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Eislinger Mordprozess: Träumen vom Pool

Das Interesse der Medien ist riesig, aber die meisten müssen draußen bleiben. Das Ulmer Landgericht hat nur neun Journalisten erlaubt, im Gerichtssaal dabei zu sein, wenn in diesen Tagen der Vierfachmord von Eislingen verhandelt wird (Verfügung des Vorsitzenden als PDF). Die Entscheidung fiel per Losentscheid: Neben der örtlichen “Südwest-Presse” dürfen unter anderem “Spiegel”, “Stern”, RTL und dpa dabei sein. Einige der Ausgeschlossenen, die “Süddeutsche Zeitung” sowie die Nachrichtenagenturen AP und ddp, legten dagegen Verfassungsbeschwerde ein. Die wurde vom Bundesverfassungsgericht heute jedoch abgewiesen: Dadurch, dass die Presse zu einem eigentlich nicht-öffentlichen Prozess nur begrenzt zugelassen werde, sollten die Persönlichkeitsrechte der beiden 19-jährigen Angeklagten geschützt werden. Die Beschränkung habe erzieherische Gründe, diene aber auch der Wahrheitsfindung und sei zulässig.

Medien wie die “Süddeutsche” und die “Stuttgarter Zeitung” stützen sich in ihren Artikeln über das Geschehen im Gerichtssaal notgedrungen auf die Meldungen von dpa und machen das auch transparent. Für eine große deutsche Boulevardzeitung, die ebenfalls kein Losglück hatte, scheint diese Möglichkeit hingegen nicht ausreichend zu sein: Die “Bild”-Zeitung erwartet von den akkreditierten Pressevertretern, dass sie ihr zuarbeiten, und glaubt, dass die Kollegen dazu juristisch sogar verpflichtet seien.

Der Chefreporter von “Bild”-Stuttgart, Robin Mühlebach, forderte die Medien in einer E-Mail an Reporter und Chefredakteure am Dienstagabend auf, ihm “unverzüglich nach Beendigung der jeweiligen Verhandlung … sämtliche Information über den Verlauf des Verfahrens zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören natürlich auch Hintergrundinformationen sowie kleinere Details und Stimmungsbilder.” Dazu seien sie als “Poolmitglieder” verpflichtet.

Doch von einem sogenannten “Pool”, bei dem etwa nur ein Kamerateam zu einem Termin zugelassen wird und seine Aufnahmen allen anderen zur Verfügung stellen muss, ist in diesem Prozess gar nicht die Rede: Es ist bloß die Anzahl der Plätze für Journalisten beschränkt.

Ein Empfänger der Mail fühlt sich durch Mühlebachs Schreiben an eine “Nötigung” erinnert, ein anderer nennt sie “mehr als unverschämt”. Sehr groß scheint die Bereitschaft der akkreditierten Journalisten jedenfalls nicht zu sein, sich als Hilfs-“Bild”-Autoren zu betätigen.

Das “Bild”-Schreiben im Wortlaut:

Sehr geehrte […],

Durch die Mitteilung des Pressesprechers des Landgerichtes Ulm vom 6.10.2009 haben wir erfahren, dass Sie Mitglied des Pressepools sind, der vor Ort den Strafprozess gegen [falsch geschriebener Name eines Angeklagten] und [Name des anderen Angeklagten] verfolgt und hierüber berichtet. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtes sind die Poolmitglieder — wenn es um Fotos oder Filmaufnahmen geht — verpflichtet, diejenigen Medienvertreter, die nicht im Saal anwesend sind, unverzüglich mit den entstandenen Aufnahmen zu versorgen. Nichts anderes gilt dann, wenn es — wie in diesem Fall — um die Weitergabe von Informationen über den Verlauf des Verfahrens geht.

Wir müssen Sie deshalb bitten, uns unverzüglich nach Beendigung der jeweiligen Verhandlung, uns sämtliche Information über den Verlauf des Verfahrens zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören natürlich auch Hintergrundinformationen sowie kleinere Details und Stimmungsbilder. Da wir um 18 Uhr Redaktionsschluss haben, wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie uns die Informationen bis 16 Uhr zur Verfügung stellten.

Wir bedanken uns für Ihre kollegiale Unterstützung und verbleiben

Mit freundlichen Grüßen

Robin Franz Mühlebach

Chefreporter

BILD-Stuttgart

[…]

Eine Anfrage von BILDblog ließ Mühlebach unbeantwortet.