Kaum zu glauben und tatsächlich unwahr

A|pril|scherz [m.]: Erfundene Geschichte, die am 1. April eines Jahres in die Welt gesetzt wird, um andere in die Irre zu führen, und von “Bild” noch Jahre später für wahr gehalten wird; vgl. → Grand-Prix und Zypern, → USB-Schreibtisch-Fondue.

“Kaum zu glauben, aber wahr”, hat Bild.de über den Artikel geschrieben, und vielleicht würde es als Faustregel für den Redaktionsalltag schon genügen, bei Dingen, die “kaum zu glauben” sind, einfach mal zu überprüfen, ob sie überhaupt stimmen.

An Warnsignalen hätte es diesmal nicht gemangelt. Die “Benutzungsordnung für Toiletten in Sachsen-Anhalt”, an der Bild.de ein Stück darüber aufhängt, dass Deutschland “immer noch das Land der schrägen und unfreiwillig komischen Dienstanweisungen, Verordnungen und Gesetze” sei, trägt das Datum vom 1. April 1993. Sucht man im Internet nach “Benutzungsordnung für Toiletten” und “Sachsen-Anhalt”, findet man vor allem Witzeseiten. Und überhaupt — wie wahrscheinlich ist es, dass es eine Verordnung gibt, in der es unter Paragraph 6, “Darmentleerung”, heißt:

Unter ruhigem Ein- und Ausatmen drängt der Benutzer unter gleichmäßigem Anspannen der Bauchmuskulatur den ausscheidungsreifen Inhalt des Mastdarms bei gleichzeitigem Entspannen des Afterschließmuskels in den dafür vorgesehenen Durchbruch des Porzellanbeckens.

Kaum zu glauben? Eben. Und für den Fall, dass Bild.de solche Plausibilitätsrechnungen nicht genügen, lohnt vielleicht ein Blick in die Quelle, die Bild.de selbst nennt:

Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt, 4. Jahrgang, Magdeburg, den 01. April 1993, Nr. 15 (BoA)

Nr. 15 erschien nicht am 1. April, sondern am 29. März 1993. Und die enthaltenen Verordnungen betrafen keine Toiletten, sondern Amtsgerichte und wissenschaftliche Bibliotheken. Und in Nr. 16 vom 7. April 1993 ging es ausschließlich um das neue Richtergesetz. Und wer im Landesrecht Sachsen-Anhalt [pdf] nach der Toilettenverordnung sucht, sucht sie vergebens.

Aber, unter uns, liebe Leute von Bild.de: Man hätte da auch gar nicht nachsehen müssen. Wirklich nicht.

Danke an die vielen Hinweisgeber und vor allem an Arthur D.!