Augen auf im Schriftverkehr!

Staat verschwendet 30 Milliarden Euro!

“Unfassbar!” findet “Bild”-Redakteurin Katharina Ugowski die Steuerverschwendung in Deutschland, wie sie der Bund der Steuerzahler gerade wieder in seinem “Schwarzbuch” dokumentiert, hat ihren Artikel darüber aber leider offenbar verfasst, bevor sie ihre Fassung wiederfand.

Sie schreibt:

Der Beschwerde-Ausschuss des bayerischen Landtags fuhr ausgerechnet nach China, um vom Beschwerde-Recht des kommunistischen Landes zu lernen. Kosten: 4345,98 Euro für jedes der 13 (!) Ausschussmitglieder.

Richtig ist: 4345,98 Euro ist das Budget, das jedem Ausschussmitglied während der gesamten fünfjährigen Wahlperiode zur Verfügung steht. Dieser Etat ist nach Angaben des Bayerischen Landtages, wie im Schwarzbuch nachzulesen, bislang noch nicht ausgeschöpft, obwohl der Ausschuß in der aktuellen Wahlperiode nicht nur nach China, sondern auch noch nach Rumänien gereist ist. Die China-Reise muss also deutlich weniger als 4345,98 Euro gekostet haben.

Anders als Frau Ugowski behauptet, kostete auch nicht “eine Brücke” über die A14 in Mecklenburg-Vorpommern, die für die Bauern zu schmal geworden ist, 480.000 Euro — das ist
nach Angaben des Bundes der Steuerzahler der Preis für “mehrere Brücken”.
*

Ugowskis Kollege Einar Koch fordert in seinem Kommentar zum Thema übrigens, Menschen, die Steuergelder verschwenden, “mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren”** zu bestrafen. Nicht auszudenken, wenn auch das falsche Abschreiben von Informationen unter Strafe gestellt würde!

Nachtrag, 18.45 Uhr. Möglicherweise hat “Bild” die Fehler nicht selbst gemacht, sondern aus einer fehlerhaften dpa-Meldung übernommen.

*) Korrektur, 28. September. Tatsächlich sind 480.000 Euro der Preis für eine Brücke. Die Angaben auf der Internet-Seite des Schwarzbuchs, wo etwas zweideutig von “mehreren Brücken” die Rede ist, seien “unglücklich formuliert”, wie der Steuerzahler-Bund auf Nachfrage einräumt.

Vielen Dank an Christoph S. und Arno L.!

**) Nur mal so zum Vergleich (und mit Dank an Robert S.): Eine Freiheitsstrafe “nicht unter drei Jahren” sieht das Strafgesetzbuch u.a. für Körperverletzung mit Todesfolge und schweren Raub vor.