Kurz korrigiert (80 – 83)

Nachdem gestern zunächst Bild.de sinnentstellend über den tragischen Tod eines 14-Jährigen berichtet hatte, berichtet heute natürlich auch “Bild”. Und vielleicht sollte man an dieser Stelle nicht unerwähnt lassen, was am Ende der Polizeimeldung steht, auf der beide Artikel im Kern beruhen. Dort heißt es:

Eine Bitte an alle Medienvertreter:
Die Eltern des Jungen haben sich hier gemeldet und erklärt, dass sie keine Medienkontakte wünschen. Wir bitten alle Journalisten, diesen Wunsch zu respektieren.”

Und sagen wir’s so: “Bild” hat diesen Wunsch bislang offenbar respektiert. Zumindest finden sich in der Berichterstattung keine O-Töne o.ä. der Eltern. Stattdessen nennt “Bild” mehrfach den Vornamen ihres Kindes, veröffentlicht ein (immerhin unkenntlich gemachtes) Foto des Jungen sowie ein Foto des Elternhauses und hat für magere 75 Zeilen Text fast eine gesamte Zeitungsseite freigeräumt (siehe Ausriss). Die Zeilen 11 bis 28 beispielsweise lauten:

“Sonnabend nachmittag: Der Gymnasiast und Sohn zweier Sozialpädagogen wollte neue Zinnfiguren für sein Lieblings-Game ‘Warhammer 4000’ haben. Ein populäres Brettspiel, in dem sich Elfen, Vampire und die schrecklichen Orks bekämpfen.

Der Schüler ging in ein Spielwarengeschäft, streifte durch die Regale und malte sich in Gedanken aus, mit welchen Feen und Drachen er die nächste Schlacht gewinnen würde.”

Doch wer sich hier was in Gedanken ausmalte, lassen wir mal dahingestellt — zumal das Spiel nicht “Warhammer 4000”, sondern “Warhammer 40.000” heißt, kein “Brettspiel”, sondern ein sog. Tabletop ist, und mit “Feen”, “Drachen” & Co. recht wenig zu tun hat, wie uns Eingeweihte versichern. Um’s mit den Worten unseres Lesers Carsten E. zu sagen:

“Zugegeben, das muss man nicht wissen. Aber man sollte es dann auch nicht einfach mal so hinschreiben.”

Und apropos einfach mal so hinschreiben: “Bild” schreibt weiter, der 14-Jährige sei “laut Gesetz (…) noch ein Kind”, was immerhin die Frage aufwirft, welches Gesetz “Bild” da gemeint haben könnte. §19 StGB? §176 StGB? §1 JGG? §7 KJHG? §2 JArbSchG?! Um’s mit den Worten von “Bild” zu sagen:

“Niemand weiß es.”

Mit Dank an Oliver M., Sebastian R., Jan G., Timm B., Markus S., Johannes T., Peter T., Oliver B., Stefan S., Vincent I., Mango_Jerry, Carsten E., Torsten R., Christian G., Alexander R. und Thomas G.