Gericht verurteilt “Bild” zum Widerruf

Seit Sommer 2004 ermittelt die Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen Corinna Werwigk-Hertneck. Sie soll als baden-württembergische Justizministerin ihrem FDP-Parteifreund und damaligen Ministerkollegen Walter Döring Details aus Ermittlungen gegen ihn verraten haben.

“Bild” veröffentlichte noch ganz andere Vorwürfe gegen Frau Werwigk-Hertneck. Sie soll Döring “vor einer Razzia der Staatsanwaltschaft gewarnt” haben, schrieb die Zeitung am 16. Februar 2005. Anscheinend zu unrecht. Die Staatsanwaltschaft wirft der Politikerin dies jedenfalls laut der Nachrichtenagentur dpa nicht vor. “Bild” hat bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben, diese Behauptung nicht zu wiederholen. Öffentlich widerrufen wollte das Blatt seine Meldung allerdings nicht.

Nun hat das Landgericht Stuttgart die Zeitung am Dienstag genau dazu verurteilt. Danach muss “Bild” den Widerruf im gleichen Teil der Zeitung und in gleicher Aufmachung und Schriftgröße wie den ursprünglichen Bericht abdrucken. Die Axel Springer AG will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, bevor sie über eine mögliche Berufung entscheidet.