:

1.) Die Formulierung “BILD fand” bedeutet nicht etwa, dass “Bild” recherchiert und herausgefunden hätte, wer (wie “Bild” es formuliert) “den Schießbefehl gab”. Sein Name stand schließlich unter dem Schießbefehl, seine Identität war bekannt* — und “BILD fand” bedeutet deshalb tatsächlich bloß, dass “Bild” seine Adresse ausfindig gemacht und an seiner Wohnungstür geklingelt hat.

2.) Die Formulierung “den Mann, der den Schießbefehl gab” hingegen bedeutet nicht etwa, dass der von “Bild” groß (und identifizierbar) abgebildete Mann für den DDR-Schießbefehl an der innerdeutschen Grenze verantwortlich gewesen wäre. Auch, wenn “Bild” diesen Eindruck dadurch zu festigen versteht, dass es im Artikel heißt:

Seit dem Aktenfund in der Magdeburger Außenstelle der Birthler-Behörde ist bewiesen: Der DDR-Schießbefehl an der innerdeutschen Grenze existierte wirklich! Jetzt ist auch klar, wer den Schießbefehl gab. Der ehemalige Hauptmann und spätere Major Wolfgang Singer (66). Das geht aus einem zweiten Dokument hervor, das in der Chemnitzer Birthler-Behörde entdeckt wurde. (…) Er ordnete 1974 an, dass an der Grenze auch auf Frauen und Kinder geschossen wird. Den Schießbefehl unterzeichnete er mit seinem Namen.

Der Schießbefehl-Hype

Am vorvergangenen Samstag veröffentlichte die Magdeburger “Volkstimme” einen Aktenfund der Birthler-Behörde, der folgende Formulierung enthielt: “Zögern Sie nicht mit der Anwendung der Schußwaffe, auch dann nicht, wenn die Grenzdurchbrüche mit Frauen und Kindern erfolgen (…).”

Der Fund wurde zunächst von Behörde und Presse für aufsehenerregend gehalten, obwohl ein sehr ähnliches Dokument offenbar bereits seit vielen Jahren bekannt und veröffentlich worden war. (Das erwähnte auch “Bild”, ließ sich dadurch aber nicht davon abbringen, das “Dokument der abgrundtiefen Schande” auszuschlachten.) Ein weiteres Exemplar hängt anscheinend seit vielen Jahren im Info-Zentrum der Birthler-Behörde. Inzwischen hat man den Eindruck, es gebe fast täglich neue solcher Funde aus der Behörde und darüber hinaus vermutlich zahllose bislang unentdeckte.

Nun ja… Wie uns die Sprecherin der Birthler-Behörde, Ilona Schäkel, bestätigt, gibt es bisher mindestens fünf Funde, die eine ausdrückliche “Schießbefehl”-Formulierung enthalten (siehe Kasten). Die Dokumente seien jedoch teilweise “von unterschiedlichen Kompaniechefs unterzeichnet”. Bislang gibt es laut Schäkel mindestens zwei verschiedene Namen unter den “Schießbefehlen”. Zudem gilt als unwahrscheinlich, dass damals Kompaniechefs wie der “ehemalige Hauptmann und spätere Major” aus “Bild” ausdrückliche (und identisch formulierte) Schießbefehle wie den jetzt gefundenen eigenmächtig und ohne entsprechende Order erteilt haben sollten. (“Bild” selbst schrieb noch vor einer Woche über ein weiteres, nicht unterzeichnetes “Schießbefehl”-Dokument: “Nach BILD-Informationen soll es von Generalleutnant Karl Kleinjung († 2003) stammen, Chef der Hauptabteilung I des Stasi-Ministeriums.”) Und es gibt Mitarbeiter der Birthler-Behörde, die ohnehin davon ausgehen, dass in den Akten noch “hunderte solcher Befehle” lagern.

Kurzum: “Bild” fand offensichtlich nicht “den Mann, der den Schießbefehl gab”, sondern einen der Männer, die einen Einsatzbefehl unterzeichneten, der einen Schießbefehl enthielt. Als er “Bild” die Wohnungstür öffnete, trug er Unterhemd und Jogginghose.

*) “Bild” selbst schrieb am Samstag, dass der Mann, den “BILD fand”, schon mal “im Blickpunkt der Öffentlichkeit” stand. Er musste sich 2003 vor Gericht als Kommandant eines Stasi-Spezialkommandos für einen Einsatz verantworten, bei dem Michael Gartenschläger erschossen wurde. Aus der Zeit des Gerichts-Prozesses stammt auch das Foto, das “Bild” zeigt.

Nachtrag, 22.8.2007: Die Sprecherin der Bithler-Behörde bittet um Korrektur: Die uns gegebene Auskunft, die bislang gefundenen “Schießbefehle” seien teilweise “von unterschiedlichen Kompaniechefs unterzeichnet” worden, sei falsch. Es gebe, anders als die Behördensprecherin uns zunächst gesagt habe, nicht mindestens zwei verschiedene Namen unter den “Schießbefehlen”. Vielmehr seien “bisher nur Dokumente ohne Unterschrift des Kompaniechefs oder mit der Unterschrift von Kompaniechef Wolfgang Singer” gefunden worden. Schäkel bedauerte ihren Irrtum. Richtig bleibe jedoch dennoch die Annahme der Behörde, dass dieser Kompaniechef den “Schießbefehl” nicht eigenmächtig und ohne entsprechende Order erteilt haben dürfte — und insofern nicht der Mann sei, der den “DDR-Schießbefehl” gab. Und für Thomas Auerbach, den Leiter der Birthler-Außenstelle Schwerin (wo ebenfalls ein “Schießbefehl” gefunden wurde) ist der Eindruck, den die “Bild”-Zeitung mit ihrer Berichterstattung erweckt, für den Nicht-Laien geradezu lachhaft: Natürlich sei so ein Auftrag “von oben abgesichert”, so Auerbach auf Nachfrage von uns, ein Hauptmann oder Kompaniechef “saugt sich sowas nicht aus den Fingern”.