“Bild” lässt Begnadigung vor Recht ergehen

Dass der “Bild”-Kolumnist Franz Josef Wagner sich schwer tut mit Begriffen wie “vorzeitige Haftentlassung” (genauer: Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung) und “Begnadigung”, wussten wir schon. Dass Wagner damit in der “Bild”-Redaktion kein Einzelfall ist, hatten wir geahnt — und bekamen gestern, rund drei Monate nach den vehementen Diskussionen um die vorzeitige Haftentlassung der Ex-RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt und die Begnadigung des Ex-RAF-Terroristen Christian Klar, die Bestätigung. Da schrieb “Bild” nämlich in einem Text über die “Freilassung des Sedlmayr-Mörders”:

Für den Mord hatte das Münchener Landgericht den Mann zu lebenslanger Haft verurteilt und eine besondere Schwere der Schuld festgetellt. Das sollte eine vorzeitige Begnadigung verhindern. Der zweite Täter im Mordfall Sedlmayr, der in einem bayerischen Gefängnis sitzt, hat seine vorzeitige Begnadigung beantragt.

Das ist Unsinn. Die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld soll keine Begnadigung verhindern, sondern die sonst übliche Haftentlassung nach 15 Jahren (§ 57a StGB).

Und angesichts der abenteuerlichen “Bild”-Konstruktion der “vorzeitigen Begnadigung” fragen wir uns: Wann werden Mörder nach Ansicht von “Bild” denn eigentlich planmäßig begnadigt?

Mit Dank an Eric H. für den sachdienlichen Hinweis.