Bild, dpa  etc.

Europäische Irrsinns-Verwechslung

Es mag, wie “Bild” meint, ein “Skandal”, ein “neuer Justiz-Irrsinn”*, ein “Paukenschlag-Urteil”, ein “Hammer-Urteil”, ein “Fehlurteil” sein. Eines aber ist es auf keinen Fall: ein “EU-Urteil”.

Die “EU” ist zwar für die “Bild”-Zeitung so etwas wie ein Synonym für “Irrsinn”, aber der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der in der vergangenen Woche urteilte, dass Deutschland einen inhaftierten Schwerverbrecher freilassen und ihm 50.000 Euro Schmerzensgeld zahlen muss, ist keine Einrichtung der EU, sondern des Europarates. Dem gehören 47 Länder an, darunter die Schweiz, Georgien, Armenien, Aserbaidschan, die Türkei und Russland.

Wenn man sich also darüber empören will, dass das dafür zuständige Gericht der Meinung ist, dass Deutschland gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen hat, ist der Böse dennoch in keiner Weise die Europäische Union oder eine ihrer Organisationen.

Und das Traurige ist, dass die “Bild”-Zeitung mit ihrem Unwissen nicht allein ist. Auch “Welt”, “Hamburger Abendblatt” und die Nachrichtenagentur dpa berichteten entsprechend falsch. Die Liste der Medien, die in den vergangenen Monaten den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als “EU-Gericht” bezeichnet haben, ist lang und reicht von “Spiegel Online” über den “Tagesspiegel” und die “Berliner Zeitung” bis zur “taz”.

*) … obwohl das ach so irrsinnige Urteil immerhin auf einem fundamentalen Grundsatz des Rechtsstaates beruht: Nulla poena sine lege (keine Strafe ohne Gesetz). Ein Verbrecher hatte geklagt, weil er seit 18 Jahren in Sicherungsverwahrung gehalten wird. Zum Zeitpunkt seiner Verurteilung 1986 war diese Maßnahme aber auf zehn Jahre begrenzt. Das Gesetz wurde erst später geändert und nachträglich auf den Fall angewendet.

Mit Dank an Dominik M., Gunther S., Th. K., Katharina B., Ivo B. und Lars!